Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Entwurf zur 2. Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Bochum basierend auf der 4. Stufe der Lärmkartierung - Öffentliche Auslegung

20242282 · Mitteilung der Verwaltung · 19.09.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt

🟢 Beschlossen 19.09.2024 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗
KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt den Entwurf zur zweiten Fortschreibung des Lärmaktionsplans für den Ballungsraum Bochum vor, der auf der vierten Stufe der Lärmkartierung basiert. Dieser Entwurf wird im Zeitraum vom 18. September bis zum 2. Oktober 2024 öffentlich ausgelegt. Die Lärmkartierung wurde im Juni 2023 unter Anwendung des neuen europäischen Berechnungsverfahrens CNOSSOS-EU abgeschlossen. Durch die Umstellung auf dieses Verfahren ergaben sich veränderte Zahlen bei den betroffenen Einwohnerzahlen im Bereich Straßen- und Schienenverkehr sowie eine Neubewertung der Lärmschwerpunkte.

Der Entwurf umfasst Maßnahmen zur Lärmminderung, die mit bestehenden städtischen Konzepten wie dem „Leitbild Mobilität 2030“ verknüpft sind. Dazu gehören die Förderung des Fuß- und Radverkehrs sowie der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Sanierung von Straßenbelägen mit lärmmindernden Deckschichten bei zukünftigen Erneuerungen. Während in vielen Wohngebieten bereits eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h umgesetzt wurde, sind für das Vorbehaltsnetz aktuell keine weiteren Geschwindigkeitsreduzierungen geplant. Die Planung berücksichtigt zudem die Ergebnisse aus vorangegangenen Bürgerbeteiligungsverfahren sowie die Zusammenarbeit mit der Hochschule für Gesundheit.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 163 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (29. Sitzung)
19.09.2024
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.