Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen aus den Bereichen Wirtschaft, Entwicklung, Forschung und Technologie (unmittelbare und mittelbare Beteiligungen) – Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH
20241767 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.09.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
▶ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Benennung von Vertretern in die Gesellschafterversammlung der Bochumer Sportstätten Besitzgesellschaft mbH entscheiden. Das Unternehmen wurde am 14. März 2024 gegründet und setzt sich aus der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) mit einem Anteil von 99,9 Prozent und der Stadt Bochum mit 0,1 Prozent zusammen.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage werden Dr. Eva Maria Hubbert als Mitglied und Sebastian Kopietz als Stellvertreter vorgeschlagen. Die bestellten Personen sollen die Rechte sowohl für die Stadt Bochum als auch für die WEG in der Gesellschafterversammlung ausüben. In diesem Zusammenhang wird vorgesehen, Dr. Hubbert von den Beschränkungen des § 181 BGB bezüglich der Mehrfachvertretung zu befreien, da sie die Vertretung für beide Gesellschafter übernimmt.
Die Amtszeit der Vertreter ist an die Dauer der aktuellen Wahlperiode des Rates gebunden. Die Vorlage durchläuft vor der endgültigen Entscheidung im Rat am 5. September 2024 noch die Beratung in den Ausschüssen für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss.
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