Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung)
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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 1.1Anregung gem. §24 Gemeindeordnung für das Land NRW - Grillverbot in der Schmechting-wiese – Petent: Sauerhoff, DieterZur Vorlage · 20241971 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger hat im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW beantragt, die Bochumer Sicherheitsverordnung dahingehend zu ändern, dass die Grünanlage Schmechtingwiese als Ort mit Grillverbot ausgewiesen wird. Als Begründung werden unter anderem Rauch- und Geruchsentwicklung, Lärm, Abfallprobleme sowie Verkehrsbehinderungen angeführt.
Das Ordnungs- und Veterinäramt berichtet in der Beschlussvorlage, dass bei Kontrollen im Jahr 2024 Verstöße gegen die einzuhaltenden Abstände zu Bäumen und Sträuchern festgestellt wurden, was 24 Verwarnungsgelder oder Bußgeldanzeigen zur Folge hatte. Eine amtliche Bestätigung für Rauch- oder Geruchsbelästigungen konnte seitens der Behörde nicht erbracht werden. Bezüglich der Lärmsituation wurden Anweisungen zur Reduzierung der Lautstärke von den Beteiligten befolgt. Im Bereich der Verkehrsüberwachung wurden im Jahr 2024 insgesamt 118 Verwarnungsgelder wegen unzulässigen Parkens verhängt. Zudem wird auf die Problematik der Abfallentsorgung hingewiesen, da überfüllte Behälter zur Ansiedlung von Schadnagern führen können.
Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat beschlossen, die Beratung der Anregung bis zum Abschluss des politischen Diskurses zurückzustellen. Eine Entscheidung wird in der Sitzung am 5. Dezember 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 1.2Anregung gem. §24 Gemeindeordnung für das Land NRW - Grillverbot in der Schmechting-wiese – Petent: Steinbrecher, PeterZur Vorlage · 20241972 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bochumer Grünanlage Schmechtingwiese wurde ein Verbot des Grillens beantragt. Ein Bürger regte gemäß §24 der Gemeindeordnung NRW an, die Bochumer Sicherheitsverordnung so zu ändern, dass das Grillen in dieser Fläche untersagt wird. Als Gründe für den Antrag wurden Rauch- und Geruchsbelästigungen, Lärm, Abfallentsorgung, Verrichtung der Notdurft sowie Verkehrs- und Parkprobleme angeführt.
Das Ordnungs- und Veterinäramt führt in der Beschlussvorlage aus, dass im Zeitraum bis Juni 2024 bei Kontrollen Verstöße gegen die geltenden Grillvorgaben festgestellt wurden. In 24 Fällen wurden Verwarnungsgelder oder Bußgeldanzeigen verhängt, unter anderem aufgrund nicht eingehaltener Abstände zu Bäumen und Büschen. Während Anweisungen zur Reduzierung der Lautstärke bei Lärmbelästigungen befolgt wurden, konnten Rauch- und Geruchsemissionen amtlich nicht bestätigt werden. Bezüglich des Parkverhaltens wurden im Jahr 2024 insgesamt 118 Verwarnungsgelder wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung verhängt. Zudem wird auf hohe Abfallmengen nach Wochenenden hingewiesen, die zu überfüllten Behältern und Problemen mit Schadnager führen können. Regelmäßige Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die Verkehrsüberwachung finden statt, eine dauerhafte Überwachung der Anlage ist jedoch personell nicht umsetzbar.
Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat vorgeschlagen, die Anregung bis zum Abschluss des politischen Diskurses ruhend zu stellen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 1.3Anregung gem. §24 Gemeindeordnung für das Land NRW - Grillverbot in der Schmechting-wiese – Petent: Kamil MiaraZur Vorlage · 20241974 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bürger hat im Rahmen einer Anregung gemäß §24 der Gemeindeordnung NRW die Einführung eines Grillverbots in der Grünanlage Schmechtingwiese beantragt. Ziel ist eine Änderung der Bochumer Sicherheitsverordnung, um das Grillen in diesem Bereich zu untersagen. Als Gründe für den Antrag werden unter anderem Rauch- und Geruchsbelästigungen, Lärm, Abfallprobleme sowie Verkehrsbehinderungen durch Parken angeführt.
Das Ordnungs- und Veterinäramt führt in der Beschlussvorlage aus, dass im ersten Halbjahr 2024 bei Kontrollen Verstöße gegen die bestehenden Grillvorschriften festgestellt wurden, was zu 24 Verwarnungen oder Bußgeldanzeigen führte. Dabei wurden insbesondere die vorgeschriebenen Abstände zu Bäumen und Sträuchern nicht eingehalten. Während amtlich keine bestätigten Rauch- oder Geruchsbelästigungen vorliegen, wurde bei Lärm durch Musik die Einhaltung der Rücksichtnahme erreicht. Zudem wird auf ein erhöhtes Aufkommen von Abfällen nach Wochenenden hingewiesen, was zu Problemen bei der Entsorgung und zur Anlockung von Schadnagern führen kann.
Hinsichtlich des Parkverhaltens wurden im Jahr 2024 insgesamt 118 Verwarnungsgelder verhängt, wobei ein direkter Bezug zu den Nutzern der Grünanlage nicht zwingend belegt ist. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat die Beratung der Vorlage vorerst zurückgestellt; eine Entscheidung wird für die Sitzung am 5. Dezember 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 1.4Anregung gem. §24 Gemeindeordnung für das Land NRW - Grillverbot in der Schmechting-wiese – Petentin: Ott, MonikaZur Vorlage · 20241973 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Bürgerin hat im Rahmen einer Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW ein Grillverbot für die Grünanlage Schmechtingwiese beantragt. Ziel ist es, diese Fläche in die Bochumer Sicherheitsverordnung aufzunehmen, um Beeinträchtigungen durch Rauch, Geruch, Lärm sowie Probleme bei der Abfallentsorgung und dem Parkverhalten zu verhindern.
Das Ordnungs- und Veterinäramt berichtet, dass bei Kontrollen im Jahr 2024 Verstöße gegen die geltenden Abstandsregeln beim Grillen festgestellt wurden, was zu 24 Verwarnungsgeldern oder Bußgeldanzeigen führte. Während die Petentin Rauch- und Geruchsentwicklungen sowie Lärm anführt, konnte eine amtliche Bestätigung für entsprechende Belästigungen der Nachbarschaft nicht erbracht werden. Bei Lärmbelästigungen folgten die Beteiligten den Anweisungen zur Reduzierung der Lautstärke.
Hinsichtlich der Abfallentsorgung stellt die Verwaltung fest, dass nach Wochenenden vermehrt Müll anfällt, der teilweise die Kapazität der Behälter überschreitet und dadurch Schädlinge anlockt. Auch im Bereich des Parkens kommt es zu Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, wobei diese nicht ausschließlich den Besuchern der Grünanlage zugeschrieben werden können. Der Kommunale Ordnungsdienst führt regelmäßige Kontrollen durch, eine dauerhafte Überwachung ist jedoch personell nicht möglich. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat vorgeschlagen, die Anregung bis zum Abschluss des politischen Diskurses ruhend zu stellen.
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- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 1.5Anregung gem. §24 Gemeindeordnung für das Land NRW - Grillverbot in der Schmechting-wiese – ohne NamensnennungZur Vorlage · 20241975 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bochumer Grünanlage Schmechtingwiese wurde ein Antrag auf Einführung eines Grillverbots gestellt. Der Antragsteller begründet das Anliegen mit Beeinträchtigungen durch Rauch, Geruch und Lärm sowie durch Abfall und Parkprobleme.
Das Ordnungs- und Veterinäramt führt in der Beschlussvorlage aus, dass im laufenden Jahr 2024 bei Kontrollen Verstöße gegen die Sicherheitsverordnung festgestellt wurden. So wurden 24 Verwarnungen oder Bußgeldanzeigen verhängt, unter anderem wegen nicht eingehalteter Abstände zu Bäumen und Sträuchern. Eine Bestätigung für eine erhebliche Rauch- oder Geruchsbelästigung liegt seitens der Verwaltung jedoch nicht vor. Bezüglich der Lärmsituation wurden Anweisungen zur Reduzierung der Lautstärke von den Beteiligten befolgt.
Hinsichtlich der Abfallentsorgung wird darauf hingewiesen, dass die Kapazitäten der Behälter an Wochenenden oft nicht ausreichen, was zu einer Verteilung von Resten durch Tiere führen kann. Im Bereich des ruhenden Verkehrs wurden im Jahr 2024 insgesamt 118 Verwarnungen wegen Parkverstößen erteilt, wobei ein direkter Zusammenhang zur Nutzung der Grünanlage nicht zwingend feststellbar ist.
Der Kommunale Ordnungsdienst und die Verkehrsüberwachung führen regelmäßige Kontrollen durch, wobei eine dauerhafte Überwachung aus personellen Gründen nicht möglich ist. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat beschlossen, die Beratung der Anregung bis zur Sitzung am 30. Oktober 2024 zurückzustellen.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 1.6Anregung gem. §24 Gemeindeordnung für das Land NRW - Grillverbot in der Schmechting-wiese – ohne Namensnennung vom 21.08.2024Zur Vorlage · 20242068 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 20242068 des Ordnungs- und Veterinäramtes wird über die Einführung eines Grillverbots in der Grünanlage Schmechtingwiese beraten. Ein Bürger hat gemäß §24 der Gemeindeordnung beantragt, die Bochumer Sicherheitsverordnung dahingehend zu ändern, dass das Grillen in dieser Anlage untersagt wird. Als Gründe für den Antrag wurden Rauch- und Geruchsbelästigungen, Lärm, unsachgemäße Abfallentsorgung sowie Verkehrsbehinderungen angeführt.
Die Verwaltung berichtet von Kontrollen im Zeitraum bis Juni 2024, bei denen in 24 Fällen Verwarnungsgelder oder Bußgeldanzeigen wegen Verstößen gegen die Sicherheitsverordnung verhängt wurden, unter anderem wegen nicht eingehaltener Abstände zu Bäumen und Büschen. Während Rauch- und Geruchsentwicklungen amtlich nicht bestätigt werden konnten, wurde bei Lärmbelästigungen auf die Einhaltung der Rücksichtnahme hingewiesen. Zudem wird ein hohes Aufkommen an Abfall festgestellt, was durch Schadnager und Vögel zu einer weiteren Verteilung von Resten führen kann.
Zwar finden regelmäßige Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die Verkehrsüberwachung statt, eine dauerhafte Überwachung der Grünanlage ist jedoch personell nicht umsetzbar. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat beschlossen, die Beratung der Anregung vorerst zurückzustellen, bis ein abschließender politischer Diskurs erfolgt ist. Eine Entscheidung wird für die Sitzung am 30. Oktober 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 1.7Anregung gem. § 24 GO NRW zum Thema "Kommunikationskonzept nachhaltiges Bochum"Zur Vorlage · 20242165 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt in der Beschlussvorlage 20242165 vor, einer Anregung nach § 24 GO NRW zum Thema „Kommunikationskonzept nachhaltiges Bochum“ nicht zu folgen. Ein Bürger hatte angeregt, die Bürgerkonferenz 2025 unter das Thema der gemeinsamen Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum zu stellen und ab Januar 2025 Informationsveranstaltungen in sämtlichen Stadtbezirken durchzuführen, um die Zivilgesellschaft einzubinden.
Die Ablehnung wird damit begründet, dass das Thema für die Bürgerkonferenz 2025 bereits als „Sicherheit und Ordnung“ festgelegt wurde. Die Vorbereitungen sowie die Kommunikation hierzu seien bereits im Gange. Eine Prüfung der vorgeschlagenen Veranstaltungen in den Bezirken solle erst erfolgen, wenn eine entsprechende Bürgerkonferenz zur Nachhaltigkeitsstrategie geplant sei.
Stattdessen plant die Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit für Oktober und November 2024 eine Awareness-Kampagne, die über soziale Medien und eine neue Internetseite informiert. Ab dem Jahr 2025 soll zudem eine langfristige Kommunikationskampagne über drei Jahre hinweg das Wissen zur Nachhaltigkeitsstrategie verstetigen. Ergänzend dazu ist für den Zeitraum um den Monatswechsel November/Dezember ein Nachhaltigkeitsforum vorgesehen, an dem neben Fachexperten auch per Los ausgewählte Bürgerinnen und Bürger teilnehmen werden.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.8Bestellung einer weiteren Schriftführung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum sowie die BeiräteZur Vorlage · 20241271 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241271 die Bestellung einer weiteren Schriftführung für die Ausschüsse des Rates sowie die Beiräte beantragt. Ziel dieser Maßnahme ist es, kurzfristige Ausfälle in der schriftführerischen Tätigkeit innerhalb der Gremien kompensieren zu können.
Im Rahmen dieses Vorhabens soll Nick Weißelberg mit Wirkung vom 1. Juni 2024 als Schriftführer für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bochum sowie die Beiräte bestellt werden. Er ist im Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation tätig. Die rechtliche Grundlage für diese Bestellung bilden die entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie die Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Durch die Benennung für sämtliche Fachgremien soll eine personelle Abdeckung der Aufgaben sichergestellt werden.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus - Etat (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit - Etat - (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 04.09.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.08.2024 · Beirat "Leben im Alter" (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 29.08.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.08.2024 · Rechnungsprüfungsausschuss (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.06.2024 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.06.2024 · Integrationsausschuss (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.06.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.9Anmeldung zur Dringlichkeitsliste 2025Zur Vorlage · 20241993 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant, eine Maßnahme zur Grundwassersanierung in die Dringlichkeitsliste 2025 aufzunehmen, um Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen zu beantragen. Der entsprechende Beschlussvorschlag wird im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 19. September 2024 beraten.
Gegenstand der Vorlage ist das Grundwassersanierungskonzept Zollstraße. Untersuchungen haben im Bereich der Zollstraße sowie im Grenzgraben im Südpark Konzentrationen von Trichlorfluormethan und BTEX im Grundwasser und Quellwasser festgestellt, die nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz als schädliche Veränderungen eingestuft werden. Um die Schadstofffahne in den karbonischen Sedimenten besser kartieren zu können, sollen fünf weitere Messstellen in das bestehende Netz aufgenommen werden. Zudem ist vorgesehen, das Wasser an vier ausgewählten Stellen der Seitenarme des Grenzgrabens sowie das Grundwasser an den vorhandenen Messstellen zweimal zu beproben und zu analysieren. Ergänzend sollen Abflussmessungen an zwei Quellschüttungen durchgeführt werden, um auf Basis der Ergebnisse Sanierungsvorschläge zur Reinigung des belasteten Wassers und zur Unterbindung des Austrags in Oberflächengewässer zu erarbeiten.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist für den Zeitraum 2025 bis 2026 vorgesehen. Die geschätzten Kosten für die Durchführung belaufen sich auf 230.000 Euro.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.10Beleuchtung im Freiraum / in Park- und GrünanlagenZur Vorlage · 20241230 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung beabsichtigt, die Beleuchtung von Wegen in Bochumer Park- und Grünanlagen sowie Wäldern künftig anhand spezifischer Kriterien zu regeln. Dabei sollen die Anforderungen an eine sichere Nahmobilität gegen den Schutz der Natur, die Vermeidung von Lichtverschmutzung und den Energieverbrauch abgewogen werden. Anträge auf Beleuchtung sollen im Einzelfall geprüft werden, wobei Ausnahmen für unverzichtbare Alltagsverbindungen, wie etwa Schul- oder Krankenhausewege ohne beleuchtete Alternativen, sowie für überregionale Rad- und Gehwege vorgesehen sind. Auch die Sicherung von Gefahrenstellen an Treppen oder Unterführungen kann als Grund für eine Beleuchtung dienen, sofern keine Naturschutzgebiete betroffen sind.
Für genehmigte Maßnahmen gelten technische Vorgaben zum Artenschutz, darunter eine maximale Lichtfarbe von 2.700 Kelvin, der Verzicht auf Blaulichtanteile sowie die Abschirmung der Leuchten. Auch saisonale oder zeitlich begrenzte Beleuchtungen sind möglich. Die Finanzierung der Maßnahmen ist nach der Bedeutung der Wege gestaffelt: Bei Wegen mit bezirklicher Bedeutung tragen die Bezirksvertretungen die Kosten, während überbezirkliche Verbindungen aus den Haushaltsmitteln der Fachämter finanziert werden. Zudem soll in Abstimmung mit den Stadtwerken Bochum die Notwendigkeit bestehender Beleuchtungen überprüft und bei Bedarf ein Rückbau eingeleitet werden.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 0Dagegen - 1 (BD)Dafür - 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG, Stadtgestalter)
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 10 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (BD)Dagegen: 2 (Grüne)Dafür: 13 (SPD, CDU, FDP, UWG:FB)
- 22.08.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (35. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen (CDU)
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU)Dafür: 9 (SPD, Grüne, FDP/UWG)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen - 0 Dagegen - 1 (BD) Dafür - 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG, Stadtgestalter) - 1.11Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung für vorgezogene Bodenarbeiten im LSG Nr. 10, LP Mitte/Ost am Harpener Hellweg 10 vor Inkrafttreten des B-Plans Nr. 832 (Polizeipräsidium)Zur Vorlage · 20242175 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 832 am Harpener Hellweg ist die Errichtung eines neuen Polizeipräsidiums für Bochum, Herne und Witten geplant. Um den Zeitplan für die Inbetriebnahme bis Ende September 2027 einzuhalten, sind bereits vor der endgültigen Inkraftsetzung des Bebauungsplanes vorbereitende Bodenarbeiten notwendig. Da das betreffende Gebiet derzeit noch als Landschaftsschutzgebiet eingestuft ist, wurde eine naturschutzrechtliche Befreiung für diese Geländemodellierungen beantragt.
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde hat dieser Befreiung in seiner Sitzung am 3. September 2024 widersprochen. Die Begründung des Beirats umfasst die Bedenken, dass Eingriffe vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes stattfinden könnten, sowie die Forderung nach einer erneuten Prüfung hinsichtlich des Denkmalschutzes und der Alternativenprüfung.
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung nun vor, den Widerspruch des Naturschutzbeirates als unberechtigt zu bewerten, sodass die Untere Naturschutzbehörde die Befreiung erteilen kann. Die Behörde begründet das Vorhaben mit dem überwiegenden öffentlichen Interesse an der Sicherheit und Ordnung sowie der Notwendigkeit, archäologische Untersuchungen frühzeitig durchzuführen, um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 1 (Stadtgestalter)Dagegen – 0 Dafür – 13 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen – 1 (Stadtgestalter) Dagegen – 0 Dafür – 13 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG) - 1.12European Climate Adaptation Award (eca) hier: Klimaanpassungspolitisches Aktivitätenprogramm (KAP), Verknüpfung zur Klimafolgenanpassung und Fortführung des eca-ProzessesZur Vorlage · 20242163 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (AUNO) einen Beschlussvorschlag zur Fortführung des European Climate Adaptation Award (eca)-Prozesses vorgelegt. Dieser umfasst die Verabschiedung des Klimaanpassungspolitischen Aktivitätenprogramms (KAP), welches die geplanten Projekte und Maßnahmen für das kommende Jahr festlegt, um Anpassungsaktivitäten an den Klimawandel dauerhaft in der kommunalen Arbeit zu verankern.
Zudem wird vorgeschlagen, das Klima-Team sowie den eca-Prozess als feste Aktivität in die dritte Tranche der Nachhaltigkeitsstrategie Bochum aufzunehmen. Damit sollen die Maßnahmen im Handlungsfeld Ressourcenschutz und Klimaanpassung gestärkt werden, um das Ziel einer klimaneutralen Schwammstadt bis 2035 zu unterstützen. Ein externes Audit zur Zertifizierung der erreichten Leistungen ist für den 7. November 2024 geplant.
Nach dem Auslaufen der bisherigen finanziellen Förderung im Jahr 2024 sieht die Verwaltung eine Fortführung der Teilnahme vor. Die anfallenden Kosten für Programmbeiträge, Beratung und das Audit sollen ab dem Haushaltsjahr 2025 aus dem Budget der Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit gedeckt werden.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 1 (UWG)Dagegen - 3 (CDU)Dafür - 10 (SPD, Grüne, BD; Stadtgestalter)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen - 1 (UWG) Dagegen - 3 (CDU) Dafür - 10 (SPD, Grüne, BD; Stadtgestalter) - 2.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 2.1Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr hier: Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 60 BO: Technologiequartier - Osterweiterung in BochumZur Vorlage · 20241568 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa der Stadt Bochum soll über den Aufstellungsbeschluss zur Änderung 60 BO des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) entscheiden. Ziel dieses Verfahrens ist die Erweiterung des Technologiequartiers in Bochum nach Osten, um den Bedarf an Gewerbeflächen für technologieaffine Unternehmen zu decken.
Derzeit sind die betroffenen Flächen im GFNP teilweise als Grünflächen und Verkehrsflächen ausgewiesen. Durch das geplante Änderungsverfahren soll eine Umwidmung in Sonderbauflächen für spezifische gewerbliche Nutzungen erfolgen. Da die Erweiterung voraussichtlich Eingriffe in Natur und Landschaft mit sich bringt, ist eine planerische Kompensation vorgesehen. Hierzu wird parallel zum Verfahren 60 BO ein weiteres Verfahren (61 BO) eingeleitet. Dieses sieht vor, etwa 4,9 Hektar Fläche im Bereich der südlichen Erweiterung der Hochschule Bochum sowie der Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothergie (IEG) zurückzunehmen und künftig als Grünfläche darzustellen.
Das weitere Verfahren umfasst das Scoping mit den zuständigen Behörden im ersten Quartal 2025 sowie die anschließende Öffentlichkeitsbeteiligung. Nach dem abschließenden Planbeschluss in den beteiligten Stadträten der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr ist eine Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen erforderlich.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241568Enthaltungen: 2 (FDP, AfD)Dagegen: 5 (CDU)Dafür 9 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.2Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr hier: Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 61 BO: Campus Bochum - Rücknahme Süderweiterung in BochumZur Vorlage · 20241569 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa der Stadt Bochum soll über den Aufstellungsbeschluss zur Änderung 61 BO des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr entscheiden. Das Verfahren mit dem Titel „Campus Bochum – Rücknahme Süderweiterung“ dient dazu, die durch das Erweiterungsverfahren des Technologiequartiers (Änderung 60 BO) entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft planerisch zu kompensieren.
Im Rahmen dieser Änderung sollen etwa 4,9 Hektar Fläche südlich der Hochschule Bochum sowie der Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie (IEG) als Grünfläche ausgewiesen werden. Die Rücknahme der Bauflächen entspricht den Zielen des städtebaulichen Rahmenplans für den Campus Bochum und erfolgt im Einvernehmen mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW. Parallel dazu werden die Bebauungspläne für das Naturschutzgebiet Kalwes/Grimberg sowie „Auf dem Kalwes“ aufgestellt.
Das weitere Planungsverfahren sieht vor, dass das Scoping zur Festlegung der Umweltprüfung voraussichtlich im ersten Quartal 2025 stattfindet. Nach der Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit folgt die abschließende Beschlussfassung durch die Räte der beteiligten Städte der Planungsgemeinschaft sowie die Genehmigung durch das zuständige Landesministerium in Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241569 bei 2 Enthaltungen (FDP, AfD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Wegeverbindung über den Hüller Bach und Hüller-Bach-Straße in HordelZur Vorlage · 20242114 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant die Herstellung einer Fuß- und Radwegeverbindung über die Hüller-Bach-Brücke in Hordel. Die Maßnahme soll noch vor der vollständigen Umsetzung der Hannoverbahntrasse realisiert werden. Der geplante Weg umfasst die Aufwertung bestehender Pfade durch eine wassergebundene Wegedecke sowie den Einsatz von Asphalt in erosionsgefährdeten Abschnitten. Zudem ist die Begradigung vorhandener Trampelpfade und die Installation einer neuen Treppenanlage aus Stahl vorgesehen, welche die Verbindung zur Hüller-Bach-Straße ergänzen soll.
Im Rahmen des Vorhabens sollen Teile der bestehenden Wegeführung zurückgebaut und durch Neupflanzungen von heimischen Bäumen und Sträuchern ersetzt werden. Die Planung berücksichtigt die Belange des Landesbetriebs Wald und Holz sowie naturschutzrechtliche Vorgaben in den betroffenen Landschaftsschutzgebieten. Für die Treppenanlage ist ein Waldausgleich vorgesehen.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 170.840 Euro, wobei die Mittel aus dem Budget des Umwelt- und Grünflächenamtes bereitgestellt werden. Die Umsetzung der Maßnahme ist für Ende 2024 oder Anfang 2025 vorgesehen. Die Sanierung der bestehenden Brückenbauwerke bleibt von dieser Maßnahme unberührt.
