Landschaftsumlage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
20240494 · Antwort der Verwaltung · 14.03.2024 · Amt für Finanzsteuerung
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur Höhe der Landschaftsumlage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) reagiert. Hintergrund ist ein zuvor abgelehnter Antrag, die Kosten für die Inflationsausgleichsprämie im Rahmen eines Gesetzes zur Abfederung von Belastungen aus der Pandemie und dem Ukraine-Krieg zu isolieren. Eine Umsetzung dieser Maßnahme hätte eine Senkung des Hebesatzes um jeweils 0,35 Prozentpunkte in den Jahren 2024 und 2025 ermöglichen können.
Nach Angaben der Verwaltung hätte die Stadt Bochum bei einer entsprechenden Reduzierung im Jahr 2024 um 1,3 Millionen Euro und im Jahr 2025 um 1,8 Millionen Euro weniger an die Landschaftsumlage zahlen müssen.
Darüber hinaus befasste sich die Antwort mit der mittelfristigen Finanzplanung des LWL. Laut den vorliegenden Planwerten wird die Zahllast für die Stadt Bochum im Zeitraum von 2024 bis 2027 um insgesamt 23,5 Millionen Euro ansteigen. Während der Hebesatz im Jahr 2024 bei 17,35 Prozent liegt und eine Umlage von 152,3 Millionen Euro vorsieht, steigt er bis zum Jahr 2027 auf 18,35 Prozent an, was einer Umlage von 175,8 Millionen Euro entspricht.
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