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Anregung gem. §24 Gemeindeordnung für das Land NRW - Grillverbot in der Schmechting-wiese – Petent: Sauerhoff, Dieter

20241971 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.12.2024 · Ordnungs- und Veterinäramt

🟢 Beschlossen 05.12.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung)
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
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KI-Zusammenfassung

Ein Bürger hat im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW beantragt, die Bochumer Sicherheitsverordnung dahingehend zu ändern, dass die Grünanlage Schmechtingwiese als Ort mit Grillverbot ausgewiesen wird. Als Begründung werden unter anderem Rauch- und Geruchsentwicklung, Lärm, Abfallprobleme sowie Verkehrsbehinderungen angeführt.

Das Ordnungs- und Veterinäramt berichtet in der Beschlussvorlage, dass bei Kontrollen im Jahr 2024 Verstöße gegen die einzuhaltenden Abstände zu Bäumen und Sträuchern festgestellt wurden, was 24 Verwarnungsgelder oder Bußgeldanzeigen zur Folge hatte. Eine amtliche Bestätigung für Rauch- oder Geruchsbelästigungen konnte seitens der Behörde nicht erbracht werden. Bezüglich der Lärmsituation wurden Anweisungen zur Reduzierung der Lautstärke von den Beteiligten befolgt. Im Bereich der Verkehrsüberwachung wurden im Jahr 2024 insgesamt 118 Verwarnungsgelder wegen unzulässigen Parkens verhängt. Zudem wird auf die Problematik der Abfallentsorgung hingewiesen, da überfüllte Behälter zur Ansiedlung von Schadnagern führen können.

Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat beschlossen, die Beratung der Anregung bis zum Abschluss des politischen Diskurses zurückzustellen. Eine Entscheidung wird in der Sitzung am 5. Dezember 2024 erwartet.

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Beratungen

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (31. Sitzung)
05.12.2024
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung)
19.09.2024
Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.