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Beratungsfolge
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Beschlussvorschläge für den Rat
- 3.1Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Weihnachtsmarkt in der Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20241859 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die ordnungsbehördliche Verordnung für das Offenhalten von Verkaufsstellen am 15. Dezember 2024 anlässlich des Weihnachtsmarktes in der Innenstadt regelt. Der Antrag basiert auf einer Anregung des Handelsverbandes NRW Ruhr-Lippe e.V. Während für weitere Termine im Jahr 2024 bereits entsprechende Beschlüsse vorliegen, bezieht sich die aktuelle Vorlage gezielt auf den Termin im Dezember für das Bochumer Innenstadtgebiet.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen eine Öffnung von Verkaufsstellen an bis zu acht Sonntagen oder Feiertagen pro Jahr ermöglicht, sofern ein öffentliches Interesse vorliegt. Als solche Gründe werden unter anderem lokale Feste und Märkte angeführt. Die Vorlage berücksichtigt dabei die gesetzlichen Vorgaben zur Wahrung der Sonntagsruhe sowie die Einschränkungen für bestimmte Feiertage.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass ein ursprünglich geplanter Termin für eine Verkaufsöffnung im Ruhr-Park am 22. Dezember 2024 durch den Center Manager zurückgezogen wurde. Die Entscheidung über die vorliegende Beschlussvorlage wird im Rat der Stadt Bochum in der Sitzung am 10. Oktober 2024 erwartet.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 14 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier/Müller)dafür: 64 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/ Steude/OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 6 (Grüne, BSW, Die Partei, CDU)Dafür: 8 (SPD, Grüne, CDU, BD)
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP/UWG)Dagegen: 12 (SPD, Grüne, CDU, Dr. Ciochon)Dafür: 1 (FDP/UWG)
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241859Enthaltungen: 3 (B90/GRÜNE)Dagegen: 2 (B90/GRÜNE, DIE LINKE.)Dafür: 13 (SPD, CDU, FDP, BD)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Vorlage 20241859Enthaltungen: 6 (SPD, CDU)Dagegen: 1 (FDP)Dafür: 8 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 2 (Grüne)Dafür: 14 (SPD, CDU, FDP, UWG:FB, BD)
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.2Dachbegrünungssatzung Nr. 1047 B – Stadtgebiet Bochum – hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 20241036 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241036 den Beschluss einer stadtweiten Dachbegrünungssatzung (Nr. 1047 B) beantragt. Ziel der Satzung ist es, bei Neubauten von Flachdächern und flach geneigten Dächern standardmäßig eine Begrünung vorzusehen, um das Stadtbild nachhaltig zu verbessern.
Nach einer Prüfung verschiedener Instrumente hat sich die Verwaltung gegen eine Anpassung einzelner Bebauungspläne entschieden, da dies mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand verbunden wäre. Stattdessen wird eine örtliche Bauvorschrift auf Grundlage der Landesbauordnung NRW vorgeschlagen. Diese Regelung konzentriert sich auf die Gestaltung der Bauwerke und legt eine durchwurzelbare Aufbaustärke von mindestens sechs Zentimetern fest.
Hinsichtlich der Förderlandschaft bleibt der Zugang zu verschiedenen Programmen, wie dem Kommunalen Modernisierungsprogramm oder der Modernisierungsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen, auch bei einer rechtlichen Verpflichtung bestehen. Bei Programmen, die auf freiwilligen Maßnahmen basieren – etwa „Bochums Dächer, Fassaden und Vorgärten“ oder das Programm „10.000 Grüne Dächer“ –, entfällt der Förderanspruch jedoch, sofern die Dachbegrünung durch die neue Satzung verpflichtend wird. Eine Entscheidung des Rates über die Vorlage ist für den 10. Oktober 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 08.10.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (30. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung)
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (UWG)Dagegen: 4 (CDU,BD)Dafür 9 (SPD, Grüne, Stadtgestalter)
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 5 (CDU, BD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, UWG:FB, FDP, Rüdiger)
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, Die Partei)
- 03.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei drei Enthaltungen (CDU)
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis:Enthaltungen: 1 (FDP/UWG)Dagegen: 5 (CDU, FDP/UWG)Dafür: 7 (SPD, Grüne)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (34. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (31. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 12.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (28. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (33. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (UWG) Dagegen: 4 (CDU,BD) Dafür 9 (SPD, Grüne, Stadtgestalter) - 3.3Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 55 BO: Dietrich-Benking-Straße Ost in BochumZur Vorlage · 20241330 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Im Zentrum steht das Änderungsverfahren „55 BO: Dietrich-Benking-Straße Ost“. Die Vorlage umfasst den Feststellungsbeschluss sowie den Abwägungsbeschluss über die im Rahmen der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit.
Das betroffene Gebiet hat eine Größe von etwa einem Hektar und ist derzeit als Grünfläche dargestellt. Mit der geplanten Änderung soll diese Fläche künftig als Wohnbaufläche ausgewiesen werden. Die Vorlage beinhaltet neben dem Plan auch einen Textteil sowie eine Begründung, die einen Umweltbericht umfasst.
Nach einer Entscheidung im Rat der Stadt Bochum, die für den 10. Oktober 2024 vorgesehen ist, wird das Änderungsverfahren beim zuständigen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung eingereicht. Die Einreichung zum Land wird voraussichtlich Anfang 2025 erfolgen. Mit der Veröffentlichung der erteilten Genehmigung in den amtlichen Verkündungsorganen der beteiligten Städte tritt die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Backs)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (Stadtgestalter)Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
- 12.09.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP/UWG)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 1 (Stadtgestalter) Dafür: 13 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG) - 3.4Erste Änderungssatzung zur HundesteuersatzungZur Vorlage · 20241841 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20241841 die erste Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung vorgelegt. Der Entwurf, erstellt durch das Amt für Finanzsteuerung unter Federführung von Ayfer Yazar, soll nach den Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 10. Oktober 2024 im Rat beschlossen werden.
Die Satzungsänderung umfasst Anpassungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit. Ein Schwerpunkt liegt auf der Regelung zur Steuerbefreiung für Hunde aus Tierheimen. Hier sollen die Voraussetzungen hinsichtlich der Anzahl der Hunde sowie des Zeitraums der Befreiung präzisiert werden. Zudem wird das Verfahren für eine Hundesteuerermäßigung bei geringem Einkommen geändert. Anstatt dass die Steuerverwaltung komplexe Bedarfsberechnungen nach dem Sozialgesetzbuch selbst durchführt, sollen künftig die zuständigen Sozialleistungsträger diese Prüfungen vornehmen. Für Personen, deren Einkommen die Bedarfsgrenzen nur geringfügig überschreitet, soll eine Härtefallregelung auf Basis von Ablehnungsbescheiden der Sozialbehörden ermöglicht werden.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Digitalisierung der Verwaltung. Um den Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes gerecht zu werden, soll die Formvorschrift für die Abmeldung eines Hundes über das Bochumer Online-Serviceportal angepasst werden. Die bisher erforderliche Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift soll entfallen, sodass die Abmeldung elektronisch ohne physische Signatur möglich ist.
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Beratungsfolge
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.5Kulturticket (Antrag der Fraktionen „SPD im Rat“ und die „Grünen im Rat“ - Vorlagen-Nr. 20231467)Zur Vorlage · 20241608 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung eines Kulturtickets vorgelegt, die auf einen Antrag der Fraktionen SPD und Die Grünen zurückgeht. Das Vorhaben sieht vor, ein Kombiticket der BOGESTRA zu etablieren, welches Besuchern die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs für die Anreise zu kulturellen Veranstaltungen ermöglicht.
Der Vorschlag umfasst zunächst die Preisstufe B für drei Institutionen: das Schauspielhaus Bochum, die Bochumer Symphoniker und das Planetarium Bochum. Zur Deckung der anfallenden Kosten soll auf die Eintrittspreise ein Aufschlag von 0,60 Euro erhoben werden. Die Verwaltung hat den Pilotversuch bewusst auf diese drei Einrichtungen sowie auf die Preisstufe B begrenzt, um eine unverhältnismäßig hohe prozentuale Preiserhöhung bei günstigeren Tickets zu vermeiden. Weitere städtische Angebote wie das Kunstmuseum oder die Volkshochschule sind in dieser Phase nicht enthalten. Nach einem Jahr soll im Rahmen einer Evaluation der Nutzungsgrad des neuen Angebots überprüft werden. Der Rat der Stadt Bochum wird voraussichtlich am 10. Oktober 2024 über die Vorlage entscheiden.
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Beratungsfolge
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (UWG:FB)dagegen: 22 (CDU/BD)dafür: 53 (SPD/Grüne/FDP/FASG/Backs/Dahlmann/Hoh- meier/Müller/Steude/OB)
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (BD; UWG:FB)dagegen: 3 (CDU)dafür: 11 (SPD; Grüne; FASG; OB)
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB, BD)Die CDU nimmt an der Abstimmung nicht teil.
- 25.09.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus - Etat (21. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (BD, UWG:FB)Die CDU-Fraktion hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (UWG)Dagegen: 1 (BD)Dafür: 9 (SPD, Grüne, Stadtgestalter)
- 18.09.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur - Etat - (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der BD.Die CDU-Ratsfraktion hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (UWG) Dagegen: 1 (BD) Dafür: 9 (SPD, Grüne, Stadtgestalter) - 3.6Erlass der Haushaltssatzung 2025/2026 des Amtes für Bürgerservice - Produktgruppen 1120, 1201, 1202 und 1217Zur Vorlage · 20241996 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Bürgerservice hat mit der Vorlage Nummer 20241996 den Entwurf zur Erlassung der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 vorgelegt. Der vorliegende Haushaltsplan umfasst die Produktgruppen 1120, 1201, 1202 sowie 1217 innerhalb des Amtes für Bürgerservice.
Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 19. September 2024 vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Haushaltsentwurf zuzustimmen, sofern keine Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden. Der Beschlussvorschlag sieht zudem eine Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat der Stadt Bochum vor, diesem Entwurf zu folgen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.7Erlass der Haushaltssatzung 2025/2026 hier: Beratung über die Haushaltsansätze des Amtes 32 - Ordnungs- und Veterinäramt (Produktgruppen 1210,1212 und 5701)Zur Vorlage · 20241773 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20241773 die Haushaltsansätze für das Ordnungs- und Veterinäramt für den Zeitraum 2025/2026 zur Beratung vorgelegt. Für die Produktgruppen 1210 und 1212 wird ein Finanzvolumen von etwa 11,8 Millionen Euro veranschlagt. Die Personalaufwendungen steigen dabei aufgrund von Tarifsteigerungen sowie einer Erhöhung der Stellenbesetzungen, unter anderem im Kommunalen Ordnungsdienst (KOD).
Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sieht das Amt verstärkte Kontrollen bei Themen wie dem Grillen in Grünanlagen, unangeleinten Hunden oder Vandalismus vor. Im KOD waren zum Stand Juli 2024 32 der 43 Stellen besetzt. Mit der Eröffnung der Citywache an der Bongardstraße Ende August soll die Präsenz des KOD gestärkt werden; dort wird zudem ein Untersuchungsraum für Tiere eingerichtet.
Im Bereich der Veterinärangelegenheiten erhält der Tierschutzverein einen jährlichen Zuschuss von 541.000 Euro zur Unterbringung von Fund- und sichergestellten Tieren. Aufgrund einer erhöhten Anzahl an sichergestellten Tieren, vorrangig Katzen, wird mit steigenden Kosten gerechnet. Die Einnahmen aus der Schlachttier- und Fleischuntersuchung stammen primär aus Gebühren für die Rinderschlachtung. Für die Bochumer Wochenmärkte sind lediglich die Kosten für die Reinigung der Flächen vorgesehen, welche von den Veranstaltern erstattet werden.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.7.1Erlass der Haushaltssatzung 2025/2026, hier: Beratung über die Haushaltsansätze des Amtes 32 - Ordnungs- und Veteri-näramt (Produktgruppen 1210,1212 und 5701)- Änderungsantrag der CDU-RatsfraktionZur Vorlage · 20242323 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung einen Änderungsantrag zur Haushaltsplanung 2025/2026 vorgelegt. Im Rahmen der Beratung über die Haushaltsansätze des Ordnungs- und Veterinäramtes wird die Aufnahme von zehn zusätzlichen Stellen in den Stellenplan für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) beantragt.
