Nachfrage zur Mitteilung 3.13 „Weitere Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung Nr. 482 GN - Siedlung Dahlhauser Heide - 20231732“-
20240022 · Antwort der Verwaltung · 14.03.2024 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat Fragen zur Rechtsverbindlichkeit eines Schreibens des Planungsamtes aus dem Jahr 1997 gestellt. Hintergrund ist die Gestaltungssatzung für das Sanierungsgebiet „Dahlhauser Heide“. Die Anfrage bezieht sich auf ein Dokument, in dem das Amt damals der Errichtung von drei PKW-Einstellplätzen im Vorgarten zustimmte. Dies steht im Zusammenhang mit der Frage, ob bauordnungsrechtliche Genehmigungen oder Befreiungen für Stellplätze in geschützten Vorgärten vorliegen.
In ihrer Antwort stellt die Verwaltung klar, dass das Schreiben aus dem Jahr 1997 zwar keine Genehmigung im Sinne des Bauordnungsrechts darstellt, die Antragsteller jedoch dazu berechtigt hat, die Stellplätze anzulegen. Die Verwaltung begründet dies mit dem Vertrauen auf ein einheitliches Verwaltungshandeln. Auf die Frage der Fraktion nach der Unterscheidbarkeit zwischen amtlichen Aussagen und Genehmigungen für Bürger verwies das Amt auf die oben genannte Berechtigung durch das Verwaltungshandeln. Zudem erklärte die Verwaltung, dass städtische Schreiben grundsätzlich klar verständlich und rechtlich eindeutig formuliert sein müssen, um den Anforderungen an eine bürgerfreundliche Kommunikation zu entsprechen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 160 Wörter).