Kann eine reine "Zweckratsgruppe" über drei Monate Bestand haben?
20241999 · Antwort der Verwaltung · 05.09.2024 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Bochumer Rat die rechtliche Situation der Ratsgruppe „Die Partei & Stadtgestalter“ hinterfragt. Hintergrund ist die angekündigte Auflösung der Gruppe durch die Fraktion der Stadtgestalter, nachdem die Zusammenarbeit mit dem Ratsmitglied Tobias Dahlmann beendet wurde. Auslöser waren Äußerungen von Dahlmann während einer Ratssitzung am 2. Mai 2024.
Die Verwaltung bestätigte in ihrer Antwort, dass ihr die geplante Auflösung durch entsprechende Mitteilungen und Presseberichte bekannt ist. Nach rechtlicher Prüfung der Verwaltung sowie unter Verweis auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster besteht der Gruppenstatus gemäß § 56 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung NRW seit dem 6. Mai 2024 nicht mehr. Das Gericht stellte in diesem Kontext fest, dass der Status einer Ratsgruppe entfällt, wenn die Grundlage einer politischen Übereinstimmung wegfällt, ohne dass hierfür Kündigungsfristen einzuhalten sind.
Daher betrachtet die Verwaltung die Gruppe „Die Partei & Stadtgestalter“ seit Anfang Mai nicht mehr als rechtlich bestehende Ratsgruppe im Sinne der Gemeindeordnung. Die weiteren Konsequenzen, die sich aus dem Wegfall des Gruppenstatus ergeben könnten, werden derzeit von der Verwaltung geprüft.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 170 Wörter).