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Ausbau und Erweiterung des Muslimischen Gräberfeldes im Hauptfriedhof hier: Sachstand und Information über die Vergabe der Bauleistungen

20241825 · Mitteilung der Verwaltung · 26.09.2024 · Technischer Betrieb

🟢 Beschlossen 26.09.2024 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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Die Verwaltung informiert über den aktuellen Sachstand zur Erweiterung des muslimischen Gräberfeldes auf dem Bochumer Hauptfriedhof. Da das bestehende Feld zum Stand Juli 2024 vollständig belegt ist, wird eine neue Fläche von etwa 2.500 Quadratmetern geschaffen. Die Arbeiten zur Räumung des vorgesehenen Bereichs wurden im Juni 2024 abgeschlossen, wobei die Umsetzung in Abstimmung mit der AG Bochumer Moscheen erfolgte.

Die Planung berücksichtigt die religiösen Anforderungen an die Bestattungen, insbesondere die Ausrichtung der Gräber nach Südosten Richtung Mekka sowie die Verwendung von unberührter Erde. Zur Gewährleistung der Begehbarkeit und Befahrbarkeit werden Wege in anorganischer Form sowie Schotterrasen angelegt. Zudem sollen neue Grabeinfassungen den Pflegeaufwand verringern. Ein fester Bestandteil der Erweiterung ist eine Gebetsfläche im südlichen Bereich des Feldes, die für das Totengebet genutzt werden kann.

Die voraussichtlichen Kosten für die Bauleistungen werden auf 160.000 Euro brutto geschätzt, wobei die Finanzierung über die Produktgruppe Friedhofs- und Bestattungswesen gesichert ist. Die Ausschreibung und Vergabe der Leistungen sollen im Zeitraum Juli oder August 2024 stattfinden. Der Baubeginn ist für die 36. Kalenderwoche vorgesehen, sodass eine Neubelegung der erweiterten Flächen voraussichtlich im Oktober oder November 2024 möglich sein wird.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (33. Sitzung -Etat-)
26.09.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Integrationsausschuss -Etat (19. Sitzung)
20.09.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung)
19.09.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.