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Eingabe gemäß § 24 GO NRW i. V. m. § 9 Hauptsatzung der Stadt Bochum

20242728 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 21.11.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung)
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 6 (FASG, Backs, Dahlmann, Müller, Steude)dafür: 67 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FDP, OB)
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KI-Zusammenfassung

Das Netzwerk für Bürgernahe Stadtentwicklung hat über eine Bürgeranregung beantragt, die Beteiligung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung in Bebauungsplanverfahren zu erweitern. Die Forderung sieht vor, dass der Ausschuss künftig dann einzubeziehen ist, wenn im Rahmen von laufenden oder zukünftigen Verfahren ein Umweltbericht erstellt werden muss und Belange des Natur- und Landschaftsschutzes betroffen sind. Da eine solche Regelung eine Änderung des Zuständigkeitskatalogs des Rates der Stadt Bochum voraussetzt, wird die Angelegenheit zur Entscheidung vorgelegt.

Die Verwaltung spricht sich in der vorliegenden Beschlussvorlage gegen die Umsetzung der Anregung aus. Laut dem Amt für Stadtplanung und Wohnen besteht keine fachliche Veranlassung für eine Änderung des bestehenden Zuständigkeitskatalogs. Die Begründung führt an, dass alle relevanten Belange bereits Bestandteil der Bebauungsplanverfahren sind und einer sachgerechten Abwägung unterzogen werden. Die abschließende Entscheidung über diese Verfahren obliegt dem Rat der Stadt Bochum.

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Beratungen

Rat - Etat - (35. Sitzung)
21.11.2024
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 6 (FASG, Backs, Dahlmann, Müller, Steude)dafür: 67 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FDP, OB)