Ostpark – Neues Wohnen, hier: Aufhebung Bestgebotsverfahren zum Vermarktungsabschnitt 8
20242272 · Mitteilung der Verwaltung · 21.11.2024 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Im Projekt „Ostpark – Neues Wohnen“ wird das Bestgebotsverfahren für den Vermarktungsabschnitt 8 im Quartier Feldmark aufgehoben. Der betreffende Bereich im Südosten des Quartiers umfasst die Flurstücke 695, 725 und 726 in der Gemarkung Altenbochum. Ziel der Entwicklung ist die Bereitstellung von ausschließlich öffentlich gefördertem Wohnraum im Rahmen eines Erbbaurechts.
Das Verfahren, welches im Mai 2021 gestartet wurde, konnte nicht zum Abschluss gebracht werden. Zwar hatte ein Investor am Teilnahmewettbewerb teilgenommen und Interesse an der Entwicklung bekundet, jedoch führten wirtschaftliche Bedenken dazu, dass kein Erbbaurechtsvertrag zustande kam. Nachdem der Investor im August 2023 um eine Zurückstellung gebeten hatte und sich die Situation Anfang 2024 nicht änderte, hat die Stadt Bochum das Verfahren mit diesem Bewerber beendet.
Die Verwaltung strebt nun eine Direktvermarktung an interessierte Investoren an. Damit soll eine zeitnahe Entwicklung des Abschnitts 8 sichergestellt werden. Die ursprünglichen Ziele des Vermarktungskonzepts, wie der Bau von Mehrfamilienhäusern und Miet-Einfamilienhäusern als Reihenhäuser, sollen dabei beibehalten werden.
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