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31. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung - Änderungsantrag der Fraktion "Bündnis Deutschland" -

20242945 · Änderungsantrag · 21.11.2024

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat für die Sitzung des Bochumer Rates am 21. November 2024 einen Änderungsantrag zur 31. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung (Vorlagennummer 20242945) vorgelegt. Der Antrag sieht vor, dass für sämtliche Bestattungskosten die Gebühren anzuwenden sind, die bereits seit dem Jahr 2024 bestehen.

Darüber hinaus schlägt die Fraktion vor, künftige Gebührenanpassungen an eine Bedingung zu knüpfen: Eine Erhöhung der Gebühren darf nur dann vorgenommen werden, wenn die Kosten für die jeweilige Gebühr unter dem Landesdurchschnitt in Nordrhein-Westfalen liegen.

In der Begründung des Antrags führt die Fraktion aus, dass die Kosten für Beisetzungen in Bochum im Vergleich zu anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen am höchsten seien. Die Ratsfraktion vertritt die Auffassung, dass eine Anpassung der Gebühren so erfolgen sollte, dass die Kosten für die Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleiben und ein sozialer Mindestanspruch gewahrt wird.

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Beratungen

Rat - Etat - (35. Sitzung)
21.11.2024
kein Ergebnis hinterlegt