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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 0Einwohnerfragehalbestunde
- 01Fragen zur Fragehalbestunde für Einwohner*innen des Rates gem. § 2a der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) hier: Bebauungsplan 862Zur Vorlage · 20242784 · Einwohnerfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Einwohnerfragehalbestunde im Rat der Stadt Bochum am 21. November 2024 werden Fragen zum Bebauungsplan 862 behandelt. Ein Vertreter der Initiative BoKlima hat hierzu Anfragen eingereicht, die sich auf Maßnahmen des Tiefbauamtes und von NRW Urban im Bereich des noch nicht beschlossenen Bebauungsplan-Entwurfs beziehen.
Die Anfrage thematisiert bergbauliche Sondierungen sowie Sicherungsmaßnahmen, die laut den vorliegenden Informationen bereits seit 2022 durchgeführt werden. Es wird nach der Rechtsgrundlage und der Weisung gefragt, auf deren Basis diese Tätigkeiten vor der endgültigen Satzungserteilung erfolgt sind. Dabei wird die Frage aufgeworfen, ob diese Maßnahmen im Vorgriff auf den Beschluss eine Beeinträchtigung der Gremienentscheidungen oder der Öffentlichkeitsbeteiligung darstellen könnten.
Ein weiterer Schwerpunkt der Fragen liegt auf dem Zustand der Waldflächen im betroffenen Gebiet. Während Stadtbaurat Dr. Bradtke in einer Ratssitzung vom Juni 2024 angab, dass lediglich Unterwuchs und Gefahrenbäume entfernt wurden, verweist die Initiative auf Luftaufnahmen, die eine Fällung von etwa 100 Bäumen mit ökologischem Wert nahelegen. Die Anfrage fordert Aufklärung darüber, wie solche Fällungen ohne entsprechende Genehmigungen der Unteren Naturschutzbehörde stattfinden konnten und wer für die Durchführung dieser Maßnahmen verantwortlich ist.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung)
- 1.Beschlussangelegenheiten
- 1.1Wahl einer / eines Beigeordneten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit (Stadträtin / Stadtrat)Zur Vorlage · 20242696 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat wird über die Neubesetzung der Position des Beigeordneten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit beraten. Da die Amtszeit der bisherigen Beigeordneten endet, wurde die Stelle im September 2024 öffentlich ausgeschrieben. Die Bekanntmachung erfolgte über verschiedene Plattformen, darunter Bochum.de, Interamt, die Agentur für Arbeit sowie soziale Netzwerke wie LinkedIn.
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens liegen insgesamt 18 Bewerbungen vor, wobei elf Frauen und sieben Männer eingegangen sind. Die Informationen zu den Bewerberinnen und Bewerbern sowie zum Verfahren der Personalfindung wurden den Fraktionsvorsitzenden in zwei Terminen vorgestellt. Den Ratsmitgliedern wurde zudem über ihre Geschäftsstellen die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen angeboten.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation sieht die Wahl einer Person für eine Dauer von acht Jahren vor. Die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit soll unter Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B 5 LBesG erfolgen. Bei dem Vorgang handelt es sich um eine Wiederbesetzung der Stelle.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 1.1.1Wahl einer / eines Beigeordneten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit (Stadträtin / Stadtrat) - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" / "Die Grünen im Rat" -Zur Vorlage · 20242927 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Änderungsantrag zur Sitzung des Rates am 21. November 2024 bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.1, welcher die Wahl einer Beigeordneten oder eines Beigeordneten für das Ressort Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit zum Gegenstand hat. Mit diesem Antrag fordern die Fraktionen „Die SPD im Rat“ sowie „Die Grünen im Rat“, einen Kandidaten für dieses Amt zu wählen.
Der Antrag wurde dem Oberbürgermeister vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, eine Entscheidung über die Personalauswahl für das zuständige Ressort im Rahmen der anstehenden Ratssitzung herbeizuführen. Die Fraktionen haben gemeinsam beantragt, dass die Wahl auf die vorgeschlagene Person fallen soll, um die Besetzung der Position für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit zu vollziehen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung)
- 1.226. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20242449 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20242449 die 26. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung vorgelegt, um die Gebührenfestsetzung für die Jahre 2025 und 2026 zu regeln. Der Rat soll die Satzung beschließen. Der prognostizierte Gebührenbedarf soll von 59.989.621 EUR im Jahr 2024 auf 61.007.852 EUR im Jahr 2025 und 63.483.760 EUR im Jahr 2026 steigen. Als Gründe für diese Entwicklung werden höhere Entsorgungskosten bei EKOCity, steigende CO2-Abgaben sowie gestiegene Personalkosten der USB Bochum GmbH angeführt. Eine Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2023 in Höhe von über 4 Millionen Euro soll dabei auf die Jahre 2025 bis 2027 verteilt werden.
Im Rahmen der Anpassung werden die Tarife für die Hausmüllentsorgung, beispielsweise für 120-Liter-Behälter, für 2025 auf 352,80 EUR und für 2026 auf 367,20 EUR festgesetzt. Die Gebühr für Müllsäcke soll schrittweise von 2,50 EUR auf 3,00 EUR im Jahr 2025 und 3,50 EUR im Jahr 2026 angehoben werden. Die Bioabfallsammlung bleibt unverändert.
Zudem sieht die Vorlage eine Erhöhung der Transportwegezuschläge um jeweils 10 % in den Jahren 2025 und 2026 vor, um die seit 2016 um etwa 24 % gestiegenen Personalkosten abzubilden. Die neuen Tarife beziehen sich auf verschiedene Behältergrößen und Wege. Der Transportweg soll dabei in Abstimmung mit der USB Bochum GmbH auf 100 Meter begrenzt werden. Die Beratung der Vorlage ist für den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung)
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.10.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 1 FDPDagegen - 1 BDDafür - 10 (SPD, GRÜNE, UWG)Die CDU hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 1.2.126. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Bündnis Deutschland" -Zur Vorlage · 20242944 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat unterzeichnet von Nicole Scheer einen Änderungsantrag zur 26. Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung der Stadt Bochum vorgelegt. Der Antrag umfasst zwei zentrale Forderungen an den Rat der Stadt Bochum.
Erstens soll das Unternehmen Service Bochum (USB) beauftragt werden, eine vorzeitige Vertragsbeendigung mit dem Dienstleister EKOCity zu erwirken und einen neuen Vertragspartner zu finden. Zweitens wird beantragt, dem USB einen unabhängigen Unternehmensberater zur Verfügung zu stellen. Dieser soll den Betrieb auf seine Wirtschaftlichkeit prüfen und Maßnahmen zur Erzielung von Kosteneinsparungen identifizieren.
Die Begründung der Fraktion bezieht sich auf die Entscheidung des vorangegangenen Stadtrats, den bestehenden Vertrag mit EKOCity bis zum Jahr 2033 zu verlängern. Die Ratsfraktion strebt durch die vorgeschlagenen Änderungen eine Senkung des Kostenbedarfs bei der Abfallbeseitigung an, um eine Reduzierung der Abfallgebühren für die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung)
- 1.2.226. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt Bochum - Änderungsantrag von Herrn Dr. Steude -Zur Vorlage · 20242954 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 35. Sitzung des Bochumer Rates am 21. November 2024 liegt ein Änderungsantrag zur 26. Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung vor. Das Ratsmitglied Dr. Volker Steude beantragt, den bestehenden Beschlussvorschlag zu ergänzen.
Der Antrag sieht eine grundlegende Überarbeitung der Abfallgebührensatzung zum 1. Januar 2026 vor. Ein Bestandteil dieser Neuregelung soll die stadtweite Einführung einer verpflichtenden braunen Biotonne ab diesem Zeitpunkt sein.
Die Begründung des Antrags verweist auf Daten des NRW-Umweltministeriums, wonach in 77 Prozent der Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine solche Verpflichtung bereits umgesetzt wurde. Zudem wird angeführt, dass die Nutzung von Biomüll zur Erzeugung erneuerbarer Energien und zur Kompostierung gegenüber der Verbrennung nachhaltiger sei. Ein technischer Ansatz, Biomüll durch verbesserte Sortieranlagen aus dem Restmüll zu trennen, wurde laut Begründung als nicht realisierbar eingestuft.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung)
- 1.331. Änderungssatzung zur FriedhofsgebührensatzungZur Vorlage · 20242452 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur 31. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung vorgelegt, mit der die Gebühren für die Jahre 2025 und 2026 festgelegt werden sollen. Die Kalkulation wurde durch das Amt für Finanzsteuerung und den Technischen Betrieb unter Einbindung eines gerichtlichen Sachverständigen neu ausgerichtet. Dabei wurden neue Kostendeckungsgrade von 88 % für Bestattungen und Nutzungsrechte sowie eine Neuberechnung der internen Leistungsverrechnung und der Nebenleistungstarife vorgenommen.
Der Gebührenbedarf steigt laut Vorlage von 7.213.000 Euro im Jahr 2024 auf 7.947.000 Euro im Jahr 2025 und auf 8.121.000 Euro im Jahr 2026. Für das Jahr 2025 werden Einnahmen von etwa 6,4 Millionen Euro erwartet, für 2026 rund 6,55 Millionen Euro. Die Tarife für Sargbestattungen sollen im Jahr 2025 um 8 % bis 13 % steigen, während Urnenbeisetzungen eine Anpassung zwischen 0,3 % und 2,5 % erfahren. Für das Jahr 2026 ist eine durchschnittliche Erhöhung aller Tarife um 2,32 % vorgesehen.
Konkret sieht der Vorschlag für 2025 eine Erhöhung der Gebühren für Sargbestattungen in einer Reihengrabstätte von 2.333 Euro auf 2.634 Euro und in einem Rasenbeet von 2.719 Euro auf 2.940 Euro vor. Bei Urnenbeisetzungen steigen die Kosten für Urnenreihengrabstätten auf 1.415 Euro und für Kolumbarien auf 600 Euro. Für 2026 sind weitere Anpassungen geplant, etwa für die dreitägige Aufbahrung auf 231,30 Euro. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 24 (CDU, BD, FDP, FASG, Dahlmann, Steude)dafür: 50 (SPD, Grüne, UWG:FB, Backs, Müller, OB)
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.10.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 1 FDPDagegen - 1 BDDafür - 10 (SPD, GRÜNE, UWG)Die CDU hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 24 (CDU, BD, FDP, FASG, Dahlmann, Steude)dafür: 50 (SPD, Grüne, UWG:FB, Backs, Müller, OB) - 1.3.131. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung - Änderungsantrag der Fraktion "Bündnis Deutschland" -Zur Vorlage · 20242945 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat für die Sitzung des Bochumer Rates am 21. November 2024 einen Änderungsantrag zur 31. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung (Vorlagennummer 20242945) vorgelegt. Der Antrag sieht vor, dass für sämtliche Bestattungskosten die Gebühren anzuwenden sind, die bereits seit dem Jahr 2024 bestehen.
