Anregung gem. §24 Gemeindeordnung für das Land NRW - Grillverbot in der Schmechting-wiese – Petentin: Ott, Monika
20241973 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.12.2024 · Ordnungs- und Veterinäramt
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
▶ KI-Zusammenfassung
Eine Bürgerin hat im Rahmen einer Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW ein Grillverbot für die Grünanlage Schmechtingwiese beantragt. Ziel ist es, diese Fläche in die Bochumer Sicherheitsverordnung aufzunehmen, um Beeinträchtigungen durch Rauch, Geruch, Lärm sowie Probleme bei der Abfallentsorgung und dem Parkverhalten zu verhindern.
Das Ordnungs- und Veterinäramt berichtet, dass bei Kontrollen im Jahr 2024 Verstöße gegen die geltenden Abstandsregeln beim Grillen festgestellt wurden, was zu 24 Verwarnungsgeldern oder Bußgeldanzeigen führte. Während die Petentin Rauch- und Geruchsentwicklungen sowie Lärm anführt, konnte eine amtliche Bestätigung für entsprechende Belästigungen der Nachbarschaft nicht erbracht werden. Bei Lärmbelästigungen folgten die Beteiligten den Anweisungen zur Reduzierung der Lautstärke.
Hinsichtlich der Abfallentsorgung stellt die Verwaltung fest, dass nach Wochenenden vermehrt Müll anfällt, der teilweise die Kapazität der Behälter überschreitet und dadurch Schädlinge anlockt. Auch im Bereich des Parkens kommt es zu Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, wobei diese nicht ausschließlich den Besuchern der Grünanlage zugeschrieben werden können. Der Kommunale Ordnungsdienst führt regelmäßige Kontrollen durch, eine dauerhafte Überwachung ist jedoch personell nicht möglich. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat vorgeschlagen, die Anregung bis zum Abschluss des politischen Diskurses ruhend zu stellen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter).