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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 0Einwohnerfragehalbestunde
- 01Fragen zur Fragehalbestunde für Einwohner*innen des Rates gem. § 2 a der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO)Zur Vorlage · 20240459 · Einwohnerfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Einwohnerfragehalbestunde des Bochumer Stadtrats am 14. März 2024 wurden Fragen zu den Liegenschaften in der Kohlenstraße 135 bis 145 eingereicht. Die Anfrage, die von Mitgliedern des Netzwerkes für Bürgernahe Stadtentwicklung sowie zwei Bürgern gestellt wurde, befasst sich mit unterschiedlichen Angaben zur Eigentumsgeschichte und zur künftigen Nutzung der Gebäude.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Klärung von Diskrepanzen bei den Erwerbsdaten. Während Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke in einer Sitzung am 1. Februar 2024 den Erwerb der Häuser durch die Stadt Bochum zwischen 2005 und 2007 angab, verweist die Anfrage auf Dokumente, nach denen die Stadt bereits seit den frühen 1960er-Jahren Eigentümerin bestimmter Gebäude in diesem Bereich sei. Zudem wird gefragt, ob der langjährige Leerstand und das Ausbleiben von Instandhaltungsmaßnahmen mit einer geplanten gewerblichen Nutzung der Flächen zusammenhängen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Eignung des Gebiets für Wohnzwecke. Die Fragesteller hinterfragen die Aussage von Dr. Markus Bradtke, eine Wohnnutzung sei aufgrund der Nähe zur Autobahn nicht möglich, und verweisen dabei auf die im Bebauungsplan Nr. 234 N festgelegten passiven Schallschutzmaßnahmen. Schließlich wird nach der Planung für einen möglichen Abriss der Gebäude nach der Räumung von Kohlenstraße 135 gefragt.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung)
- 1.Beschlussangelegenheiten
- 1.1SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: Jahresabschluss 2022Zur Vorlage · 20240396 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Jahresabschluss 2022 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH feststellen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 6,54 Millionen Euro als Verlustvortrag auf das neue Geschäftsjahr zu übertragen. Die Bilanzsumme zum Ende des Geschäftsjahres belief sich auf etwa 41,26 Millionen Euro. Der Abschluss wurde durch die Märkische Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft.
Im Vergleich zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 ergibt sich ein Ergebnis von rund 6,54 Millionen Euro Verlust gegenüber der geplanten Erwartung eines Jahresüberschusses von 84 Tausend Euro. Die Abweichung zum Planansatz beläuft sich auf etwa 6,62 Millionen Euro. Diese Differenz resultiert insbesondere aus dem Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit sowie einem außerordentlichen Ergebnis. Als Ursachen werden eine unter den Planwerten liegende Auslastung in den Einrichtungen, nicht umgesetzte Erhöhungen der Sätze für Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie gestiegene Aufwendungen für Material und Fremdleistungen im Bereich der Pflege angeführt. Zudem wurde eine Rückstellung in Höhe von 2 Millionen Euro für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (SPD)dagegen: 4 (BD)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/LINKE/ PAR&StG/PAR/fraktionslos/OB)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD; Grüne; CDU; UWG:FB;PAR&StG; Linke; OB)
- 29.02.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Die LINKE., Partei&Stadtgestalter, UWG:Freie Bürger)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (SPD)dagegen: 4 (BD)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/LINKE/ PAR&StG/PAR/fraktionslos/OB) - 1.2SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: Wirtschaftsplan 2024Zur Vorlage · 20240361 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Wirtschaftsplan 2024 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung folgt auf die Beratung durch den Aufsichtsrat sowie die Zustimmung der Gesellschafterversammlung vom Dezember 2023.
Für das Geschäftsjahr 2024 werden Erträge von rund 39,4 Millionen Euro den Aufwendungen von etwa 42,1 Millionen Euro gegenübergestellt, was zu einem geplanten operativen Fehlbetrag von circa 2,7 Millionen Euro führt. Zu den wesentlichen Faktoren für dieses Ergebnis zählen Anlaufverluste beim Haus an der Sommerdellenstraße in Höhe von rund 1,8 Millionen Euro sowie zusätzliche Abrisskosten beim AKH. Demgegenüber stehen ein Nettoeffekt von 2,3 Millionen Euro aus dem Grundstücksverkauf Glockengarten/Am Dornbusch sowie ein erwarteter Mehrertrag von etwa 3,6 Millionen Euro durch die Erhöhung der Pflegesätze ab März 2024.
Die langfristige Planung sieht nach einem weiteren Fehlbetrag im Jahr 2025 einen Übergang in die Gewinnzone ab dem Jahr 2026 vor. Die Vorlage erläutert zudem Abweichungen zum Vorjahr, wie etwa gestiegene Kosten für Personalleasing und Lebensmittel sowie eine geringere Auslastung aufgrund höherer Sterberaten. Zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Lage setzt die SBO auf Maßnahmen wie ein neues Belegungscontrolling und eine angepasste Dienstplansoftware.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 9 (SPD/CDU/BD/FDP)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (CDU; BD)
- 29.02.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 2 (BD, CDU)Dagegen: 0Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, Die LINKE., Partei&Stadtgestalter, UWG:Freie Bürger)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 9 (SPD/CDU/BD/FDP) - 1.3Bochum-Gelsenkirchener-Straßenbahnen AG hier: Wirtschaftsplan 2024Zur Vorlage · 20240364 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll den Wirtschaftsplan 2024 der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht einen geplanten Verlust von rund 70,6 Millionen Euro sowie ein Investitionsvolumen von etwa 30 Millionen Euro vor. Im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrags ist die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (HVV) dazu verpflichtet, den ausgewiesenen Fehlbetrag auszugleichen. Die Gesellschaftervertreterin der Stadt Bochum in der BOGEBA soll angewiesen werden, dem Plan zuzustimmen.
Die Planung berücksichtigt finanzielle Hilfsmittel von Bund und Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 33 Millionen Euro, die unter anderem den Ausgleich für Einnahmeverluste durch das Deutschlandticket betreffen. Bei den Aufwendungen ist ein Anstieg der Personalkosten um etwa 14 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen, was primär auf neue Tarifentgelte zurückzuführen ist. Während die Kosten für Dieselkraftstoff leicht sinken, werden bei den Fahrstromkosten aufgrund von Spot-Markt-Preisen Mehrbelastungen erwartet. Zudem sind höhere Ausgaben für Instandhaltungsmaßnahmen sowie Planungsleistungen für einen neuen Innovationsstandort vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 7 (BD/UWG:FB)dafür: 66 (SPD/Grüne/CDU/FASG/LINKE/PAR&StG/PAR/ fraktionslos/OB)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB; PAR&StG)dagegen: 1 (BD)dafür: 13 (SPD; Grüne; CDU; Linke; OB)
- 29.02.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 0Dagegen: 2 (BD, UWG:Freie Bürger)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, Die LINKE., Partei&Stadtgestalter)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 7 (BD/UWG:FB)dafür: 66 (SPD/Grüne/CDU/FASG/LINKE/PAR&StG/PAR/ fraktionslos/OB) - 1.4Konzern Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH: Wirtschaftspläne 2024Zur Vorlage · 20240367 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20240367 die Genehmigung der Wirtschaftspläne für das Jahr 2024 für verschiedene Unternehmen des Konzerns Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) beantragt. Der Rat soll dabei die Beschlüsse der Stadtvertreter in den jeweiligen Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften bestätigen oder die Vertreter entsprechend anweisen, diese Beschlüsse zu fassen.
Der vorliegende Plan umfasst mehrere Tochtergesellschaften, darunter die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (HVV), die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Stadtwerke Bochum GmbH. Für die ewmr ist ein Bilanzgewinn von rund 49,88 Millionen Euro vorgesehen. Die HVV sieht sich einem Verlust von 32 Millionen Euro gegenüber, der durch die ewmr ausgeglichen werden soll. Die Stadtwerke Bochum Holding plant ein Investitionsprogramm in Höhe von 86,9 Millionen Euro und eine Gewinnabführung von 55 Millionen Euro an die HVV.
Weitere Wirtschaftspläne betreffen die Stadtwerke Bochum Netz GmbH mit einem Investitionsvolumen von 28,1 Millionen Euro sowie die WasserWelten Bochum GmbH, deren Verlust durch die HVV ausgeglichen werden soll. Auch für die Unternehmen USB Bochum GmbH und USB Service GmbH sind Investitionen sowie Gewinnabführungen vorgesehen. Die evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH erwartet ein positives Jahresergebnis von 96.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 29.02.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (BD)Dagegen: 0Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, , Die LINKE., Partei&Stadtgestalter, UWG.Freie Bürger
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (BD) - 1.5VBW Bauen und Wohnen GmbH: Wirtschaftsplan 2024Zur Vorlage · 20240368 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Wirtschaftsplan 2024 der VBW Bauen und Wohnen GmbH entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung dem Plan zustimmt. Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein Investitionsvolumen von rund 60,4 Millionen Euro veranschlagt, wobei ein Jahresüberschuss von 8,9 Millionen Euro erwartet wird.
Die Umsatzerlöse sollen laut Planung um 4,5 Prozent auf 97,3 Millionen Euro steigen. Dieser Anstieg resultiert aus höheren Sollmieten sowie Erträgen aus Neubauten, während die Erlöse aus dem Bauträgergeschäft aufgrund der Einstellung dieses Bereichs im Jahr 2023 entfallen. Die Zinsaufwendungen werden infolge des Finanzierungsbedarfs für Modernisierungen und den Ankauf von Wohnungen um 17,5 Prozent auf 9,4 Millionen Euro prognostiziert. Bei den Personalkosten wird ein Anstieg von 10,5 Prozent auf 12,3 Millionen Euro kalkuliert, was primär auf tarifliche Anpassungen und die Abwicklung von Fluktuation zurückzuführen ist.
Der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit liegt im Jahr 2024 auf dem Neubau für den eigenen Bestand sowie auf Modernisierungsmaßnahmen. Es sollen 72 Wohnungen aus bereits laufenden Projekten fertiggestellt werden, während der Baubeginn für insgesamt 124 Wohneinheiten in den Gebieten Kornharpen und Feldmark geplant ist. Zudem sind Modernisierungen an 345 Wohnungen vorgesehen, um den Anteil an öffentlich gefördertem Wohnraum zu erhöhen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (FASG/LINKE)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)
- 29.02.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1 (Die LINKE.)Dagegen: 0Dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, Partei&Stadtgestalter, UWG:Freie Bürger
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (FASG/LINKE) - 1.6Bochum WirtschaftsEntwicklung hier: Wiederbestellung von Herrn Rouven Beeck und Herrn Ralf Meyer zum GeschäftsführerZur Vorlage · 20240063 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat einen Beschlussvorschlag zur Neustrukturierung der Geschäftsführung der Bochum WirtschaftsEntwicklung vorgelegt. Im Zentrum steht die Wiederbestellung von Rouven Beeck zum Geschäftsführer der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) bis zum 31. Dezember 2029. Gleichzeitig soll Ralf Meyer als Geschäftsführer der Bochum Perspektive GmbH (BoPG) bis zum 31. Dezember 2025 bestätigt werden.
Mit dem geplanten Wechsel zum 1. April 2024 wird die Geschäftsführung der WEG neu aufgestellt. Während Ralf Meyer seine Funktion in der WEG niederlegt, tritt Dr. Thomas Wollinger als zweiter Geschäftsführer neben Roulen Beeck hinzu. Dr. Wollinger wird zudem die Wirtschaftsentwicklung im Verwaltungsvorstand vertreten. Für die BoPG ist vorgesehen, dass Rouven Beeck ab dem 1. Juli 2025 ebenfalls in die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft berufen wird, um dort neue Flächenentwicklungen wie das Projekt MARK 57°7 zu verantworten.
Die Aufsichtsräte der beteiligten Gesellschaften haben den personellen Veränderungen bereits einstimmig zugestimmt. Da die Stadt Bochum als Gesellschafterin auftritt, ist gemäß dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) die endgültige Entscheidung des Rates erforderlich. Die Vorlage wurde zur Beratung in die zuständigen Ausschüsse sowie in den Rat eingebracht.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 29.02.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1(BD)Dagegen: 0Dafür: 14 (SPD; Grüne, CDU, Die LINKE., Partei & Stadtgestalter, UWG.Freie Bürger)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (BD) - 1.7evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH hier: Wiederbestellung von Herrn Gereon Drosihn zum GeschäftsführerZur Vorlage · 20240336 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Wiederbestellung von Gereon Drosihn zum Geschäftsführer der evu zählwerk Abrechnungs- und Servicegesellschaft mbH vorgelegt. Die aktuelle Bestellung sowie der entsprechende Anstellungsvertrag enden am 30. November 2024.
Der Aufsichtsrat der Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH (ewmr) hat sich bereits in seiner Sitzung vom 2. Februar 2024 mit dem Sachverhalt befasst und eine Empfehlung zur Vertragsverlängerung ausgesprochen. Diese Empfehlung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Räte der Städte Bochum, Herne und Witten.
