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26. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung der Stadt Bochum - hier: Zusammensetzung des EKOCity-Mischpreises

20243006 · Anfrage · 21.11.2024

🟢 Beschlossen 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Beratungen zur 26. Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung der Stadt Bochum hat die CDU-Ratsfraktion eine Anfrage gestellt, die sich auf die Zusammensetzung des Eco-City-Mischpreises bezieht. Herr Mitschke bittet die Verwaltung darum, in einer der nächsten Sitzungen des Fachausschusses für Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Umwelt (AUNO) darzustellen, wie dieser Mischpreis sowie die einzelnen Kostenfaktoren zusammengesetzt sind. Er verweist dabei auf die Einbeziehung von Komponenten aus der CO2-Bepreisung in die Kalkulation und nennt ein laufendes Gerichtsverfahren der Kreis Weseler Abfallgesellschaft als Kontext.

Zusätzlich fordert Herr Pewny eine Untersuchung der finanziellen Folgen einer Änderung des Entsorgungsverhaltens. Die Verwaltung soll darlegen, wie sich die Abfallgebühren für Bochum verändern würden, falls Bioabfälle flächendeckend nicht mehr über die Restmülltonnen entsorgt würden. Die Anfrage ist darauf ausgerichtet, dem zuständigen Fachausschuss AUNO diese detaillierten Informationen zur Kenntnis zu geben.

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Beratungen

Rat - Etat - (35. Sitzung)
21.11.2024
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.