Darüber hinaus schlägt die Fraktion vor, künftige Gebührenanpassungen an eine Bedingung zu knüpfen: Eine Erhöhung der Gebühren darf nur dann vorgenommen werden, wenn die Kosten für die jeweilige Gebühr unter dem Landesdurchschnitt in Nordrhein-Westfalen liegen.
In der Begründung des Antrags führt die Fraktion aus, dass die Kosten für Beisetzungen in Bochum im Vergleich zu anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen am höchsten seien. Die Ratsfraktion vertritt die Auffassung, dass eine Anpassung der Gebühren so erfolgen sollte, dass die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleiben und ein sozialer Mindestanspruch gewahrt wird.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung)
- 1.433. Änderungssatzung zur AbwassergebührensatzungZur Vorlage · 20242454 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht die Verabschiedung der 33. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung der Stadt Bochum vor. Damit sollen die Gebührenfestsetzungen für die Jahre 2025 und 2026 angepasst werden. Der prognostizierte Gesamtabwasserbedarf steigt dabei von 93,84 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 106,45 Millionen Euro im Jahr 2025 und 110,51 Millionen Euro im Jahr 2026. Der bereinigte Gebührenbedarf entwickelt sich analog auf 93,40 Millionen Euro für 2025 und 96,97 Millionen Euro für 2026. Als Ursachen für die Kostensteigerungen werden Ergebnisvorträge mit Kostenunterdeckungen im Schmutzwasserbereich, höhere Beiträge an die Emschergenossenschaft sowie gestiegene Personal- und Baukosten angeführt.
Für das Jahr 2025 werden Tarife von 1,40 Euro pro Kubikmeter für Schmutzwasser bei Direkteinleitern sowie 1,23 Euro pro Quadratmeter für Niederschlagswasser bei sonstigem Grundbesitz vorgeschlagen. Für das Jahr 2026 sind Steigerungen der Gebührenmaßstäbe zwischen 3,57 % und 4,41 % gegenüber dem Vorjahr vorgesehen. Die neuen Sätze für 2026 umfassen unter anderem 2,09 Euro pro Kubikmeter für Schmutzwasser sowie unterschiedliche Sätze für Niederschlagswasser und Direkteinleiter. Im Gegensatz dazu ist für die Schlammabfuhrsatzung bei Kleinkläranlagen und Sammelgruben aufgrund eines konstanten Gebührenbedarfs keine Tarifanpassung vorgesehen. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 20 (CDU, BD, FDP, FASG, Dahlmann, Steude)dafür: 54 (SPD, Grüne, UWG:FB, Backs, Müller, OB)
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (FASG)dafür: 10 (SPD, Grüne, UWG:FB)Die CDU-Ratsfraktion und die BD-Ratsfraktion haben an dieser Abstimmung nicht teilgenommen.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 20 (CDU, BD, FDP, FASG, Dahlmann, Steude)dafür: 54 (SPD, Grüne, UWG:FB, Backs, Müller, OB) - 1.4.133. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung - Änderungsantrag der Fraktion "Bündnis Deutschland" -Zur Vorlage · 20242946 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat für die Sitzung des Rates am 21. November 2024 einen Änderungsantrag zur 33. Änderungssatzung der Abwassergebührensatzung vorgelegt. Der Antrag sieht vor, dass sämtliche Beträge der Abwassergebühren auf dem Niveau des Jahres 2024 verbleiben sollen. Eine Anpassung der Gebühren darf laut dem Entwurf nur dann vorgenommen werden, wenn die Stadt Bochum bei der jeweiligen Gebühr unter dem Landesdurchschnitt liegt.
Die Fraktion begründet diesen Vorschlag mit der Entwicklung der Schmutzwassergebühren, die von 2,74 Euro im Jahr 2024 auf 3,41 Euro für das Jahr 2025 steigen sollen. Es wird vorgeschlagen, ein Konzept zu schaffen, welches die Kostenbedarfe innerhalb der Einnahmen von 2024 deckt und durch Effizienzsteigerungen eine Anpassung der Gebühren verhindert.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung)
- 1.5Zweiundvierzigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und GebührensatzungZur Vorlage · 20242471/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat die 42. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorlage umfasst die Anpassung der Gebühren für die Jahre 2025 und 2026 sowie Änderungen des Straßenverzeichnisses ab dem 1. Januar 2025.
Die Kalkulation der Gebühren berücksichtigt die Kosten der USB Bochum GmbH und des EKOCity Abfallwirtschaftsverbandes sowie die CO2-Bepreisung mit Maximalwerten von 55 EUR/Tonne für 2025 und 65 EUR/Tonne für 2026. Der Gebührenbedarf steigt von 22.014.990 EUR im Jahr 2024 auf 22.350.963 EUR im Jahr 2025 und 22.896.145 EUR im Jahr 2026, was Steigerungen von 1,53 % bzw. 2,44 % entspricht. Die Gebühren für Fahrbahnen und Gehwege variieren 2025 je nach Reinigungsklasse zwischen 3,01 EUR und 9,54 EUR.
Die Satzung sieht zudem umfangreiche Umstufungen von Reinigungsklassen in den Bochumer Bezirken Mitte, Wattenscheid, Nord, Ost, Süd und Südwest vor. Diese Anpassungen basieren auf der Überarbeitung des Vorbehaltsstraßennetzes sowie auf Anliegeranregungen. In Bochum-Mitte wird beispielsweise die Reinigungshäufigkeit am Platz des europäischen Versprechens auf sechsmal wöchentlich erhöht. In Bochum-Ost ist die Umbenennung des Opelrings in Tsukuba-Ring vorgesehen. Während einige Änderungsanträge der Bezirksvertretungen, etwa für Straßen in Bochum-Mitte, übernommen wurden, wurden andere Anträge zur Umstufung von Straßen in den Bezirken Mitte und Nord nach Prüfung durch die USB Bochum GmbH abgelehnt.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 dagegen: 24 (CDU, BD, FASG, FDP, Dahlmann, Steude) dafür: 50 (SPD, Grüne, UWG:FB, Backs, Müller, OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 dagegen: 24 (CDU, BD, FASG, FDP, Dahlmann, Steude) dafür: 50 (SPD, Grüne, UWG:FB, Backs, Müller, OB) - 1.5.1Zweiundvierzigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20242840 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat einen Ergänzungsantrag zur 42. Änderungssatzung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13. November 2024 vorgelegt. Der von stellvertretendem Fraktionsvorsitzendem Roland Mitschke eingereichte Antrag bezieht sich auf die Anpassung des Leistungsverzeichnisses für die Straßenreinigung.
Konkret wird vorgeschlagen, die Reinigung der Baumscheiben sowie eine intensivere Reinigung der Fußgängerzone in den Leistungsumfang aufzunehmen. Dies soll insbesondere den Bereich der unteren Kortumstraße und der Citypassage umfassen. Als Begründung führt die Fraktion an, dass es seit längerer Zeit Diskussionen über die Einhaltung der Reinigungsvorgabe „von Kante zu Kante“ gebe. Aufgrund ungeklärter Zuständigkeiten zwischen verschiedenen städtischen Dienstleistern würden Bereiche wie Bürgersteige und Baumscheiben nicht vollständig gereinigt. Dies betrifft unter anderem die Beseitigung von falsch entsorgten gelben Säcken. Ziel der Maßnahme ist eine Steigerung der Attraktivität der Innenstadt durch eine gründlichere Reinigung.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung)
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 1.5.2Zweiundvierzigste Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung - Änderungsantrag der Fraktion "Bündnis Deutschland" -Zur Vorlage · 20242947 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat einen Änderungsantrag zur 42. Änderungssatzung der Straßen- und Gebührensatzung für die Ratssitzung am 21. November 2024 vorgelegt. Der Antrag sieht vor, dass für sämtliche Beträge der Straßenreinigungsgebühren weiterhin die Werte aus dem Jahr 2024 angewendet werden sollen. Eine Anpassung dieser Gebühren soll laut dem Entwurf nur dann erfolgen, wenn die entsprechenden Sätze in Bochum unter dem jeweiligen Landesdurchschnitt liegen.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass die Kosten für die Straßenreinigung steigen. Dabei wird auf die Entscheidung des Rates zur Verlängerung des Vertrages mit EKOCity bis zum Jahr 2033 verwiesen. Ziel des Antrags ist es, die aktuellen Kostenbedarfe durch die Einnahmen der Gebühren von 2024 zu decken und gleichzeitig interne Einsparpotenziale zu nutzen.
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- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung)
- 1.6Erlass einer Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise der Stadt BochumZur Vorlage · 20242381 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Verabschiedung einer neuen Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise. Hintergrund des Antrags ist die Ermächtigung durch die Landesregierung, die Höhe der Gebühren selbstständig festzulegen. Derzeit belaufen sich die Kosten für einen Jahresausweis auf 22 Euro. Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühr auf 90 Euro pro Jahr anzuheben. Ziel der Neuregelung ist es, die realen Kosten des Parkens über die Verursacher zu finanzieren und Anreize für die Nutzung des Umweltverbunds zur Reduktion von Treibhausgasen zu schaffen. Die Einnahmen aus den Bewohnerparkausweisen sollen sich nach der Umstellung von derzeit 110.000 Euro auf etwa 450.000 Euro erhöhen und dem Gesamthaushalt zufließen.
