Haushaltssatzung der Stadt Bochum für die Haushaltsjahre 2025 / 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung enthält den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Bochum für die Haushaltsjahre 2025 und 2026. Der Rat soll über die Erlassung der Satzung sowie über den Umgang mit der Bilanzierungshilfe gemäß NKF-CUIG entscheiden. Der Vorschlag sieht einen linearen Abbau der Bilanzierungshilfe in Höhe von 138,07 Millionen Euro ab dem Jahr 2026 über einen Zeitraum von maximal 50 Jahren vor.
Für das Haushaltsjahr 2025 werden Erträge von etwa 1,84 Milliarden Euro und Aufwendungen von rund 1,93 Milliarden Euro veranschlagt, während für 2026 Erträge von circa 1,90 Milliarden Euro und Aufwendungen von etwa 2,01 Milliarden Euro geplant sind. Die Kredite zur Investitionsfinanzierung werden auf 536 Millionen Euro für 2025 und 410 Millionen Euro für 2026 festgesetzt. Die Steuersätze werden mit 250,0 v.H. für die Grundsteuer A, 645,0 v.H. für die Grundsteuer B und 495,0 v.H. für die Gewerbesteuer festgelegt.
Die Vorlage regelt zudem die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel. Die Entscheidungskompetenz für Mehraufwendungen ist gestaffelt: Die Haushaltssachbearbeitung entscheidet bis 10.000 Euro, die Abteilungsleitung Haushaltsmanagement bis 100.000 Euro und die Leitung des Amtes für Finanzsteuerung bis 150.000 Euro. Bei konsumtiven Mitteln liegt die Entscheidungsgewalt der Kämmerin bis 250.000 Euro, mit Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses bis 750.000 Euro und mit Zustimmung des Rates über 750.000 Euro. Bei investiven Mitteln entscheidet die Kämmerin bis 500.000 Euro, mit Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses bis 1.000.000 Euro und mit Zustimmung des Rates über 1.000.000 Euro. Der Rat erhält Entscheidungen ab 5.000 Euro bei konsumtiven sowie ab 1.000.000 Euro bei investiven Mitteln zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 21.11.2024Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Dahlmann, Müller)dagegen: 27 ( CDU, BD, UWG:FB, FDP, FASG, Steude)dafür: 46 (SPD, Grüne, Backs, OB)
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