Anpassung und Austausch der Anlage 1 der Hauptsatzung – Grenzen der Stadtbezirke im Stadtgebiet
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Vorlage zur Neunten Änderungssatzung der Hauptsatzung vorgelegt, um die Grenzen der Stadtbezirke in Anlage 1 anzupassen. Hintergrund der Maßnahme ist die Umstellung auf das digitale Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS® sowie die Umsetzung der EU-weiten INSPIRE-Richtlinie. Durch die neue digitale Erfassung müssen die Bezirksgrenzen nun präzise entlang der Flurstücksgrenzen verlaufen, was eine Schärfung der Grenzverläufe ermöglicht.
Die Anpassungen basieren auf einer Auswertung aller analogen und digitalen Informationen über den Verlauf der Stadtbezirksgrenzen, deren Einarbeitung im Jahr 2023 abgeschlossen wurde. Die Änderungen sind geringfügig und dienen der Korrektur von Abweichungen aus früheren analogen oder unpräzisen digitalen Darstellungen. Davon betroffen sind vereinzelt Wohngebäude, wodurch etwa 91 Bürgerinnen und Bürger einer neuen Bezirkszugehörigkeit zugeordnet werden. Öffentliche Einrichtungen sowie Postleitzahlen oder Telefonvorwahlen bleiben unverändert. Gemäß der Gemeindeordnung soll die Änderung mit Ablauf des letzten Tages der laufenden Wahlperiode wirksam werden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.03.2024Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.03.2024Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.02.2024Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.02.2024Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.02.2024Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.01.2024Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20233440
- 25.01.2024Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.01.2024Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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