33. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht die Verabschiedung der 33. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung der Stadt Bochum vor. Damit sollen die Gebührenfestsetzungen für die Jahre 2025 und 2026 angepasst werden. Der prognostizierte Gesamtabwasserbedarf steigt dabei von 93,84 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 106,45 Millionen Euro im Jahr 2025 und 110,51 Millionen Euro im Jahr 2026. Der bereinigte Gebührenbedarf entwickelt sich analog auf 93,40 Millionen Euro für 2025 und 96,97 Millionen Euro für 2026. Als Ursachen für die Kostensteigerungen werden Ergebnisvorträge mit Kostenunterdeckungen im Schmutzwasserbereich, höhere Beiträge an die Emschergenossenschaft sowie gestiegene Personal- und Baukosten angeführt.
Für das Jahr 2025 werden Tarife von 1,40 Euro pro Kubikmeter für Schmutzwasser bei Direkteinleitern sowie 1,23 Euro pro Quadratmeter für Niederschlagswasser bei sonstigem Grundbesitz vorgeschlagen. Für das Jahr 2026 sind Steigerungen der Gebührenmaßstäbe zwischen 3,57 % und 4,41 % gegenüber dem Vorjahr vorgesehen. Die neuen Sätze für 2026 umfassen unter anderem 2,09 Euro pro Kubikmeter für Schmutzwasser sowie unterschiedliche Sätze für Niederschlagswasser und Direkteinleiter. Im Gegensatz dazu ist für die Schlammabfuhrsatzung bei Kleinkläranlagen und Sammelgruben aufgrund eines konstanten Gebührenbedarfs keine Tarifanpassung vorgesehen. Die Beratung der Vorlage erfolgt im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 21.11.2024Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 20 (CDU, BD, FDP, FASG, Dahlmann, Steude)dafür: 54 (SPD, Grüne, UWG:FB, Backs, Müller, OB)
- 13.11.2024Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 06.11.2024Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (FASG)dafür: 10 (SPD, Grüne, UWG:FB)Die CDU-Ratsfraktion und die BD-Ratsfraktion haben an dieser Abstimmung nicht teilgenommen.
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