Mit der vorliegenden Vorlage wird der Rat der Stadt Bochum ersucht, der Wiederbestellung von Herrn Drosihn für den Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis zum 30. November 2029 zuzustimmen. Im Falle einer Annahme sollen die Gesellschaftervertreter der Stadt Bochum in den zuständigen Gremien angewiesen werden, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Die Regelungen des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sehen für solche Wiederbestellungen ein entsprechendes Verfahren vor.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 29.02.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEinstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltung: 1(BD)Dagegen: 0Dafür: 14 (SPD; Grüne, CDU, Die LINKE., Partei & Stadtgestalter, UWG.Freie Bürger)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (BD) - 1.8Gründung einer Besitzgesellschaft für Bochumer SportstättenZur Vorlage · 20240317/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum plant die Gründung einer neuen Besitzgesellschaft für Bochumer Sportstätten. Die geplante Gesellschaft soll sich aus der WirtschaftsEntwicklungsgesellschaft Bochum mbH mit einem Anteil von 99,9 % und der Stadt Bochum mit 0,1 % zusammensetzen. Gegenstand der Gesellschaft ist die Übertragung städtischer Immobilien, die aktuell vom VfL Bochum genutzt werden, darunter das Vonovia Ruhrstadion, das Nachwuchsleistungszentrum an der Hiltroper Straße sowie verschiedene Trainings- und Tennisplätze. Zudem sollen das Grundstück des Stadioncenters sowie die Rundsporthalle in die neue Gesellschaft überführt werden.
Die Aufgaben der neuen Gesellschaft umfassen die Sanierung und Modernisierung der Anlagen sowie die Vermietung und Verpachtung an Sportvereine, Schulen und andere Nutzer. Durch die Zusammenführung der Immobilien sollen operative Schnittstellen reduziert und die Verantwortlichkeiten für die Immobilienverwaltung eindeutig geregelt werden. Zur Anschubfinanzierung sieht die Vorlage eine Kapitaleinlage der Stadt Bochum in Höhe von 500.000 Euro vor, die aus nicht benötigten Haushaltsmitteln des Bereichs Beteiligung ÖPNV bereitgestellt werden soll. Die Umsetzung der Gründung ist für den Zeitraum bis zum 31. August 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 3 (BD)dafür: 73 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/LINKE/ PAR/fraktionslos/OB)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagHinweis: Vertreter*in von BD und PAR&StG haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 3 (BD)dafür: 73 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/LINKE/ PAR/fraktionslos/OB) - 1.9Namensgebung Hildegardis-SchuleZur Vorlage · 20232904 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Antrag zur Änderung des Namens der Hildegardis-Schule vorgelegt. Die Schulkonferenz der Einrichtung hat bereits in ihrer Sitzung am 21. September 2023 einstimmig beschlossen, den Namen ab Beginn des Schuljahres 2024/2025 in „Hildegardis-Gymnasium Bochum“ zu ändern.
Die Begründung für diesen Schritt liegt darin, dass die Schulform bereits im Namen deutlich erkennbar sein soll. Dies entspricht dem Wunsch der Schüler- und Elternschaft sowie der Praxis anderer Gymnasien in der Stadt Bochum. Zudem wird auf die rechtlichen Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen verwiesen, wonach die Bezeichnung einer Schule den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angeben muss.
Der Vorschlag durchläuft im weiteren Verfahren die Vorberatung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, dem Ausschuss für Schule und Bildung sowie dem Haupt- und Finanzausschuss. Eine endgültige Entscheidung des Stadtrates wird für die Sitzung im März 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (PAR)dafür: 76 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/LINKE/ PAR&StG/fraktionslos/OB)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.02.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (28. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Die Partei)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (PAR)dafür: 76 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/LINKE/ PAR&StG/fraktionslos/OB) - 1.10Namensgebung der Anne-Frank-RealschuleZur Vorlage · 20233064 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Namens der Anne-Frank-Schule vorgelegt. Die Schulkonferenz der bisherigen „Anne-Frank-Schule -Städtische Realschule für Jungen und Mädchen-“ hat am 24. Mai 2023 einstimmig beschlossen, die Bezeichnung anzupassen. Der neue Name soll ab Beginn des Schuljahres 2024/2025 „Anne-Frank-Realschule Bochum -Ganztagsschule im Schulzentrum Nord-“ lauten.
Als Gründe für die Namensänderung führt die Vorlage an, dass der bisherige Zusatz „für Jungen und Mädchen“ als überholt betrachtet wird. Zudem soll durch die neue Bezeichnung die Identifikation mit der Schule erleichtert werden, insbesondere da eine Verlagerung in das neu errichtete Schulzentrum Nord bevorsteht. Die Änderung zielt darauf ab, die Schulform, den pädagogischen Schwerpunkt als Ganztagsschule sowie den städtischen Bezug klarer erkennbar zu machen.
Die Vorlage orientiert sich an den Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen, welches Anforderungen an die Bezeichnung von Schulen stellt. Der Entscheidungsprozess umfasst die Vorberatung in der Bezirksvertretung Bochum-Nord, im Ausschuss für Schule und Bildung sowie im Haupt- und Finanzausschuss, bevor der Rat am 14. März 2024 über den Vorschlag entscheidet.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (PAR)dafür: 77 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/LINKE/ PAR&StG/fraktionslos/OB)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.02.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (PAR)dafür: 77 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/LINKE/ PAR&StG/fraktionslos/OB) - 1.11Namensgebung Graf-Engelbert-SchuleZur Vorlage · 20233221 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die Verwaltung hat einen Antrag zur Umbenennung der Graf-Engelbert-Schule in Bochum vorgelegt. Auf Grundlage eines einstimmigen Beschlusses der Schulkonferenz vom 22. November 2023 soll die Schule mit der Anschrift Königsallee 77/79 ab Beginn des Schuljahres 2024/2025 den Namen Graf-Engelbert-Gymnasium tragen.
Die Begründung für diesen Antrag liegt darin, dass die Schulform bereits im Namen deutlich werden soll. Dies diene der Orientierung beim Übergang in das Studien- und Berufsleben sowie der Vermeidung von Verwechslungen mit anderen Schulformen bei Schulwechseln oder dem Übertritt in die Jahrgangsstufe 5. Mit diesem Schritt folgt die Schule der Praxis anderer Gymnasien in der Stadt Bochum. Rechtliche Grundlage für die Namensführung ist gemäß dem Schulgesetz NRW, dass die Bezeichnung den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angeben muss.
Der Entscheidungsprozess sieht eine Anhörung durch die Bezirksvertretung Bochum-Süd sowie Vorberatungen im Ausschuss für Schule und Bildung und im Haupt- und Finanzausschuss vor. Eine abschließende Entscheidung des Rates ist für den 14. März 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (CDU)dagegen: 1 (PAR)dafür: 75 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/LINKE/ PAR&StG/fraktionslos/OB)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.02.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20233221
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (CDU)dagegen: 1 (PAR)dafür: 75 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/LINKE/ PAR&StG/fraktionslos/OB) - 1.12Bebauungsplan Nr. 239 b – Hattinger Straße / Schloßstraße – hier: Satzungsbeschluss Entscheidung über Stellungnahmen Rückwirkende Inkraftsetzung des Bebauungsplanes Nr. 239 b zum 23.01.2023Zur Vorlage · 20240159 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat mit der Vorlage 20240159 den Bebauungsplan Nr. 239 b für das Gebiet an der Hattinger Straße und Schloßstraße im Stadtteil Weitmar vorgelegt. Ziel des Plans ist die planungsrechtliche Sicherung bestehender Gewerbeflächen sowie der Schutz zentraler Versorgungsbereiche wie Weitmar-Mark und Weitmar-Mitte. Dies soll durch den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevantem Hauptsortiment erreicht werden.
Hintergrund sind Bauvoranfragen für die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters auf den Grundstücken Hattinger Straße 386 a und 386 b, die nicht den Zielen des Bochumer Masterplans Einzelhandel von 2017 entsprechen. Das etwa 7.500 Quadratmeter große Plangebiet soll als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Die Vorlage enthält zudem Regelungen zu Schallschutzfestsetzungen sowie zur Sicherung von Leitungsrechten.
Die Verwaltung sieht ein ergänzendes Verfahren vor, um verfahrensrechtliche Fehler aus früheren Auslegungsphasen zu beheben. Mit der Verabschiedung des Bebauungsplans als Satzung sollen Teile des bestehenden Bebauungsplans Nr. 239 a außer Kraft gesetzt werden. Die Vorlage beantragt zudem die rückwirkende Inkraftsetzung des neuen Plans zum 23. Januar 2023.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 05.03.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (UWG: FB)Dafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, BD, FASG, PAR/StG)
- 28.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.13Gestaltungssatzung Nr. 1000 Gb - Innenstadt Bochum – hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 20233330 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat mit der Vorlage 20233330 die neue Gestaltungssatzung Nr. 1000 Gb für den Innenstadtbereich vorgelegt. Ziel der Satzung ist die Steigerung der Attraktivität des Stadtzentrums durch verbindliche Regelungen, die Auswirkungen auf den öffentlichen Raum haben. Dies betrifft unter anderem Gebäudefassaden, Dächer, Werbeanlagen sowie Warenauslagen und Außengastronomie. Die neue Fassung ersetzt die bisherige Gestaltungssatzung Nr. 1000 Ga, nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zur präziseren räumlichen Abgrenzung und inhaltlichen Differenzierung geraten hatte.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung umfasst Teile verschiedener Straßen im Innenstadtgebiet, darunter den Kurt-Schumacher-Platz, den Südring, den Westring, die ABC-Straße sowie den Husemannplatz und die Viktoriastraße. Die Festsetzungen regeln Details zur Fassadengestaltung, Materialität, Farbigkeit sowie zu Dachaufbauten und Werbeanlagen. Um die Durchlässigkeit der Gehwege zu gewährleisten, schreibt die Satzung vor, dass bei der Anordnung von Außengastronomie eine Mindestdurchgangsbreite von 1,50 Metern einzuhalten ist. Zudem sind animierte oder blinkende Werbeanlagen sowie mobile Werbeträger im Geltungsbereich unzulässig.
Die Erarbeitung erfolgte durch das Amt für Stadtplanung und Wohnen unter Einbeziehung fachlicher Experten. Im Rahmen einer öffentlichen Auslegung im November 2023 wurden Anregungen zur Vermeidung von Hindernissen im öffentlichen Raum in den Entwurf eingearbeitet. Eine Entscheidung über die Vorlage wird im Rat der Stadt Bochum für den 14. März 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 6 (BD/PAR&StG)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/LINKE/PAR/ fraktionslos/OB)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (BD, PAR&StG)dafür: 14 (SPD; Grüne; CDU; UWG:FB; Linke; OB)
- 30.01.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (30. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (BD)Dafür:13 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, UWG: FB, Die LINKE.)Herr Lange hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt.
- 25.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 17 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Die Partei, BSW, FASG)Dagegen: 1 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 6 (BD/PAR&StG)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FASG/LINKE/PAR/ fraktionslos/OB) - 1.13.1Gestaltungssatzung Nr. 1000 Gb - Innenstadt Bochum – hier: Satzungsbeschluss - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20240678 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsvorsitzende Dr. Volker Steude hat für die 30. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 14. März 2024 einen Änderungsantrag zur Vorlage 20240678 vorgelegt. Der Antrag sieht vor, den Beschluss zur Gestaltungssatzung Nr. 1000 Gb für die Innenstadt Bochum in der vorliegenden Form nicht zu verabschieden.
Stattdessen wird beantragt, dass die Verwaltung einen neuen Entwurf erarbeitet, der sich auf Vorgaben zu Werbeanlagen und die Gestaltung von Schaufensterfronten beschränkt. Ergänzend dazu soll ein Leitbild sowie ein Konzept mit dem Titel „Durchgrünte Innenstadt“ entwickelt werden. Ziel dieses Konzepts ist es, die Innenstadt durch Maßnahmen wie grüne Fassaden, Dachbegrünungen und den Einsatz von Photovoltaik-Anlagen klimaresilienter zu gestalten.
Der Antrag begründet die Forderung damit, dass die Architektur künftig stärker auf Anforderungen des Klimaschutzes reagieren müsse. Eine verstärkte Begrünung soll dazu beitragen, die Attraktivität der Innenstadt für Besucher und Investoren zu steigern.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung)
- 1.14Anpassung und Austausch der Anlage 1 der Hauptsatzung – Grenzen der Stadtbezirke im StadtgebietZur Vorlage · 20233440 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Vorlage zur Neunten Änderungssatzung der Hauptsatzung vorgelegt, um die Grenzen der Stadtbezirke in Anlage 1 anzupassen. Hintergrund der Maßnahme ist die Umstellung auf das digitale Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS® sowie die Umsetzung der EU-weiten INSPIRE-Richtlinie. Durch die neue digitale Erfassung müssen die Bezirksgrenzen nun präzise entlang der Flurstücksgrenzen verlaufen, was eine Schärfung der Grenzverläufe ermöglicht.