Der von Dr. Daniel Obitz eingereichte Antrag begründet die geplante personelle Aufstockung mit einer Zunahme der Aufgabenbereiche sowie personellen Engpässen im Dienst. Laut dem Dokument führen ein hoher Krankenstand und steigende Anforderungen dazu, dass Aufgaben nicht in vollem Umfang wahrgenommen werden können. Zudem wird auf eine zunehmende Aggressivität gegenüber den Beschäftigten des KOD hingewiesen. Die Erweiterung der Kapazitäten soll die Durchsetzung geltender Vorschriften sowohl in den Bochumer Stadtbezirken als auch in den Innenstädten von Bochum und Wattenscheid ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.8Erlass der Haushaltssatzung 2025/2026, hier: Beratungen über die Haushaltsansätze des Amtes 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst - (Produktgruppen 1205, 1206, 1207)Zur Vorlage · 20241995 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage Nummer 20241995 wird die Erlassung der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 für das Amt 37 – Feuerwehr und Rettungsdienst – thematisiert. Die von Corinna Kraushaar verfasste Vorlage befasst sich mit den Haushaltsansätzen der Produktgruppen 1205, 1206 und 1207. Diese Bereiche umfassen die Schwerpunkte Prävention, Intervention sowie den Rettungsdienst.
Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung ist für den 19. September 2024 zur Vorberatung der Vorlage angesetzt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat die Annahme der Haushaltssatzung empfiehlt, sofern keine Änderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden. Die inhaltlichen Details zu den einzelnen Produktgruppen sind in den beigefügten Haushaltsplanerläuterungen aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.9Erlass der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 hier: Beratung der Haushaltsansätze der Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit, Produktgruppe 5602Zur Vorlage · 20241813 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat einen Beschlussvorschlag für den Erlass der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 vorgelegt. Im Zentrum der Vorlage steht die Beratung der Haushaltsansätze für die Produktgruppe 5602, welche den Bereich Klimaschutz umfasst. Die Mittel sind für die Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit vorgesehen.
Der beantragte Haushaltsansatz beläuft sich auf rund 1,3 Millionen Euro, wovon etwa 0,7 Millionen Euro für Personalaufwendungen veranschlagt sind. Als geplante Einzelmaßnahmen ist unter anderem die Umsetzung einer Nachhaltigkeitsstrategie vorgesehen, die Aspekte der nachhaltigen Verwaltung sowie des Klimaschutzes und der Energie umfasst. Zudem sollen die Energieberatung durch die Verbraucherzentrale gefördert und Projekte in den Bereichen Klimabildung und Nachhaltigkeit unterstützt werden. Zu den weiteren Inhalten gehören die Förderung grüner Stellwände sowie die Initiative „Verwenden statt Verschwenden“.
Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung wird sich am 19. September 2024 in einer Vorberatung mit dem Entwurf befassen. Der Ausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, der Vorlage zuzustimmen. Die Durchführung der Maßnahmen soll laut Begründung positive Auswirkungen auf den Klimaschutz haben.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.9.1Erlass der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 hier: Beratung der Haushaltsansätze der Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit, Pro-duktgruppe 5602 - Änderungsantrag der CDU-RatsfraktionZur Vorlage · 20242321 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Änderungsantrag für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 19. September 2024 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Haushalt der Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit und sieht vor, eine Machbarkeitsstudie sowie erste Erprobungen zur Verwendung und Erzeugung von Wasserstoff in Bochum durchzuführen. Hierfür sollen 200.000 Euro im Haushalt bereitgestellt werden.
Die geplante Untersuchung soll verschiedene technische Ansätze prüfen. Dazu gehören die Erzeugung von Wasserstoff durch Elektrolyse in Kopplung mit Groß-Photovoltaikanlagen, wie etwa an der Zentraldeponie Kornharpen, um Leistungsspitzen zu puffern. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Nutzung von Wasserstoff als Brennstoff für Heizkraftwerke zur Speisung des Fernwärmenetzes sowie der Einspeisung in das Gasnetz im Kontext der kommunalen Wärmeplanung. Zudem wird die Errichtung einer Wasserstofftankstelle durch eine Gesellschaft der Stadt Bochum thematisiert.
Der umweltpolitische Sprecher Dr. Daniel Obitz begründet den Antrag mit der zunehmenden Bedeutung von Wasserstoff für die Wärmeversorgung und Mobilität. Ziel des Antrags ist es, die Nutzung von überschüssiger Energie aus dem Strommix zu fördern und die Rolle von Wasserstoff in der Stadtentwicklung zu stärken.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.10Erlass der Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 hier: Beratung der Haushaltsansätze des StA 67 – Umwelt- und Grünflächenamt (Produktgruppen 1204, 5301, 5302, 5404, 5501, 5504, 5505, 5601)Zur Vorlage · 20241830 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20241830 den Erlass der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 für verschiedene Bereiche des Umwelt- und Grünflächenamtes beantragt. Die Regelungen betreffen mehrere Produktgruppen, darunter die Abfallwirtschaft, die Abfallüberwachung sowie die Abfallvermeidung. Ebenso sind der Sonn- und Feiertagsschutz, die Straßenreinigung und der Winterdienst, das öffentliche Grün, Natur und Landschaft sowie der Umweltschutz von der Satzung betroffen.
Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung wird die Vorlage in seiner Sitzung am 19. September 2024 beraten. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss dem Erlass der Haushaltssatzung unter Berücksichtigung spezifischer Änderungen, Ergänzungen und beigefügter Einzelmaßnahmen zustimmt. Damit verbunden ist die Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat, diesem Beschluss zu folgen.
Nach der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 13. November 2024 soll die endgültige Entscheidung durch den Rat in seiner Sitzung am 21. November 2024 fallen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.10.1Erlass der Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 hier: Beratung der Haushaltsansätze des StA 67 – Umwelt- und Grünflächenamt (Produktgruppen 1204, 5301, 5302, 5404, 5501, 5504, 5505, 5601) - Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion hier: Wege in Parks und GrünanlagenZur Vorlage · 20242320 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 19. September 2024 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026, insbesondere die Beratung der Haushaltsansätze für das Umwelt- und Grünflächenamt (StA 67).
Der Antrag sieht vor, die jährlichen Haushaltsmittel für die Verbesserung von Wegen in Bochumer Parks und Grünanlagen um 250.000 Euro zu erhöhen. Damit soll der Betrag pro Haushaltsjahr von bisher 250.000 Euro auf insgesamt 500.000 Euro angehoben werden.
Der umweltpolitische Sprecher Dr. Daniel Obitz begründet das Vorhaben mit einem bestehenden Sanierungsbedarf der Infrastruktur in den Grünanlagen. Im Hinblick auf potenzielle Starkregenereignisse sollen Wege zeitnah ausgebessert werden. Zudem wird im Antrag die Verwendung von Asphaltdecken an Stellen, an denen dies möglich ist, vorgeschlagen, um die Barrierefreiheit der Wege zu fördern.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.10.2Erlass der Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 hier: Beratung der Haushaltsansätze des StA 67 – Umwelt- und Grünflächenamt (Produktgruppen 1204, 5301, 5302, 5404, 5501, 5504, 5505, 5601) - Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion hier: Zusätzliche MüllbehälterZur Vorlage · 20242322 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung steht am 19. September 2024 ein Änderungsantrag zur Beratung der Haushaltsansätze für die Jahre 2025/2026 auf der Tagesordnung. Die von Dr. Daniel Obitz und Dr. Benedikt Gräfingholt eingereichte Vorlage sieht vor, Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 Euro für die Aufstellung zusätzlicher Müllbehälter bereitzustellen.
Die Mittel sollen insbesondere für Grünanlagen, Parks sowie weitere Bereiche mit einem hohen Müllaufkommen verwendet werden. Für Parkanlagen wird die Anschaffung größerer Behälter vorgeschlagen, die gegen den Zugriff von Tieren geschützt sind. Der Antrag begründet die Maßnahme damit, dass eine unzureichende Anzahl an Abfallbehältern zu einer erhöhten Menge an Müll auf dem Boden führen kann, insbesondere bei hoher Nutzung der Parks in den Sommermonaten. Zudem soll die Stadt untersuchen, in welchen weiteren Stadtbezirken Probleme mit herumliegendem Müll bestehen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 3.11Erlass der Haushaltssatzung für den Haushalt 2025/2026 hier: Beratungen über die Haushaltsansätze des Amtes 68 - Technischer Betrieb -Zur Vorlage · 20241835 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20241835 den Erlass der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 beantragt. Gegenstand der Beratung sind die Haushaltsansätze des Amtes 68 – Technischer Betrieb. Die Vorlage umfasst die Budgetplanung für verschiedene Produktgruppen, darunter den Technischen Betrieb sowie das Friedhofs- und Bestattungswesen und das Krematorium. Zudem wird die Sportstättenunterhaltung nachrichtlich aufgeführt.
Der Beratungsprozess beginnt im September 2024 in den Ausschüssen für Mobilität und Infrastruktur sowie für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung. Im Anschluss ist eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss für den 2. Oktober 2024 vorgesehen. Die abschließende Entscheidung über die Haushaltssatzung soll durch den Rat am 21. November 2024 getroffen werden. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, dem Beschlussvorschlag zur Verabschiedung der Satzung zu folgen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 18.09.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet. - 4.Anträge
- 4.1Grillverbot Ümminger SeeZur Vorlage · 20241468 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat für die Sitzung des Rates am 27. Juni 2024 einen Antrag zur Änderung der Bochumer Sicherheitsverordnung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, das Grillen am Ümminger See vollständig zu untersagen.
Der Antrag sieht eine Anpassung von § 19 Absatz 5 der Verordnung vor. Bisher ist das Grillen am Ümminger See auf zwei ausgewiesene, gepflasterte Flächen erlaubt. Durch die vorgeschlagene Änderung soll diese Ausnahme gestrichen werden, sodass das Grillen im gesamten Bereich des Sees untersagt ist. Zudem soll der entsprechende Lageplan angepasst werden, um den neuen Zustand abzubilden.
Als Begründung führt die Ratsfraktion an, dass die Ordnungskräfte die Einhaltung der Grillbereiche zu Stoßzeiten nicht mehr sicherstellen können. Es wird darauf hingewiesen, dass Besucher auch bei belegten Flächen das Grillen an anderen Stellen am See vollziehen. Dies führe in der Folge zu einer erhöhten Müllbelastung sowie zu ordnungswidrigem Parken in der Umgebung des Sees.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 4.1.1Grillverbot Ümminger See - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20241603 · Änderungsantrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat für die Sitzung des Rates am 27. Juni 2024 einen Änderungsantrag zur Vorlage 20241603 eingereicht, der das Thema Grillverbot am Ümminger See betrifft. Der Antrag sieht vor, die Verwaltung mit der Erstellung eines Gesamtkonzepts „Grillen in Bochum“ zu beauftragen. Dieses Konzept soll im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung beraten und abschließend im Rat beschlossen werden. Die Vorlage verlangt, dass das Konzept Angaben zur personellen Ausstattung, zu etwaigen Baumaßnahmen, zur Zusammenarbeit mit der Polizei im Rahmen einer Ordnungspartnerschaft sowie einen Zeitplan für die Umsetzung enthält.
Zusätzlich fordert der Antrag, dass die bereits geltenden Regelungen für Grillverbote unabhängig von der neuen Konzeption konsequent durchgesetzt werden. Die Verwaltung soll durch eine verstärkte Präsenz des Ordnungsdienstes das illegale Grillen und das Vermüllen von Parkflächen verhindern sowie im Bedarfsfall sanktionieren. Die Ratsmitglieder Hans Henneke und Christian Haardt begründen den Antrag mit dem Ziel, den überregionalen Grilltourismus am Ümminger See einzudämmen. Sie führen an, dass ein Verbot nur bei ausreichender personeller und materieller Ausstattung zur Durchsetzung zielführend sei.