Eine Staffelung der Gebühren nach Fahrzeuggewicht oder Fahrzeuglänge ist nicht vorgesehen, da hierfür die Rechtsgrundlage fehle und ein hoher Prüfaufwand in den Bürgerbüros entstehen könnte. Ebenso sind Ermäßigungen aus sozialen Gründen oder für Elektro- und Carsharing-Fahrzeuge rechtlich nicht zulässig. Sollte sich der gesetzliche Rahmen ändern, wird eine Neudiskussion angestrebt, um etwa Ermäßigungen für Inhaber des Bochum Pass, Auszubildende oder Schüler zu ermöglichen. Spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Ordnung soll eine Überprüfung der Gebührenhöhe erfolgen. Der Entscheidungsprozess umfasst die Anhörung der Bezirksvertretungen sowie Vorberatungen in den Ausschüssen im Zeitraum zwischen dem 8. Oktober und dem 19. November 2024, bevor der Rat am 21. November 2024 über die Vorlage entscheidet.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Dahlmann)dagegen: 25 (CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG)dafür: 49 (SPD, Grüne, Backs, Müller, Steude, OB)
- 19.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung: -Dagegen: 7 (CDU, UWG:FB)Dafür: 10 (SPD, Grüne, FDP, FL)
- 13.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242381Enthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne)
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 06.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dafür: 9 (SPD, Grüne)dagegen: 6 (CDU, BD, UWG:FB, FASG)
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 5 (CDU, FDP/UWG, BD)Dafür: 8 (SPD; Grüne)
- 31.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 12 (SPD,Grüne, BSW,FDP, Die Partei)
- 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242381Enthaltungen: 1 (Frau Aksevi)Dagegen: 5 (SPD, CDU)Dafür: 10 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Dahlmann)dagegen: 25 (CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG)dafür: 49 (SPD, Grüne, Backs, Müller, Steude, OB) - 1.6.1Erlass einer Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Bündnis Deutschland -Zur Vorlage · 20242948 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat für die Sitzung des Bochumer Rates am 21. November 2024 einen Änderungsantrag zur Vorlage 20242948 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise in der Stadt Bochum.
Die Fraktion fordert, dass die Verwaltung alle Anwohnerinnen und Anwohner, die einen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis haben, proaktiv über die Möglichkeit des Erhalts sowie über die voraussächlichen Kosten informiert. Dieses Informationsverfahren soll sich am Modell des Bochum-Passes orientieren. Darüber hinaus beantragt die Fraktion, dass die bisherigen Verwaltungsgebühren für die Parkausweise unverändert bleiben und keine Erhöhungen vorgenommen werden.
In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass Bewohnerparkzonen häufig in Bereichen mit hohem Publikumsverkehr liegen, etwa im Umfeld von Krankenhäusern oder dem Jobcenter. Der Zweck des Ausweises sei es, den Anwohnern die Parkplatzsuche in ihrer unmittelbaren Wohnumgebung zu erleichtern und sie vor der Nutzung durch Besucher oder Personal zu schützen. Eine Erhöhung der Gebühren dürfe diesen Schutzgedanken nicht beeinträchtigen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung)
- 1.6.2Erlass einer Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise der Stadt Bochum - Änderungsantrag von Herrn Dr. Steude -Zur Vorlage · 20242957 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der 35. Sitzung des Bochumer Rates am 21. November 2024 liegt ein Änderungsantrag von Ratsmitglied Dr. Volker Steude zur Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise vor (Vorlage 20242957). Der Antrag sieht eine schrittweise Erhöhung der Parkgebühren vor, um die realen Kosten des Parkens abzubilden. Konkret sollen die Gebühren im Jahr 2025 auf 90 Euro steigen, im Jahr 2027 auf 140 Euro, im Jahr 2029 auf 190 Euro und bis zum Jahr 2031 auf 250 Euro angehoben werden.
Zusätzlich beantragt der Antragsteller die Einrichtung von Bewohnerparkzonen in Gebieten mit hohem Parkdruck im gesamten Stadtgebiet. Dies gelte insbesondere für Straßen, an denen das Parken auf Gehwegen, in Kreuzungen oder am Straßenrand bei geringer Fahrbahnbreite stattfindet. Der Antrag sieht vor, das Parken auf Gehwegen bis Ende 2027 stadtweit zu unterbinden. Als Begründung führt Dr. Steude an, dass die Kosten für den öffentlichen Raum durch die Verursacher gedeckt werden sollten. Eine Subventionierung des öffentlichen Parkraums über Steuerabgaben solle vermieden werden, um eine faire Verteilung der Kosten zwischen Nutzern und Nicht-Nutzern des öffentlichen Straßenraums zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung)
- 1.7Stellenplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026Zur Vorlage · 20242030 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 20242030 den Entwurf für den Stellenplan der Haushaltsjahre 2025 und 2026 vor. Der Entwurf, erstellt durch das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation unter Federführung von Martin Klose, basiert auf den Ergebnissen der Budgetdialoge. Dabei wurden Personalmehrbedarfe aufgrund unabweisbarer Aufgaben sowie Personalminderbedarfe durch Optimierungsmaßnahmen oder den Wegfall von Aufgaben berücksichtigt.
Für das Jahr 2025 sieht der Plan eine Erhöhung des Stellenplans um insgesamt 377,41 Stellen vor, während für 2026 ein Zuwachs von 33,50 Stellen vorgesehen ist. Zu den Schwerpunkten der Neuschaffungen gehören die Digitalisierung, die Ausweitung der Verkehrsüberwachung, Feuerwehr und Rettungsdienst, der Kita-Ausbau sowie Bereiche des Jugendamtes und der Bildung. Gleichzeitig sind für 2025 Einsparungen von insgesamt 52,49 Stellen und für 2026 von 2,00 Stellen vorgesehen.
Der Entwurf beinhaltet zudem die Überführung von langjährig überplanmäßig eingesetztem Personal in den regulären Stellenplan sowie Anpassungen bei Beamtenstellen infolge analytischer Stellenbewertungen. Diese umfassen Auf- und Abwertungen sowie die Umwandlung von Tarifstellen in Beamtenstellen. Die Vorlage wird am 13. November 2024 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und am 21. November 2024 im Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 6 (UWG:FB, FASG, Dahlmann)dagegen: 22 (CDU, BD, FDP, Steude)dafür: 47 (SPD, Grüne, Backs, Müller; OB)
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)dagegen: 4 (CDU/BD)dafür: 11 (SPD/Grüne/UWG:FB/OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 6 (UWG:FB, FASG, Dahlmann)dagegen: 22 (CDU, BD, FDP, Steude)dafür: 47 (SPD, Grüne, Backs, Müller; OB) - 1.8Haushaltssatzung der Stadt Bochum für die Haushaltsjahre 2025 / 2026Zur Vorlage · 20242513/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung enthält den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bochum für die Haushaltsjahre 2025 und 2026. Der Rat soll über die Erlassung der Satzung sowie über den Umgang mit der Bilanzierungshilfe gemäß NKF-CUIG entscheiden. Der Vorschlag sieht einen linearen Abbau der Bilanzierungshilfe in Höhe von 138,07 Millionen Euro ab dem Jahr 2026 über einen Zeitraum von maximal 50 Jahren vor.
Für das Haushaltsjahr 2025 werden Erträge von etwa 1,84 Milliarden Euro und Aufwendungen von rund 1,93 Milliarden Euro veranschlagt, während für 2026 Erträge von circa 1,90 Milliarden Euro und Aufwendungen von etwa 2,01 Milliarden Euro geplant sind. Die Kredite zur Investitionsfinanzierung werden auf 536 Millionen Euro für 2025 und 410 Millionen Euro für 2026 festgesetzt. Die Steuersätze werden mit 250,0 v.H. für die Grundsteuer A, 645,0 v.H. für die Grundsteuer B und 495,0 v.H. für die Gewerbesteuer festgelegt.
Die Vorlage regelt zudem die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel. Die Entscheidungskompetenz für Mehraufwendungen ist gestaffelt: Die Haushaltssachbearbeitung entscheidet bis 10.000 Euro, die Abteilungsleitung Haushaltsmanagement bis 100.000 Euro und die Leitung des Amtes für Finanzsteuerung bis 150.000 Euro. Bei konsumtiven Mitteln liegt die Entscheidungsgewalt der Kämmerin bis 250.000 Euro, mit Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses bis 750.000 Euro und mit Zustimmung des Rates über 750.000 Euro. Bei investiven Mitteln entscheidet die Kämmerin bis 500.000 Euro, mit Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses bis 1.000.000 Euro und mit Zustimmung des Rates über 1.000.000 Euro. Der Rat erhält Entscheidungen ab 5.000 Euro bei konsumtiven sowie ab 1.000.000 Euro bei investiven Mitteln zur Kenntnis.
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- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Dahlmann, Müller)dagegen: 27 ( CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG, Steude)dafür: 46 (SPD, Grüne, Backs, OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (Dahlmann, Müller)dagegen: 27 ( CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG, Steude)dafür: 46 (SPD, Grüne, Backs, OB) - 1.9Benennung (Bestellung, Vorschlag) eines Vertreters der Stadt Bochum in den Aufsichtsrat der Bochum Marketing GmbH (unmittelbare Beteiligung) – Nachfolge Herr Ralf MeyerZur Vorlage · 20242472 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird über die Neubesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der Bochum Marketing GmbH entscheiden. Eine Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung sieht vor, Ralf Meyer zum 31. Dezember 2024 aus dem Aufsichtsrat abzurufen. Als Nachfolger für die Vertretung der Stadt wird Dr. Thomas Wollinger vorgeschlagen, der Geschäftsführer der WirtschaftsEntwicklungs-Gesellschaft Bochum mbH (WEG). Die Neubesetzung soll zum 1. Januar 2025 wirksam werden.
Der Wechsel im Aufsichtsrat erfolgt aufgrund einer Veränderung in der Geschäftsführung der WEG. Die Stadt Bochum ist mit einer Beteiligung von 50 Prozent an der Bochum Marketing GmbH vertreten, während die restlichen Anteile von Unternehmen aus der regionalen Wirtschaft gehalten werden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich aus insgesamt zwölf Mitgliedern zusammen, wobei sechs Positionen durch die Stadt Bochum besetzt werden.
Der Entscheidungsprozess umfasst mehrere Beratungsstufen in den zuständigen Gremien. Nach einer Vorberatung im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 31. Oktober 2024 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 13. November 2024 soll die abschließende Entscheidung über die Benennung von Dr. Wollinger in der Ratssitzung am 21. November 2024 fallen.
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- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 31.10.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der BD-Fraktion.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (BD) - 1.10Bebauungsplan Nr. 862 – Markstraße / Stiepeler Straße – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20242214 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 862 – Markstraße / Stiepeler Straße – sieht die Entwicklung eines rund 7,2 Hektar großen Gebiets in Bochum-Querenburg vor. Das Projekt ist als urbanes, autoarmes Stadtquartier konzipiert, wobei der Schwerpunkt auf Wohnnutzung, der Entwicklung von Sporthallen der Ruhr-Universität Bochum sowie der Stadt und dem Neubau einer Kindertagesstätte liegt. Die Vorlage umfasst die Satzung nach § 10 BauGB, die Begründung inklusive eines Umweltberichts sowie die Entscheidung über Stellungnahmen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Plans sollen die Bebauungspläne Nr. 287 und Nr. 286d außer Kraft gesetzt werden. Eine Ersatzaufforstung ist innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des Plans durchzuführen.
Der Entwurf wurde nach einer vorherigen Beratung im Ausschuss für Planung und Grundstücke geringfügig angepasst. Die Änderungen betreffen unter anderem die Fassadenbegrünung, bei der auf spezifische Techniken verzichtet wird, um einen Anteil von 30 % unter Einhaltung brandschutztechnischer Vorgaben zu ermöglichen. Zudem wurde ein Mindestabstand für technische Aufbauten und Solaranlagen zur Außenkante der Attika oder Brüstung festgelegt. Die Kennzeichnung zum Bergbau wurde angepasst und ein Hinweis auf den Waldausgleich ergänzt. Der Beratungsprozess sieht eine Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Süd im Oktober 2024 sowie Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen im November 2024 vor, bevor der Rat am 21. November 2024 über die Vorlage entscheidet.
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- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Backs, Dahlmann)dagegen: 1 (Steude)dafür: 71 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG, Müller, OB)
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.11.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20242214 bei 2 Enthaltungen (FDP, Frau Aksevi)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (Backs, Dahlmann)dagegen: 1 (Steude)dafür: 71 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG, Müller, OB) - 1.11Projekt Bochums stille Örtchen - Öffentliche WC-Anlagen in BochumZur Vorlage · 20241465/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20241465/1 des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster behandelt das Projekt „Bochums stille Örtchen“. Ziel der Initiative ist die Verbesserung der städtischen öffentlichen WC-Anlagen durch Sanierung, Modernisierung und Neubau, wobei Schwerpunkte auf Inklusion, Barrierefreiheit und einer generationengerechten Infrastruktur liegen. Der Rat soll die Projektinhalte, die schrittweise Umsetzung sowie die Finanzierung beschließen. Für den Doppelhaushalt 2025/2026 sind 1,6 Millionen Euro für Neubaumaßnahmen angemeldet, was etwa 800.000 Euro pro Jahr für jeweils drei Anlagen entspricht. Eine Anschubfinanzierung in Höhe von 1,25 Millionen Euro für die Sanierung von Bestandsanlagen ist durch Rückstellungen gesichert.
Die Umsetzung erfolgt in Stufen: Während die Stufe Grün bereits abgeschlossen ist, wird die Stufe Gelb bis Ende 2024 durchgeführt, gefolgt von der Stufe Rot ab 2025. Drei Neubaumaßnahmen am Werner Markt, im Stadtpark und an der Schmechtingswiese sind bereits in Umsetzung. Am Standort Schmechtingswiese wurde ein Pilotprojekt für ein Trocken-WC mit der Firma EcoToiletten eingeleitet.
Die Standortplanung orientiert sich an einer Bedarfsanalyse, die Kriterien wie Zentralität, Bevölkerungsdichte und das Alter der Bevölkerung berücksichtigt. Für 2025 ist die Instandsetzung bzw. der Neubau in den Bezirken Mitte, Wattenscheid und Südwest vorgesehen, für 2026 in den Bezirken Nord, Ost und Süd. Im Bezirk Mitte wird ein barrierefreier Ersatz für die Anlage am Dr.-Ruer-Platz gesucht, während am Konrad-Adenauers-Platz ein Pilotprojekt für Menschen mit schweren Behinderungen geplant ist. Die Entscheidung über weitere Standorte wie den Gerther Markt oder das Uni Center obliegt den Bezirksvertretungen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (36. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 30.10.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 15 ( SPD, Grüne, CDU, BD, UWG, FDP)
- 24.10.2024 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 08.10.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241465/1
- 12.09.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 30.08.2024 · Beirat "Leben im Alter" (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - im AUNO am 30.10.2024 beschlossener Änderungsantrag
- 1.12Einführung der flächendeckenden Sammlung der kombinierten Wertstofftonne im Stadtgebiet ab 2026Zur Vorlage · 20241888 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum plant, die Sammlung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen ab dem Jahr 2026 flächendeckend in kombinierten Wertstofftonnen durchzuführen. Auf Basis eines Modellversuchs im Stadtteil Wattenscheid soll das System auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden. Die Verwaltung wird damit beauftragt, gemeinsam mit der USB Bochum GmbH die notwendigen Systemfestlegungen für den Ausschreibungszeitraum 2026 bis 2028 mit den Dualen Systemen zu verhandeln.
Für die Umsetzung sind zum 1. Januar 2026 etwa 14.550 neue Behälter erforderlich. Die Kosten für die Aufstellung dieser Tonnen sollen von den potenziellen Bietern im Rahmen der Ausschreibung berücksichtigt werden, sodass keine direkte finanzielle Belastung für die Bürgerinnen und Bürger entsteht. In Ausnahmefällen, wenn auf Grundstücken nachweislich keine ausreichenden Stellmöglichkeiten vorhanden sind, kann die Sammlung weiterhin über Wertstoffsäcke erfolgen.
Aufgrund des erwarteten Mehraufwands bei der Bearbeitung von Ausnahmeanträgen sowie Beschwerden über Fehlbefüllungen oder die Platzierung der Behälter im öffentlichen Raum wurde eine zusätzliche Vollzeitstelle für den zuständigen Fachbereich genehmigt und im Haushaltsentwurf 2025/2026 berücksichtigt. Die Umstellung zielt zudem darauf ab, den Einsatz von Kunststoffbeuteln zu reduzieren und die Nachhaltigkeit der Abfallentsorgung zu fördern.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241888
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 06.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.11.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (36. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 31.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.10.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 15 ( SPD, Grüne, CDU, BD, UWG, FDP)
- 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241888 bei 1 Enthaltung (Frau Aksevi)
- 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.132. Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Bochum basierend auf der 4. Stufe der Lärmkartierung 2024Zur Vorlage · 20242327 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt die zweite Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Bochum vor, die auf der vierten Stufe der Lärmkartierung 2024 basiert. Die zugrunde liegende Kartierung wurde im Juni 2023 unter Anwendung des Verfahrens CNOSSOS-EU abgeschlossen, was zu angepassten Zahlen bezüglich der Anzahl betroffener Einwohner im Bereich des Straßen- und Schienenverkehrs führte. Der Plan dient als Handlungskonzept und planerische Grundlage zur Lärmreduzierung.
Zu den geplanten Maßnahmen gehören die Sanierung von Straßendeckschichten nach den Richtlinien CNOSSOS und RLS-19 sowie die Nutzung lärmmindernder Deckschichttypen im Vorbehaltsnetz. Für den Einsatz von lärmminderndem Asphalt (Splittmastix SMA 5/8) bei Straßendeckenerneuerungen ist ein jährlicher Mittelbedarf von rund 100.000 EUR vorgesehen. Diese Kosten sollen bis zum Jahr 2027 durch Rückstellungen des Umwelt- und Grünflächenamtes gedeckt werden. Weitere Maßnahmen umfassen die Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h in 80 % des Nebennetzes, Gleispflege, die Umstellung der Busflotte der BOGESTRA auf Elektrobusse sowie Baumaßnahmen an der A 43. Zudem sollen 94 Gebiete als ruhige Gebiete festgesetzt werden.
Aufgrund einer kurzfristigen Aufforderung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) muss ein rechtskräftiger Plan bis zum 18. Oktober 2024 übermittelt werden, weshalb der reguläre Gremienweg nicht vollständig eingehalten werden kann. Die Beratungen sind für die Sitzungen im Rat sowie in den Ausschüssen für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, Mobilität und Infrastruktur sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (Dahlmann)dagegen: 21 (CDU, BD, FDP, Steude)dafür: 51 (SPD, Grüne, UWG:FB, FASG, Backs, Müller, OB)
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 4 (CDU/BD)dafür: 11 (SPD/Grüne/UWG:FB/FASG/OB)
- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 5 (CDU, BD, UWG:FB)dafür: 10 (SPD, Grüne, FASG)
- 30.10.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen – 1 (CDU)Dagegen - 3 (CDU, BD)Dafür - 11 (SPD, Grüne, UWG, FDP)
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 1 (Dahlmann)dagegen: 21 (CDU, BD, FDP, Steude)dafür: 51 (SPD, Grüne, UWG:FB, FASG, Backs, Müller, OB) - 1.13.12. Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Bochum basierend auf der 4. Stufe der Lärmkartierung 2024 - Änderungsantrag von Herrn Hohmeier -Zur Vorlage · 20242936 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20242936 einen Änderungsantrag zum Lärmaktionsplan für den Ballungsraum Bochum eingebracht. Der Antrag bezieht sich auf die zweite Fortschreibung des Plans, welche auf der vierten Stufe der Lärmkartierung 2024 basiert. Darin wird die Verwaltung aufgefordert, die Einrichtung von autofreien Zonen im Stadtgebiet Bochums zu prüfen.
Als Begründung führt das Ratsmitglied Horst Hohmeier an, dass die Anzahl der durch Lärm betroffenen Einwohner gestiegen sei. Da der motorisierte Individualverkehr als primäre Lärmursache identifiziert wurde, sollen Maßnahmen geprüft werden, die über die Verwendung von lärmminderndem Asphalt oder Temporeduzierungen hinausgehen. Ziel des Antrags ist es, eine Reduzierung des Autoverkehrs sowie einen Ausbau des Fuß- und Radverkehrs zu erreichen, um den im Mobilitätskonzept der Stadt vorgesehenen Zielen Rechnung zu tragen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung)
- 1.13.22. Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Bochum basierend auf der 4. Stufe der Lärmkartierung 2024 - Änderungsantrag von Herrn Dr. Steude -Zur Vorlage · 20242958 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 35. Sitzung des Bochumer Rates am 21. November 2024 liegt ein Änderungsantrag zur Fortführung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Bochum vor. Der Ratsmitglied Dr. Volker Steude beantragt eine Neufassung des Beschlussvorschlags zu TOP 1.13, welcher die 4. Stufe der Lärmkartierung 2024 behandelt.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung auf den insgesamt 84 Strecken im Vorbehaltsnetz, die besonders stark von Lärm betroffen sind, eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einführt. Als Begründung führt der Antragsteller an, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit ein Mittel gegen innerörtlichen Straßenlärm darstellt und laut Berechnungen die Belastung durch sehr hohe Lärmpegel nahezu halbieren kann.
Zudem verweist der Antrag auf die Mitgliedschaft Bochums in der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“. Da die Stadt das Positionspapier dieser Initiative unterzeichnet hat, welches eine Verbesserung der Lebensqualität und Gesundheit durch angepasste Geschwindigkeiten fordert, soll die Stadtverwaltung diese Ziele durch entsprechende Maßnahmen umsetzen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung)
- im AUNO am 30.10.2024 beschlossener Änderungsantrag
- 1.14Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2021Zur Vorlage · 20242481 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Bochum zum 31. Dezember 2021 wurde dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage, die vom Amt für Finanzsteuerung unter Federführung von Veronika Forbrig erstellt wurde, sieht vor, den Entwurf gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zu verweisen.
Der Gesamtabschluss umfasst neben der Kernverwaltung auch verschiedene verselbständigte Aufgabenbereiche und Unternehmen, die vollständig oder anteilig in die Betrachtung einfließen. Dazu gehören unter anderem die Stadtwerke Bochum Holding GmbH, die USB Bochum GmbH sowie die Wirtschaftsförderung Bochum WiFö GmbH. Ziel des Abschlusses ist die Darstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der städtischen Konzerneinheit.
Die finanziellen Kennzahlen für das Jahr 2021 weisen ein Gesamtvermögen von 7,3 Milliarden Euro aus, wobei 86,64 Prozent auf das Anlagevermögen entfallen. Das Eigenkapital des Konzerns beläuft sich auf 1,21 Milliarden Euro, was einer Quote von 16,64 Prozent entspricht. In der Gesamtergebnisrechnung stehen Erträge in Höhe von rund 3.096 Millionen Euro Aufwendungen von etwa 3.049 Millionen Euro gegenüber. Nach Berücksichtigung der Anteile anderer Gesellschafter weist der Abschluss einen Gesamtjahresüberschuss von 47,31 Millionen Euro aus. Der Entwurf wurde von der Stadtkämmerin aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt.
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- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.15Eingabe gemäß § 24 GO NRW i. V. m. § 9 Hauptsatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20242728 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Netzwerk für Bürgernahe Stadtentwicklung hat über eine Bürgeranregung beantragt, die Beteiligung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung in Bebauungsplanverfahren zu erweitern. Die Forderung sieht vor, dass der Ausschuss künftig dann einzubeziehen ist, wenn im Rahmen von laufenden oder zukünftigen Verfahren ein Umweltbericht erstellt werden muss und Belange des Natur- und Landschaftsschutzes betroffen sind. Da eine solche Regelung eine Änderung des Zuständigkeitskatalogs des Rates der Stadt Bochum voraussetzt, wird die Angelegenheit zur Entscheidung vorgelegt.
Die Verwaltung spricht sich in der vorliegenden Beschlussvorlage gegen die Umsetzung der Anregung aus. Laut dem Amt für Stadtplanung und Wohnen besteht keine fachliche Veranlassung für eine Änderung des bestehenden Zuständigkeitskatalogs. Die Begründung führt an, dass alle relevanten Belange bereits Bestandteil der Bebauungsplanverfahren sind und einer sachgerechten Abwägung unterzogen werden. Die abschließende Entscheidung über diese Verfahren obliegt dem Rat der Stadt Bochum.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 6 (FASG, Backs, Dahlmann, Müller, Steude)dafür: 67 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FDP, OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 6 (FASG, Backs, Dahlmann, Müller, Steude)dafür: 67 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FDP, OB) - 1.16Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die 19. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 20242934 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat berät über die Benennung von drei stimmberechtigten Delegierten für die 19. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen. Die Veranstaltung findet am 11. Dezember 2024 in Köln statt und dient dem Austausch zu aktuellen kommunalpolitischen Themen. Der Zeitplan sieht vor, dass die Beratungen mit Vorbesprechungen der parteipolitischen Gruppen beginnen, bevor die eigentliche Konferenz im Laufe des Vormittags stattfindet.
Die Beschlussvorlage der Verwaltung von Marcel Budde legt fest, dass die zu entsendenden Delegierten Mitglieder des Rates sein müssen. Bei der Auswahl sollen das politische Kräfteverhältnis im Rat sowie die proportionale Verteilung der Geschlechter entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in der Stadtvertretung berücksichtigt werden. Die Entscheidung über die Benennung der Vertreter ist für die Ratssitzung am 21. November 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 2.Anträge
- 2.1Zivilschutzmaßnahmen für die Bochumer Bürgerinnen und BürgerZur Vorlage · 20242421 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Ratsmitglied Hans Henneke hat einen Antrag zur Überarbeitung des Konzepts für den Zivil- und Katastrophenschutz in Bochum eingebracht. Der Vorschlag sieht vor, dass die Verwaltung das bestehende Konzept an die veränderten politisch-militärischen Gegebenheiten in Europa sowie an die aktuelle Gefährdungslage bei großen Unglücken und Katastrophen anpasst. Das überarbeitete Konzept soll dem Rat anschließend zur Beratung vorgelegt werden.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Untersuchung der Notwendigkeit, öffentliche oder private Luftschutzeinrichtungen zu reaktivieren oder neu einzurichten. Hierbei soll die Verwaltung ihre Einschätzungen unter Einbeziehung einer Abstimmung mit dem Bund formulieren. Darüber hinaus wird eine Prüfung angefordert, inwieweit die Aufgaben sowie die Stellen im Referat für Krisenmanagement und Bevölkerungsschutz angepasst werden müssen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
- 30.10.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung. - 2.2Umbesetzung im Kommunalwahlausschuss der Stadt BochumZur Vorlage · 20242768 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 21. November 2024 liegt mit der Vorlage Nummer 20242768 ein Antrag zur Neubesetzung im Kommunalwahlausschuss vor. Der von einem Mitglied der SPD-Fraktion eingebrachte Antrag befasst sich mit einer Änderung der personellen Zusammensetzung in diesem Gremium.
Im Rahmen des Antrags wird vorgeschlagen, dass die bisherige persönliche Stellvertreterin im Kommunalwahlausschuss ihre Funktion als solche nicht mehr ausübt. An ihrer Stelle soll ein neues Mitglied als persönlicher Stellvertreter für ein weiteres Mitglied des Ausschusses gewählt werden. Damit ist eine personelle Umbesetzung innerhalb der Vertretung im Kommunalwahlausschuss beabsichtigt. Eine schriftliche Begründung für diesen Vorschlag wurde in der vorliegenden Vorlage nicht aufgeführt, wobei darauf hingewiesen wird, dass die entsprechende Erläuterung gegebenenfalls mündlich während der Ratssitzung erfolgen kann.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Mitteilungen und Antworten
- 3.1Vorzeitige Verlängerung des Konzessionsvertrages Fernwärme zwischen der Stadt Bochum und der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hier: Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss des Konzessionsvertrages FernwärmeZur Vorlage · 20242501 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert über die geplante vorzeitige Verlängerung des Konzessionsvertrages für Fernwärme zwischen der Stadt und der Stadtwerke Bochum Holding GmbH. Der bestehende Vertrag, der auch die Sparte Wasser umfasst, ist derzeit bis zum 30. September 2030 befristet.
Im Rahmen der Anforderungen aus dem Wärmeplanungsgesetz ist eine Erweiterung des Fernwärmeversorgungsgebietes sowie Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung des Netzes und der Erzeugung vorgesehen. Die vorzeitige Verlängerung soll die notwendige langfristige Planungssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Sicherung von Wegerechten für die Leitungsverlegung, gewährleisten. Die eingeräumten Versorgungs- und Wegerechte sind dabei nicht-ausschließlich gestaltet, sodass die Errichtung und der Betrieb von Nahwärmenetzen durch Dritte weiterhin möglich bleibt.
Die Verwaltung strebt die Ermächtigung an, den neuen Konzessionsvertrag abzuschließen. Der entsprechende Beschlussvorschlag wird in einer nicht öffentlichen Sitzung behandelt, um Geschäftsgeheimnisse der Stadtwerke Bochum Gruppe zu wahren und Wettbewerbsnachteile durch die Offenlegung von Vertragskonditionen zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 31.10.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.10.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.2Ostpark – Neues Wohnen, hier: Aufhebung Bestgebotsverfahren zum Vermarktungsabschnitt 8Zur Vorlage · 20242272 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Projekt „Ostpark – Neues Wohnen“ wird das Bestgebotsverfahren für den Vermarktungsabschnitt 8 im Quartier Feldmark aufgehoben. Der betreffende Bereich im Südosten des Quartiers umfasst die Flurstücke 695, 725 und 726 in der Gemarkung Altenbochum. Ziel der Entwicklung ist die Bereitstellung von ausschließlich öffentlich gefördertem Wohnraum im Rahmen eines Erbbaurechts.
Das Verfahren, welches im Mai 2021 gestartet wurde, konnte nicht zum Abschluss gebracht werden. Zwar hatte ein Investor am Teilnahmewettbewerb teilgenommen und Interesse an der Entwicklung bekundet, jedoch führten wirtschaftliche Bedenken dazu, dass kein Erbbaurechtsvertrag zustande kam. Nachdem der Investor im August 2023 um eine Zurückstellung gebeten hatte und sich die Situation Anfang 2024 nicht änderte, hat die Stadt Bochum das Verfahren mit diesem Bewerber beendet.
Die Verwaltung strebt nun eine Direktvermarktung an interessierte Investoren an. Damit soll eine zeitnahe Entwicklung des Abschnitts 8 sichergestellt werden. Die ursprünglichen Ziele des Vermarktungskonzepts, wie der Bau von Mehrfamilienhäusern und Miet-Einfamilienhäusern als Reihenhäuser, sollen dabei beibehalten werden.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.11.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 31.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (34. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.3Eröffnung Gesundheitskiosk WattenscheidZur Vorlage · 20242599 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat über die Eröffnung eines Gesundheitskiosks in Wattenscheid informiert. Zur Betreuung der Einrichtung wurde durch die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Mitte und die Optimedis AG die WAT gesund gGmbH als neue Betreibergesellschaft gegründet. Im Nachgang zu einem Beschluss des Bochumer Rates vom 2. Mai 2024 wurde ein trilateraler Vertrag zwischen der AOK Nordwest, der Stadt Bochum und der WAT gesund gGmbH abgeschlossen. Dieser Vertrag trat zum 1. Oktober 2024 in Kraft und ist auf eine Laufzeit von 22 Monaten angelegt.
Mit dem Abschluss des Vertrages wurde die WAT gesund gGmbH mit der Errichtung des Gesundheitskiosks beauftragt. Die offizielle Eröffnung der Einrichtung ist für den Zeitraum zwischen Dezember 2024 und Januar 2025 vorgesehen. Für diesen Zeitplan sind die Akquise von geeignetem Personal sowie notwendige Anpassungen an der Raumausstattung erforderlich.
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Beratungsfolge
- 11.12.2024 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (20. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.11.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (26. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.11.2024 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (19. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.11.2024 · Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.4Unlustiger Uber UnfugZur Vorlage · 20242499 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Partei Die PARTEI zu den Auswirkungen des Dienstleisters Uber reagiert. In der Antwort zur Vorlage 20242499 werden verschiedene rechtliche und regulatorische Aspekte behandelt.
Hinsichtlich des Beschäftigungsstatus von Fahrern verwies das Amt für Bürgerservice darauf, dass eine arbeitsrechtliche Klärung der Frage, ob es sich um Angestellte oder Selbstständige handelt, der Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit unterliegt. Fragen zur Regulierung des Wettbewerbs zwischen Taxiunternehmen und Plattformen sowie zum Verbraucherschutz hängen von gesetzlichen Vorgaben ab, die durch den Gesetzgeber im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt werden. Für steuerliche Angelegenheiten ist die Finanzverwaltung zuständig.
Zum Thema Datenschutz erklärte die Verwaltung, dass die Gewährleistung des Datenschutzes in der betrieblichen Sphäre des Unternehmens liege. Bezüglich der öffentlichen Sicherheit und Versicherung wurde darauf hingewiesen, dass Fahrer für die gewerbliche Beförderung einen Personenbeförderungsschein besitzen müssen, dessen Eignung regelmäßig überprüft wird. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter verpflichtend. In Bezug auf die städtische Mobilität ordnete die Verwaltung Uber dem Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen zu, der bestehende Verkehrsangebote ergänzt, jedoch auch die Nachteile des motorisierten Individualverkehrs fortführt.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.5Meldepflichtige Krankheiten in BochumZur Vorlage · 20242504 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Gesundheitsamtes hat in einer Antwort auf eine Anfrage der Ratsfraktion Bündnis Deutschland die statistische Auswertung meldepflichtiger Krankheiten für den Zeitraum von 2014 bis 2023 sowie die Daten bis zur 40. Kalenderwoche 2024 vorgelegt. Die Auswertung zeigt bei verschiedenen Erregern wie COVID-19, Campylobacteriose und Influenza Schwankungen in den Fallzahlen auf. Für die 40. Kalenderwoche im Jahr 2024 wurden 2.988 Fälle gemeldet, während im Vorjahreszeitraum 8.456 Fälle verzeichnet wurden. Für die Rückverfolgung von Infektionsketten ist ein 18-köpfiges Team der Hygiene zuständig.
Für die anstehenden Sitzungen des Rates am 21. November 2024 und des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 27. November 2024 ist lediglich die Kenntnisnahme der Informationen vorgesehen. Zur Einordnung der Daten auf Landes- und Bundesebene wird auf die Angebote des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen sowie des Robert Koch-Instituts verwiesen, wobei diese Plattformen keine Informationen zu Infektionsquellen oder Ausbruchsgeschehen enthalten.
Eine Prognose zur Entwicklung von Infektionskrankheiten wird als schwierig beschrieben, wobei die Aufgaben des Hygiene-Teams gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes und des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst zunehmen. Dem wird durch die verstärkte Ausbildung von Fachpersonal begegnet. Aktuell sind in Bochum keine Auffälligkeiten bei Krankheiten erkennbar, jedoch wird aufgrund klimatischer oder evolutionärer Veränderungen eine kontinuierliche Überwachung des Infektionsgeschehens als notwendig erachtet. Die Meldedaten fließen in die übergeordneten Meldesysteme ein, wobei über das System SurvNet tagesaktuelle Auswertungen für Bochum erstellt werden können.
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Beratungsfolge
- 27.11.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (26. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.6Lagebericht in der SchadnagerbekämpfungZur Vorlage · 20242522 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum bewertet die aktuelle Situation der Schadnagerbekämpfung als kontrollierbar. Seit der Zentralisierung der Aufgaben vor zwei Jahren durch den Technischen Betrieb wurden Maßnahmen zur Bekämpfung von Ratten und anderen Schadnager intensiviert. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Reduzierung des Einsatzes von Giftstoffen: Von etwa 1.000 Kilogramm jährlich vor der Zentralisierung sank die Menge auf 250 Kilogramm im Jahr 2022 und auf 180 Kilogramm im Jahr 2023. Ziel ist es, durch präventive Methoden den Umweltschutz zu fördern und die Resistenzbildung der Tiere gegenüber Wirkstoffen zu verlangsamen.
Hinsichtlich technischer Neuerungen ergaben Tests mit dem LoRaWAN-Netz der Stadtwerke Bochum, dass die Funkstärke in der Kanalisation derzeit noch nicht für eine automatisierte Kontrolle von Fallen ausreicht. Das georeferenzierte digitale Befallskataster befindet sich weiterhin in der Aufbauphase; erste Auswertungen werden für das zweite Quartal 2025 erwartet.
Für bestimmte Bereiche der Innenstadt, wie etwa die Umgebung der Viktoriastraße, erkennt die Verwaltung besondere Schwerpunkte an. Als Ursachen werden Baumaßnahmen am Husemannplatz, die Tiere aus ihren Lebensräumen verdrängen, sowie die Fütterung von Tauben und das Vorhandensein von Essensresten angeführt. Der Technische Betrieb führt in diesen Gebieten wöchentliche Kontrollen und die Entfernung von Kadavern durch.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.7UBER in Bochum - Wie konnte das nur passieren?Zur Vorlage · 20242586 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Bochumer Rat eine Anfrage zur Präsenz des Fahrdienstvermittlers UBER gestellt. Die Fraktion erkundigte sich nach der Bewertung der Verwaltung bezüglich der Ergänzung des Mobilitätsangebots sowie nach etwaigen Kontakten zwischen der Verwaltung und dem Unternehmen. Dabei wurde auch thematisiert, inwiefern die ablehnende Position des AMI-Vorsitzenden der Grünen, Dittert, gegenüber UBER in solche Gespräche eingeflossen sei.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Dienste von UBER neben traditionellen Taxi-Rufzentralen und anderen Plattformen zur Vielfalt der Mobilitätsbranche gehören, was den Fahrgästen eine freie Wahl ermöglicht. Eine Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen sei nicht erforderlich gewesen, da die reine Vermittlung von Beförderungsleistungen gemäß § 1b des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) genehmigungsfrei ist. Lediglich die eigentlichen personenbefördernden Unternehmen unterliegen der Genehmigungspflicht. Die Konzessionierung von Fahrzeugen als Mietwagen erfolge nach den rechtlichen Vorgaben zum Gelegenheitsverkehr gemäß den §§ 46 ff PBefG und dem Gleichheitsgrundsatz.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.8Wie ist die Lage bei Abschiebeverfahren in Bochum?Zur Vorlage · 20242614 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der FDP-Fraktion zur Situation von Abschiebeverfahren in Bochum hat die Verwaltung Informationen zum aktuellen Stand der Ausreisepflichtigen vorgelegt. Derzeit halten sich etwa 542 Personen in Bochum auf, die ausreisepflichtig sind. Davon entfallen circa 522 Personen auf Duldungstatbestände aufgrund rechtlicher oder tatsächlicher Abschiebehindernisse. Lediglich rund 20 Personen befinden sich ohne einen solchen Duldungstatbestand im Stadtgebiet.
Die Verwaltung priorisiert die freiwillige Ausreise gegenüber der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung. Bis zum 15. Oktober 2024 sind 61 Personen freiwillig ausgereist. Zu den rechtlichen Hinderungsgründen für Abschiebungen zählen unter anderem Kindeswohlgefährdungen, familiäre Bindungen sowie Abschiebeverbote durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Sachliche Hindernisse sind etwa ungeklärte Identitäten, fehlende Reisedokumente oder die mangelnde Kooperation der Herkunftsstaaten bei der Ausstellung von Passersatzpapieren sowie fehlende Flugverbindungen.
Abgebrochene Abschiebemaßnahmen können durch die Abwesenheit der Betroffenen an ihrem Wohnort oder durch die Verweigerung des Transports durch Fluggesellschaften begründet sein. Zur Beschleunigung der Verfahren nennt die Verwaltung die Notwendigkeit von Rückübernahmeabkommen der Bundesregierung, eine Zentralisierung von Abschiebungen sowie eine effizientere Beschaffung von Passersatzpapieren. Zudem werden eine stärkere Begleitung durch die Bundespolizei und schnellere veraltungsgerichtliche Entscheidungen als Maßnahmen zur Vereinfachung des Prozesses angeführt.
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- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.9Übernahme der Kosten für einen Führerschein durch das JobcenterZur Vorlage · 20242646 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion „Bündnis Deutschland“ hat im Bochumer Rat Fragen zur Kostenübernahme von Führerscheinen durch das Jobcenter gestellt. Die Anfrage umfasste statistische Angaben zur Anzahl der Anträge in den letzten fünf Jahren, die Bewilligungsquote sowie den Erfolg dieser Maßnahmen hinsichtlich der Arbeitsmarktintegration und der langfristigen Beschäftigung.
Die Verwaltung teilte mit, dass eine Beantwortung dieser spezifischen Fragen aufgrund fehlender Auswertungsmöglichkeiten im IT-System nicht möglich ist. Die Übernahme von Kosten für Führerscheine der Klasse B erfolgt als Teil des sogenannten Vermittlungsbudgets, das verschiedene Leistungen wie Bewerbungskosten oder Fahrtkosten umfasst. Eine Einzelauswertung der Kosten für die Klasse B ist in den Fachverfahren technisch nicht vorgesehen. Um die gewünschten Daten zu liefern, müssten sämtliche Vermerke im zentralen Vermittlungsportal für alle Kunden der letzten fünf Jahre manuell ausgewertet werden, was angesichts der Anzahl der Leistungsberechtigten eine nicht leistbare Aufgabe darstellt.
Abgesehen von dieser Problematik weist das Jobcenter Bochum darauf hin, dass im Rahmen einer spezifischen beruflichen Weiterbildung auch die Kosten für höhere Führerscheinklassen wie C, CE und D übernommen werden können, um eine Beschäftigung als Berufskraftfahrer zu ermöglichen.
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- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.10Gutachter- und BeraterkostenZur Vorlage · 20242691 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Bochumer Rates am 10. Oktober 2024 stellte die Ratsfraktion Bündnis Deutschland eine Anfrage zu den Kosten für externe Gutachter und Berater. Die Fraktion bat um detaillierte Informationen darüber, wie viele Beschlussvorlagen seit Beginn der aktuellen Wahlperiode externe Expertise in Anspruch genommen haben und wie viele Projekte außerhalb der politischen Gremien extern beraten wurden. Zudem wurde nach der Gesamthöhe der anfallenden Kosten mit einer Aufschlüsselung nach Jahren oder Projekten gefragt.
Die Stadtverwaltung hat in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 20242691 auf eine Beantwortung dieser Fragen verzichtet. Die Verwaltung führt an, dass die angefragten Informationen aufgrund der Vielzahl an Beschlüssen und Projekten in unterschiedlichen Fachbereichen komplex seien und nicht automatisiert ausgewertet werden könnten. Eine Recherche der Daten würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern. Die Stadtverwaltung beruft sich dabei auf § 9 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Diese Regelung ermöglicht es dem Oberbürgermeister, Anfragen zurückzuweisen, wenn deren Beantwortung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
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- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.11Wer ist Kai?Zur Vorlage · 20242598 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die PARTEI aus der Ratssitzung vom 10. Oktober 2024 reagiert. Gegenstand der Anfrage waren Details zur Social-Media-Kampagne der Stadt Bochum, die sowohl digital als auch analog durch Werbemittel wie Plakate mit dem Slogan „Checkst Du BO?“ präsent ist.
Ziel der Kampagne ist es, die Sichtbarkeit und Bekanntheit der städtischen Social-Media-Kanäle zu steigern sowie neue Follower zu gewinnen, um Bürgerinnen und Bürger über aktuelle städtische Vorhaben und Ereignisse zu informieren. Die analoge Werbung nutzt QR-Codes, die auf eine Landingpage auf bochum.de verweisen, wo weiterführende Informationen zur Verfügung stehen.
Die in der Kampagne dargestellten Personen sind reale Bewohnerinnen und Bewohner Bochums oder Nutzer der städtischen Kanäle. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgte durch die Verwaltung unter Einbindung einer regional ansässigen Agentur. Die Kosten für die Kampagne beliefen sich auf etwa 20.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.12Dokumentation von Sitzungen im RatsinformationssystemZur Vorlage · 20242694 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Dokumentation von Sitzungen im Ratsinformationssystem reagiert. Der Hintergrund ist ein Antrag, der im Juni 2024 an die Arbeitsgruppe Verwaltungsoptimierung, Personalentwicklung und Sitzungsdienst überwiesen wurde. Die Fraktion erkundigte sich dazu, warum ein betreffendes Ratsmitglied nicht über die Sitzung der Arbeitsgruppe am 11. September 20lag zur Information oder Einladung berechtigt war.
Die Verwaltung räumte ein, dass es versäumt wurde, den Antragsteller über den Termin zu informieren und zur Sitzung einzuladen. Bezüglich des Ergebnisses der Sitzung gab die Verwaltung an, dass ein Vertreter der CDU-Fraktion in der Arbeitsgruppe angekündigt hat, das Thema zunächst innerhalb der Fraktion zu besprechen. Eine entsprechende Rückmeldung der Fraktion zum weiteren Vorgehen steht bislang noch aus. Um den Vorgang künftig korrekt abzuwickeln, wird zugesichert, dass das Ratsmitglied bei der nächsten Behandlung des Antrags in der Arbeitsgruppe zur Beratung eingeladen wird, um sich an der Beratung beteiligen zu können.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.13Fahrbahnmarkierungen und die Verkehrssicherungspflicht in BochumZur Vorlage · 20242747 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bündnis Deutschland Ratsfraktion hat unter der Leitung von Jens Wittbrodt Fragen zum Zustand der Fahrbahnmarkierungen und zur Durchführung von Sperrungen in Bochum gestellt. Die Verwaltung erläuterte hierzu, dass die Dorstener Straße aufgrund einer hohen Unfallhäufung im Radverkehr als Gefahrenstelle identifiziert wurde. Zur Erhöhen der Sicherheit wurde eine Sondervergabe für die Rotmarkierung von Radfahrstreifen durchgeführt. Da die Arbeiten witterungsbedingt nicht bis zum Frühjahr 2025 verschoben werden konnten, erfolgte die Umsetzung während der A40-Sperrung in den späten Abendstunden, um die Verkehrsbelastung gering zu halten. Eine Ausweitung dieser Nachtarbeiten auf reguläre Fahrbahnmarkierungen sei aus Kapazitätsgründen und vergaberechtlichen Gründen nicht möglich gewesen.
Bezüglich der Anzahl maroder Kreuzungen oder Straßen gab die Verwaltung an, dass eine regelmäßige Erfassung nicht stattfinde, sondern lediglich Schäden bei Gefahr im Verzug dokumentiert würden. Die Straßenkontrollen durch den Technischen Betrieb erfolgen je nach Verkehrsbedeutung in einem Rhythmus von einer bis acht Wochen. Im Bereich der Straßenunterhaltung sind etwa 85 Mitarbeiter sowie neun Personen in der Straßenkontrolle tätig.
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- 27.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.14Nutzung und Pflege „Sportpark Lohrheide“Zur Vorlage · 20242774 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Anfragen der UWG: Freie Bürger-Ratsfraktion zur Nutzung und Pflege des Sportparks Lohrheide reagiert. Im Zuge der Fertigstellung des Umbaus des Lohrheidestadions und der bevorstehenden FISU World University Games 2025 wird derzeit ein Betriebskonzept für den Sportpark erarbeitet. Dieses berücksichtigt verschiedene betriebliche Rahmenbedingungen und umfasst Abstimmungen mit Fachverbänden über die Ausrichtung hochrangiger Sportveranstaltungen sowie über einen erweiterten Spielbetrieb. Bei großen Leichtathletikveranstaltungen übernimmt der Deutsche Leichtathletik Verband die organisatorische und wirtschaftliche Verantwortung. Die Stadt beteiligt sich als Ausrichter an der Organisation und stellt die technisch geeignete Veranstaltungsstätte bereit. Hierfür werden fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppen gebildet, an denen unter anderem die BOGESTA und die Stadtwerke beteiligt sind. Der Verein TV Wattenscheid 01 bringt seine Expertise in der Arbeitsgruppe Sporttechnik ein.
Die Pflege der Außenanlagen wird durch den Technischen Betrieb übernommen, wobei die Vergabe von Aufträgen für die Fassadenbegrünung und Gründächer geprüft wird. Für die Wartung der Kunststoffflächen und Laufbahnen sind spezialisierte Fachfirmen vorgesehen. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2025/26 wurde eine Mittelaufstockung beantragt. Während der Technische Betrieb über die notwendigen Gerätschaften für die Außenanlagenpflege verfügt, ist die Anschaffung eines elektrischen Multifunktionsfahrzeugs speziell für den Sportpark Lohrheide geplant.
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Beratungsfolge
- 04.02.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (38. Sitzung)
- 06.12.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.Anfragen
- 4.1Kompensation im MünsterlandZur Vorlage · 20242568 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI hat eine Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 21. November 2024 eingereicht, die sich mit der ökologischen Kompensation von Baumpflanzungen befasst. Hintergrund sind verschiedene Bauvorhaben im Stadtgebiet, die zum Fällen von Bäumen führen und laut geltenden Regelungen durch ein Verhältnis von zwei Neupflanzungen pro gefälltem Baum ausgeglichen werden müssen.
Da die Kapazitäten für solche Kompensationsmaßnahmen innerhalb der Bochumer Stadtgrenzen begrenzt sind, erfolgt die Nachpflanzung teilweise in anderen Regionen, beispielsweise im Münsterland. In der Anfrage wird die Frage aufgeworfen, wer die langfristige Kontrolle darüber übernimmt, ob diese externen Pflanzungen über einen Zeitraum von etwa 30 Jahren erfolgreich nachwachsen und den beabsichtigten CO2-Effekt erzielen können.
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- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.2Verkehrskontrollen bei FahrrädernZur Vorlage · 20242918 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 35. Sitzung des Bochumer Stadtrates am 21. November 2024 wurde eine Anfrage zu den Verkehrskontrollen im Bereich des Radverkehrs gestellt. Der Anlass für die Anfrage ist das Auftreten von regelwidrigem Verhalten durch Radfahrer, etwa die Nutzung von Bürgersteigen trotz vorhandener Radwege oder das Befahren von reinen Fußwegen und Fußgängerampeln. Zudem wird auf potenzielle Gefährdungen auf Radwandertrassen durch Überholmanöver sowie auf das Unterlassen notwendiger Handzeichen beim Abbiegen hingewiesen.
