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Ergänzung zum bestehenden Zukunftsvertrag mit Kita-Trägern der freien Jugendhilfe; Gewährung von zusätzlichen Zuschüssen

20240280/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 14.03.2024 · Jugendamt

🟢 Beschlossen 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Die Bochumer Verwaltung schlägt eine Ergänzung des bestehenden Zukunftsvertrags mit den Trägern der freien Jugendhilfe vor. Ziel der Vorlage ist es, auf die veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie den Fachkräftemangel zu reagieren. Ab dem 1. August 2024 soll die Stadt Bochum im Rahmen der Stufe I des Vertrags den Anteil am Trägeranteil um 0,5 Prozentpunkte erhöhen. Diese Maßnahme ist an die Bedingung geknüpft, dass die Träger zusätzliche Betreuungsplätze durch eine Überbelegung von maximal zwei Kindern pro Gruppe bereitstellen. Die Anpassung gilt bis zum Ende der Vertragslaufzeit am 31. Juli 2026.

Zusätzlich sieht die Vorlage vor, dass die Stadt die vollständigen Trägeranteile für neu geschaffene Plätze in der Betreuung von Kindern über drei Jahren übernimmt. Dies betrifft Einrichtungen, die seit dem 1. Januar 2021 geschaffen wurden. Ein weiterer Punkt betrifft die Beschäftigung von Kita-Helferinnen und Kita-Helfern: Die Stadt beabsichtigt, den zehnprozentigen Eigenanteil der Träger für das Kita-Jahr 2023/2024 zu übernehmen sowie einen zusätzlichen monatlichen Zuschuss von 180 Euro pro Einrichtung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2024 zu gewähren. Die Vorlage wird im März 2024 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

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Beratungen

Rat (30. Sitzung)
14.03.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Haupt- und Finanzausschuss (27. Sitzung)
07.03.2024
Einstimmig nach Beschlussvorschlag