Anregung gem. §24 Gemeindeordnung für das Land NRW - Grillverbot in der Schmechting-wiese – Petent: Steinbrecher, Peter
20241972 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 05.12.2024 · Ordnungs- und Veterinäramt
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 0 Dagegen – 0 Dafür – 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
▶ KI-Zusammenfassung
In der Bochumer Grünanlage Schmechtingwiese wurde ein Verbot des Grillens beantragt. Ein Bürger regte gemäß §24 der Gemeindeordnung NRW an, die Bochumer Sicherheitsverordnung so zu ändern, dass das Grillen in dieser Fläche untersagt wird. Als Gründe für den Antrag wurden Rauch- und Geruchsbelästigungen, Lärm, Abfallentsorgung, Verrichtung der Notdurft sowie Verkehrs- und Parkprobleme angeführt.
Das Ordnungs- und Veterinäramt führt in der Beschlussvorlage aus, dass im Zeitraum bis Juni 2024 bei Kontrollen Verstöße gegen die geltenden Grillvorgaben festgestellt wurden. In 24 Fällen wurden Verwarnungsgelder oder Bußgeldanzeigen verhängt, unter anderem aufgrund nicht eingehaltener Abstände zu Bäumen und Büschen. Während Anweisungen zur Reduzierung der Lautstärke bei Lärmbelästigungen befolgt wurden, konnten Rauch- und Geruchsemissionen amtlich nicht bestätigt werden. Bezüglich des Parkverhaltens wurden im Jahr 2024 insgesamt 118 Verwarnungsgelder wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung verhängt. Zudem wird auf hohe Abfallmengen nach Wochenenden hingewiesen, die zu überfüllten Behältern und Problemen mit Schadnager führen können. Regelmäßige Kontrollen durch den Kommunalen Ordnungsdienst und die Verkehrsüberwachung finden statt, eine dauerhafte Überwachung der Anlage ist jedoch personell nicht umsetzbar.
Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat vorgeschlagen, die Anregung bis zum Abschluss des politischen Diskurses ruhend zu stellen.
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