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Beratungsfolge
- 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 27.06.2024 · Rat (32. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 5.Mitteilungen und Antworten
- Natur, Landschaft und Öffentliches Grün
- 5.1„Upgrade Grün und Spiel" - Konzept für die Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20241838 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochum hat das Konzept „Upgrade Grün und Spiel“ für die Innenstadt vorgestellt. Das von dem Landschaftsarchitekturbüro Kienleplan erstellte Vorhaben zielt darauf ab, den Stadtkern klimaresilienter zu gestalten und die Aufenthaltsqualität durch zusätzliche Grün- und Spielflächen zu erhöhen. Im Fokus stehen dabei die Reduzierung von Hitzeinseln sowie die Schaffung von Treffpunkten für Kinder und Jugendliche, insbesondere im Bereich des „Grünen Boulevards“ und des „Gerberviertels“.
Das Konzept sieht vor, durch bodengebundene Begrünung und natürliche Beschattung die klimatischen Bedingungen zu verbessern. Erste konkrete Maßnahmen werden bereits umgesetzt oder sind Teil bestehender Projekte. Dazu gehören die Ergänzung von Grün- und Spielangeboten am Platz am Kuhhirten, die Umgestaltung der Massenbergstraße sowie Flächenprojekte wie „Grün statt Parken“ in der Großen Beckstraße und Kortumstraße. Auch die Schaffung von „grünen Aufenthalts-Inseln“ im Bereich des Grünen Boulevards ist vorgesehen.
Die Finanzierung der ersten Umsetzungsschritte erfolgt über Fördermittel aus dem integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) Innenstadt sowie durch bestehende kommunale Projekte. Die Verwaltung plant, die einzelnen Einzelmaßnahmen zu geordneten Zeitpunkten den zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Eine Einbindung der Bürgerinnen und Bürger ist für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.11.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) - Etat - (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.09.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (19. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.2Sachstand 2024: Rundwegesystem im Naturschutzgebiet Nr. 4 „Oberes Oelbachtal“ des LP Bochum Mitte/OstZur Vorlage · 20241335 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt informiert über den aktuellen Sachstand zur Neugestaltung des Wegesystems im Naturschutzgebiet „Oberes Oelbachtal“, das sich entlang der Stadtgrenze von Bochum und Dortmund erstreckt. Aufgrund der hohen Besucherfrequenz in diesem Naherholungsgebiet besteht die Absicht, die Besucherlenkung zu verbessern, um Schädigungen an sensiblen Bereichen wie Röhricht- und Feuchtgebieten durch unbefestigte Pfade sowie Störungen während der Brut- und Laichzeiten zu reduzieren.
Im Rahmen des Vorhabens soll ein Rundwegesystem entwickelt werden, das unter Einbeziehung der Öffentlichkeit entsteht und das Gebiet in den Grünzug E integriert. Ergänzend sind Maßnahmen zur Habitataufwertung geplant, darunter Aufforstungen, die Anlage von Blühwiesen sowie die Aufstellung von Informationstafeln. Die Verwaltung strebt die Beauftragung der weiteren Planung in Zusammenarbeit mit der Stadt Dortmund an. Dies dient als Grundlage für einen Förderantrag im Rahmen der Maßnahme „Grüne Infrastruktur EFRE/ JTF 2021-2027“. Ein Beschluss über den eigentlichen Ausbau des Wegesystems soll nach Erhalt eines entsprechenden Förderbescheids eingeholt werden.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.06.2024 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.3MARK 51°7 – Vertragliche Regelung zum Bau der Energiezentrale Ost (EZO) auf dem öffentlichen Platz MARK 51°7Zur Vorlage · 20241567 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über eine vertragliche Regelung zum Bau der Energiezentrale Ost (EZO) auf dem Areal MARK 51°7 in Bochum-Laer. Da die Fertigstellung der EZO nicht innerhalb des aktuellen Förderzeitraums für das Projekt MARK 51°7 bis zum 30. Juni 2025 erfolgen wird, verzögert sich auch die Fertigstellung der umgebenden öffentlichen Platzfläche.
In einer Vereinbarung zwischen der Bochum Perspektive GmbH, den Stadtwerken Bochum (FUW) und der Stadt Bochum wurde festgelegt, dass die bis zum Ende der RWP-Förderung nicht fertiggestellten Flächen des Nord-Süd-Grünzuges an die FUW übergeben werden. Die FUW übernimmt dabei die Verpflichtung zur Fertigstellung dieser Flächen gemäß der Ausführungsplanung sowie die Übernahme sämtlicher Bau- und Baunebenkosten. Nach der endgültigen, mangelfreien Fertigstellung werden die Flächen von der FUW an die Stadt Bochum als künftige Eigentümerin übergeben.
Die Zugänglichkeit zu bereits fertiggestellten Grünflächen im Umfeld muss weiterhin gewährleistet sein, wobei Rettungswege und Feuerwehrzufahrten dauerhaft freizuhalten sind. Für den Baukörper der EZO sowie die notwendige Erschließung und Versorgungsinfrastruktur sollen zudem Baulasten und Dienstbarkeiten im Grundbuch bzw. Baulastenverzeichnis eingetragen werden.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.46. Sachstandsbericht Stadtpark BochumZur Vorlage · 20241737 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den sechsten Sachstandsbericht zur Sanierung und Instandsetzung des Bochumer Stadtparks vorgelegt. Nach dem Beschluss des Rates im September 2023 soll der erste Bauabschnitt im Oktober 2024 beginnen. Dieser umfasst die Neugestaltung des Spiel- und Wasserspielplatzes, der Minigolfanlage sowie den Bau einer neuen WC-Anlage. Die Kosten für diesen ersten Abschnitt belaufen sich auf etwa 6,5 Millionen Euro brutto. Während der Bauarbeiten wird der nördliche Bereich des Parks für die Öffentlichkeit gesperrt. Eine Fertigstellung wird für das Frühsommer 2025 erwartet.
Der zweite Bauabschnitt ist für März 2025 geplant und konzentriert sich auf die Überarbeitung der Rosengärten und Dahliengärten sowie Wegebauarbeiten. Die Kosten hierfür werden auf rund 5,6 Millionen Euro geschätzt. Der dritte Abschnitt erstreckt sich von Mai 2025 bis März 2026 und umfasst Maßnahmen am Zugang zum Kunstmuseum sowie am Bismarckturm, wobei auch eine Teichabsenkung zur Sicherung der Ufermauer vorgesehen ist. Die Kosten für diesen Teil liegen bei etwa 5,2 Millionen Euro.
Hinsichtlich der Barrierefreiheit verfolgt die Planung ein Konzept, das den Denkmalcharakter des Parks berücksichtigt und eine „barrierearme“ Gestaltung anstrebt. Während bestimmte historische Geländer und Natursteintreppen im Bestand bleiben, werden andere Elemente, wie die Spielgeräte am Wasserspielplatz, inklusiv gestaltet, um Kindern mit unterschiedlichen körperlichen Voraussetzungen ein gemeinsames Spielen zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 05.09.2024 · Rat (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.5Sanierung und Instandsetzung Stadtpark: Entleerung des Gondelteichs im Zuge der baulichen UmsetzungZur Vorlage · 20241746 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sanierung und Instandsetzung des Bochumer Stadtparks beginnt im Oktober 2024 die bauliche Umsetzung des ersten Bauabschnitts. Wie das Umwelt- und Grünflächenamt mitteilte, ist für verschiedene Maßnahmen die Entleerung des Gondelteichs erforderlich. Zu den geplanten Arbeiten gehören die Installation einer neuen Hochfontäne, die Umgestaltung des Wasserfalls in Anlehnung an ein historisches Vorbild sowie die Sanierung und Sicherung des Bootsanlegers, was auch Sondierungsbohrungen zur Detektion von Kampfmitteln umfasst.
Die Entleerung des Teiches soll zwischen Mitte/Ende September 2024 und Februar 2025 erfolgen. Dieser Zeitraum wurde unter Berücksichtigung des Artenschutzes festgelegt, da im Bereich des Gondelteichs ein Brutvorkommen von Teichhuhnen kartiert wurde. Durch die geplante Wiederbefüllung ab Februar 2025 soll das Brutgeschäft im Frühjahr 2025 nicht beeinträchtigt werden. Falls nach der Entschlammung Fischbesatz im Teich festgestellt wird, ist eine Verlegung in den südlichen Stadtparkteich vorgesehen. Die Abstimmung mit dem Tiefbauamt bezüglich der Wasserhaltung während des Leerungszeitraums ist derzeit noch im Prozess.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.09.2024 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (32. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.6Neugestaltung Spiel- und Wasserspielplatz StadtparkZur Vorlage · 20241466 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sanierung des Stadtparks wird der Spiel- und Wasserspielplatz neu gestaltet. Der Baustart ist für Oktober 2024 vorgesehen, die Fertigstellung wird für den Frühsommer 2025 erwartet. Die Planung umfasst die Neugestaltung des Spielbereichs sowie die Errichtung einer neuen WC-Anlage.
Das neue Angebot soll verschiedene Schwierigkeitsgrade abdecken und barrierefrei nutzbar sein. Während das Planetarium, die Wasserspielanlage und die Seilrutsche erhalten bleiben, werden neue Elemente wie ein Seilzirkus mit Riesenrutsche, Bodentrampoline, Wippen und ein Schwebeband integriert. Für die Barrierefreiheit werden Sandflächen mit einem EPDM-Belag versehen, der unter anderem ein Rollstuhlkarussell sowie ein Rollstuhltrampolin ermöglicht. Der Wasserspielplatz wird als Fläche aus Farbasphalt mit Fontänen und Nebelfeldern neu angelegt; die Pumpentechnik wird dabei in einen neuen unterirdischen Technikraum verlagert.
Zusätzlich wird das Mobiliar durch Bänke, Picknickgarnituren und Sonnenliegen ergänzt sowie der Sonnenschutz durch Stahl-Schirme und neue Bäume verbessert. Nördlich der Minigolfanlage soll eine barrierefreie WC-Anlage mit zwei Modulen errichtet werden. Die Kosten für die Neugestaltung des Spielplatzes inklusive Pumpentechnik belaufen sich auf rund 1,7 Millionen Euro, während die Kosten für die WC-Anlage bei etwa 412.000 Euro liegen.
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Beratungsfolge
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 04.09.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (24. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Anmerkung:Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.7ISEK Laer/Mark 51°7 – Information über den anstehenden Baubeginn für die Umgestaltung und Modernisierung der Bestandsgrünanlage „Auf dem Kreuz“ in Bochum LaerZur Vorlage · 20241896 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den anstehenden Baubeginn zur Umgestaltung und Modernisierung der Grünanlage „Auf dem Kreuz“ in Bochum Laer. Die bauliche Umsetzung der Maßnahme soll im vierten Quartal 2024 beginnen.
Für das Projekt liegt eine Förderzusage der Bezirksregierung Arnsberg in Höhe von rund 1,21 Millionen Euro vor. Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 1,51 Millionen Euro brutto, wobei die Stadt Bochum einen Eigenanteil von rund 302.637 Euro trägt. Die Ausführungsplanung ist abgeschlossen und die Vorbereitungen für die Vergabe der Bauleistungen sind weitgehend beendet.
Im Zuge der Maßnahmen sind die Rodung von sechs Bäumen sowie von Unterholz und Sträuchern vorgesehen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Umsetzung zu ermöglichen. Dabei werden die gesetzlichen Verbotszeiträume zum Schutz der Natur eingehalten. Als Ersatz sollen 18 neue Bäume sowie eine Vielzahl an insekten- und vogelfreundlichen Sträuchern gepflanzt werden. Während der Bauarbeiten kann es im Bereich der Grünanlage zu zeitlich begrenzten Sperrungen oder Teilsperrungen kommen.
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Beratungsfolge
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.8Baumentfernung auf dem Grundstück Am Dornbusch 1-5/ Velsstr. 36-52Zur Vorlage · 20242088 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Umwelt- und Grünflächenamt informiert über die geplante Entfernung von 33 Bäumen auf dem Grundstück Am Dornbusch 1-5 sowie Velsstr. 36-52. Hintergrund ist ein Bauantrag für die Aufstockung, Sanierung und den Neubau von Wohngebäuden. Die betroffenen Bäume unterliegen der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in Bochum.
