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Beschlussvorlage der Verwaltung

Namensgebung Hildegardis-Schule

20232904 14.03.2024 Schulverwaltungsamt

🟢 Beschlossen 14.03.2024 · Rat (30. Sitzung) · Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (PAR)dafür: 76 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/LINKE/ PAR&StG/fraktionslos/OB)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat einen Antrag zur Änderung des Namens der Hildegardis-Schule vorgelegt. Die Schulkonferenz der Einrichtung hat bereits in ihrer Sitzung am 21. September 2023 einstimmig beschlossen, den Namen ab Beginn des Schuljahres 2024/2025 in „Hildegardis-Gymnasium Bochum“ zu ändern.

Die Begründung für diesen Schritt liegt darin, dass die Schulform bereits im Namen deutlich erkennbar sein soll. Dies entspricht dem Wunsch der Schüler- und Elternschaft sowie der Praxis anderer Gymnasien in der Stadt Bochum. Zudem wird auf die rechtlichen Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen verwiesen, wonach die Bezeichnung einer Schule den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angeben muss.

Der Vorschlag durchläuft im weiteren Verfahren die Vorberatung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, dem Ausschuss für Schule und Bildung sowie dem Haupt- und Finanzausschuss. Eine endgültige Entscheidung des Stadtrates wird für die Sitzung im März 2024 erwartet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 133 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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