Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Fahrradmitnahme im Taxibetrieb

20240441 · Antwort der Verwaltung · 14.03.2024 · Amt für Bürgerservice

↳ Zugehörige Anfrage Fahrradmitnahme im Taxibetrieb · 01.02.2024
🟢 Beschlossen 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗
KI-Zusammenfassung

Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat im Rahmen der 29. Sitzung des Bochumer Rates nach den aktuellen Regelungen zur Fahrradmitnahme im Taxibetrieb gefragt. Im Fokus stand dabei die Frage, wie die technische und organisatorische Umsetzung sowie die tarifliche Behandlung von Fahrrädern in Taxis gestaltet werden können, um die Intermodalität zu fördern.

Nach Auskunft der Verwaltung werden Fahrräder nach dem geltenden Taxitarif vom 25. August 2022 derzeit als Gepäckstücke behandelt, sofern das Gepäckladevolumen des Fahrzeugs ausreichend groß ist. Eine Beurteilung, ob ein wirtschaftlicher Betrieb einer erweiterten Fahrradmitnahme unter den aktuellen Bedingungen möglich ist, kann die Verwaltung ohne zusätzliche Kalkulationsgrundlagen nicht vornehmen.

Bezüglich der Orientierung an anderen Städten wie Hamburg oder Oldenburg gab die Verwaltung an, dass eine entsprechende Anpassung der Bochumer Taxiverordnung und der Tarifgestaltung umsetzbar wäre. Ein konkretes Begehren für solche Änderungen wurde von der Bochumer Taxiunternehmerschaft bislang jedoch nicht an die Verwaltung herangetragen. Sollte ein entsprechender Bedarf angemeldet werden, wird die Verwaltung eine Prüfung notwendiger Verordnungs- und Tarifanpassungen einleiten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 158 Wörter).

Beratungen

Rat (30. Sitzung)
14.03.2024
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.