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Vorzeitige Verlängerung des Konzessionsvertrages Fernwärme zwischen der Stadt Bochum und der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hier: Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss des Konzessionsvertrages Fernwärme

20242501 · Mitteilung der Verwaltung · 21.11.2024 · Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert über die geplante vorzeitige Verlängerung des Konzessionsvertrages für Fernwärme zwischen der Stadt und der Stadtwerke Bochum Holding GmbH. Der bestehende Vertrag, der auch die Sparte Wasser umfasst, ist derzeit bis zum 30. September 2030 befristet.

Im Rahmen der Anforderungen aus dem Wärmeplanungsgesetz ist eine Erweiterung des Fernwärmeversorgungsgebietes sowie Investitionen in den Ausbau und die Modernisierung des Netzes und der Erzeugung vorgesehen. Die vorzeitige Verlängerung soll die notwendige langfristige Planungssicherheit, insbesondere im Hinblick auf die Sicherung von Wegerechten für die Leitungsverlegung, gewährleisten. Die eingeräumten Versorgungs- und Wegerechte sind dabei nicht-ausschließlich gestaltet, sodass die Errichtung und der Betrieb von Nahwärmenetzen durch Dritte weiterhin möglich bleibt.

Die Verwaltung strebt die Ermächtigung an, den neuen Konzessionsvertrag abzuschließen. Der entsprechende Beschlussvorschlag wird in einer nicht öffentlichen Sitzung behandelt, um Geschäftsgeheimnisse der Stadtwerke Bochum Gruppe zu wahren und Wettbewerbsnachteile durch die Offenlegung von Vertragskonditionen zu vermeiden.

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Beratungen

Rat - Etat - (35. Sitzung)
21.11.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Haupt- und Finanzausschuss - Etat - (32. Sitzung)
13.11.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (37. Sitzung)
31.10.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (30. Sitzung)
30.10.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.