Anmeldung zur Dringlichkeitsliste 2025
20241993 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.09.2024 · Umwelt- und Grünflächenamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant, eine Maßnahme zur Grundwassersanierung in die Dringlichkeitsliste 2025 aufzunehmen, um Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen zu beantragen. Der entsprechende Beschlussvorschlag wird im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 19. September 2024 beraten.
Gegenstand der Vorlage ist das Grundwassersanierungskonzept Zollstraße. Untersuchungen haben im Bereich der Zollstraße sowie im Grenzgraben im Südpark Konzentrationen von Trichlorfluormethan und BTEX im Grundwasser und Quellwasser festgestellt, die nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz als schädliche Veränderungen eingestuft werden. Um die Schadstofffahne in den karbonischen Sedimenten besser kartieren zu können, sollen fünf weitere Messstellen in das bestehende Netz aufgenommen werden. Zudem ist vorgesehen, das Wasser an vier ausgewählten Stellen der Seitenarme des Grenzgrabens sowie das Grundwasser an den vorhandenen Messstellen zweimal zu beproben und zu analysieren. Ergänzend sollen Abflussmessungen an zwei Quellschüttungen durchgeführt werden, um auf Basis der Ergebnisse Sanierungsvorschläge zur Reinigung des belasteten Wassers und zur Unterbindung des Austrags in Oberflächengewässer zu erarbeiten.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist für den Zeitraum 2025 bis 2026 vorgesehen. Die geschätzten Kosten für die Durchführung belaufen sich auf 230.000 Euro.
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