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Mülltrennung und Biotonnenquote bei der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften

20242300 · Anfrage · 19.09.2024

↳ Antwort der Verwaltung Mülltrennung und Biotonnenquote bei der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften · 28.01.2025
🟢 Beschlossen 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung)
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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KI-Zusammenfassung

Mit der Anfrage 20242300 befasst sich der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung mit der Mülltrennung sowie der Nutzung von Biotonnen in der Bochumer Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften. Der sachkundige Bürger Stefan Hiltawsky bittet um Auskunft darüber, inwieweit Abfälle in der Verwaltung grundsätzlich getrennt werden und wie sich das Restmüllaufkommen pro Mitarbeitendem in den vergangenen drei Jahren entwickelt hat. Zudem sollen Standorte identifiziert werden, an denen eine Mülltrennung derzeit nicht möglich ist, sowie die entsprechenden Gründe hierfür benannt werden.

Die Anfrage umfasst zudem die Situation bei den städtischen Tochtergesellschaften hinsichtlich der Abfalltrennung und der Nutzung von Biotonnen. Es wird nach der Anzahl der genutzten Biotonnen, der Entwicklung der Volumina in den letzten drei Jahren sowie den Faktoren gefragt, die für oder gegen deren Bestellung sprechen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Wohnungsbauunternehmen VBW. Hier wird nach der Handhabung des Themas Biotonne, der Sensibilisierung von Mietenden sowie den bisherigen Erfahrungen mit dem Einsatz solcher Tonnen gefragt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 156 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung)
19.09.2024
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.