26. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt Bochum - hier: Zusammensetzung des EKOCity-Mischpreises
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beratungen zur 26. Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung der Stadt Bochum hat die CDU-Ratsfraktion eine Anfrage gestellt. Ein Ratsmitglied der Fraktion bittet die Verwaltung, in einer der nächsten Sitzungen des zuständigen Fachausschusses darzulegen, wie sich der Eco-City-Mischpreis zusammensetzt und welche einzelnen Kostenfaktoren darin enthalten sind. Dabei wird auf die Einbeziehung von Kosten durch die CO2-Bepreisung sowie auf ein laufendes Gerichtsverfahren der Kreis Weseler Abfallgesellschaft hingewiesen.
Ein weiteres Mitglied der CDU-Fraktion ergänzt die Anfrage um die Bitte, darzustellen, wie sich die Abfallgebühren für die Stadt Bochum verändern würden, falls Bioabfälle flächendeckend nicht mehr über die Restmülltonnen entsorgt würden. Die Antworten auf diese mündlichen Anfragen sollen dem Ausschuss für Abfallwirtschaft, Normierung und Ordnung (AUNO) zur Kenntnis gegeben werden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 117 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 21.11.2024Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
✉ Neue Vorlagen aus Bochum direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz