Eintreibungen von Rundfunkbeiträgen
20240625 · Anfrage · 14.03.2024
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat eine Anfrage zum Thema der Eintreibung von Rundfunkbeiträgen an den Rat der Stadt Bochum und Oberbürgermeister Thomas Eiskirch gerichtet. Hintergrund ist die Neuregelung in Nordrhein-Westfalen, wonach die Zuständigkeit für Vollstreckungsmaßnahmen bei säumigen Rundfunkbeiträgen seit Beginn des Jahres nicht mehr bei den Kommunen liegt, sondern auf den Westdeutschen Rundfunk (WDR) übergegangen ist.
In der Anfrage werden Informationen zur personellen und finanziellen Situation in Bochum erbeten. Die Fraktion fragt nach der Anzahl der Vollzeitäquivalente, die vor dieser Änderung mit der Eintreibung befasst waren, sowie nach der erwarteten finanziellen Entlastung für die Stadt durch die neue Regelung. Zudem wird geklärt, ob die Stadt Bochum die Eintreibung zum 1. Januar 2024 ebenfalls eingestellt hat oder wann eine Übergabe der Zuständigkeit an den WDR vorgesehen ist.
Des Weiteren bittet die Ratsfraktion um eine Aufschlüsselung der Kosten und der Anzahl der durchgeführten Eintreibungen aufgrund säumiger Beiträge für die vergangenen fünf Jahre, jeweils auf das entsprechende Jahr bezogen.
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