Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung für vorgezogene Bodenarbeiten im LSG Nr. 10, LP Mitte/Ost am Harpener Hellweg 10 vor Inkrafttreten des B-Plans Nr. 832 (Polizeipräsidium)
20242175 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.09.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen – 1 (Stadtgestalter)Dagegen – 0 Dafür – 13 (SPD, Grüne, CDU, BD, UWG)
▶ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 832 am Harpener Hellweg ist die Errichtung eines neuen Polizeipräsidiums für Bochum, Herne und Witten geplant. Um den Zeitplan für die Inbetriebnahme bis Ende September 2027 einzuhalten, sind bereits vor der endgültigen Inkraftsetzung des Bebauungsplanes vorbereitende Bodenarbeiten notwendig. Da das betreffende Gebiet derzeit noch als Landschaftsschutzgebiet eingestuft ist, wurde eine naturschutzrechtliche Befreiung für diese Geländemodellierungen beantragt.
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde hat dieser Befreiung in seiner Sitzung am 3. September 2024 widersprochen. Die Begründung des Beirats umfasst die Bedenken, dass Eingriffe vor dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes stattfinden könnten, sowie die Forderung nach einer erneuten Prüfung hinsichtlich des Denkmalschutzes und der Alternativenprüfung.
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung nun vor, den Widerspruch des Naturschutzbeirates als unberechtigt zu bewerten, sodass die Untere Naturschutzbehörde die Befreiung erteilen kann. Die Behörde begründet das Vorhaben mit dem überwiegenden öffentlichen Interesse an der Sicherheit und Ordnung sowie der Notwendigkeit, archäologische Untersuchungen frühzeitig durchzuführen, um Verzögerungen im Bauablauf zu vermeiden.
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