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Pachtverträge Kleingartenverein - Nachfrage

20242028 · Antwort der Verwaltung · 19.09.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt

↳ Zugehörige Anfrage Pachtverträge Kleingartenverein - Nachfrage · 19.09.2024
🟢 Beschlossen 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Gruppe DIE LINKE im Bochumer Rat hat eine Anfrage zu den Pachtverträgen des Stadtverbandes Bochum der Kleingärtner e.V. eingereicht. Gegenstand der Anfrage war die Frage, ob die Regelungen für Partnerinnen- und Partnermitgliedschaften in den Zwischenpachtverträgen so angepasst wurden, dass diese nur noch Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner umfassen. Die Fraktion erkundigte sich nach der Begründung einer solchen Einschränkung sowie nach dem Umgang mit bestehenden Verträgen.

Das Umwelt- und Grünflächenamt hat die Anfrage nach Rücksprache mit dem Stadtverband Bochum der Kleingärtner e.V. beantwortet. Laut der Verwaltung wurde die Vertragsgrundlage nicht verändert. Die Regelungen für das Pachtrecht basieren auf der Mustersatzung des Landesverbandes Westfalen und Lippe der Kleingärtner e.V., welche vorsieht, dass ein Kleingartenpachtverhältnis auch mit Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern begründet werden kann, sofern diese Mitglieder sind. Da keine Änderung der rechtlichen Grundlage stattgefunden hat, gibt es laut den Ausführungen des Amtes weder neue textliche Vorschriften noch sogenannte Altverträge, die eine andere Regelung für unverheiratete Partner enthalten.

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Beratungen

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung)
19.09.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.