Baumentfernung auf dem Grundstück Marienplatz 2
20242160 · Mitteilung der Verwaltung · 26.09.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Umgestaltung des Grundstücks am Marienplatz 2 in Bochum plant die Verwaltung die Entfernung eines geschützten Baumes. Das Gebäude soll von einem Behördenhaus in das Haus der Musik umgewandelt werden. Für dieses Bauvorhaben wurde ein Antrag auf Fällung eines Ahorns gestellt, der aufgrund seines Stammumfanges von 279 cm unter die Satzung zum Schutz des Baumbestandes (BaSa) fällt.
Die Entfernung ist notwendig, da sich der Baum im Bereich des geplanten barrierefreien Eingangsbereichs sowie der neuen Aufzugsanlage befindet. Da das Bauvorhaben aufgrund der baurechtlichen Gegebenheiten ohne die Fällung nicht wie geplant umsetzbar wäre, wird die Verwaltung eine Ausnahmegenehmigung gemäß den Bestimmungen der BaSa erteilen. Als Ausgleich für den Verlust des Baumes sieht der Plan die Ersatzpflanzung von fünf Laubbäumen vor. Diese sollen einen Mindeststammumfang von 20 cm aufweisen und auf dem betreffenden Grundstück gepflegt und erhalten werden. Die Umsetzung der Ersatzpflanzungen erfolgt nach einem entsprechenden Pflanzplan.
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