Erste Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20241841 behandelt die erste Änderungssatzung zur Bochumer Hundesteuersatzung. Ziel der Anpassungen ist die rechtssichere Klarstellung der Steuerbefreiung für Hunde aus Tierübernahmen sowie die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die digitale Abmeldung von Hunden über das Bochumer Online-Serviceportal.
Im Rahmen der Änderung wird die 12-monatige Steuerbefreiung für Hunde aus Tierheimen präzisiert, um Unklarheiten bezüglich der Anzahl der Hunde und der zeitlichen Begrenzung zu beseitigen. Für die Steuerermäßigung bei geringem Einkommen soll die Bedarfsprüfung künftig durch die zuständigen Sozialleistungsträger durchgeführt werden. Zudem soll die bisher erforderliche Schriftform bei der Hundesteuer-Abmeldung durch die Textform ersetzt werden. Dies ermöglicht die Nutzung elektronischer Wege wie E-Mail, Fax oder des Online-Dienstes, wodurch eine eigenhändige Unterschrift entfällt. Der Fachbereich sieht die Textform als ausreichend an, wobei im Zweifelsfall Verifizierungen durch Nachweise oder Außenprüfungen durch den Steuerprüfdienst möglich bleiben.
Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Änderungssatzung durch den Rat vor. Die Beratung der Vorlage ist im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 19. September 2024, im Haupt- und Finanzausschuss am 2. Oktober 2024 sowie im Rat am 10. Oktober 2024 vorgesehen. Das Amt für Finanzsteuerung ist für die Vorlage federführend.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 02.10.2024Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.09.2024Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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