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Beschlussvorlage der Verwaltung

Bebauungsplan Nr. 239 b – Hattinger Straße / Schloßstraße – hier: Satzungsbeschluss Entscheidung über Stellungnahmen Rückwirkende Inkraftsetzung des Bebauungsplanes Nr. 239 b zum 23.01.2023

20240159 14.03.2024 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung Bochums hat mit der Vorlage 20240159 den Bebauungsplan Nr. 239 b für das Gebiet an der Hattinger Straße und Schloßstraße im Stadtteil Weitmar vorgelegt. Ziel des Plans ist die planungsrechtliche Sicherung bestehender Gewerbeflächen sowie der Schutz zentraler Versorgungsbereiche wie Weitmar-Mark und Weitmar-Mitte. Dies soll durch den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevantem Hauptsortiment erreicht werden.

Hintergrund sind Bauvoranfragen für die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters auf den Grundstücken Hattinger Straße 386 a und 386 b, die nicht den Zielen des Bochumer Masterplans Einzelhandel von 2017 entsprechen. Das etwa 7.500 Quadratmeter große Plangebiet soll als Gewerbegebiet festgesetzt werden. Die Vorlage enthält zudem Regelungen zu Schallschutzfestsetzungen sowie zur Sicherung von Leitungsrechten.

Die Verwaltung sieht ein ergänzendes Verfahren vor, um verfahrensrechtliche Fehler aus früheren Auslegungsphasen zu beheben. Mit der Verabschiedung des Bebauungsplans als Satzung sollen Teile des bestehenden Bebauungsplans Nr. 239 a außer Kraft gesetzt werden. Die Vorlage beantragt zudem die rückwirkende Inkraftsetzung des neuen Plans zum 23. Januar 2023.

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