Eintreibungen von Rundfunkbeiträgen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat eine Anfrage an den Rat der Stadt Bochum und den Oberbürgermeister gerichtet, die sich auf die Änderung der Zuständigkeiten bei der Eintreibung von Rundfunkbeiträgen bezieht. Seit Beginn des Jahres liegt die Verantwortung für Vollstreckungsmaßnahmen bei säumigen Zahlungen in Nordrhein-Westfalen nicht mehr bei den Kommunen, sondern beim Westdeutschen Rundfunk (WDR).
In der Anfrage wird darauf hingewiesen, dass andere Städte die Eintreibung dieser Beiträge bereits eingestellt haben. Die Fraktion bittet nun um detaillierte Informationen zur Situation in Bochum. Es wird gefragt, wie viele Vollzeitäquivalente zuvor mit der Eintreibung dieser Beiträge befasst waren und ob die Stadt Bochum das Verfahren zum 1. Januar 2024 ebenfalls eingestellt hat. Falls die Eintreibung noch nicht an den WDR übergeben wurde, wird nach den Gründen sowie dem geplanten Zeitpunkt der Übergabe gefragt.
Zudem möchte die Fraktion erfahren, mit welcher finanziellen Entlastung die Stadt Bochum durch die neue Regelung rechnen kann. Des Weiteren werden Informationen zur Anzahl der in den letzten fünf Jahren durchgeführten Eintreibungen sowie zu den damit verbundenen Kosten angefordert, wobei eine jährliche Aufschlüsselung gewünscht ist.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 14.03.2024Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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