Die Entfernung einzelner Bäume erfolgt aufgrund von Absterbeerscheinungen oder Totholz, wobei für einen Baum keine Ersatzpflanzung vorgesehen ist. Weitere Bäume sind durch die erforderlichen Feuerwehrzufahrten, Parkflächen sowie den Bau neuer Gebäudestrukturen inklusive einer Hochgarage betroffen. Bei einem weiteren Baum wird ein Versagen infolge von Eingriffen in den Wurzelbereich während der Baugrubenaushubarbeiten befürchtet.
Die Verwaltung wird eine Ausnahmegenehmigung gemäß der Baumschutzsatzung erteilen, da die Erhaltung der Bäume die bauplanungsrechtlich zulässige Nutzung des Grundstücks einschränken würde. Als Ersatz sind 89 Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 20 cm zu pflanzen und zu pflegen. Davon sollen 22 Bäume auf dem Grundstück selbst gepflanzt werden, während die restlichen Ersatzpflanzungen in Abstimmung mit dem Außendienst Baumschutz an anderen Standorten im Geltungsbereich der Satzung erfolgen. Durch eine Umplanung der Feuerwehrzufahrt konnte eine Kastaniengruppe erhalten bleiben.
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Beratungsfolge
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.9Baumentfernung auf dem Grundstück Marienplatz 2Zur Vorlage · 20242160 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Umgestaltung des Grundstücks am Marienplatz 2 in Bochum plant die Verwaltung die Entfernung eines geschützten Baumes. Das Gebäude soll von einem Behördenhaus in das Haus der Musik umgewandelt werden. Für dieses Bauvorhaben wurde ein Antrag auf Fällung eines Ahorns gestellt, der aufgrund seines Stammumfanges von 279 cm unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes (BaSa) fällt.
Die Entfernung ist notwendig, da sich der Baum im Bereich des geplanten barrierefreien Eingangsbereichs sowie der neuen Aufzugsanlage befindet. Da das Bauvorhaben aufgrund der baurechtlichen Gegebenheiten ohne die Fällung nicht wie geplant umsetzbar wäre, wird die Verwaltung eine Ausnahmegenehmigung gemäß den Bestimmungen der BaSa erteilen. Als Ausgleich für den Verlust des Baumes sieht der Plan die Ersatzpflanzung von fünf Laubbäumen vor. Diese sollen einen Mindeststammumfang von 20 cm aufweisen und auf dem betreffenden Grundstück gepflegt und erhalten werden. Die Umsetzung der Ersatzpflanzungen erfolgt nach einem entsprechenden Pflanzplan.
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Beratungsfolge
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.10Pachtverträge Kleingartenverein - NachfrageZur Vorlage · 20242028 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gruppe DIE LINKE im Bochumer Rat hat eine Anfrage zu den Pachtverträgen des Stadtverbandes Bochum der Kleingärtner e.V. eingereicht. Gegenstand der Anfrage war die Frage, ob die Regelungen für Partnerinnen- und Partnermitgliedschaften in den Zwischenpachtverträgen so angepasst wurden, dass diese nur noch Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner umfassen. Die Fraktion erkundigte sich nach der Begründung einer solchen Einschränkung sowie nach dem Umgang mit bestehenden Verträgen.
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat die Anfrage nach Rücksprache mit dem Stadtverband Bochum der Kleingärtner e.V. beantwortet. Laut der Verwaltung wurde die Vertragsgrundlage nicht verändert. Die Regelungen für das Pachtrecht basieren auf der Mustersatzung des Landesverbandes Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V., welche vorsieht, dass ein Kleingartenpachtverhältnis auch mit Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern begründet werden kann, sofern diese Mitglieder sind. Da keine Änderung der rechtlichen Grundlage stattgefunden hat, gibt es laut den Ausführungen des Amtes weder neue textliche Vorschriften noch sogenannte Altverträge, die eine andere Regelung für unverheiratete Partner enthalten.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.11Tierische Rasenmäher - Schafe, Ziegen und Co. für extensive Pflege von GrünflächenZur Vorlage · 20242123 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage zur Nutzung von Schafen und Ziegen für die extensive Landschaftspflege reagiert. Seit 2011 werden im Auftrag des Umwelt- und Grünflächenamtes sowie des Tiefbauamtes rund 200 Tiere auf etwa 36 Hektar städtischer Flächen beweidet, darunter Parkanlagen, Regenrückhaltebecken, Waldwiesen und Altlastenflächen. Da der derzeitige gewerbliche Schäfereibetrieb zum Jahresende aus Altersgründen aufhört, sucht die Verwaltung nach einem Nachfolgebetrieb, um die Beweidung fortzuführen.
Der Einsatz von Schafen dient unter anderem der Bekämpfung invasiver Pflanzenarten wie des Bärenklaus, was beispielsweise im Freizeitzentrum Kemnade zur Pflege schwer zugänglicher Uferböden genutzt wird. Die Beweidung kann die Artenvielfalt fördern und Bodenverdichtungen durch Maschinen vermeiden. Gleichzeitig weist die Verwaltung auf Herausforderungen hin: Durch das selektive Fressverhalten der Tiere kann ein ungepflegtes Erscheinungsbild entstehen, zudem können freilaufende Hunde die Herde stören oder verletzen. Auch Trockenperioden erschweren die Beweidung, da dann der Futterbestand sinkt.
Geeignet sind vor allem extensive Wiesenflächen und Kompensationsflächen, sofern eine ausreichende Wasserversorgung gewährleistet ist. Wirtschaftlich betrachtet liegen die Kosten für die Beauftragung eines Schäfereibetriebs laut Verwaltung unter den Kosten einer regelmäßigen maschinellen Mahd.
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- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.12Aktueller Sachstand der Schüttbereiche I und II der Beckerdeponie in GünnigfeldZur Vorlage · 20241532 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde hat auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Grüne zum aktuellen Stand der Beckerdeponie in Günnigfeld reagiert. Die Maßnahmen zur Versiegelung und Abdeckung der Schüttbereiche I und II sind bislang nicht durchgeführt worden.
Hinsichtlich der Verhängung weiterer Zwangsgelder befindet sich die Behörde derzeit in einer Prüfphase. Im Rahmen einer Anhörung zur geplanten Festsetzung eines neuen Zwangsgeldes gab die bisherige Betreiberin an, die Betreibereigenschaft durch vertragliche Vereinbarungen an eine Dienstleistungsgesellschaft abgetreten zu haben. Um eine ordnungsgemäße Adressatenauswahl für weitere Maßnahmen sicherzustellen, prüft die Behörde derzeit zusätzliche Unterlagen, die von der betreffenden Firma angefordert wurden.
Ebenso wird die Frage nach einem möglichen Wechsel der Betreibereigenschaft seit der Schließung der Deponie im Jahr 2009 untersucht. Die bisherige Betreiberin hat in der Anhörung vorgetragen, nicht mehr als Betreiberin der Fläche tätig zu sein. Die zuständige Behörde prüft diesen Vorgang derzeit anhand der angeforderten Dokumente.
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- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.08.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (33. Sitzung)
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.13Sanierungsplan für den Bereich "An der Halde Ost"Zur Vorlage · 20241670 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Planung und Grundstücke nach dem Status eines Sanierungsplans für den Bereich „An der Halde Ost“ gefragt. Die Verwaltung teilte mit, dass ein Sanierungsplan für die Restfläche der ehemaligen Zeche und Kokerei Lothringen III bereits seit Dezember 2022 vorliegt und den beteiligten Ämtern im Februar 2023 vorgestellt wurde. Die Bochum Wirtschaftsentwicklung (WEG) ist als Grundstückseigentümerin für die Sanierung verantwortlich.
Die Umsetzung der geplanten Altlastensanierung wurde von der WEG zurückgestellt, um andere grundlegende Planungen zu bearbeiten. Der Standort weist Gehalte an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) sowie erhöhte Methangehalte in der Bodenluft auf. Für die Reaktivierung der Fläche sind unterschiedliche Nutzungen vorgesehen: Im nördlichen Bereich an der Fischerstraße soll eine Wohnbebauung entstehen, der mittlere Teil um den Schachtschutzbereich als Grünfläche gestaltet werden und der südliche Teil an der Straße an der Halde für gewerbliche Zwecke genutzt werden.
Die Sanierungsstrategie sieht vor, die Schichten durch eine Andeckung mit sauberen Materialien zu sichern, um den direkten Kontakt zwischen Boden und Mensch zu unterbinden. Zur Verbesserung des Grundwassers ist ein Verfahren zur natürlichen Schadstoffabbauüberwachung (Monitord Natural Attenuation) geplant. Die Untere Bodenschutzbehörde hat der Sanierung im Oktober 2023 zugestimmt. Da das Grundstück eingezäunt ist und die Überwachung des Grundwassers durch die WEG erfolgt, besteht laut Verwaltung aktuell kein akuter Handlungsbedarf.
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- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.09.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.14Städtische Sportplatzanlage „Am Hillerberg“ in Bochum-HiltropZur Vorlage · 20241824 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die geplante Verlagerung der Sportplatzanlage „Am Hillerberg“ in Bochum-Hiltrop wird nicht weiterverfolgt. Grund für diesen Schritt sind die Ergebnisse einer Grundlagenermittlung, wonach am ursprünglich vorgesehenen Standort östlich der Sodinger Straße umfangreiche und kostenintensive Lärmschutzmaßnahmen notwendig geworden wären.
Statt der Verlagerung plant die Verwaltung eine Modernisierung der bestehenden Sportplatzanlage am aktuellen Standort. In Abstimmung mit dem Sportverein BV Hiltrop 1912 e.V. sollen ab Frühjahr 2025 Maßnahmen umgesetzt werden, die unter anderem einen Kunststoffrasenplatz, ein Jugendspielfeld inklusive Spielfeldbeleuchtung sowie neue Umkleide- und Sanitärgebäude umfassen. Die aktuelle Kostenschätzung für dieses Vorhaben beläuft sich auf rund 5,5 Millionen Euro. Eine detaillierte Kosten- und Terminplanung soll bis Ende des Jahres den politischen Gremien vorgelegt werden.
Parallel dazu prüft die Verwaltung die Realisierung von Wohnungsbau auf der Fläche östlich der Sodinger Straße, die ursprünglich für die Sportplatzverlagerung vorgesehen war. Sobald die Grundlagenermittlung abgeschlossen ist, wird eine entsprechende Beschlussvorlage eingereicht.
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- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit - Etat - (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.09.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (19. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.09.2024 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.15Ausbau und Erweiterung des Muslimischen Gräberfeldes im Hauptfriedhof hier: Sachstand und Information über die Vergabe der BauleistungenZur Vorlage · 20241825 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Sachstand zur Erweiterung des muslimischen Gräberfeldes auf dem Bochumer Hauptfriedhof. Da das bestehende Feld zum Stand Juli 2024 vollständig belegt ist, wird eine neue Fläche von etwa 2.500 Quadratmetern geschaffen. Die Arbeiten zur Räumung des vorgesehenen Bereichs wurden im Juni 2024 abgeschlossen, wobei die Umsetzung in Abstimmung mit der AG Bochumer Moscheen erfolgte.
Die Planung berücksichtigt die religiösen Anforderungen an die Bestattungen, insbesondere die Ausrichtung der Gräber nach Südosten Richtung Mekka sowie die Verwendung von unberührter Erde. Zur Gewährleistung der Begehbarkeit und Befahrbarkeit werden Wege in anorganischer Form sowie Schotterrasen angelegt. Zudem sollen neue Grabeinfassungen den Pflegeaufwand verringern. Ein fester Bestandteil der Erweiterung ist eine Gebetsfläche im südlichen Bereich des Feldes, die für das Totengebet genutzt werden kann.
Die voraussichtlichen Kosten für die Bauleistungen werden auf 160.000 Euro brutto geschätzt, wobei die Finanzierung über die Produktgruppe Friedhofs- und Bestattungswesen gesichert ist. Die Ausschreibung und Vergabe der Leistungen sollen im Zeitraum Juli oder August 2024 stattfinden. Der Baubeginn ist für die 36. Kalenderwoche vorgesehen, sodass eine Neubelegung der erweiterten Flächen voraussichtlich im Oktober oder November 2024 möglich sein wird.
