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Abschiebungen in Bochum

20240458 · Antwort der Verwaltung · 16.05.2024 · Amt für Bürgerservice

↳ Zugehörige Anfrage Abschiebungen in Bochum · 01.02.2024
🟢 Beschlossen 16.05.2024 · Integrationsausschuss (17. Sitzung)
Beratungsergebnis: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der Fraktion Frieden, Arbeit und soziale Gerechtigkeit (Fasg) wurden die Zahlen zu Abschiebungen in Bochum für das Jahr 2023 veröffentlicht. Insgesamt fanden im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde 17 Abschiebungen statt, wobei sieben davon Rücküberstellungen nach der Dublin-Verordnung waren. Die Zielstaaten umfassten unter anderem Rumänien, die Niederlande, Polen und Albanien. Von den Maßnahmen waren vier Minderjährige betroffen, die in die Niederlande und nach Polen zurückgeführt wurden. Bei keinem der abgeschobenen Personen konnte zum Zeitpunkt der Ausreise eine Erwerbstätigkeit festgestellt werden.

Im Jahr 2023 wurden keine Abschiebungsmaßnahmen während der Nachtstunden zwischen 22:00 und 6:00 Uhr durchgeführt. Ebenso fanden keine Maßnahmen aus Kitas oder Schulen statt. Die Verwaltung berichtete von 23 abgebrochenen oder stornierten aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, wobei die Gründe – wie etwa Flugstornierungen oder Reiseuntauglichkeit – einzelfallabhängig sind. Bezüglich der Abschiebehaft wurden zwei Anträge gestellt, denen in beiden Fällen stattgegeben wurde.

Zudem gab die Verwaltung Auskunft über die Erteilung von Aufenthaltstiteln. Im Jahr 2023 wurden 118 Aufenthaltserlaubnisse nach § 25a, 64 nach § 25b und 44 nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt. Für den Chancenaufenthalt nach § 104c AufenthG wurden im selben Zeitraum 333 Aufenthaltstitel ausgestellt. Die Anzahl der Inhaber von Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldungen sank laut den vorliegenden Daten von 84 Personen im Jahr 2021 auf 14 Personen im Jahr 2023.

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Beratungen

Integrationsausschuss (17. Sitzung)
16.05.2024
Beratungsergebnis: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Rat (30. Sitzung)
14.03.2024
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.