Beleuchtung im Freiraum / in Park- und Grünanlagen
20241230 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.09.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen - 0Dagegen - 1 (BD)Dafür - 13 (SPD, Grüne, CDU, UWG, Stadtgestalter)
▶ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung beabsichtigt, die Beleuchtung von Wegen in Bochumer Park- und Grünanlagen sowie Wäldern künftig anhand spezifischer Kriterien zu regeln. Dabei sollen die Anforderungen an eine sichere Nahmobilität gegen den Schutz der Natur, die Vermeidung von Lichtverschmutzung und den Energieverbrauch abgewogen werden. Anträge auf Beleuchtung sollen im Einzelfall geprüft werden, wobei Ausnahmen für unverzichtbare Alltagsverbindungen, wie etwa Schul- oder Krankenhausewege ohne beleuchtete Alternativen, sowie für überregionale Rad- und Gehwege vorgesehen sind. Auch die Sicherung von Gefahrenstellen an Treppen oder Unterführungen kann als Grund für eine Beleuchtung dienen, sofern keine Naturschutzgebiete betroffen sind.
Für genehmigte Maßnahmen gelten technische Vorgaben zum Artenschutz, darunter eine maximale Lichtfarbe von 2.700 Kelvin, der Verzicht auf Blaulichtanteile sowie die Abschirmung der Leuchten. Auch saisonale oder zeitlich begrenzte Beleuchtungen sind möglich. Die Finanzierung der Maßnahmen ist nach der Bedeutung der Wege gestaffelt: Bei Wegen mit bezirklicher Bedeutung tragen die Bezirksvertretungen die Kosten, während überbezirkliche Verbindungen aus den Haushaltsmitteln der Fachämter finanziert werden. Zudem soll in Abstimmung mit den Stadtwerken Bochum die Notwendigkeit bestehender Beleuchtungen überprüft und bei Bedarf ein Rückbau eingeleitet werden.
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