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- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2024 · Integrationsausschuss -Etat (19. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.16Vermüllung der Ruhrwiese in DahlhausenZur Vorlage · 20241656 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Partei/Stadtgestalter zur zunehmenden Vermüllung der Ruhrwiese in Dahlhausen reagiert. In Bezug auf die Bereitstellung von Abfallbehältern erklärte der Technische Betrieb, dass die Aufstellung größerer Container an die Nutzungsdichte und steigende Temperaturen gekoppelt sei. In den Ruhrauen erfolge die Bereitstellung aufgrund möglicher Hochwasserlagen im Frühjahr erst später; die aktuellen Container wurden Anfang Mai aufgestellt, zeitgleich mit der Beauftragung der Diakonie zur saisonalen Unterstützung bei der Müllbeseitigung.
Hinsichtlich der Brandentwicklung durch falsch entsorgte Grillasche wies die Verwaltung darauf hin, dass separate, beschriftete Behälter zur Verfügung stehen und die Verantwortung für den sachgemäßen Umgang mit brennbaren Materialien bei den Nutzenden liege. Eine Anfrage zu einer möglichen Unterflurcontainer-Lösung nahe der S-Bahn-Treppe wurde abgelehnt. Ein solcher Standort im Überflutungsbereich der Ruhr könne dazu führen, dass Abfälle bei Hochwasser in das Flussbett getragen werden.
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- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.17Unterflurcontainer, Zentralisierung von AbfallsammelstandortenZur Vorlage · 20241732 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung und die USB Bochum GmbH haben auf eine Anfrage der Gruppe „Die Stadtgestalter“ zum Ausbau von Unterflurcontainern sowie zur Zentralisierung von Abfallsammelstellen reagiert. Beim Rollout für Altglas konnten die angestrebten sechs neuen Standorte pro Jahr bisher nicht erreicht werden, da technische Hindernisse im Untergrund und laufende Baumaßnahmen des Tiefbauamtes die Umsetzung erschweren. Als Pilotprojekte dienen derzeit ein Kombistandort in der Stensstraße sowie eine geplante Erweiterung am Standort „Am Poter“ für Altpapier und Altglas, um Erkenntnisse über das Nutzungsverhalten und die Sauberkeit zu gewinnen. Für Altkleider sind keine Unterflursysteme geplant, da die technischen Anforderungen und Kosten im Vergleich zu oberirdischen Containern zu hoch seien.
Für die Umsetzung von Unterflurlösungen auf privatem Grund ist ein Vertrag zwischen Grundstückseigentümern und der USB Bochum GmbH erforderlich. Eine Kostenförderung durch den Entsorger ist aufgrund der Gebührenstruktur nicht vorgesehen; zudem müssen Eigentümer die technischen Standortvoraussetzungen prüfen und notwendige Genehmigungen einholen. Zur Diskussion einer Zentralisierung von Sammelstellen äußert sich die USB Bochum GmbH grundsätzlich offen, da dies die Effizienz steigern und das Stadtbild aufwerten könnte. Gleichzeitig werden jedoch Risiken wie erschwerte Zugänglichkeit für mobilitätseingeschränkte Personen, eine mögliche Abnahme der Mülltrennung sowie ein erhöhtes Vandalismusrisiko an zentralen Standorten angeführt.
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- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.18Reinigung der Mülltonnen in BochumZur Vorlage · 20241488 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der BD Ratsfraktion erläutert die Verwaltung die aktuelle Situation zur Reinigung von Abfallbehältern in Bochum. Gemäß der Abfallsatzung liegt die Reinigungspflicht bei den Grundstückseigentümern, wobei die USB Bochum GmbH eine Reinigung auf Anfrage gegen Gebühr anbietet. Eine regelmäßige, stadtweite Reinigung wird derzeit nicht durchgeführt, da dies zu einer Erhöhung der Müllgebühren führen würde. Die Verwaltung verweist zudem auf die wirtschaftliche Situation der Bürger sowie auf zusätzliche Umweltbelastungen durch den Einsatz zusätzlicher Reinigungsfahrzeuge.
Die Kosten für eine einmalige Reinigung durch die USB Bochum GmbH variieren je nach Behältergröße, etwa 26,87 Euro für einen 240-Liter-Behälter oder 123,15 Euro für einen 1.100-Liter-Behälter. Bei starker Verschmutzung erfolgt statt einer Reinigung vor Ort ein Austausch des Behälters. Die Anschaffung spezialisierter Fahrzeuge für eine automatische Reinigung wird mit Kosten von über 300.000 Euro beziffert.
Eine Finanzierung der Reinigungskosten über die allgemeinen Abfallgebühren wird aus gebührenrechtlicher Sicht kritisch bewertet. Nach dem Kommunalabgabengesetz könnten solche Kosten als für die ordnungsgemäße Leistungserbringung der Abfallwirtschaft nicht erforderlich eingestuft werden, weshalb eine Einbindung in die Gebührenstruktur vermieden werden sollte.
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- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.19Automatische Ermittlung von UmgebungsdatenZur Vorlage · 20241682 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung angefragt, ob ein KI-gestütztes System zur automatischen Erfassung von Umgebungsdaten in Bochum eingesetzt werden kann. Im Fokus stand dabei die Nutzung von Kameras an Entsorgungsfahrzeugen, um Mängel wie Schlaglöcher oder verdeckte Verkehrszeichen zu identifizieren.
Die Verwaltung teilte mit, dass ein solches System lediglich eine Erweiterung der bestehenden Methoden darstellen würde. Da die Stadt als Straßenbaulastträger zur regelmäßigen Kontrolle der Verkehrssicherheit verpflichtet ist, könnten die gesetzlich vorgeschriebenen Straßenbegehungen nicht entfallen. Ein Einsparpotenzial sieht die Verwaltung daher nicht, sondern rechnet eher mit zusätzlichen Kosten. Die Organisation der Straßenreinigung liegt beim USB, weshalb die Verwaltung den Nutzen für diesen Bereich nicht abschließend beurteilen kann.
Derzeit werden Mängel durch neun Straßenbegeher erfasst, die Schäden an Straßen, Beschilderungen oder Vegetation digital über die Software VIA mobil in der Datenbank VIA VIS dokumentieren. Ergänzend dazu werden Hinweise von Bürgern über den Mängelmelder genutzt. Aktuell sind in Bochum keine KI-gesteuerten Systeme im Einsatz. Eine ähnliche Technologie zur Erfassung des Straßenzustands wurde bereits geprüft; die Verwaltung beobachtet derzeit die weitere Entwicklung dieser Software.
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- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - Umwelt und Klima
- 5.20Vorlage Steckbriefe Aktivitätenprogramm NachhaltigkeitsstrategieZur Vorlage · 20241826 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie Steckbriefe für rund 160 Aktivitäten des zugehörigen Aktivitätenprogramms vorgelegt. Dieser Schritt erfolgt auf Auftrag des Stadtrats, der bereits in seiner Sitzung vom 14. Dezember 2023 die Erstellung solcher Profile für alle Maßnahmen beauftragt hatte. Die vorliegenden Dokumente umfassen jene Aktivitäten, die bisher noch nicht in den ersten beiden Umsetzungsphasen für die Jahre 2023 und 2024 zur Umsetzungsreife entwickelt wurden.
Bei den Steckbriefen handelt es sich nach Angaben der Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit um erste Ideenskizzen und Einschätzungen. Sie dienen als Fundus mit vorläufigen gutachterlichen Schätzungen, sind jedoch weder abschließend geprüft noch rechtlich verbindlich. Ziel ist es, im Rahmen der dritten Tranche im Jahr 2025 etwa 15 bis 30 dieser Aktivitäten zur Umsetzungsreife weiterzuentwickeln. Die Auswahl der Maßnahmen soll dabei Kriterien wie die Wirksamkeit hinsichtlich der Treibhausgas-Einsparungen, die Effizienz des Mitteleinsatzes sowie die gesellschaftliche Akzeptanz und die Abdeckung der zehn Handlungsfelder berücksichtigen.
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- 24.10.2024 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (18. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.10.2024 · Rat (34. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 02.10.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.10.2024 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.09.2024 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling - Etat (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.09.2024 · Ausschuss für Kultur und Tourismus - Etat (21. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) - Etat - (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 24.09.2024 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe - Etat (26. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2024 · Integrationsausschuss -Etat (19. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2024 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit - Etat - (22. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2024 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur - Etat - (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (35. Sitzung) — Herr Kramwinkel (Dez. VI – Stabstelle Nachhaltigkeit und Klimaschutz) stellt die Vorlage vor und beantwortet Fragen.Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.09.2024 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (19. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.09.2024 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales - Etat (25. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (34. Sitzung)
- 10.09.2024 · Ausschuss für Schule und Bildung - Etat (27. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 30.08.2024 · Beirat "Leben im Alter" (15. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 5.21Sperrkonzept für die Innenstadt - mündlicher Bericht
- 5.22Anarchie auf der SchmechtingwieseZur Vorlage · 20241718 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung Fragen zur Situation auf der Schmechtingwiese gestellt. Im Zentrum der Anfrage standen die Einhaltung von Abstandsregeln beim Grillen, das Müllaufkommen sowie die sanitäre Versorgung. Die Verwaltung teilte mit, dass der Kommunale Ordnungsdienst die Grünanlage regelmäßig, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, kontrolliert. Eine Übersicht über die in den vergangenen drei Sommern festgestellten Verstöße und Bußgelder ist der beigefügten Liste zu entnehmen.
Zur Umsetzung des Maßnahmenpakets der Bezirksvertretung Bochum-Mitte erklärte die Verwaltung, dass sich die Arbeiten in Bearbeitung befinden. Ein zusätzlicher Müllbehälter wurde bereits aufgestellt; zudem erfolgt eine regelmäßige Reinigung durch den Technischen Betrieb an Montagen und Freitagen. Die Installation einer Pergola sowie neue Bodenbeläge und Tischtennisplatten werden für das Jahr 2025 erwartet. Zur Erholung der Rasenfläche sollen zudem die Tore des Bolzplatzes umgestellt werden.
Hinsichtlich der sanitären Versorgung ist die Aufstellung einer modernen, barrierearmen Trocken-WC-Anlage für den Sommer 2024 geplant. Diese Anlage benötigt keine Anschlüsse an Wasser, Abwasser oder Strom und wird zunächst im Rahmen einer zwölfmonatigen Testphase betrieben, um die Erfahrungen mit diesem nachhaltigen System auszuwerten.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.23StadttaubenZur Vorlage · 20241906 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20241906 erläutert Dr. Anette Ferdinand vom Ordnungs- und Veterinäramt den aktuellen Stand zum Thema Stadttauben in Bochum. Auf die Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ hin wurde mitgeteilt, dass das letzte Projekt eines Taubenhauses, bei dem ein Bauwagen umgenutzt wurde, von einem externen Gutachter als nicht erfolgreich eingestuft wurde. Als Gründe wurden ein ungeeignender Standort sowie die mangelnde Möglichkeit, umliegende Brutplätze in ausreichendem Maße zu verschließen, angeführt.
Bezüglich einer möglichen Neuauflage eines solchen Modellprojekts prüft die Verwaltung derzeit eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Durchführbarkeit konkreter Standorte. Ein weiteres gemeinsames Treffen von Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft zum Austausch über die Situation der Stadttauben ist aktuell nicht geplant. Die Verwaltung merkte an, dass sich die allgemeine Lage seit dem letzten Fachgespräch im Sommer 2022 nicht verändert habe, ein künftiger Austausch jedoch aus dem Ausgang der aktuellen Prüfung resultieren könnte.
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- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 5.24Entwurf zur 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Bochum basierend auf der 4. Stufe der Lärmkartierung - Öffentliche AuslegungZur Vorlage · 20242282 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt den Entwurf zur zweiten Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Bochum vor, der auf der vierten Stufe der Lärmkartierung basiert. Dieser Entwurf wird im Zeitraum vom 18. September bis zum 2. Oktober 2024 öffentlich ausgelegt. Die Lärmkartierung wurde im Juni 2023 unter Anwendung des neuen europäischen Berechnungsverfahrens CNOSSOS-EU abgeschlossen. Durch die Umstellung auf dieses Verfahren ergaben sich veränderte Zahlen bei den betroffenen Einwohnerzahlen im Bereich Straßen- und Schienenverkehr sowie eine Neubewertung der Lärmschwerpunkte.
