26. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt Bochum
20242449 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 21.11.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur 26. Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung für die Jahre 2025 und 2026 vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Festsetzung der Gebühren zur Refinanzierung der Aufgaben der Abfallbeseitigung.
Der prognostizierte Gesamtgebührenbedarf steigt von rund 59,9 Millionen Euro im Jahr 2024 auf etwa 61 Millionen Euro in 2025 und circa 63,5 Millionen Euro in 2026 an. Die Kostenentwicklung begründet sich unter anderem durch höhere CO2-Abgaben beim EKOCity Abfallwirtschaftsverband sowie durch gestiegene Kosten der USB Bochum GmbH infolge von Personalkosten, Inflation und Investitionen in den Fuhrpark. Zudem werden steigende städtische Verwaltungskosten berücksichtigt. Ein Überschuss aus dem Jahr 2023 wird zur Sicherung der Gebührenkontinuität auf die Jahre 2025 bis 2027 übertragen.
Bei der Hausmüllentsorgung sind Anpassungen der Tarife vorgesehen. So erhöht sich die Jahresgebühr für einen 120-Liter-Behälter von 349,20 Euro im Jahr 2024 auf 352,80 Euro in 2025 und 367,20 Euro in 2026. Die Gebühren für die Bioabfallsammlung bleiben für den Zeitraum 2025/2026 unverändert. Für amtliche Abfallsäcke ist eine schrittweise Anhebung der Gebühr von bisher 2,50 Euro auf 3,00 Euro im Jahr 2025 und auf 3,50 Euro im Jahr 2026 vorgesehen.
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