2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Bochum basierend auf der 4. Stufe der Lärmkartierung 2024 - Änderungsantrag von Herrn Dr. Steude -
20242958 · Änderungsantrag · 21.11.2024
▶ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 35. Sitzung des Bochumer Rates am 21. November 2024 liegt ein Änderungsantrag zur Fortführung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Bochum vor. Der Ratsmitglied Dr. Volker Steude beantragt eine Neufassung des Beschlussvorschlags zu TOP 1.13, welcher die 4. Stufe der Lärmkartierung 2024 behandelt.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung auf den insgesamt 84 Strecken im Vorbehaltsnetz, die besonders stark von Lärm betroffen sind, eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h einführt. Als Begründung führt der Antragsteller an, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit ein Mittel gegen innerörtlichen Straßenlärm darstellt und laut Berechnungen die Belastung durch sehr hohe Lärmpegel nahezu halbieren kann.
Zudem verweist der Antrag auf die Mitgliedschaft Bochums in der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“. Da die Stadt das Positionspapier dieser Initiative unterzeichnet hat, welches eine Verbesserung der Lebensqualität und Gesundheit durch angepasste Geschwindigkeiten fordert, soll die Stadtverwaltung diese Ziele durch entsprechende Maßnahmen umsetzen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 146 Wörter).