Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten einer städtischen Gesellschaft gegenüber einem Kreditinstitut sowie Betrauung mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
20240378 · Mitteilung der Verwaltung · 14.03.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert mit der Mitteilung Nr. 20240378 über die Übernahme einer Ausfallbürgschaft sowie die Anpassung eines Betrauungsaktes zugunsten einer Beteiligungsgesellschaft. Eine an der Stadt unmittelbar oder mittelbar beteiligte Gesellschaft plant, eine bestehende Einrichtung in Bochum umzubauen, grundzummodernisieren und zu erweitern.
Zur Finanzierung dieses Investitionsvorhabens ist die Aufnahme eines Darlehens bei einem Kreditinstitut vorgesehen. Als Sicherheit für dieses Darlehen fordert das Kreditinstitut die Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Stadt Bochum in Höhe der Darlehenssumme. In diesem Zusammenhang ist zudem eine vorzeitige Neufassung des Betrauungsaktes für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erforderlich, um die Dauer der Betrauung an die Zinsbindungsdauer der geplanten Darlehensvereinbarung anzupassen. Die entsprechende Beschlussvorlage wird im nichtöffentlichen Teil der zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie der Rat, behandelt.
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