Der Entwurf umfasst Maßnahmen zur Lärmminderung, die mit bestehenden städtischen Konzepten wie dem „Leitbild Mobilität 2030“ verknüpft sind. Dazu gehören die Förderung des Fuß- und Radverkehrs sowie der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Sanierung von Straßenbelägen mit lärmmindernden Deckschichten bei zukünftigen Erneuerungen. Während in vielen Wohngebieten bereits eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h umgesetzt wurde, sind für das Vorbehaltsnetz aktuell keine weiteren Geschwindigkeitsreduzierungen geplant. Die Planung berücksichtigt zudem die Ergebnisse aus vorangegangenen Bürgerbeteiligungsverfahren sowie die Zusammenarbeit mit der Hochschule für Gesundheit.
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- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - Feuerwehr und Rettungsdienst
- 6.Anfragen
- 6.1Umweltpädagogik bei der Stadt BochumZur Vorlage · 20241645 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage an Jörg Czwikla, den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, gerichtet. Gegenstand der Anfrage ist die künftige Ausgestaltung der Umweltpädagogik in der Stadt Bochum nach dem Ausscheiden einer langjährigen Mitarbeiterin aus dem aktiven Dienst.
Mit der Anfrage möchte die Fraktion klären, wie die Aufgabenbereiche im Anschluss an den Weggang der Fachkraft übernommen werden und in welchem Umfang die bisherige Arbeit nach der Sommerpause fortgeführt wird. Ein zentraler Punkt ist dabei die Frage, ob die entsprechende Stelle neu besetzt werden soll und ob bereits Gespräche mit potenziellen Bewerberinnen oder Bewerbern stattgefunden haben.
Zudem erkundigt sich die CDU nach der Fortführung spezifischer Projekte, wie etwa des „Langen Tages der StadtNatur“. Hierbei wird insbesondere gefragt, ob die Durchführung dieses Projekts auch für das Jahr 2025 geplant ist. Die Anfrage wurde von Dr. Daniel Obitz in seiner Funktion als umweltpolitischer Sprecher der Fraktion eingereicht.
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- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.2Pachtverträge Kleingartenverein - NachfrageZur Vorlage · 20241690 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Bochum Rat hat eine Anfrage zur Neuregelung von Pachtverträgen beim Stadtverband der Kleingärtner e.V. eingereicht. Im Zentrum der Anfrage steht die Änderung der Zwischenpachtverträge, die zwischen den Kleingartenvereinen und künftigen Pächtern geschlossen werden.
Nach den Informationen der Gruppe sieht die neue Regelung vor, Partnermitgliedschaften auf Ehegatten sowie eingetragene Lebensgemeinschaften zu beschränken. Damit entfällt die bisherige Möglichkeit, auch unverheiratete Partner oder Kinder als Mitglieder in die Verträge einzutragen. Die Anfrage fordert das Umwelt- und Grünflächenamt dazu auf, die Fragen zur Beantwortung an den Stadtverband der Kleingärtner e.V. weiterzuleiten und eine entsprechende Antwort der Verwaltung bereitzustellen.
Die Gruppe stellt dabei drei spezifische Fragen: die Begründung für den Ausschluss vielfältiger Partner- und Gartengemeinschaften, den Umgang mit bestehenden Altverträgen, in denen die bisherigen Regelungen verankert sind, sowie den genauen textlichen Inhalt der neuen Vorschrift. Eine Rückmeldung wird bis zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 19. September 2024 erbeten.
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- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden.
Ergebnis: Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden. - 6.3Planung und Realisierung des Geh- und Radwegs Opeltrasse - aktueller SachstandZur Vorlage · 20242279 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, Jörg Czwikla, gerichtet. Gegenstand der Anfrage ist der aktuelle Sachstand bei der Planung und Realisierung des Geh- und Radweges Opeltrasse. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Errichtung eines Brückenbauwerks sowie umfangreiche Baumaßnahmen entlang der geplanten Strecke.
Die Fraktion bittet um Auskunft zum aktuellen Umsetzungsstand des Projekts und möchte wissen, wann mit einer Beschlussvorlage für das Brückenbauwerk zu rechnen ist. Zudem werden Details zur geplanten Umleitung über die Markstraße angefordert, die bis zur Fertigstellung der Brücke in Anspruch genommen werden soll. In diesem Zusammenhang erfragt die Fraktion die genaue Gestaltung dieser Umleitung sowie die damit verbundenen Eingriffe in den Natur- und Waldraum. Dabei wird geklärt, ob für die Umleitung Rückbauarbeiten notwendig sind oder ob diese Maßnahme einen dauerhaften Charakter erhalten soll.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.4Wasserwirtschaftliche Gutachten "Am Ruhrort"Zur Vorlage · 20242277 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gruppe DIE LINKE im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur Bereitstellung eines wasserwirtschaftlichen Gutachtens für das Bauvorhaben „Am Ruhrort“ (B-Plan Nr. 997) gestellt. Laut der Vorlage 20242277 wird den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern das entsprechende Dokument derzeit nicht zur Verfügung gestellt.
Das Ratsmitglied Horst Hohmeier führt in der Anfrage aus, dass die fehlende Einsichtnahme eine intensive Vorbereitung auf die Bürger*innensprechstunde von Bezirksbürgermeister Marc Gräf erschwert. Die Anfrage richtet sich an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, Jörg Czwikla.
Die Fraktion hinterfragt konkret, warum das Gutachten den Anliegenden nicht zugänglich gemacht wird. Dabei wird auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen verwiesen, welches den Zugang zu Informationen auf Antrag vorsieht. Zudem wird angeführt, dass die übrigen Anwohner ein berechtigtes Interesse an den Inhalten des wasserwirtschaftlichen Gutachtens haben.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.5Mülltrennung und Biotonnenquote bei der Stadtverwaltung und den städtischen GesellschaftenZur Vorlage · 20242300 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage 20242300 befasst sich der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung mit der Mülltrennung sowie der Nutzung von Biotonnen in der Bochumer Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften. Der sachkundige Bürger Stefan Hiltawsky bittet um Auskunft darüber, inwieweit Abfälle in der Verwaltung grundsätzlich getrennt werden und wie sich das Restmüllaufkommen pro Mitarbeitendem in den vergangenen drei Jahren entwickelt hat. Zudem sollen Standorte identifiziert werden, an denen eine Mülltrennung derzeit nicht möglich ist, sowie die entsprechenden Gründe hierfür benannt werden.
Die Anfrage umfasst zudem die Situation bei den städtischen Tochtergesellschaften hinsichtlich der Abfalltrennung und der Nutzung von Biotonnen. Es wird nach der Anzahl der genutzten Biotonnen, der Entwicklung der Volumina in den letzten drei Jahren sowie den Faktoren gefragt, die für oder gegen deren Bestellung sprechen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Wohnungsbauunternehmen VBW. Hier wird nach der Handhabung des Themas Biotonne, der Sensibilisierung von Mietenden sowie den bisherigen Erfahrungen mit dem Einsatz solcher Tonnen gefragt.
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- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.6Ausgleichs- und ErsatzmaßnahmenZur Vorlage · 20242337 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Entwicklung und Verwendung von Ersatzgeldern für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Naturschutz befasst. Die Anfrage fordert detaillierte Informationen über das Aufkommen dieser Gelder in Bochum während der letzten zehn Jahre sowie eine jährliche Aufschlüsselung nach den jeweiligen Vorhaben.
Zudem werden Angaben zum Bestand der Ersatzgelder zum 31. August 2024, zur bereits verplanten Summe sowie zu den erwarteten Einnahmen für das laufende und die folgenden drei Jahre benötigt. Die Fraktion bittet zudem um Auskunft darüber, wie die Mittel in den vergangenen zehn Jahren verwendet wurden. Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Abführung von Geldern an höhere Naturschutzbehörden oder an den Landesbetrieb Wald und Holz. Dabei sollen auch mögliche Gründe für eine nicht fristgerechte Verwendung der Mittel durch die Untere Naturschutzbehörde dargelegt werden.
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- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.7Sachstand Faire BeschaffungZur Vorlage · 20242338 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Sachstand der fairen Beschaffung eingereicht. Im Kontext der „fairen Woche“ werden verschiedene Fragen zur aktuellen Beschaffungspraxis der Verwaltung gestellt. Dabei wird nach dem derzeitigen Bestand an Produkten gefragt, die mit einem anerkannten Fairtrade-Siegel versehen sind. Zudem wird erfragt, ob es Rückschritte von Fairtrade-Produkten hin zu konventionellen Waren gab und welche Ursachen hierfür vorlagen.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft das Verhältnis der Fairtrade-Einkäufe zu den Gesamtausgaben der Verwaltung im Bereich Beschaffung. Die Fraktion bittet um Informationen zum prozentualen Anteil dieser Produkte an den Gesamtausgaben. Darüber hinaus werden die Planungen für die Jahre 2025 und 2026 im Bereich der ökofairen Beschaffung thematisiert. Hierbei geht es um die mögliche Erweiterung des Sortiments um weitere Fairtrade-Produkte sowie um die daraus resultierenden Auswirkungen auf den Gesamtanteil am Beschaffungsvolumen. Schließlich wird nach dem Zeitpunkt für die Vorlage eines neuen Sachberichts zum Thema der fairen Beschaffung gefragt.
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- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.8Waldprojekt in Langendreer: Stand der UmsetzungZur Vorlage · 20242427 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 19. September 2024 wird eine Anfrage zum aktuellen Stand eines Wald-Projekts in Langendreer behandelt. Im Rahmen des Haushaltsplans 2020/21 wurden für das Vorhaben „Aufforsten: Mehr Wald in Bochum“ Mittel in Höhe von insgesamt 500.000 Euro bereitgestellt. Nach einem Beschluss aus dem Januar 2020 wurde die Verwaltung beauftragt, geeignete Flächen zu benennen, woraufhin der ehemalige Betriebshof an der Hauptstraße vorgeschlagen wurde. Eine Umsetzung des Projekts war für den Zeitraum Herbst oder Winter 2023 angekündigt worden.
Die SPD im Rat stellt hierzu Fragen an den Oberbürgermeister zum aktuellen Sachstand der Umsetzung. Die Anfrage umfasst Informationen zur endgültigen Größe der Aufforstungsfläche sowie zu den anfallenden Kosten und der Möglichkeit, Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Zudem wird nach der geplanten Nutzung der Fläche gefragt, etwa ob Wege vorgesehen sind oder eine ungestörte Wachstumsphase stattfinden soll. Die SPD bittet zudem darum, die Antwort auf diese Anfrage auch der Bezirksvertretung Ost mitzuteilen.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 6.9Absperrpfosten in KleingartenanlagenZur Vorlage · 20242430 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung gestellt, die sich auf die Sicherung von Absperrpfosten in einer Kleingartenanlage bezieht. Laut dem Schreiben von Ratsmitglied Daniel Obitz vom 19. September 2024 hat ein Kleingartenverein an den Wegen der Anlage einen Verschluss an Absperrpfosten angeschweißt, um Schlösser statt der üblichen Dreikantschlüssel verwenden zu können. Die Schlüssel für diese Vorrichtungen werden beim Vorstand des Vereins hinterlegt.
Die Anfrage thematisiert die mögliche Beeinträchtigung der Durchfahrt von Rettungs- und Feuerwehrfahrzeugen. Es wird nach der Beurteilung der Verwaltung gefragt, wie das Abschließen dieser Pfosten in einer öffentlichen Kleingartenanlage einzustufen ist. Des Weiteren wird die rechtliche Lage untersucht, falls Einsatzkräfte aufgrund der Schlösser zeitverzögert zum Einsatzort gelangen könnten. Abschließend bittet die Fraktion um Auskunft darüber, welche Maßnahmen die Verwaltung zur Problemlösung gegebenenfalls ergreifen kann.
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Beratungsfolge
- 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 7.Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis
- 8.Beschlussvorschläge für den Haupt- und Finanzausschuss bzw. weitere Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- 9.Beschlussvorschläge für den Rat
- 10.Anträge
- 11.Mitteilungen und Antworten
- 11.1Anregung gem. §24 Gemeindeordnung für das Land NRW - Grillverbot in der Schmechting-wieseErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.2Beschlussvorlage Nr. 20242068 in der Sitzung am 19.09.2024Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.Anfragen
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