Bochum-Gelsenkirchener-Straßenbahnen AG hier: Wirtschaftsplan 2024
20240364 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 14.03.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 7 (BD/UWG:FB)dafür: 66 (SPD/Grüne/CDU/FASG/LINKE/PAR&StG/PAR/ fraktionslos/OB)
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Der Rat der Stadt Bochum soll den Wirtschaftsplan 2024 der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) beschließen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht einen geplanten Verlust von rund 70,6 Millionen Euro sowie ein Investitionsvolumen von etwa 30 Millionen Euro vor. Im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrags ist die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (HVV) dazu verpflichtet, den ausgewiesenen Fehlbetrag auszugleichen. Die Gesellschaftervertreterin der Stadt Bochum in der BOGEBA soll angewiesen werden, dem Plan zuzustimmen.
Die Planung berücksichtigt finanzielle Hilfsmittel von Bund und Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 33 Millionen Euro, die unter anderem den Ausgleich für Einnahmeverluste durch das Deutschlandticket betreffen. Bei den Aufwendungen ist ein Anstieg der Personalkosten um etwa 14 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen, was primär auf neue Tarifentgelte zurückzuführen ist. Während die Kosten für Dieselkraftstoff leicht sinken, werden bei den Fahrstromkosten aufgrund von Spot-Markt-Preisen Mehrbelastungen erwartet. Zudem sind höhere Ausgaben für Instandhaltungsmaßnahmen sowie Planungsleistungen für einen neuen Innovationsstandort vorgesehen.
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