Bebauungsplan Nr. 862 – Markstraße / Stiepeler Straße – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen
20242214 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 21.11.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Backs, Dahlmann)dagegen: 1 (Steude)dafür: 71 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG, Müller, OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 862 – Markstraße / Stiepeler Straße – als Satzung zu beschließen. Das etwa 7,2 Hektar große Gebiet im Bochumer Stadtteil Querenburg umfasst das ehemalige Gelände der Erich-Kästner-Gesamtschule sowie angrenzende Flächen der Ruhr-Universität Bochum. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung eines urbanen, verkehrsberuhigten Quartiers unter dem Leitmotiv „gesundes Wohnen und Arbeiten“.
Der Plan sieht neben der Entwicklung von Wohnflächen auch den Neubau einer Kindertagesstätte sowie die Weiterentwicklung der Sporthallen der Ruhr-Universität und der Stadt vor. Städtebaulich soll das neue Quartier in die bestehende Umgebung integriert und mit vorhandenen Rad- und Fußwegen verknüpft werden. Ein weiteres Element ist die Umsetzung eines Entwässerungskonzepts nach dem Prinzip der Schwammstadt. Während der Schwerpunkt auf Wohnnutzungen liegt, sind auch Flächen für Gesundheitsgewerbe, Verwaltung und Parkplätze vorgesehen.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Bebauungsplans werden die bestehenden Pläne Nr. 287 und Nr. 286d aufgehoben. Die Vorlage umfasst zudem die Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen sowie die Begründung inklusive Umweltbericht. Bevor die Flächen vermarktet werden können, sind bergbauliche Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Der Entscheidungsprozess durchläuft die zuständigen Gremien und endet mit der geplanten Ratssitzung am 21. November 2024.
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