33. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung
20242454 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 21.11.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 20 (CDU, BD, FDP, FASG, Dahlmann, Steude)dafür: 54 (SPD, Grüne, UWG:FB, Backs, Müller, OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur 33. Änderungssatzung der Abwassergebührensatzung vorgelegt, um die Gebühren für die Jahre 2025 und 2026 festzusetzen. Die von Dennis Arens (Amt für Finanzsteuerung) erstellte Vorlage wird im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur am 6. November 2024 vorberaten sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 13. November 2024, bevor der Rat am 21. November 2024 über den Beschluss entscheidet.
Der prognostizierte Bedarf für die Abwasserbeseitigung beläuft sich für das Jahr 2025 auf etwa 106,45 Millionen Euro und für 2026 auf rund 110,51 Millionen Euro. Als Ursachen für die Kostenentwicklung werden höhere Beiträge der Abwasserverbände, insbesondere der Emschergenossenschaft, sowie gestiegene Personalkosten, Unterhaltsmaßnahmen und inflationsbedingte Preissteigerungen angeführt. Zudem müssen Kostenunterdeckungen aus den Jahren 2022 und 2023 berücksichtigt werden. Eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes wirkt zwar kostenmindernd, kann die anderen Steigerungen jedoch nicht vollständig ausgleichen.
Die vorgeschlagenen Tarife sehen für Mitglieder von Entwässerungsverband eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr von 1,56 Euro auf 2,01 Euro pro Kubikmeter im Jahr 2025 vor, was einer Steigerung von 28,85 % entspricht. Die Niederschlagswassergebühr für diese Gruppe soll sich von 0,59 Euro auf 0,68 Euro pro Quadratmeter ändern. In der Kalkulation wird zudem ein Rückgang der zu veranlagenden Schmutzwassermenge um 6,8 % gegenüber dem Jahr 2024 berücksichtigt.
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