Anregung gem. §24 Gemeindeordnung für das Land NRW - Grillverbot in der Schmechting-wiese – ohne Namensnennung vom 21.08.2024
20242068 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.12.2024 · Ordnungs- und Veterinäramt
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
▶ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 20242068 des Ordnungs- und Veterinäramtes wird über die Einführung eines Grillverbots in der Grünanlage Schmechtingwiese beraten. Ein Bürger hat gemäß §24 der Gemeindeordnung beantragt, die Bochumer Sicherheitsverordnung dahingehend zu ändern, dass das Grillen in dieser Anlage untersagt wird. Als Gründe für den Antrag wurden Rauch- und Geruchsbelästigungen, Lärm, unsachgemäße Abfallentsorgung sowie Verkehrsbehinderungen angeführt.
Die Verwaltung berichtet von Kontrollen im Zeitraum bis Juni 2024, bei denen in 24 Fällen Verwarnungsgelder oder Bußgeldanzeigen wegen Verstößen gegen die Sicherheitsverordnung verhängt wurden, unter anderem wegen nicht eingehaltener Abstände zu Bäumen und Büschen. Während Rauch- und Geruchsentwicklungen amtlich nicht bestätigt werden konnten, wurde bei Lärmbelästigungen auf die Einhaltung der Rücksichtnahme hingewiesen. Zudem wird ein hohes Aufkommen an Abfall festgestellt, was durch Schadnager und Vögel zu einer weiteren Verteilung von Resten führen kann.
Zwar finden regelmäßige Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die Verkehrsüberwachung statt, eine dauerhafte Überwachung der Grünanlage ist jedoch personell nicht umsetzbar. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat beschlossen, die Beratung der Anregung vorerst zurückzustellen, bis ein abschließender politischer Diskurs erfolgt ist. Eine Entscheidung wird für die Sitzung am 30. Oktober 2024 erwartet.
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