Gutachter- und Beraterkosten
20242691 · Antwort der Verwaltung · 21.11.2024 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Bochumer Rates am 10. Oktober 2024 stellte die Ratsfraktion Bündnis Deutschland eine Anfrage zu den Kosten für externe Gutachter und Berater. Die Fraktion bat um detaillierte Informationen darüber, wie viele Beschlussvorlagen seit Beginn der aktuellen Wahlperiode externe Expertise in Anspruch genommen haben und wie viele Projekte außerhalb der politischen Gremien extern beraten wurden. Zudem wurde nach der Gesamthöhe der anfallenden Kosten mit einer Aufschlüsselung nach Jahren oder Projekten gefragt.
Die Stadtverwaltung hat in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 20242691 auf eine Beantwortung dieser Fragen verzichtet. Die Verwaltung führt an, dass die angefragten Informationen aufgrund der Vielzahl an Beschlüssen und Projekten in unterschiedlichen Fachbereichen komplex seien und nicht automatisiert ausgewertet werden könnten. Eine Recherche der Daten würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern. Die Stadtverwaltung beruft sich dabei auf § 9 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Diese Regelung ermöglicht es dem Oberbürgermeister, Anfragen zurückzuweisen, wenn deren Beantwortung mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
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