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Haushaltssatzung der Stadt Bochum für die Haushaltsjahre 2025 / 2026

20242513/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 21.11.2024 · Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 21.11.2024 · Rat - Etat - (35. Sitzung)
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Dahlmann, Müller)dagegen: 27 ( CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG, Steude)dafür: 46 (SPD, Grüne, Backs, OB)
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20242513/1 den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Ein Bestandteil des Entwurfs ist die Regelung zum Umgang mit der Bilanzierungshilfe gemäß dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz, wobei ein linearer Abbau über maximal 50 Jahre vorgesehen ist.

Der Haushaltsplan sieht für das Jahr 2025 Erträge von etwa 1,84 Milliarden Euro und Aufwendungen von rund 1,93 Milliarden Euro vor. Für das Jahr 2026 werden Erträge in Höhe von circa 1,90 Milliarden Euro und Aufwendungen von etwa 2,01 Milliarden Euro veranschlagt. Die Vorlage legt zudem die Steuersätze für die Grundsteuer A (250 %), die Grundsteuer B (645 %) sowie die Gewerbesteuer (495 %) fest, wobei die endgültige Festsetzung der Hebesätze über eine eigenständige Satzung erfolgt.

Zusätzlich regelt der Entwurf die flexible Haushaltsbewirtschaftung in den verschiedenen Produktgruppen und Ämtern. Dies umfasst die Zusammenfassung von Budgets für Gebäudekosten, Reinigung sowie Personalaufwendungen. Der Plan enthält ferner Bestimmungen zur Handhabung von Stellenplänen sowie zur Festsetzung von Kreditrahmen für Investitionen und zur Sicherung der Liquidität.

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Beratungen

Rat - Etat - (35. Sitzung)
21.11.2024
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Dahlmann, Müller)dagegen: 27 ( CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG, Steude)dafür: 46 (SPD, Grüne, Backs, OB)