Namensgebung Hildegardis-Schule
20232904 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 14.03.2024 · Schulverwaltungsamt
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (PAR)dafür: 76 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/LINKE/ PAR&StG/fraktionslos/OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Antrag zur Änderung des Namens der Hildegardis-Schule vorgelegt. Die Schulkonferenz der Einrichtung hat bereits in ihrer Sitzung am 21. September 2023 einstimmig beschlossen, den Namen ab Beginn des Schuljahres 2024/2025 in „Hildegardis-Gymnasium Bochum“ zu ändern.
Die Begründung für diesen Schritt liegt darin, dass die Schulform bereits im Namen deutlich erkennbar sein soll. Dies entspricht dem Wunsch der Schüler- und Elternschaft sowie der Praxis anderer Gymnasien in der Stadt Bochum. Zudem wird auf die rechtlichen Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen verwiesen, wonach die Bezeichnung einer Schule den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angeben muss.
Der Vorschlag durchläuft im weiteren Verfahren die Vorberatung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, dem Ausschuss für Schule und Bildung sowie dem Haupt- und Finanzausschuss. Eine endgültige Entscheidung des Stadtrates wird für die Sitzung im März 2024 erwartet.
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