Die Anpassungen basieren auf einer Auswertung aller analogen und digitalen Informationen über den Verlauf der Stadtbezirksgrenzen, deren Einarbeitung im Jahr 2023 abgeschlossen wurde. Die Änderungen sind geringfügig und dienen der Korrektur von Abweichungen aus früheren analogen oder unpräzisen digitalen Darstellungen. Davon betroffen sind vereinzelt Wohngebäude, wodurch etwa 91 Bürgerinnen und Bürger einer neuen Bezirkszugehörigkeit zugeordnet werden. Öffentliche Einrichtungen sowie Postleitzahlen oder Telefonvorwahlen bleiben unverändert. Gemäß der Gemeindeordnung soll die Änderung mit Ablauf des letzten Tages der laufenden Wahlperiode wirksam werden.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (32. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20233440
- 25.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.01.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.15Ergänzung zum bestehenden Zukunftsvertrag mit Kita-Trägern der freien Jugendhilfe; Gewährung von zusätzlichen ZuschüssenZur Vorlage · 20240280/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bochumer Verwaltung schlägt eine Ergänzung des bestehenden Zukunftsvertrags mit den Trägern der freien Jugendhilfe vor. Ziel der Vorlage ist es, auf die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie den Fachkräftemangel zu reagieren. Ab dem 1. August 2024 soll die Stadt Bochum im Rahmen der Stufe I des Vertrags den Anteil am Trägeranteil um 0,5 Prozentpunkte erhöhen. Diese Maßnahme ist an die Bedingung geknüpft, dass die Träger zusätzliche Betreuungsplätze durch eine Überbelegung von maximal zwei Kindern pro Gruppe bereitstellen. Die Anpassung gilt bis zum Ende der Vertragslaufzeit am 31. Juli 2026.
Zusätzlich sieht die Vorlage vor, dass die Stadt die vollständigen Trägeranteile für neu geschaffene Plätze in der Betreuung von Kindern über drei Jahren übernimmt. Dies betrifft Einrichtungen, die seit dem 1. Januar 2021 geschaffen wurden. Ein weiterer Punkt betrifft die Beschäftigung von Kita-Helferinnen und Kita-Helfern: Die Stadt beabsichtigt, den zehnprozentigen Eigenanteil der Träger für das Kita-Jahr 2023/2024 zu übernehmen sowie einen zusätzlichen monatlichen Zuschuss von 180 Euro pro Einrichtung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2024 zu gewähren. Die Vorlage wird im März 2024 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.16Überplanmäßige Bereitstellung investiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 3103 Hilfen für Asylbewerber und Geflüchtete zur Deckung der Mehrauszahlungen für die Anschaffung von multifunktionalen ModulbautenZur Vorlage · 20240157 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum wird über die Bereitstellung überplanmäßiger investiver Haushaltsmittel in Höhe von 24,16 Millionen Euro informiert. Die Vorlage Nummer 20240157 sieht vor, Mittel in der Produktgruppe „Hilfen für Asylbewerber und Geflüchtete“ bereitzustellen, um die Anschaffung von multifunktionalen Modulbauten an den Standorten Auf der Heide 32, Bövinghauser Hellweg 94 und Kemnader Straße 437 zu finanzieren. Die Maßnahme dient der Sicherstellung von Unterbringungskapazitäten aufgrund von Zuweisungsprognosen des Landes sowie dem Wegfall anderer bestehender Unterkünfte.
Die Deckung des Finanzbedarfs erfolgt durch Minderauszahlungen im Budget des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster. Diese Mittel sind im Bereich des Liegenschaftsmanagements verfügbar, da ein geplanter Grundstückserwerb bereits im Vorjahr realisiert wurde. Die Modulbauten sollen aufgrund ihrer Flexibilität bei einem späteren Bedarf auch anderweitig nutzbar sein, beispielsweise als Büroräume oder Unterrichtsflächen. Neben der Anschaffung werden jährliche Folgekosten für Abschreibung, Zinsen sowie Dienstleistungen wie Reinigung und Sicherheit veranschlagt.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.17Benennung von stimmberechtigten Delegierten und Gästen für die Mitgliederversammlung 2024 des Städtetages Nordrhein-Westfalen in NeussZur Vorlage · 20240464 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Benennung von stimmberechtigten Delegierten und Gästen für die Mitgliederversammlung 2024 des Städtetages Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Die Versammlung findet am 7. und 8. Mai 20lar in Neuss statt. Aufgrund der Einwohnerzahl der Stadt Bochum besteht gemäß der Satzung des Städtetages NRW das Recht, sieben Delegierte mit Stimmrecht zu entsenden.
Der Vorschlag sieht vor, dass die Hälfte der Delegierten aus gewählten Gemeindevertretern bestehen sollte. Zudem ist bei der Besetzung von Delegierten und Gastdelegierten eine Berücksichtigung des Frauenanteils in den Stadtvertretungen vorgesehen. Während bestimmte Personen aufgrund ihrer Funktion bereits stimmberechtigt sind – darunter der Oberbürgermeister und eine Stadträtin –, sollen die weiteren Positionen für die Delegation sowie die Gäste benannt werden. Das Vorschlagsrecht für die Delegierten liegt beim Oberbürgermeister.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (LINKE)
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 1 (LINKE) - 1.17.1Benennung von stimmberechtigten Delegierten und Gästen für die Mitgliederversammlung 2024 des Städtetages Nordrhein-Westfalen in Neuss - Änderungsantrag der FDP-Fraktion -Zur Vorlage · 20240641 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag für die anstehende Sitzung des Rates vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.17, welcher die Benennung von stimmberechtigten Delegierten und Gästen für die Mitgliederversammlung 2024 des Städtetages Nordrhein-Westfalen zum Gegenstand hat.
Mit diesem Änderungsantrag wird vorgeschlagen, Felix Haltt als stimmberechtigten Delegierten für die Versammlung zu benennen. Die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW findet am 7. und 8. Mai 2024 in Neuss statt. Der Antrag wurde von der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Luisa-Maximiliane Pischel eingereicht. Eine schriftliche Begründung für die Benennung wurde im Dokument nicht aufgeführt, wobei darauf hingewiesen wird, dass eine Begründung gegebenenfalls mündlich erfolgen kann.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung)
- 1.17.2Benennung von stimmberechtigten Delegierten und Gästen für die Mitgliederversammlung 2024 des Städtetages Nordrhein-Westfalen in Neuss - Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Grüne, CDU -Zur Vorlage · 20240666 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag mit der Nummer 20240666, welcher von den Fraktionen der SPD, der Grünen und der CDU im Rat eingebracht wurde, befasst sich mit der Benennung von Vertretern für die Mitgliederversammlung 2024 des Städtetages NRW. Die entsprechende Versammlung findet am 7. und 8. Mai 2024 in Neuss statt.
Der Antrag sieht vor, dass der Rat fünf stimmberechtigte Delegierte für die Veranstaltung bestimmt. Die vorgeschlagene Zusammensetzung umfasst zwei Personen aus der Fraktion der SPD, zwei Mitglieder der Grünen-Fraktion sowie ein Mitglied der CDU-Fraktion. Zusätzlich sollen drei Gäste zur Mitgliederversammlung eingeladen werden, wobei die vorgeschlagenen Gäste den Fraktionen der SPD und der CDU angehören. Damit wird die personelle Vertretung der Stadt Bochum für das Treffen des Städtetages NRW festgelegt.
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- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung)
- 1.18Nationale Projekte des Städtebaus 2024Zur Vorlage · 20240668 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Teilnahme am Förderaufruf „Nationale Projekte des Städtebaus 2024“ entscheiden. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung wird beantragt, die Verwaltung mit der Prüfung und einer möglichen Umsetzung spezifischer Vorhaben zu beauftragen. Im Fokus stehen dabei primär eine Neubaumaßnahme beim Haus der Musik sowie die Sanierung der ehemaligen Zwangsarbeitersiedlung Bergener Straße.
Das Antragsverfahren für das Förderprogramm ist zweistufig aufgebaut. In der ersten Stufe wird die Zustimmung des Rates zur Teilnahme am Projektaufruf eingeholt. Falls der Fördergeber die Projekte als förderfähig einstuft, ist in einer zweiten Stufe ein weiterer Ratsbeschluss erforderlich, um die tatsächliche Realisierung und Finanzierung der Maßnahmen zu beschließen. Dies gilt auch für das Vorhaben beim Haus der Musik, ungeachtet eines bereits im Mai 2022 gefassten Beschlusses zur dauerhaften Nutzung des Gebäudes am Marienplatz durch die Musikschule. Da die Frist für den Förderaufruf am 30. April 2024 endet, wurde die Vorlage für die Ratssitzung am 14. März 2024 vorgelegt.
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- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.Anträge
- 2.1Umbesetzungen in Beirat für Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und EmanzipationZur Vorlage · 20240419 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die SPD im Rat“ hat für die Sitzung des Rates am 14. März 2024 einen Antrag zur personellen Umbesetzung im Beirat für Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 20240419 befasst sich mit der Neubesetzung eines vakanten Platzes innerhalb des Gremiums.
Hintergrund des Antrags ist das Ausscheiden eines bisherigen Mitglieds aus dem Beirat, welches seine Mitgliedschaft niedergelegt hat. Um diese Vakanz zu schließen, wird der Rat gebeten, eine Nachfolgerin zum Mitglied des Beirats zu wählen. Die Fraktion schlägt hierfür die Wahl einer Person vor, um die personelle Zusammensetzung des Gremiums entsprechend der entstandenen Änderung zu aktualisieren. Damit soll die Besetzung des Beirats für Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation wieder vervollständigt werden.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.2Umbesetzung im Beirat „Leben im Alter“Zur Vorlage · 20240437 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die SPD im Rat“ hat für die Sitzung des Bochumer Rates am 14. März 2024 einen Antrag zur personellen Umbesetzung im Beirat „Leben im Alter“ vorgelegt. Mit der Vorlage Nummer 20240437 wird beantragt, Klaus Bittner als neues Mitglied in das Gremium zu wählen.
Die Notwendigkeit dieser Neubesetzung ergibt sich aus dem Ausscheiden von Karl-Heinz Meier aus dem Beirat. Dieser hat seine Mitgliedschaft im Gremium „Leben im Alter“ zum 2. März 2024 niedergelegt, wodurch eine Nachfolge zu bestimmen ist. Der entsprechende Antrag zur Besetzung des vakanten Postens wurde durch Burkart Jentsch eingereicht, um die personelle Besetzung des Beirats nach dem Rücktritt von Karl-Heinz Meier wiederherzustellen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Antrag zur Einführung von digitalen Schulungszentren in Bochum zur Förderung der digitalen KompetenzenZur Vorlage · 20240469 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland (BD) hat für die Sitzung des Bochumer Rates am 14. März 2024 einen Antrag zur Einrichtung digitaler Schulungszentren vorgelegt. Ziel der Initiative ist die Förderung digitaler Kompetenzen innerhalb der Stadtgesellschaft.
Die beantragten Zentren sollen Schulungen zu grundlegenden digitalen Fähigkeiten, zur Nutzung von Online-Diensten sowie zu Anforderungen für geschäftliche Prozesse anbieten. Zur Umsetzung schlägt die Fraktion Kooperationen mit Bildungseinrichtungen, Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen vor. Als konkretes Anwendungsbeispiel wird die Gewerbeanmeldung angeführt, deren Durchführung digitale Identitäten oder Elster-Zertifikate voraussetzt.
In der Begründung des Antrags wird auf die zunehmende Bedeutung der Digitalisierung in verschiedenen Lebensbereichen verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere ältere Bevölkerungsschichten aufgrund mangelnder digitaler Kenntnisse oder fehlenden Zugangs zu Informationsquellen vor Herausforderungen stehen könnten. Die Einrichtung der Zentren soll dazu beitragen, diese Bildungslücke zu schließen und die Teilhabe am gesellschaftlichen sowie wirtschaftlichen Leben zu gewährleisten. Durch die Stärkung digitaler Kompetenzen sollen zudem die Selbstständigkeit der Bürgerinnen und Bürger sowie eine inklusivere Gesellschaft gefördert werden.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:73 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/LINKE/PAR&StG/ PAR/fraktionslos/OB)dafür: 5 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen:73 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/LINKE/PAR&StG/ PAR/fraktionslos/OB)dafür: 5 (BD) - 2.4Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO)Zur Vorlage · 20240524 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, UWG und FDP haben einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen gestellt. Der Antrag sieht vor, die Geschäftsordnung in § 18 um einen achten Absatz zu ergänzen. Demnach sollen Anträge oder Anregungen, die im Rahmen offizieller Anhörungen der Bezirksvertretungen gefasst werden, als Beschlussvorlagen in den Rat oder die Fachausschüsse eingebracht werden. Der Oberbürgermeister sowie die Ausschussvorsitzenden sollen diese Vorlagen auf die Tagesordnung setzen, sodass eine Abstimmung darüber erfolgen kann.
Die Antragsteller begründen die Änderung damit, dass Beschlüsse oder Anregungen der Bezirksvertretungen, die außerhalb des Anhörungsverfahrens entstehen, bislang nicht systematisch als Beschlussvorlagen in den Rat oder die Fachausschüsse gelangen. Oft werden diese lediglich als Mitteilungen behandelt oder durch die Fachverwaltung bewertet. Mit der Ergänzung soll sichergestellt werden, dass die Entscheidungen der Bezirksvertretungen in den übergeordneten Gremien politisch gewürdigt, diskutiert und förmlich beschlossen werden können, um die politische Einbindung der Bezirksvertretungen zu stärken.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 51 (SPD/Grüne/FASG/PAR/OB)dafür: 28 (CDU/BD/UWG:FB/FDP/LINKE/PAR&StG/ fraktionslos)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 51 (SPD/Grüne/FASG/PAR/OB)dafür: 28 (CDU/BD/UWG:FB/FDP/LINKE/PAR&StG/ fraktionslos) - 2.5Sachkundiger Einwohner im ASDEZur Vorlage · 20240525 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Für die Ratssitzung am 14. März 2024 liegt der Antrag mit der Nummer 20240525 vor, der eine personelle Ergänzung in einem der Bochumer Ausschüsse vorsieht. Die Fraktionsvorsitzenden der Fraktion Die GRÜNEN im Rat haben beantragt, einen sachkundigen Einwohner für den Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa zu benennen.
Der Antrag sieht vor, dass eine Person als sachkundiger Einwohner in das genannte Gremium berufen wird. Mit diesem Vorschlag an den Oberbürgermeister soll die personelle Besetzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa durch die Benennung eines Experten aus der Bürgerschaft ergänzt werden. Die Entscheidung über die Benennung ist Gegenstand der Beratung im Rat.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.6Bezahlkarte für Asylleistungen in Bochum einführen!Zur Vorlage · 20240567 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag eingebracht, die Einführung einer Bezahlkarte für Asylleistungen in der Stadt zu veranlassen. Die Verwaltung soll damit beauftragt werden, ein System zu etablieren, das als Ersatz für die Barauszahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz dient.
Die Begründung des Antrags führt an, dass eine Bezahlkarte Missbrauch durch Überziehungen oder Überweisungen verhindern könne, da die Karte lediglich geladen, entladen oder gesperrt werden kann. Zudem solle der Verwaltungsaufwand sinken, da Leistungsempfangende nicht mehr persönlich zur Geldabholung erscheinen müssten. Durch ergänzende digitale Angebote, etwa eine App, könne zudem die Transparenz über den verfügbaren Betrag erhöht und ein zweckgemäßer Gebrauch der Leistungen sichergestellt werden. Ein weiteres Ziel des Antrags ist die Reduzierung von Fehlanreizen für irreguläre Migration.
Der Antrag bezieht sich auf die grundsätzliche Einigung zwischen Bund und Ländern zur Einführung solcher Karten sowie auf bereits umgesetzte Projekte in anderen Kommunen. Da seitens der Landesregierung derzeit kein Anschlusszwang für Städte und Gemeinden besteht, plädiert die Fraktion für eine eigenständige Umsetzung in Bochum, um die Vorteile des Verfahrens vorzeitig zu nutzen. Sollte eine landesweite Lösung erfolgen, könne sich die Stadt später anschließen.
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- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 54 (SPD/Grüne/FASG/LINKE/PAR/fraktionslos/OB)dafür: 24 (CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR&StG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 54 (SPD/Grüne/FASG/LINKE/PAR/fraktionslos/OB)dafür: 24 (CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR&StG) - 2.6.1Bezahlkarte für Asylleistungen in Bochum einführen! - Änderungsantrag der Fraktion "Frieden, Arbeit und Soziale Gerechtigkeit" -Zur Vorlage · 20240651 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Bochumer Rates am 14. März 2024 liegt ein Änderungsantrag zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylleistungen vor. Die Fraktion Frieden, Arbeit und soziale Gerechtigkeit beantragt in diesem Zusammenhang, die Verwaltung mit der Erstellung einer Einschätzung zu den voraussichtlichen Kosten sowie dem Personalaufwand bei der Einführung einer solchen Karte zu beauftragen.
Die Begründung des Antrags setzt sich mit der Annahme auseinander, dass durch die Bezahlkarte der Verwaltungsaufwand sinken könne, da Leistungsbezieher nicht mehr persönlich erscheinen müssten. Die Fraktion bezweifelt eine Verringerung des Aufwands und verweist auf mögliche technische Probleme sowie die Komplexität der kommunalen Ausgestaltung, beispielsweise bei der Abrechnung von Rechtsberatungsleistungen. Darüber hinaus erklärt die Fraktion ihre Ablehnung gegenüber der Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete in Bochum unter Bezugnahme auf die Positionen von Pro Asyl.
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- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung)
- 2.7FeierabendmärkteZur Vorlage · 20240570 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat für die Sitzung am 14. März 2024 einen Antrag mit der Nummer 20240570 vorgelegt. Der von Ratsmitglied Christian Haardt eingereichte Vorschlag befasst sich mit der Förderung sogenannter Feierabendmärkte in den Stadtteilen.
Der Antrag sieht vor, dass der Rat das Bestreben lokaler Akteure zum Betrieb und zur Erweiterung dieser Märkte unterstützt. Als Ziel wird die Stärkung des sozialen Miteinanders sowie die Erhöhung der Attraktivität der jeweiligen Stadtteile angeführt. Die Verwaltung soll dazu angehalten werden, bestehende Angebote wie den Moltkemarkt oder den Feierabendmarkt „Am Poter“ bei der Fortführung und möglichen Ausweitung zu unterstützen. Darüber hinaus wird die Verwaltung aufgefordert, neue Initiativen in Stadtteilen wie Langendreer oder Stiepel beratend zu begleiten und zu fördern.
In der Begründung wird ausgeführt, dass diese Märkte primär einen Event-Charakter besitzen und weniger der klassischen Nahversorgung dienen. Sie sollen zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls sowie zur Stadtwerbung beitragen. Da die Organisation in der Regel durch private Akteure erfolgt, entstehen der Stadt dabei keine regelmäßigen Kosten.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten - 2.8Umbesetzung in Ausschüssen und GremienZur Vorlage · 20240571/1 · Antrag
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Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat mit der Vorlage 20240571/1 einen Antrag auf personelle Änderungen in verschiedenen Ausschüssen und Gremien für die Sitzung am 14. März 2024 vorgelegt. Der von Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz eingereichte Antrag umfasst Anpassungen im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur sowie im Beirat der Sozialtherapeutischen Anstalt Bochum.
Im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur soll Dr. Katrin Augustinowski-Schary als ordentliches Mitglied ausscheiden. Des Weiteren ist vorgesehen, dass eine sachkundige Einwohnerin aus dem Gremium ausscheidet und stattdessen als sachkundige Bürgerin wieder in den Ausschuss gewählt wird. Zudem soll ein sachkundiger Einwohner als neues Mitglied in den Ausschuss aufgenommen werden.
Für den Beirat der Sozialtherapeutischen Anstalt Bochum sieht der Vorschlag vor, dass Arne Lindemann aus dem Gremium ausscheidet und Irina Becker als neues Mitglied gewählt wird. Eine Begründung für die vorgeschlagenen Umbesetzungen soll gegebenenfalls mündlich erfolgen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.9Hochhausentwicklungsprogramm für die InnenstadtZur Vorlage · 20240581 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsvorsichtende Dr. Volker Steude hat einen Antrag für die 30. Sitzung des Bochumer Stadtrates vorgelegt, der die Erstellung eines Hochhausentwicklungsprogramms für die Innenstadt vorsieht. Die Verwaltung soll hierzu externe Dienstleister beauftragen, um eine umfassende Bedarfs- und Standortanalyse durchzuführen. Ein Schwerpunkt des Programms liegt dabei auf der Untersuchung von vielfältigen Misch- und Wohnnutzungen, die durch Begrünung und nachhaltige Architektur gekennzeichnet sind.
Auf Grundlage dieses Programms sollen potenzielle Investoren akquiriert und die bestehende Bauleitplanung angepasst werden. Der Antrag begründet das Vorhaben mit dem Ziel, den Bedarf an Wohn- und Gewerbeflächen bei gleichzeitiger Flächensparsamkeit zu decken, indem höhere Geschosszahlen in Kernlagen realisiert werden. Das Programm soll zudem Aspekte wie Verschattungen, regenerative Energien sowie flexible Raumnutzungskonzepte berücksichtigen, um eine verträgliche Entwicklung von Neubauten und Aufstockungen zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 73 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/LINKE/PAR/ fraktionslos/OB)dafür: 5 (FASG/PAR&StG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 73 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/LINKE/PAR/ fraktionslos/OB)dafür: 5 (FASG/PAR&StG) - 2.10Gesamtkonzept zur Errichtung von QuartiersgaragenZur Vorlage · 20240582 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 20240582 hat Dr. Volker Steude einen Antrag gestellt, nach dem die Verwaltung ein Konzept zur Errichtung von Quartiersgaragen in Bochumer Stadtvierteln mit Bestandsbebauung prüfen soll. Die Untersuchung soll sich auf Gebiete mit hohem Parkdruck konzentrieren und dabei den Stellplatzbedarf, das vorhandene Angebot sowie mögliche Flächen für die Realisierung solcher Garagen analysieren.
Der Antrag sieht vor, Entwürfe für sogenannte Muster-Quartiersgaragen zu erstellen, die als „Quartiersgarage+“ konzipiert sind. Diese sollen multifunktionale Nutzungen wie Photovoltaik, Begrünung, Gewerbe, Kultur, Sport und Freizeit sowie die Integration von Mobilitäts-Hubs ermöglichen. Die Umsetzung der Quartiersparkhäuser kann dabei sowohl als Tiefgaragen als auch als Hochgaragen erfolgen. Die Ergebnisse der Untersuchung sollen anschließend den Fachausschüssen und dem Rat vorgelegt werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass in älteren Stadtvierteln aufgrund der vorhandenen Bebauung ein hoher Parkdruck besteht, der die Nutzung öffentlicher Flächen einschränken kann. Durch die Schaffung von Quartiersgaragen sollen öffentliche Stellplätze im Verkehrsraum entfallen und die Aufenthaltsqualität sowie die Stadtentwicklung gefördert werden. Die Integration von sozialen und gewerblichen Angeboten in die Garagenstrukturen soll dabei zusätzliche Vorteile für die Anwohnenden schaffen.
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Beratungsfolge
- 17.04.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (31. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dafür: 2 (PAR&StG, LINKE.)Dagegen: 12 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD)
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen. - 2.11Sperrung der A40 im Sommer 2024: Umfassend informierenZur Vorlage · 20240584 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat hat einen Antrag eingebracht, die Bevölkerung umfassend über die geplante Sperrung der A40 im Sommer 2024 zu informieren. Die Sperrung des Autobahnabschnitts zwischen Bochum-West und Bochum-Zentrum ist für die zweite Jahreshälfte 2024 vorgesehen und soll voraussichtlich etwa drei Monate andauern.
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit der Autobahn GmbH rechtzeitig über die Sperrung sowie über die geplanten Umleitungsverkehrswege zu informieren. Dies soll auch durch die Veröffentlichung von überregionalen Hinweisen geschehen. Bei der Planung und Einrichtung der Umleitungen sollen die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs besonders berücksichtigt werden, um die Pünktlichkeit von Bussen und Bahnen zu gewährleisten.
Des Weiteren wird eine dauerhafte Information für den motorisierten Individualverkehr gefordert, die auf Umleitungen im Nah- und Fernbereich hinweist. Dabei soll insbesondere der Schutz von Wohngebieten vor zusätzlichem Umleitungsverkehr sichergestellt werden. Die Verwaltung ist angehalten, den Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur in dessen Sitzung am 17. April 2024 über die Planung zu informieren. Der Antrag wurde von Vertretern der SPD- und Grünen-Fraktionen im Rat gestellt.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Mitteilungen
- 3.1Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten einer städtischen Gesellschaft gegenüber einem Kreditinstitut sowie Betrauung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem InteresseZur Vorlage · 20240378 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert mit der Mitteilung Nr. 20240378 über die Übernahme einer Ausfallbürgschaft sowie die Anpassung eines Betrauungsaktes zugunsten einer Beteiligungsgesellschaft. Eine an der Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligte Gesellschaft plant, eine bestehende Einrichtung in Bochum umzubauen, grundzummodernisieren und zu erweitern.
Zur Finanzierung dieses Investitionsvorhabens ist die Aufnahme eines Darlehens bei einem Kreditinstitut vorgesehen. Als Sicherheit für dieses Darlehen fordert das Kreditinstitut die Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Stadt Bochum in Höhe der Darlehenssumme. In diesem Zusammenhang ist zudem eine vorzeitige Neufassung des Betrauungsaktes für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erforderlich, um die Dauer der Betrauung an die Zinsbindungsdauer der geplanten Darlehensvereinbarung anzupassen. Die entsprechende Beschlussvorlage wird im nichtöffentlichen Teil der zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie der Rat, behandelt.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.02.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (31. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.2Nachfrage zur Mitteilung 3.13 „Weitere Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung Nr. 482 GN - Siedlung Dahlhauser Heide - 20231732“-Zur Vorlage · 20240022 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat Fragen zur Rechtsverbindlichkeit eines Schreibens des Planungsamtes aus dem Jahr 1997 gestellt. Hintergrund ist die Gestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet „Dahlhauser Heide“. Die Anfrage bezieht sich auf ein Dokument, in dem das Amt damals der Errichtung von drei PKW-Einstellplätzen im Vorgarten zustimmte. Dies steht im Zusammenhang mit der Frage, ob bauordnungsrechtliche Genehmigungen oder Befreiungen für Stellplätze in geschützten Vorgärten vorliegen.
In ihrer Antwort stellt die Verwaltung klar, dass das Schreiben aus dem Jahr 1997 zwar keine Genehmigung im Sinne des Bauordnungsrechts darstellt, die Antragsteller jedoch dazu berechtigt hat, die Stellplätze anzulegen. Die Verwaltung begründet dies mit dem Vertrauen auf ein einheitliches Verwaltungshandeln. Auf die Frage der Fraktion nach der Unterscheidbarkeit zwischen amtlichen Aussagen und Genehmigungen für Bürger verwies das Amt auf die oben genannte Berechtigung durch das Verwaltungshandeln. Zudem erklärte die Verwaltung, dass städtische Schreiben grundsätzlich klar verständlich und rechtlich eindeutig formuliert sein müssen, um den Anforderungen an eine bürgerfreundliche Kommunikation zu entsprechen.
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- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.3Beitritt der Stadt Bochum zum „Kommunen-Netzwerk: engagiert in NRW“ der Landesregierung Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 20240064 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum ist zum 1. März 2024 dem „Kommunen-Netzwerk: engagiert in NRW“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen beigetreten. Das Netzwerk dient der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und ermöglicht die interkommunale Zusammenarbeit zwischen Städten, Gemeinden und Kreisen im Land. Die entsprechende Mitteilung der Verwaltung wurde dem Rat am 14. März 2024 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Das Netzwerk bietet kommunalen Engagementbeauftragten eine Plattform für den Austausch von Erfahrungen, Strategien und Praxisbeispielen. Zu den Angeboten gehören unter anderem landesweite Netzwerktreffen, Workshops zu Themen wie Digitalisierung oder Strategieentwicklung sowie regionale Veranstaltungen. Durch die Mitgliedschaft partizipiert Bochum an der Landesengagementstrategie und nutzt die Möglichkeit zum kollegialen Erfahrungstransfer mit anderen Netzwerkpartnern, darunter derzeit rund 90 Kommunen und Kreise sowie die Bezirksregierung Arnsberg.
Voraussetzung für die Teilnahme am Netzwerk ist unter anderem die Verankerung der Engagementförderung als Querschnittsaufgabe in der Verwaltung sowie die Beteiligung am Programm Ehrenamtskarte des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Netzwerkmitglieder verpflichten sich zudem zur Unterstützung der Landesengagementstrategie und zum Austausch von Kenntnissen im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
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- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.45. Sachstandsbericht Stadtpark BochumZur Vorlage · 20240316 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat über den aktuellen Stand der Sanierung des Stadtparks Bochum berichtet. Mit dem Abschluss der Leistungsphase 3 liegt nun ein Entwurf inklusive Kostenberechnung vor, die unter Berücksichtigung eines Risikoaufschlags von zehn Prozent innerhalb des beschlossenen Rahmens liegen. Die Planung umfasst die Instandsetzung von Wegen, die Umgestaltung des Wasserfalls sowie die Erneuerung der Parkbeleuchtung und Ausstattung. Geplant sind zudem neue Sitzbereiche am Gondelteich, ein Spiel- und Wasserspielbereich sowie eine barrierefreie WC-Anlage. Zur Sicherung des historischen Parkcharakters sollen zudem Bäume nachgepflanzt werden.
Die baulichen Maßnahmen sind in zwei Abschnitte unterteilt. Der erste Bauabschnitt soll von August 2024 bis Mai 2025 realisiert werden, der zweite Abschnitt folgt von Januar 2025 bis März 2026. Aufgrund der zeitlichen Überschneidung der Arbeiten ist eine Schließung des Stadtparks für etwa fünf Monate im Zeitraum von Januar bis Mai 2025 vorgesehen. Ziel ist die Fertigstellung zum 150-jährigen Jubiläum im Frühjahr 2026.
Zusätzlich wurden bereits Gehölzpflege- und Rückschnittmaßnahmen durchgeführt, um historische Sichtachsen wiederherzustellen. Eine Kontrolle der Vitalität von etwa 40 Bäumen mit Anzeichen von Schäden ist für den Sommer 2024 geplant. Im Bereich der Brunnenanlagen wird ein Künstler beauftragt, um neue Interpretationen für die ersetzten Figuren zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 29.02.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (29. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.5(Lasten-)Aufzug fürs KulturMAGAZIN LothringenZur Vorlage · 20240329 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochum Rat hat eine Anfrage zur Verbesserung der Barrierefreiheit im KulturMAGAZIN Lothringen gestellt. Im Zentrum steht die Frage, ob in dem Gebäudekomplex ein (Lasten-)Aufzug eingerichtet werden kann, um insbesondere die Versorgung des „Zauberkastens“ im zweiten Stock zu erleichtern.
Die Verwaltung hat hierzu über das Amt für Finanzsteuerung Stellung bezogen und sich auf die Auskunft der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) berufen. Laut dieser stehen für eine solche Maßnahme keine Haushaltsmittel zur Verfügung, da die Immobilie in der Lothringer Straße 36 c nicht im Eigentum der Stadt Bochum steht.
Die WEG führt weiter aus, dass im vergangenen Jahr bereits umfangreiche Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an dem historischen Gebäude durchgeführt wurden. In der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2024 sowie in der Finanzplanung für den Zeitraum von 2025 bis 2028 sind daher keine Mittel für kostenintensive Modernisierungen vorgesehen. Der Bochumer Kulturrat e.V., der die Räumlichkeiten seit 2001 nutzt, zahlt für die Anmietung des Objekts einen verminderten Mietzins.
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- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.6Ergänzende Anfrage zu Top 4.11 — Stadthalle Wattenscheid (2023 3365)Zur Vorlage · 20240345 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Status der Stadthalle Wattenscheid reagiert. Der Geschäftsbesorgungsvertrag mit der Bochumer Veranstaltungs GmbH (BoVG) wird seit 2017 jeweils nur um ein Jahr verlängert, da aufgrund der geplanten Modernisierungsmaßnahmen keine mehrjährige Vergabe vorgesehen war. Für die Sanierung ist eine Fertigstellung für den Zeitraum 2026/2027 angestrebt. Aktuelle Kostenberechnungen zeigen jedoch einen Mehrbedarf auf, der das beschlossene Budget übersteigt. Da für diesen Mehrbedarf noch kein Beschluss vorliegt, können keine weiteren Aufträge erteilt werden, was zu zeitlichen Verzögerungen führt.
Hinsichtlich des Sanierungsbedarfs gab die Verwaltung an, dass bereits seit 2015 verschiedene Maßnahmen zur Brandsicherheit und Instandhaltung durchgeführt wurden. Im Jahr 2018 wurde der Sanierungsaufwand in der Bezirksvertretung Wattenscheid thematisiert, unter anderem durch einen mündlichen Bericht von Herrn Kayhs. Die Planung sieht zwei Handlungsstränge vor: kurzfristige Brandschutzsanierung sowie mittelfristige Modernisierung des Standortes. Eine Nutzung der Stadthalle als Ausweichspielstätte für die Freilichtbühne Wattenscheid sei aufgrund unterschiedlicher Anforderungen nicht erforderlich. Zudem wurde erläutert, dass die Auslastung anderer BoVG-Spielstätten durch die Coronakrise und veränderte Marktstrukturen beeinflusst wurde.
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- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.7Wachstumspotential der StadtZur Vorlage · 20240373 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die BD Ratsfraktion hat im Bochumer Rat Fragen zum Wachstumspotenzial der Stadt sowie zu den Folgen einer möglichen Bevölkerungsentwicklung gestellt. Die Anfrage umfasste die Erfragung von Steuerungsmaßnahmen zur Regulierung der Einwohnerzahlen, die Ermittlung einer idealen bzw. maximal möglichen Einwohnerzahl sowie eine Einschätzung der Infrastrukturkosten bei einem Zuwachs von 10.000, 50.000 und 100.000 Personen.
Die Verwaltung verwies bezüglich der ersten vier Fragen auf die Vorlage „Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung 2023 bis 2035 in Bochum“. Ergänzend wies die Verwaltung darauf hin, dass Begriffe wie eine „ideale“ Einwohnerzahl oder der „aktuelle Stand der Technik“ nicht eindeutig bestimmbar und wertungsabhängig seien.
Eine Beantwortung der Kostenfrage nach einem Zuwachs von 10.000 bis 100.000 Einwohnern könne mit vertretbarem Aufwand nicht seriös erfolgen. Die Verwaltung begründete dies damit, dass die Infrastrukturkosten von zahlreichen wechselwirkenden Faktoren abhängen. Dazu zählen neben der Bevölkerungszahl auch die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger je nach Lebensphase, Pendlerströme, technische Entwicklungen sowie globale Einflüsse.
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- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.8Zuflucht Frauenhaus: Wie läuft es in Bochum?Zur Vorlage · 20240358 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Auf eine Anfrage der Ratsfraktion Bündnis Deutschland zur Situation der Frauenhäuser in Bochum hat die Verwaltung Informationen zum Betrieb und zur Kapazität vorgelegt. In Bochum wird derzeit ein Frauenhaus unter der Träterschaft des Caritasverbandes Ruhr-Mitte e. V. betrieben. Die Finanzierung setzt sich aus Zuschüssen des Landes Nordrhein-Westfalen für Personalkosten, Tagessätzen und Spenden zusammen. Für bestimmte Gruppen, wie etwa Studierende oder EU-Bürgerinnen ohne Anspruch auf Sozialleistungen, leistet die Stadt Bochum begrenzte Zuschussleistungen.
Die Auslastung lag in der ersten Jahreshälfte 2023 zwischen 80 und 90 Prozent. Eine offizielle Warteliste wird nicht geführt; bei fehlenden Kapazitäten erfolgt die Weitervermittlung in andere Einrichtungen, was im Jahr 2022 etwa 170 Frauen betraf. Zur Einhaltung der Empfehlung von einem Platz pro 10.000 Einwohner erklärte die Verwaltung, dass Bochum derzeit 14 Frauen und 15 Kinder unterbringen kann, die Verantwortung für die Umsetzung solcher Standards jedoch primär beim Land liege.
Das Angebot umfasst psychosoziale Beratung sowie eine befristete Nachbetreuung. Bei Fragen zur Aufnahme von trans Personen erfolgt eine Einzelfallprüfung. Während keine Vorfälle von Gewalt zwischen den Bewohnerinnen gemeldet wurden, weist die Verwaltung auf Schwierigkeiten durch Angehörige hin. Insbesondere psychische Gewalt und Drohungen durch Väter gegenüber den Frauen und Kindern werden in der Antwort als bestehende Problematiken beschrieben.
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- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.9Einführung der Bezahlkarte für AsylbewerberZur Vorlage · 20240401 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf die Anfrage der Fraktion Die Grünen zur Einführung der bundesweiten Bezahlkarte für Asylbewerber reagiert. Laut einer Antwort des Amtes für Soziales ist eine detaillierte Planung für die Umsetzung in der Stadt derzeit noch nicht möglich, da die Bereitstellung der Karten eine europaweite Ausschreibung erfordert. Diese Ausschreibung wird durch das Land Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Für die konkrete Planung in Bochum sind Informationen aus dieser Ausschreibung sowie das daraus resultierende Leistungsverzeichnis notwendig. Bis zur Bekanntgabe dieser Details verfolgt die Verwaltung die Entwicklungen über den Städtetag und steht im Austausch mit anderen Kommunen, die eine Bezahlkarte bereits einsetzen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Städtetag NRW eine landeseinheitliche Einführung des Systems anstrebt.
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- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.10Kosten beim Haus des WissensZur Vorlage · 20240432 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion „UWG:Freie Bürger“ zum Bauvorhaben „Haus des Wissens“ reagiert. In Bezug auf die Kosten für die Fertigstellung des Gebäudes inklusive aller Einbauten bleibt die Prognose bei 152,6 Millionen Euro brutto. Dieser Betrag umfasst bereits eine Reserve zur Abdeckung möglicher Mehrkosten.
Hinsichtlich der baulichen Maßnahmen erklärte die Verwaltung, dass im Zuge der Altbausanierung Anpassungen im Bauablauf notwendig wurden. Grund hierfür seien Erkenntnisse aus der Entkernung des Bestands, die unter anderem zusätzliche Krane, Gerüste sowie eine Baustellenentwässerung erforderlich machten. Zudem wurden Leistungen von Baufirmen zeitlich angepasst, um den veränderten Ablauf zu berücksichtigen.
Die künftige Nutzung des Gebäudes umfasst die Volkshochschule und die Stadtbücherei sowie die Zusammenarbeit mit dem Wissensverbund UniverCity. Das Konzept sieht zudem eine Markthalle, ein Café und einen Dachpark vor. Die Räumlichkeiten sollen technisch so ausgestattet sein, dass verschiedene Formate an unterschiedlichen Orten stattfinden können. Der Abschluss der Bauarbeiten ist für Ende 2026 geplant. Eine Ausschreibung für den Betrieb der Markthalle wurde noch nicht durchgeführt, jedoch finden bereits Gespräche mit potenziellen Betreibern und Fachleuten aus der Branche statt.
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- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.11Förderprogramm BIWAQ - Bildung, Wirtschaft und Arbeit im QuartierZur Vorlage · 20240457 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Ratssitzung vom 1. Februar 2024 Fragen zum Förderprogramm „BIWAQ – Bildung, Wirtschaft und Arbeit im Quartier“ eingereicht. Die Anfrage bezog sich auf die konkrete Auswahl der Projekte, die im Rahmen dieses Programms gefördert werden sollen, sowie auf die Höhe der finanziellen Mittel, die durch das Programm bereitgestellt werden können. Das Programm BIWAQ ist darauf ausgelegt, Projekte zur Integration in den Arbeitsmarkt und zur Stärkung der lokalen Wirtschaft mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu unterstützen.
Die Verwaltung hat auf diese Anfrage geantwortet und mitgeteilt, dass der von der Stadt Bochum gestellte Antrag für das Förderprogramm von der zuständigen Bewilligungsbehörde negativ beschieden wurde. Aufgrund dieser Entscheidung kann das Programm BIWAQ in der Stadt Bochum nicht umgesetzt werden und es stehen keine entsprechenden Fördermittel zur Verfügung.
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- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.12Beteiligungsbericht 2022 der Stadt BochumZur Vorlage · 20240468 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat den Beteiligungsbericht 2022 vorgelegt, der eine Übersicht über die unmittelbaren und mittelbaren Unternehmensbeteiligungen der Stadt bietet. Der 23. Bericht umfasst mehr als 90 Beteiligungen aus fünf verschiedenen Bereichen, darunter Wirtschaft, Entwicklung, Forschung und Technologie, Entsorgung, Verkehr und Versorgung sowie Immobilienwirtschaft, soziale Einrichtungen, Bildung, Freizeit, Kultur und Tourismus sowie Banken und Einkaufsgemeinschaften.
Das Dokument enthält wirtschaftliche und rechtliche Informationen für das Geschäftsjahr 2022, einschließlich Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen. Neben der Darstellung der Unternehmensgegenstände werden Details zur Besetzung von Geschäftsführungen und Aufsichtsgremien, zu den Anteilsstrukturen sowie zur Anzahl der Beschäftigten zum Stichtag 31. Dezember 2022 aufgeführt. Der Bericht thematisiert zudem Neugründungen, Anteilsveränderungen und Zuschussleistungen im Kontext der Corona-Pandemie.
Eine Erweiterung des Berichts ist die neue grafische Darstellung der bereinigten Jahresergebnisse wesentlicher Beteiligungen. Diese Übersicht ermöglicht eine Betrachtung der isoliert erwirtschafteten Ergebnisse durch Bereinigung von städtischen Zuschüssen sowie konzerninternen Finanzverflechtungen wie Ergebnisabführungsverträgen oder Verlustübernahmen. Die Vorlage wird im Rahmen der kommenden Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Stadtrates zur Kenntnisnahme vorgelegt. Nach der Ratssitzung am 14. März 2024 sind die vollständigen Unterlagen auf der Website der Stadt Bochum einsehbar.
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Beratungsfolge
- 18.04.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.13Teilnahme am Förderprogramm "Circular Economy - CircularCities.NRW"Zur Vorlage · 20240474 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Partei & Die Stadtgestalter zum Förderprogramm „Circular Economy – CircularCities.NRW“ reagiert. Das Programm des EFRE/JTF-Programms zielt darauf ab, Kommunen bei der Entwicklung einer klimaschonenden Kreislaufwirtschaft zu unterstützen, indem Innovationen, Investitionen sowie Sensibilisierungsmaßnahmen gefördert werden.
Die Bochum Wirtschaftsentwicklung (BoWE) begrüßt den Förderaufruf und strebt die Einreichung eines Antrags unter der Federführung der Stadt an. Dabei soll ein Konsortium gebildet werden, in dem lokale kleine und mittlere Unternehmen eingebunden sind, statt Einzelanträge zu stellen. Ziel ist es, bestehende Projekte wie „Thales“ oder „#digital.zirkulär.ruhr“ in ein Gesamtkonzept zu integrieren und die zirkuläre Wertschöpfung am Standort Bochum zu stärken.
Der geplante Antrag soll alle vier Themenbereiche des Programms abdecken, darunter Innovations- und Investitionsvorhaben sowie die Einstellung von Kreislaufwirtschaftsbeauftragten und Maßnahmen zur Sensibilisierung. Um die Bedeutung Bochums als Wissensstandort zu unterstreichen, ist die Beteiligung der Technischen Hochschule Agricola, der Hochschule Bochum und der Ruhr-Universität Bochum vorgesehen. Während konkrete Gespräche mit kommunalen Unternehmen wie dem USB oder den Stadtwerken Bochum noch ausstehen, sollen zudem aktive Unternehmen wie Stahlwerke Bochum, Zolitron, keepitgrün oder Grubengold in das Vorhaben einbezogen werden.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.14Funkmietwagen in BochumZur Vorlage · 20240440 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der BD Ratsfraktion zum Betrieb von Funkmietwagen und Taxen in Bochum geantwortet. Zum Stichtag 9. Februar 2024 werden in der Stadt 210 von insgesamt 284 vergebenen Taxikonzessionen aktiv genutzt. Die Differenz zu den restlichen Konzessionen resultiere aus vorübergehenden wirtschaftlichen Gründen, wie etwa Personalmangel. Eine detaillierte Auswertung der Konzessionen nach Jahren ist aufgrund gesetzlicher Löschfristen für Zulassungsdaten nicht möglich.
Im Bereich der Mietwagenkonzessionen sind zum selben Stichtag 186 Betriebe aktiv. Eine Liste der beteiligten Unternehmen konnte die Verwaltung aus Gründen des Datenschutzes nicht veröffentlichen. Die rechtliche Grundlage für den Betrieb von Mietwagen bildet der Paragraph 49 Absatz 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).
Hinsichtlich der Personenbeförderungsscheine liegen für den Zeitraum von 2018 bis 2023 die Zahlen der erteilten Scheine zwischen 302 und 438 pro Jahr vor. Die Überwachung des Mietwagenverkehrs erfolgt anlassbezogen durch Kontrollen unter Beteiligung der Polizei, der Ordnungsbehörden sowie des Zolls. Die letzten entsprechenden Prüfungen fanden im Herbst 2023 statt.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.15Fahrradmitnahme im TaxibetriebZur Vorlage · 20240441 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat im Rahmen der 29. Sitzung des Bochumer Rates nach den aktuellen Regelungen zur Fahrradmitnahme im Taxibetrieb gefragt. Im Fokus stand dabei die Frage, wie die technische und organisatorische Umsetzung sowie die tarifliche Behandlung von Fahrrädern in Taxis gestaltet werden können, um die Intermodalität zu fördern.
Nach Auskunft der Verwaltung werden Fahrräder nach dem geltenden Taxitarif vom 25. August 2022 derzeit als Gepäckstücke behandelt, sofern das Gepäckladevolumen des Fahrzeugs ausreichend groß ist. Eine Beurteilung, ob ein wirtschaftlicher Betrieb einer erweiterten Fahrradmitnahme unter den aktuellen Bedingungen möglich ist, kann die Verwaltung ohne zusätzliche Kalkulationsgrundlagen nicht vornehmen.
Bezüglich der Orientierung an anderen Städten wie Hamburg oder Oldenburg gab die Verwaltung an, dass eine entsprechende Anpassung der Bochumer Taxiverordnung und der Tarifgestaltung umsetzbar wäre. Ein konkretes Begehren für solche Änderungen wurde von der Bochumer Taxiunternehmerschaft bislang jedoch nicht an die Verwaltung herangetragen. Sollte ein entsprechender Bedarf angemeldet werden, wird die Verwaltung eine Prüfung notwendiger Verordnungs- und Tarifanpassungen einleiten.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.16Lebensmittelüberwachung in BochumZur Vorlage · 20240482 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat auf eine Anfrage der Ratsfraktion Bündnis Deutschland zur Lebensmittelüberwachung in der Stadt reagiert. Aktuell sind im Ordnungs- und Veterinäramt neun Lebensmittelkontrolleur im Vollzeitdienst beschäftigt, wobei sich eine weitere Person in der Ausbildung befindet. In den vergangenen zehn Jahren ist die Anzahl der Stellen von sechs auf zehn angewachsen. Als Richtwert für das Land Nordrhein-Westfalen wird ein Verhältnis von 500 Betrieben pro Kontrolleur angegeben, was neben der Gastronomie auch Kosmetikstudios und Friseure einschließt.
Die Statistik der jährlichen Kontrollen zeigt für den Zeitraum von 2019 bis 2023 Werte zwischen 2.819 und 3.626 Inspektionen. Bei den Beanstandungen ist ein Anstieg von 1.908 im Jahr 2019 auf 15.745 im Jahr 2023 zu verzeichnen, was die Verwaltung mit einer verstärkten Feststellung von Mängeln nach der Pandemie begründet. Auch die Zahl der Betriebsschließungen stieg von drei Fällen im Jahr 2019 auf 20 Fälle im Jahr 2023 an.
Die Anzahl der Beschwerden aus der Bevölkerung blieb in den letzten fünf Jahren mit Werten zwischen 134 und 155 pro Jahr stabil; jeder dieser Hinweise wird nachgegangen. Während die Zahl der Bußgeldverfahren von 21 im Jahr 2019 auf 13 im Jahr 2023 sank, verringerte sich die Anzahl der Gewerbeuntersagungen von 39 im Jahr 2019 auf 10 im Jahr 2023.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.17Smarte Verkehrstechnik in BochumZur Vorlage · 20240389 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die bisherigen Erfahrungen mit smarten Verkehrstechnologien im Rahmen der SmartCity-Entwicklung in Bochum. Ziel ist es, verschiedene Technologien hinsichtlich ihrer Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit zu prüfen, bevor ein großflächiger Einsatz erfolgt.
Ein Schwerpunkt liegt auf der adaptiven Beleuchtung. Bei der Technologie „Light on Demand“ werden Leuchten mittels Sensorik bedarfsgerecht gedimmt. Auf vier aktuellen Teststrecken in Bochum konnten zwar Stromeinsparungen von durchschnittlich 15 Prozent erzielt werden, die Amortisation der Installations- und Wartungskosten wird jedoch erst nach sehr langer Zeit erwartet. Die Technologie „Color Switch“, welche die Farbtemperatur zur Reduzierung der Lichtemissionen anpasst, wird auf einer Demostrecke zwischen der Herner Straße und der Schillerstraße erprobt. Auch die wetterabhängige Anpassung der Lichtverteilung („Light Switch“) zur Vermeidung von Blendung bei Niederschlag wird geprüft.
Im Bereich der Radverkehrsförderung plant die Verwaltung den Einsatz von KI-gestützter Infrarotsensorik an einem Knotenpunkt, um Radfahrende frühzeitig zu erkennen und Grünphasen zu optimieren. Ergänzend sollen Ampelphasenassistenten über eine App zur Geschwindigkeitsanpassung beitragen. Solarbetriebene Leuchten werden aufgrund der unzureichenden Energieversorgung in den Wintermonaten derzeit nicht als wirtschaftlich eingestuft. Im ÖPNV kommen bereits Systeme zum Einsatz, die Busse und Straßenbahnen vor Erreichen einer Lichtsignalanlage anmelden, um die Durchfahrt zu beschleunigen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.03.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.02.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (30. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.18Abschiebungen in BochumZur Vorlage · 20240458 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion Frieden, Arbeit und soziale Gerechtigkeit (Fasg) wurden die Zahlen zu Abschiebungen in Bochum für das Jahr 2023 veröffentlicht. Insgesamt fanden im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde 17 Abschiebungen statt, wobei sieben davon Rücküberstellungen nach der Dublin-Verordnung waren. Die Zielstaaten umfassten unter anderem Rumänien, die Niederlande, Polen und Albanien. Von den Maßnahmen waren vier Minderjährige betroffen, die in die Niederlande und nach Polen zurückgeführt wurden. Bei keinem der abgeschobenen Personen konnte zum Zeitpunkt der Ausreise eine Erwerbstätigkeit festgestellt werden.
Im Jahr 2023 wurden keine Abschiebungsmaßnahmen während der Nachtstunden zwischen 22:00 und 6:00 Uhr durchgeführt. Ebenso fanden keine Maßnahmen aus Kitas oder Schulen statt. Die Verwaltung berichtete von 23 abgebrochenen oder stornierten aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, wobei die Gründe – wie etwa Flugstornierungen oder Reiseuntauglichkeit – einzelfallabhängig sind. Bezüglich der Abschiebehaft wurden zwei Anträge gestellt, denen in beiden Fällen stattgegeben wurde.
