MARK 51°7 – Vertragliche Regelung zum Bau der Energiezentrale Ost (EZO) auf dem öffentlichen Platz MARK 51°7
20241567 · Mitteilung der Verwaltung · 25.09.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über eine vertragliche Regelung zum Bau der Energiezentrale Ost (EZO) auf dem Areal MARK 51°7 in Bochum-Laer. Da die Fertigstellung der EZO nicht innerhalb des aktuellen Förderzeitraums für das Projekt MARK 51°7 bis zum 30. Juni 2025 erfolgen wird, verzögert sich auch die Fertigstellung der umgebenden öffentlichen Platzfläche.
In einer Vereinbarung zwischen der Bochum Perspektive GmbH, den Stadtwerken Bochum (FUW) und der Stadt Bochum wurde festgelegt, dass die bis zum Ende der RWP-Förderung nicht fertiggestellten Flächen des Nord-Süd-Grünzuges an die FUW übergeben werden. Die FUW übernimmt dabei die Verpflichtung zur Fertigstellung dieser Flächen gemäß der Ausführungsplanung sowie die Übernahme sämtlicher Bau- und Baunebenkosten. Nach der endgültigen, mangelfreien Fertigstellung werden die Flächen von der FUW an die Stadt Bochum als künftige Eigentümerin übergeben.
Die Zugänglichkeit zu bereits fertiggestellten Grünflächen im Umfeld muss weiterhin gewährleistet sein, wobei Rettungswege und Feuerwehrzufahrten dauerhaft freizuhalten sind. Für den Baukörper der EZO sowie die notwendige Erschließung und Versorgungsinfrastruktur sollen zudem Baulasten und Dienstbarkeiten im Grundbuch bzw. Baulastenverzeichnis eingetragen werden.
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