Nachfrage zu TOP 3.9 - Stadthalle Wattenscheid (20233376)
20240566 · Antwort der Verwaltung · 14.03.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat Fragen zum Eigentumsverhältnis der Stadthalle Wattenscheid und dem zeitlichen Ablauf der Übertragung an die Bochumer Veranstaltungs-GmbH (BoVG) gestellt. Laut der Antwort der Verwaltung vom 29. Februar 2024 wurde der notarielle Kaufvertrag am 30. März 2023 abgeschlossen. Der Übergang von Besitz, Nutzung und Lasten sowie der Verkehrssicherungspflicht erfolgte zum 1. April 2023. Die Eintragung im Grundbuch, welche das Eigentum der BoVG rechtskräftig machte, vollzog sich am 6. November 2023.
Die Verzögerung bis zum Vertragsabschluss begründet die Verwaltung mit notwendigen Abstimmungsprozessen. Dazu gehörten eine Vermessung der Teilflächen sowie ein Einziehungsverfahren zur Entwidmung von Verkehrsflächen. Zudem mussten technische Planungen für Außenanlagen, die Berücksichtigung der Interessen der Märkischen Schule sowie rechtliche Abklärungen zum Urheberrecht des Architekten und einer Bronzeplastik berücksichtigt werden. Auch steuerliche und bilanzielle Detailfragen waren Bestandteil der Erörterungen.
Hinsichtlich der Information des Rates gab die Verwaltung an, dass keine Notwendigkeit für eine Berichterstattung über einzelne Verfahrensschritte bestand. Da die BoVG bereits ab dem 1. April 2023 über die Stadthalle verfügen konnte und die Sanierungsplanungen fortsetzte, sei der Umsetzungsprozess nicht gefährdet gewesen. Die Übertragung wird als formaler Akt zwischen zwei wirtschaftlich verbundene Beteiligte beschrieben.
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