Zudem gab die Verwaltung Auskunft über die Erteilung von Aufenthaltstiteln. Im Jahr 2023 wurden 118 Aufenthaltserlaubnisse nach § 25a, 64 nach § 25b und 44 nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt. Für den Chancenaufenthalt nach § 104c AufenthG wurden im selben Zeitraum 333 Aufenthaltstitel ausgestellt. Die Anzahl der Inhaber von Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldungen sank laut den vorliegenden Daten von 84 Personen im Jahr 2021 auf 14 Personen im Jahr 2023.
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Beratungsfolge
- 16.05.2024 · Integrationsausschuss (17. Sitzung) — Beratungsergebnis: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.19Stadthalle WattenscheidZur Vorlage · 20240433 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur Nutzung und zum Zustand der Stadthalle Wattenscheid reagiert. In der Antwort des Amtes für Finanzsteuerung werden Daten für den Zeitraum von 2017 bis 2019 angeführt, da die Jahre 2020 bis 2022 aufgrund der Pandemie keine verlässliche Bewertungsgrundlage bieten.
Das Veranstaltungsangebot setzt sich aus schulischen Nutzungen sowie durch die Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BoVG) organisierte Formate zusammen. Zu den genannten Traditionsveranstaltungen zählen unter anderem Karnevalsfeiern. Die von der BoVG akquirierten externen Veranstaltungen stammen überwiegend aus dem nicht lokalen Bereich, da für größere Formate in Wattenscheid eine geringere lokale Nachfrage besteht. Als alternative Veranstaltungsorte werden das Kolpinghaus, verschiedene Schulaulen sowie der nahegelegene RuhrCongress Bochum aufgeführt. Für schulische Zwecke können alternativ die Schulmensa oder andere Schulaulen genutzt werden.
Hinsichtlich des baulichen Zustands stellt die Verwaltung fest, dass ein dauerhafter Betrieb der Stadthalle ohne Sanierung nicht möglich ist, da wesentliche Anlagen sanierungsbedürftig sind und aktuell nur ein Betrieb unter Ausnahmenregelungen realisierbar ist. Über die künftigen Betriebskosten oder die Mietpreise nach einer Renovierung können zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen getroffen werden, da der Umfang der notwendigen Sanierungsmaßnahmen noch nicht feststeht. Für die Nutzung anderer städtischer Schulräume sind im Dokument zudem spezifische Entgeltregelungen aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.20Städtische Gesamtkosten für RatsmitgliederZur Vorlage · 20240572 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Ratssitzung vom 1. Februar 2024 stellte ein Ratsmitglied der Fraktion DIE PARTEI eine Anfrage zu den städtischen Gesamtkosten für die Mitglieder des Bochumer Rates. Die Frage zielte auf die Ermittlung konkreter monatlicher Kosten pro Ratsmitglied ab, wobei verschiedene Berechnungsgrundlagen berücksichtigt werden sollten.
Die Verwaltung beantwortete die Anfrage mit drei unterschiedlichen Betrachtungsweisen basierend auf den Daten des Jahres 20ermeldungen 2023. Bei einer ausschließlichen Berücksichtigung der personenbezogenen Kosten, wie etwa Aufwandsentschädigungen und Ersatz des Verdienstausfalls, beliefen sich die jährlichen Ausgaben auf rund 1.143.724 Euro. Dies entspricht einem Durchschnitt von etwa 1.108 Euro pro Ratsmitglied und Monat.
Zusätzlich zu diesen personenbezogenen Kosten wurden die Aufwendungen für die Geschäftsstellen der Fraktionen und Gruppen einbezogen. Hierbei ergab sich eine jährliche Summe von rund 3.652.340 Euro, was einem Durchschnittswert von etwa 3.539 Euro pro Ratsmitglied und Monat entspricht. Unter Einbeziehung der Aufwendungen für das Sachgebiet Gremienwesen stiegen die jährlichen Gesamtkosten auf circa 4.430.665 Euro an, was im Durchschnitt rund 4.293 Euro pro Ratsmitglied und Monat bedeutet. Die Verwaltung merkte ergänzend an, dass auch die personellen Aufwände für die Beantwortung parlamentarischer Anfragen als weiterer Kostenfaktor betrachtet werden könnten.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.21Landschaftsumlage des Landschaftsverbandes Westfalen-LippeZur Vorlage · 20240494 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur Höhe der Landschaftsumlage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) reagiert. Hintergrund ist ein zuvor abgelehnter Antrag, die Kosten für die Inflationsausgleichsprämie im Rahmen eines Gesetzes zur Abfederung von Belastungen aus der Pandemie und dem Ukraine-Krieg zu isolieren. Eine Umsetzung dieser Maßnahme hätte eine Senkung des Hebesatzes um jeweils 0,35 Prozentpunkte in den Jahren 2024 und 2025 ermöglichen können.
Nach Angaben der Verwaltung hätte die Stadt Bochum bei einer entsprechenden Reduzierung im Jahr 2024 um 1,3 Millionen Euro und im Jahr 2025 um 1,8 Millionen Euro weniger an die Landschaftsumlage zahlen müssen.
Darüber hinaus befasste sich die Antwort mit der mittelfristigen Finanzplanung des LWL. Laut den vorliegenden Planwerten wird die Zahllast für die Stadt Bochum im Zeitraum von 2024 bis 2027 um insgesamt 23,5 Millionen Euro ansteigen. Während der Hebesatz im Jahr 2024 bei 17,35 Prozent liegt und eine Umlage von 152,3 Millionen Euro vorsieht, steigt er bis zum Jahr 2027 auf 18,35 Prozent an, was einer Umlage von 175,8 Millionen Euro entspricht.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.22Nachfrage zu TOP 3.9 - Stadthalle Wattenscheid (20233376)Zur Vorlage · 20240566 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat Fragen zum Eigentumsverhältnis der Stadthalle Wattenscheid und dem zeitlichen Ablauf der Übertragung an die Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BoVG) gestellt. Laut der Antwort der Verwaltung vom 29. Februar 2024 wurde der notarielle Kaufvertrag am 30. März 2023 abgeschlossen. Der Übergang von Besitz, Nutzung und Lasten sowie der Verkehrssicherungspflicht erfolgte zum 1. April 2023. Die Eintragung im Grundbuch, welche das Eigentum der BoVG rechtskräftig machte, vollzog sich am 6. November 2023.
Die Verzögerung bis zum Vertragsabschluss begründet die Verwaltung mit notwendigen Abstimmungsprozessen. Dazu gehörten eine Vermessung der Teilflächen sowie ein Einziehungsverfahren zur Entwidmung von Verkehrsflächen. Zudem mussten technische Planungen für Außenanlagen, die Berücksichtigung der Interessen der Märkischen Schule sowie rechtliche Abklärungen zum Urheberrecht des Architekten und einer Bronzeplastik berücksichtigt werden. Auch steuerliche und bilanzielle Detailfragen waren Bestandteil der Erörterungen.
Hinsichtlich der Information des Rates gab die Verwaltung an, dass keine Notwendigkeit für eine Berichterstattung über einzelne Verfahrensschritte bestand. Da die BoVG bereits ab dem 1. April 2023 über die Stadthalle verfügen konnte und die Sanierungsplanungen fortsetzte, sei der Umsetzungsprozess nicht gefährdet gewesen. Die Übertragung wird als formaler Akt zwischen zwei wirtschaftlich verbundene Beteiligte beschrieben.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.23Anmeldungen an weiterführenden Schulen
- 4.Anfragen
- 4.1Bezahlkarte für RatsmitgliederZur Vorlage · 20240420 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage mit der Nummer 20240420 stellt Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI Fragen zur Einführung einer Bezahlkarte für Ratsmitglieder der Stadt Bochum. Als thematischer Bezugspunkt dient die aktuelle politische Diskussion um die Einführung von Bezahlkarten für Geflüchtende und Asylsuchende.
Der Antragsteller bittet die Verwaltung um eine Beurteilung, wie die Einführung solcher Karten für besonders benachteiligte Personengruppen einzustufen sei. Zudem wird nach einer Definition des Begriffs „Geschäft des täglichen Gebrauchs“ sowie nach der Nennung von fünf Beispielen hierfür gefragt. Darüber hinaus werden Informationen darüber angefordert, welche Stakeholder in einen solchen Prozess einbezogen werden müssten und mit welchen Reaktionen dieser zu rechnen sei. Abschließend wird die Frage gestellt, ob die Stadtsparkasse Bochum durch eine solche Einführung finanzielle Vorteile erzielen könnte.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.2Sperrung der A40 ab August 2024Zur Vorlage · 20240488 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Vorsitzenden des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur, Raphael Dittert, gerichtet. Gegenstand der Anfrage ist die geplante Sperrung der Autobahn A40 ab August 2024. Aufgrund von Arbeiten am nördlichen Überbau einer Brücke über die Deutsche Bahn-Strecke am Schlachthof wird die A40 für voraussichtlich 15 Wochen voll gesperrt sein.
Im Rahmen der Vorlage 20240488 erkundigt sich die Fraktion nach dem Status der umliegenden Infrastruktur. Es wird gefragt, ob die Baumaßnahmen auf der A448 zwischen den Anschlussstellen Bochum-Altenbochum und Bochum-Süd zum Zeitpunkt der Vollsperrung abgeschlossen sind und ein leistungsfähiger Fahrbahnquerschnitt uneingeschränkt zur Verfügung steht. Zudem werden die Ergebnisse des im Dezember 2022 angekündigten Verkehrsgutachtens erfragt, welches zur Optimierung der Umleitungsverkehrsführung dienen soll.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der lokalen Verkehrsführung und der Erreichbarkeit der Innenstadt. Die Fraktion bittet um Informationen darüber, mit welchen lokalen Umleitungsverkehren gerechnet wird und wie die Erreichbarkeit des Stadtzentrums sichergestellt werden kann. Dabei wird insbesondere nach Maßnahmen gefragt, um eine Überlastung von Nebenstraßen in angrenzenden Wohngebieten zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.3Arbeitsgelegenheiten nach dem AsylbewerberleistungsgesetzZur Vorlage · 20240624 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zur Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angefordert. Die Anfrage richtet sich an den Rat der Stadt Bochum und befasst sich mit der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in den Bochumer Aufnahmeeinrichtungen.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Arbeitsgelegenheiten die Stadt insgesamt sowie aufgeschlüsselt nach einzelnen Standorten zur Verfügung stellt. In diesem Zusammenhang wird nach den Erfahrungen der Verwaltung bezüglich der Verpflichtung der Leistungsberechtigten zur Erledigung von Tätigkeiten der Selbstversorgung sowie nach etwaigen Hilfestellen seitens der Stadt gefragt.
Des Weiteren werden Details zur Verteilung der Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern sowie zu den jeweiligen Arbeitsbereichen erbeten. Die Anfrage umfasst zudem die Frage nach den jährlichen Kosten für die Bereitstellung dieser Maßnahmen und die entsprechenden Aufwandsentschädigungen. Abschließend wird um eine statistische Aufstellung über die Anzahl begründeter und unbegründeter Ablehnungen von Arbeitsgelegenheiten, gestaffelt nach Jahren, gebeten.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.4Eintreibungen von RundfunkbeiträgenZur Vorlage · 20240625 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat eine Anfrage an den Rat der Stadt Bochum und den Oberbürgermeister gerichtet, die sich auf die Änderung der Zuständigkeiten bei der Eintreibung von Rundfunkbeiträgen bezieht. Seit Beginn des Jahres liegt die Verantwortung für Vollstreckungsmaßnahmen bei säumigen Zahlungen in Nordrhein-Westfalen nicht mehr bei den Kommunen, sondern beim Westdeutschen Rundfunk (WDR).
In der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass andere Städte die Eintreibung dieser Beiträge bereits eingestellt haben. Die Fraktion bittet nun um detaillierte Informationen zur Situation in Bochum. Es wird gefragt, wie viele Vollzeitäquivalente zuvor mit der Eintreibung dieser Beiträge befasst waren und ob die Stadt Bochum das Verfahren zum 1. Januar 2024 ebenfalls eingestellt hat. Falls die Eintreibung noch nicht an den WDR übergeben wurde, wird nach den Gründen sowie dem geplanten Zeitpunkt der Übergabe gefragt.
Zudem möchte die Fraktion erfahren, mit welcher finanziellen Entlastung die Stadt Bochum durch die neue Regelung rechnen kann. Des Weiteren werden Informationen zur Anzahl der in den letzten fünf Jahren durchgeführten Eintreibungen sowie zu den damit verbundenen Kosten angefordert, wobei eine jährliche Aufschlüsselung gewünscht ist.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.5Die BOGESTRA und die begrünten WartehäuschenZur Vorlage · 20240642 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Vorfeld der Ratssitzung am 14. März 2024 eine Anfrage zum Wirtschaftsplan 2024 der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) eingereicht. Im Fokus der Anfrage steht die Umsetzung von begrünten Wartehäuschen im Stadtgebiet.
Im Rahmen der Beratung über den Wirtschaftsplan, der Investitionen in Höhe von rund 30 Millionen Euro vorsieht, erkundigt sich die Fraktion nach dem Umfang und der ökologischen sowie ökonomischen Bilanz des Projekts. Bisher wurden bereits mehrere begrünte Haltestellen in Gelsenkirchen sowie an der Engelsburger Straße und am Bodelschwinghplatz in Bochum installiert; an der Haltestelle Breslauer Straße laufen derzeit die Arbeiten.
Die Anfrage umfasst spezifische Fragen zur weiteren Planung: Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Haltestellenhäuschen zukünftig begrünt werden sollen und wie hoch die Kosten im Vergleich zu konventionellen Modellen ausfallen. Des Weiteren wird nach den erwarteten CO2-Einsparungen durch die Dachbegrünung sowie nach der Klimabilanz der aufgrund der stärkeren Statik benötigten Konstruktionen gefragt. Eine schriftliche Beantwortung dieser Fragen wurde beim Rat der Stadt Bochum angefordert.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.6Rechtsextremismus in BochumZur Vorlage · 20240659 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion FASG hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Situation von Rechtsextremismus in Bochum angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf die 21. Sitzung des Rates am 13. März 2024.
Die Fraktion bittet um eine Aufstellung der polizeilich registrierten rechtsextremistisch motivierten Straftaten für die Jahre 2021 bis 2023, jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt. Dabei sollen auch Anteile von Straftaten mit antisemitischer, antiziganistischer oder antimuslimischer Motivation sowie der Anteil an Delikten, die sich gegen Geflüchtete richteten, ausgewiesen werden. Zudem wird gefragt, wie viele dieser Delikte die körperliche Unversehrtheit nach dem Strafgesetzbuch betrafen.
Ein weiterer Bestandteil der Anfrage ist die Erhebung zur Entwicklung der Zahlen rechtsextremer Straftaten sowie deren Aufklärungsquote in den vergangenen zwei Jahren auf Bochumer Stadtgebiet. Des Weiteren wird nach der Anzahl polizeibekannter Rechtsextremisten im Stadtgebiet gefragt. Schließlich möchte die Fraktion erfahren, welche Kenntnisse die Verwaltung über neonazistische bzw. rechtsextreme Strukturen in Bochum besitzt, insbesondere im Hinblick auf Treffpunkte, Immobilien, Versammlungen, Publikationen oder Konzerte.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.7Graue Wölfe in BochumZur Vorlage · 20240667 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Frieden, Arbeit und soziale Gerechtigkeit hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen über mögliche Kontakte der Stadt Bochum zu Organisationen und Vereinen angefordert, die der Ülkücü-Bewegung nahestehen. Im Zentrum der Anfrage stehen Fragen zur Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung und Akteuren, welche dieser Bewegung angehören oder öffentlich mit ihr sympathisieren. Es wird um Auskunft gebeten, ob Personen aus diesem Umfeld als Gesprächs- oder Kooperationspartner für die Verwaltung fungieren.
Des Weiteren erkundigt sich die Fraktion, ob der Verwaltung zukünftige öffentliche Aktivitäten, wie etwa Feste oder Sportveranstaltungen von Gruppen, die dem Verfassungsschutz NRW zugeordnet werden, bekannt sind. Die Begründung der Anfrage stützt sich auf Einschätzungen des Verfassungsschutzes NRW, wonach in Nordrhein-Westfalen rund 70 Vereine der Ülkücü-Bewegung existieren und eine Nähe zur türkischen Partei MHP besteht. Laut der Anfrage sind auch in Bochum Ortsvereine dieser Dachverbände unter dem Namen „Türk-Federasyon“ aktiv. Die Fraktion weist darauf hin, dass diese Verbände kulturelle, musikalische und sportliche Veranstaltungen organisieren, um Menschen an die Bewegung zu binden.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.8Stellplätze an der WidumestraßeZur Vorlage · 20240669 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage zur Ratssitzung am 14. März 2024 befasst sich die SPD mit der Parksituation an der Widumestraße. Hintergrund der Anfrage von Martina Schnell ist der Hinweis aus der Anwohnerschaft, dass eine verstärkte Überwachung des ruhenden Verkehrs notwendig sei. Es wird berichtet, dass häufig im Halteverbot geparkt werde und Garageneinfahrten blockiert seien. Zudem fehle es den ansässigen Händlern an Stellplätzen für Lieferfahrzeuge sowie Kunden.
Die SPD bittet die Verwaltung um eine Übersicht über die Häufigkeit und die Ergebnisse bisheriger Kontrollen an der Widumestraße. Dabei wird gefragt, ob die Verwaltung Handlungsbedarf beim Schutz der Anwohner sieht und ob eine Ausweitung der Parkplatzbewirtschaftung geplant ist. Des Weiteren wird angefragt, ob Ein- und Ausfahrten durch Markierungen als Sperrflächen gekennzeichnet werden können. Abschließend stellt die Fraktion die Frage, ob für Gewerbetreibende die Pflicht besteht, Stellplätze vorzuhalten.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.9Fördergelder für die Stadt BochumZur Vorlage · 20240683 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage mit der Nummer 20240683 Informationen zu Fördergeldern für die Stadt Bochum angefordert. Die Anfrage, die sich an den Rat der Stadt sowie an den Oberbürgermeister richtet, befasst sich mit Projekten und Maßnahmen, bei denen die Stadt auf Fördermittel des Landes, des Bundes oder der Europäischen Union angewiesen ist.
Die Fraktion bittet um eine schriftliche Beantwortung von fünf spezifischen Fragen zur Entwicklung der letzten fünf Jahre. Erfragt werden die Anzahl der geförderten Projekte sowie die Identifikation der einzelnen Maßnahmen, jeweils getrennt nach Jahren. Darüber hinaus sollen die verwendeten Förderprogramme sowie die jeweiligen Fördersummen pro Projekt und Programm ausgewiesen werden. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Höhe der Eigenanteile, welche die Stadt Bochum an den entsprechenden Projekten und Maßnahmen erbracht hat.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.10Förderung von leerstehenden Ladenlokalen in BochumZur Vorlage · 20240690 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die BD Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Förderung leerstehender Ladenlokale in Bochum angefordert. Grundlage ist das „Sofortprogramm Innenstadt“, durch welches die Stadt zwei Millionen Euro erhalten hat. Ziel des Programms ist es, vorübergehend leerstehende Gewerbeflächen anzumieten und zu günstigeren Konditionen an Gewerbetreibende weiterzuvermieten, um Leerstände zu verhindern. Für die Jahre 2024 bis 2026 wurden weitere Fördergelder beantragt.
Die Anfrage der Ratsfraktion umfasst verschiedene Detailfragen zur Umsetzung und Wirksamkeit der Maßnahmen. Erfragt wird, ob die Fördergelder in vollem Umfang erhalten und vollständig aufgebraucht wurden sowie wie sich die Mittel zwischen der Bochumer Innenstadt und Wattenscheid verteilen. Zudem werden Informationen zum Leerstand vor und nach dem Programm sowie zur Anzahl der geförderten Anmietungen benötigt.
Die Ratsfraktion bittet zudem um Angaben zur Art und Anzahl der unterstützten Geschäfte, zur Anzahl der Förderungen seit 2020 und dazu, ob auch der Erhalt bestehender Läden gefördert wurde. Des Weiteren sollen Informationen über die Anzahl und Gründe für Ausnahmen von den Förderrichtlinien sowie über die Beständigkeit der geförderten Projekte nach Ende des Förderzeitraums bereitgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.11Kosten Entwurfserstellung Handlungskonzept WohnenZur Vorlage · 20240693 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gruppe DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur Vorlage 20240693 gestellt, die sich mit den Kosten und dem Verfahren zur Erstellung des Handlungskonzeptes Wohnen Bochum 2023 befasst.
Im Rahmen der Anfrage wird nach der Höhe des Honorars gefragt, das an das Unternehmen Empirica für die Erstellung sowie mögliche weitere Leistungen im Zusammenhang mit dem Entwurf des besagten Handlungskonzeptes gezahlt wird. Des Weiteren möchte die Fraktion klären, ob im Kontext der Fortschreibung des Wohnkonzepts ein Auswahlverfahren zur Beauftragung externer Büros für die Konzepterstellung oder andere Beratungsleistungen durchgeführt wurde. Falls kein solches Verfahren stattgefunden hat, wird nach den Gründen für diesen Verzicht gefragt.
Die Anfrage richtet sich an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum. Die Gruppe bittet zudem darum, die entsprechenden Antworten auch dem Ausschuss für Planung und Grundstücke zur Kenntnis zu geben.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.12KindertagespflegeZur Vorlage · 20240694 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur finanziellen Situation der Kindertagespflege gestellt. Anlass für die Anfrage sind Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Finanzierung sowie Unklarheiten, die durch ein Schreiben des Jugendamtes zur Erhöhung der Sachkostenpauschale entstanden sind.
Die Fraktion bittet um detaillierte Informationen zur Zusammensetzung und Höhe der Vergütung im Bereich der Kindertagespflege. Zudem wird nach dem Zeitpunkt und der Höhe der letzten Erhöhungen gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft mögliche Veränderungen bei der Sachkostenpauschale in der jüngeren Vergangenheit sowie deren Auswirkungen auf die Gesamtsumme. Hierbei soll geklärt werden, ob diese Anpassungen auf einer Satzungsänderung, einem politischen Beschluss oder einer Verwaltungsentscheidung basieren. Die Beantwortung der Fragen wird schriftlich erbeten, wobei die entsprechende Mitteilung auch im Jugendhilfeausschuss vorliegen soll.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.13Streiks im ÖPNVZur Vorlage · 20240735 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine parlamentarische Anfrage zu den finanziellen Auswirkungen von Streikmaßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingereicht. Im Zentrum der Untersuchung steht die Frage nach den wirtschaftlichen Folgen für das Verkehrsunternehmen Bogestra infolge der aktuellen Arbeitskampfmaßnahmen im Sektor.
Die von Ratsmitglied Christian Haardt gestellte Anfrage bittet um detaillierte Auskunft darüber, welche Kosten pro Streiktag für die Bogestra entstehen. Damit möchte die Fraktion die finanziellen Konsequenzen der Streiktage für das Unternehmen quantifizierbar machen. Die Anfrage bezieht sich auf die aktuelle Situation im ÖPNV und hinterfragt die wirtschaftlichen Folgen, die durch den Ausfall des regulären Verkehrsbetriebs während der Streikperioden für die Bogestra resultieren.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.14Anregungen der BezirksvertretungenZur Vorlage · 20240736 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit dem Informationsfluss von den Bezirksvertretungen zum Rat sowie zu den entsprechenden Ausschüssen befasst. Grundlage der Anfrage ist die Gemeindeordnung NRW, wonach Bezirksvertretungen Vorschläge und Anregungen zu allen sie betreffenden Angelegenheiten machen können und die jeweiligen Vorsitzenden bei Beratungen dazu gehört werden dürfen.
Im Rahmen der Anfrage wird gefragt, wie sichergestellt wird, dass Anregungen und Vorschläge der Bezirksvertretungen den Rat oder die Ausschüsse so erreichen, dass eine entsprechende Beratung in den Gremien möglich ist. Damit thematisiert die Fraktion die organisatorische Gewährleistung der parlamentarischen Beteiligung der Bezirksvertretungen an Entscheidungsprozessen auf Stadtebene.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.15Ehemaliges Jahnel-Kestermann-GeländeZur Vorlage · 20240737 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage zur Ratssitzung am 14. März 2024 erkundigt sich ein Ratsmitglied der SPD nach dem weiteren Vorgehen auf dem ehemaligen Jahnel-Kestermann-Gelände. Anlass für die Anfrage ist der Rückzug des Investors BPD vom Projekt „ParkViertel“ im Bereich des Bochumer Ehrenfeldes und des Rechener Parks.
Die Anfrage umfasst Fragen zum Zeitplan der WEG in Bezug auf die Sanierung der Fläche sowie zur weiteren Vermarktung des Geländes. Dabei wird auch nach der Durchführung eines möglichen städtebaulichen Wettbewerbs gefragt.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Planung von Kinderbetreuungseinrichtungen. Da der Kita-Standort an der Wasserstraße aufgrund geänderter Pläne des Immobilieneigners nicht realisiert werden kann, wird gefragt, ob die WEG weiterhin eine Kita auf dem ehemaligen Jahnel-Kestermann-Gelände vorsieht. In diesem Zusammenhang wird nach den Auswirkungen des Wegfalls des Standortes Hunscheidtstraße auf die allgemeine Versorgungsquote an Kitaplätzen in Bochum und im betroffenen Stadtteil gefragt.
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Beratungsfolge
- 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 5.Beschlussangelegenheiten
- 5.1Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten einer städtischen Gesellschaft gegenüber einem Kreditinstitut sowie Betrauung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem InteresseErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Mitteilungen
- 7.1Bebauungsplan 239 b – Hattinger Straße / Schloßstraße – hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 7.2Stadtgarten Wattenscheid – Storchenpark - Mitteilung KostensteigerungenErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 8.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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