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Übernahme der Kosten für einen Führerschein durch das Jobcenter

20242646 · Antwort der Verwaltung · 21.11.2024 · Dezernat V - Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit

↳ Zugehörige Anfrage Übernahme der Kosten für einen Führerschein durch das Jobcenter · 10.10.2024
🟢 Beschlossen 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Ratsfraktion „Bündnis Deutschland“ hat im Bochumer Rat Fragen zur Kostenübernahme von Führerscheinen durch das Jobcenter gestellt. Die Anfrage umfasste statistische Angaben zur Anzahl der Anträge in den letzten fünf Jahren, die Bewilligungsquote sowie den Erfolg dieser Maßnahmen hinsichtlich der Arbeitsmarktintegration und der langfristigen Beschäftigung.

Die Verwaltung teilte mit, dass eine Beantwortung dieser spezifischen Fragen aufgrund fehlender Auswertungsmöglichkeiten im IT-System nicht möglich ist. Die Übernahme von Kosten für Führerscheine der Klasse B erfolgt als Teil des sogenannten Vermittlungsbudgets, das verschiedene Leistungen wie Bewerbungskosten oder Fahrtkosten umfasst. Eine Einzelauswertung der Kosten für die Klasse B ist in den Fachverfahren technisch nicht vorgesehen. Um die gewünschten Daten zu liefern, müssten sämtliche Vermerke im zentralen Vermittlungsportal für alle Kunden der letzten fünf Jahre manuell ausgewertet werden, was angesichts der Anzahl der Leistungsberechtigten eine nicht leistbare Aufgabe darstellt.

Abgesehen von dieser Problematik weist das Jobcenter Bochum darauf hin, dass im Rahmen einer spezifischen beruflichen Weiterbildung auch die Kosten für höhere Führerscheinklassen wie C, CE und D übernommen werden können, um eine Beschäftigung als Berufskraftfahrer zu ermöglichen.

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Beratungen

Rat - Etat - (35. Sitzung)
21.11.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.