Bildung einer Einigungsstelle gem.§ 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Beschlussvorschlag zur Bildung einer Einigungsstelle gemäß § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW für die laufende Wahlperiode des Personalrats vorgelegt. Die Aufgabe dieser Einigungsstelle besteht darin, in strittigen Angelegenheiten der Mitbestimmung endgültige Entscheidungen zu treffen oder Empfehlungen auszusprechen, sofern im regulären Verfahren keine Einigung erzielt werden konnte.
Der Vorschlag sieht die Bestellung von Karola Geiß-Netthöfel zur Vorsitzenden und Michael Wiese zum stellvertretenden Vorsitzenden vor. Die Besetzung dieser Positionen erfolgt nach dem bisherigen Übereinkommen zwischen der Verwaltung und der Personalvertretung, wonach die Benennungen wechselseitig durch beide Parteien erfolgen. Darüber hinaus wird beantragt, die Befugnis zur Benennung der Beisitzer für konkrete Einigungsstellenverfahren auf den Oberbürgermeister zu übertragen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Verfahren bei Bedarf zeitnah und unter Einhaltung der erforderlichen Fristen eingeleitet werden können, ohne dass eine anlassbezogene Benennung durch den Rat zu Verzögerungen führt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 136 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 05.09.2024Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.08.2024Einstimmig nach Beschlussvorschlag
✉ Neue Vorlagen zum Thema Wirtschaft & Finanzen direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz