2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Bochum basierend auf der 4. Stufe der Lärmkartierung 2024
20242327 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 21.11.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (Dahlmann)dagegen: 21 (CDU, BD, FDP, Steude)dafür: 51 (SPD, Grüne, UWG:FB, FASG, Backs, Müller, OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur zweiten Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Bochumer Ballungsraum vorgelegt. Grundlage ist die vierte Stufe der Lärmkartierung, die im Juni 2023 unter Anwendung des neuen europäischen Berechnungsverfahrens CNOSSOS-EU abgeschlossen wurde. Durch die Umstellung auf dieses einheitliche Verfahren ergaben sich Veränderungen bei der Anzahl der von Straßen- und Schienenverkehrslärm betroffenen Einwohner sowie bei der Identifizierung von Lärmschwerpunkten.
Der Entwurf sieht vor, die Fortschreibung als Handlungskonzept zur Reduzierung von Umgebungslärm festzulegen. Ein Bestandteil des Plans ist die Fortführung der jährlichen Bereitstellung von 100.000 Euro bis zum Jahr 2027 für den Einsatz von lärmminderndem Asphalt bei Straßendeckenerneuerungen. Die Lärmkartierung umfasst zudem die Bewertung gesundheitlicher Auswirkungen wie Schlafstörungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen für verschiedene Lärmquellen, darunter Straßenverkehr, Schienenverkehr und Industrieanlagen.
In die Erarbeitung des Plans flossen Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ein, die unter anderem über eine Online-Plattform sowie durch Vor-Ort-Termine in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Gesundheit erfolgte. Die Maßnahmenplanung orientiert sich an bestehenden Strategien wie dem Leitbild Mobilität 2030, um durch den Ausbau des Rad- und ÖPNV-Verkehrs die Lärmbelastung zu senken. Der Entwurf wird in den kommenden Wochen in verschiedenen Ausschüssen beraten, bevor der Rat am 21. November 2024 eine Entscheidung trifft.
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