Die Anfrage an den Oberbürgermeister bittet die Verwaltung um Informationen darüber, ob die Bochumer Polizei oder das Ordnungsamt grundsätzliche Kontrollen von Fahrradfahrern und Radwegen durchführen. In diesem Zusammenhang sollen auch Radwandertrassen sowie spezifische Vorgaben für Kreuzungssituationen zwischen Kraftfahrstraßen und Radwegen betrachtet werden. Des Weiteren wird nach den allgemeinen Vorgaben gefragt, die im Falle der Feststellung von regelwidrigem Fahrverhalten durch die Polizei oder das Ordnungsamt zur Anwendung kommen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.3Verkehrssicherheit bei parkenden FahrzeugenZur Vorlage · 20242919 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Anfrage zur 35. Sitzung des Bochumer Stadtrates am 21. November 2024 befasst sich ein Ratsmitglied mit der Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit parkenden Fahrzeugen. Der Fokus liegt auf der Präsenz von größeren Fahrzeugen, wie etwa SUVs und Kleintransportern, am Straßenrand.
Die Anfrage thematisiert die Gefahr für die Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinder, da diese hinter größeren Fahrzeugen weniger wahrnehmbar sein könnten. Während die Notwendigkeit einiger größerer Fahrzeuge für den Lieferverkehr oder Umzüge anerkannt wird, stellt die Anfrage die Frage nach der allgemeinen Zunahme dieser Fahrzeugtypen im Straßenraum.
An die Verwaltung wurde die Frage gerichtet, ob es rechtlich möglich wäre, für das Parken in Straßen bestimmte Gewichts- oder Größenklassen für Fahrzeuge auszuweisen. Zudem wurde angefragt, ob eine solche Regelung auf bestimmte Uhrzeiten begrenzt werden ließe.
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- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.4Ansiedlung von DecathlonZur Vorlage · 20242928 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 20242928 wurde eine Anfrage für die Ratssitzung am 21. November 2024 eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die mögliche Ansiedlung des Sportartikelhändlers Decathlon in der Bochumer Innenstadt. Hintergrund sind Medienberichte über die Expansionspläne des Unternehmens, wonach bis zum Jahr 2027 mehr als 60 neue Filialen in Deutschland eröffnet werden sollen. Dabei liegt der Fokus laut Berichten auf der Nutzung von Leerständen in Innenstädten sowie auf kleineren Geschäften in Fußgängerzonen.
Ein Ratsmitglied der Fraktion Die Grünen im Rat bittet den Oberbürgermeister um Auskunft zu zwei Punkten. Erstens wird gefragt, wie die Verwaltung beziehungsweise die Wirtschaftsförderung die Ansiedlungsmöglichkeiten für Decathlon im Bochumer Stadtzentrum bewertet. Zweitens soll dargelegt werden, inwieweit den Expansionsabsichten des Unternehmens von Bochumer Seite aus proaktiv begegnet wird. Die Anfrage bezieht sich zudem auf ein zuvor nicht realisiertes Vorhaben zur Ansiedlung im Husemannkarree.
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- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.5FriedhofsgebührensatzungZur Vorlage · 20242938 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorbereitung auf die 35. Sitzung des Bochumer Rates am 21. November 2024 hat das Ratsmitglied Dr. Volker Steude eine Anfrage zur Friedhofsgebührensatzung gestellt. Grundlage für die Fragestellung ist eine statistische Differenz, die in der Beschlussvorlage 20242452 dokumentiert wurde.
In der genannten Vorlage wird für das Jahr 2023 eine Zahl von 4.642 Sterbefällen in Bochum ausgewiesen. Demgegenüber stehen laut der dort aufgeführten Tabelle lediglich 2.621 erfasste Bestattungsfälle. Dr. Steude bittet die Verwaltung um eine Erläuterung dieser Differenz von 2.021 Personen. Die Anfrage zielt darauf ab, zu klären, auf welche Weise bzw. an welchen Orten die nicht in der Tabelle aufgeführten Personen bestattet wurden. Eine Beantwortung der Anfrage wurde bis zur anstehenden Ratssitzung am 21. November 2024 erbeten.
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- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.6Mögliche Standorte für einen StadionneubauZur Vorlage · 20242949 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 21. Dezember 2024 Informationen zu möglichen Standorten für einen Stadionneubau angefordert. Gegenstand der Vorlage 20242949 ist die laufende Diskussion um die Zukunft und den Standort des Ruhrstadions, an der sowohl der VfL Bochum als auch die Stadt Bochum in ihrer Rolle als Vermieter beteiligt sind.
Die Fraktion stellt dazu zwei zentrale Fragen an den Oberbürgermeister. Zum einen wird angefragt, ob es innerhalb des Stadtgebiets von Bochum Flächen gibt, die für einen möglichen Neubau des Stadions geeignet wären. Zum anderen wird um eine Aufstellung der jeweiligen Vor- und Nachteile potenzieller Standorte gebeten. Die Anfrage dient dazu, Informationen über die Eignung verschiedener Flächen für ein neues Stadion zu erhalten und die damit verbundenen Aspekte gegenüberzustellen.
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- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.7Altersgerechtes WohnenZur Vorlage · 20242950 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum Informationen zum Thema altersgerechtes Wohnen angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach dem aktuellen Bestand sowie dem künftigen Bedarf an barrierefreien Wohnungen in der Stadt, einschließlich einer Einschätzung der Situation für das Jahr 2040.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele altersgerechte Wohnungen die VBW in ihrem Bestand hält und welche Umbaumaßnahmen dort in den letzten fünf Jahren durchgeführt wurden. Zudem werden Details zu beantragten und bewilligten Fördermitteln, beispielsweise aus dem Wohnraumförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, für den Zeitraum der letzten fünf Jahre sowie zu Maßnahmen der Verwaltung zur Vermeidung eines Wohnungsmangels erbeten.
Des Weiteren umfasst die Anfrage Fragen zur Förderung von Wohnkonzepten wie Mehrgenerationenhäusern oder betreutem Wohnen sowie zur Zusammenarbeit mit privaten Investoren und Wohnungsbaugesellschaften. Die Ratsfraktion möchte zudem wissen, welche Möglichkeiten zur Modernisierung des Bestands bestehen, ob Beratungsangebote für ältere Bürgerinnen und Bürger zur Umgestaltung von Wohnraum existieren und inwieweit Leerstände für eine Umwidmung genutzt werden können. Auch die Planung von Maßnahmen für bestehende Stadtquartiere ist Gegenstand der Anfrage.
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- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.8Umweltschutz unter dem Weihnachtsbaum - Wie ökologisch sind die städtischen Weihnachtsbäume?Zur Vorlage · 20242964 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit einer Anfrage zur 35. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 21. November 2024 setzt sich das Ratsmitglied Volker Steude mit der ökologischen Bilanz der städtischen Weihnachtsbäume auseinander. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, aus welchen Quellen die Bäume stammen, die von der Verwaltung und den städtischen Beteiligungen in den letzten fünf Jahren genutzt, ausgeliefert oder bestellt wurden. Konkret wird erfragt, ob diese aus zertifiziertem Bio-Anbau, aus forstlich bewirtschafteten Wäldern oder aus Plantagenkulturen bezogen wurden.
Die Anfrage thematisiert zudem die ökologischen Auswirkungen von Plantagenkulturen und stellt Alternativen wie den Einsatz von Mietweihnachtsbäumen in Betracht, die in Töpfen gehalten werden können. Darüber hinaus bittet Steude um eine Bewertung der Verwaltung hinsichtlich der Nutzung solcher Mietlösungen sowie nach Informationen zu bestehenden oder künftigen Regelungen für Weihnachtsbäume bei Veranstaltungen, etwa auf dem Weihnachtsmarkt, unter dem Aspekt des Umweltschutzes. Abschließend wird nach weiteren Möglichkeiten gefragt, die Umweltbilanz der städtischen Weihnachtsbäume zu verbessern.
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- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.9Dokumentenausgabeboxen auf die Bezirke ausweiten?Zur Vorlage · 20242995 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der SPD im Rat hat eine Anfrage mit der Nummer 20242995 vorgelegt. In der Vorlage wird die Frage thematisiert, ob die bestehenden Dokumentenausgabeboxen auf die Bochumer Bezirke ausgeweitet werden sollen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.1026. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt Bochum - hier: Zusammensetzung des EKOCity-MischpreisesZur Vorlage · 20243006 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beratungen zur 26. Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung der Stadt Bochum hat die CDU-Ratsfraktion eine Anfrage gestellt. Ein Ratsmitglied der Fraktion bittet die Verwaltung, in einer der nächsten Sitzungen des zuständigen Fachausschusses darzulegen, wie sich der Eco-City-Mischpreis zusammensetzt und welche einzelnen Kostenfaktoren darin enthalten sind. Dabei wird auf die Einbeziehung von Kosten durch die CO2-Bepreisung sowie auf ein laufendes Gerichtsverfahren der Kreis Weseler Abfallgesellschaft hingewiesen.
Ein weiteres Mitglied der CDU-Fraktion ergänzt die Anfrage um die Bitte, darzustellen, wie sich die Abfallgebühren für die Stadt Bochum verändern würden, falls Bioabfälle flächendeckend nicht mehr über die Restmülltonnen entsorgt würden. Die Antworten auf diese mündlichen Anfragen sollen dem Ausschuss für Abfallwirtschaft, Normierung und Ordnung (AUNO) zur Kenntnis gegeben werden.
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- 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 5.Beschlussangelegenheiten
- 5.1Vorzeitige Verlängerung des Konzessionsvertrages Fernwärme zwischen der Stadt Bochum und der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hier: Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss des Konzessionsvertrages FernwärmeErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 69 (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, FDP, FASG, Backs, Dahlmann, Müller, Steude, OB)
- 5.2Ostpark – Neues Wohnen, hier: Aufhebung Bestgebotsverfahren zum Vermarktungsabschnitt 8Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Mitteilungen und Antworten
- 7.1Bebauungsplan Nr. 862 – Markstraße / Stiepeler Straße hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 8.Anfragen
- 8.1Sondervermögen Grundstücksentwicklung BochumErgebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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