Erlass einer Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise der Stadt Bochum
20242381 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 21.11.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Dahlmann)dagegen: 25 (CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG)dafür: 49 (SPD, Grüne, Backs, Müller, Steude, OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Erlassung einer neuen Gebührenordnung für Bewohnerparkausweise vorgelegt. Hintergrund ist die Ermächtigung durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, die Gebührenhöhe für das Bewohnerparken eigenständig festzulegen. Die neue Gebühr soll von derzeit 22 Euro pro Jahr auf 90 Euro pro Jahr steigen.
Die Herleitung dieser Gebührenhöhe basiert auf einem Vergleich mit wirtschaftlichen Alternativen wie der Anmietung von Stellplätzen in Parkhäusern oder dem Parken im öffentlichen Raum. Ziel der Neuregelung ist ein Ausgleich des wirtschaftlichen Vorteils, den das Bewohnerparken gegenüber anderen Parkmöglichkeiten bietet, sowie die Deckung der Verwaltungskosten.
Die vorliegende Regelung sieht keine Ermäßigungen aus sozialen Gründen, für Elektro- oder Carsharing-Fahrzeuge sowie keine Staffelung nach Fahrzeuggewicht vor, da dies rechtlich nicht zulässig ist. Eine Überprüfung der Gebührenhöhe soll spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten erfolgen. Sollte sich der gesetzliche Rahmen ändern, wird eine erneute Diskussion über mögliche Ermäßigungen für Inhaber des Bochum Pass, Auszubildende und Schüler angestrebt.
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