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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 01Einwohnerfragehalbestunde
- Fragen zur Einwohnerfragehalbestunde des Rates gem. § 2 a der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO)Zur Vorlage · 20231082 · Einwohnerfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Einwohnerfragehalbestunde des Rates am 4. Mai 2023 wurden durch drei Bürger Fragen zur rechtlichen Situation im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Firma Ecosoil eingereicht. Die Anfrage thematisiert, ob die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit durch den von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorbescheid für das Unternehmen verbindlich festgestellt werden konnte, obwohl die immissionsschutzrechtliche Genehmigung in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg liegt. Es wird zudem gefragt, ob ein solcher Vorbescheid Schadensersatzansprüche gegenüber der Stadt Bochum hätte auslösen können, falls der von der Bezirksvertretung Nord angeregte Bebauungsplan nebst Veränderungssperre aufgestellt worden wäre und ob hierzu Rechtsrat durch das Rechtsamt der Stadt eingeholt wurde.
Des Weiteren wird nach der Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen sowie der Höhe der von der Stadt Bochum zu tragenden Gericht- und Anksamtskosten gefragt, nachdem das Verfahren infolge der Rücknahme des Vorbescheids durch die Stadt unstreitig erledigt wurde. Zudem wird angefragt, ob Schadensersatzansprüche entstehen können, da die Bezirksregierung Arnsberg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wegen fehlender verkehrlicher Erschließung abgelehnt hat, während die Stadt Bochum die Vorlage dieser Voraussetzung für den Erlass des Vorbescheids als gegeben angenommen hatte.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung)
- 1.Beschlussangelegenheiten
- 1.1Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH hier: Aufhebung des Betrauungsaktes, Änderung des Gesellschaftsvertrages und der GesellschaftervereinbarungZur Vorlage · 20230443 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Aufhebung des Betrauungsaktes für die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) mit rückwirkender Wirkung zum 1. Januar 2023. Ein Rechtsgutachten hat ergeben, dass die Zuschüsse für den Bäderbetrieb aufgrund ihres lokalen Charakters nicht den Tatbestand einer unzulässigen EU-Beihilfe erfüllen. Die Aufhebung soll eine flexiblere Gestaltung der Gesellschafterzuschüsse ermöglichen.
Im Zuge dieser Maßnahme sollen auch der Gesellschaftsvertrag der FMR sowie die Gesellschaftervereinbarungen angepasst werden. Der überarbeitete Gesellschaftsvertrag sieht unter anderem die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes um den Bereich Altenhilfe vor. Zudem werden Regelungen zur Durchführung digitaler Sitzungen der Gesellschafterversammlung und des Aufsichtsrates sowie zur Bildung von Ausschüssen aufgenommen.
Die Anpassung der Gesellschaftervereinbarung für die Betriebsstätte Kemnade bezieht sich auf das Jahr 2023. Angesichts gestiegener Personal- und Energiekosten sollen die Zuschüsse angepasst und die Fälligkeiten der Zahlungen vereinheitlicht werden. Die Umsetzung der Beschlüsse ist an die Bedingung einer positiven verbindlichen Auskunft des Finanzamtes sowie an die Zustimmung der weiteren Gesellschafter und der Kommunalaufsichtsbehörde gebunden.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.04.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.2Wirtschaftsplan 2023 der SBO Senioreneinrichtung der Stadt Bochum gGmbHZur Vorlage · 20230830 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Wirtschaftsplan 2023 der SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH entscheiden. Die Vorlage folgt auf die Beschlüsse des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung vom 27. März 2023.
Die Gesellschaft befindet sich seit dem 1. März 2023 in einer Sanierungsphase, unter Einbeziehung eines externen Sanierungsgeschäftsführers. Die Planung sieht vor, dass aus den Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2023 ein Ergebnisbeitrag von 0,75 Millionen Euro erzielt wird, der im Jahr 2024 auf 2,6 Millionen Euro ansteigen soll.
Für das Geschäftsjahr 2023 werden Erträge in Höhe von rund 36,3 Millionen Euro gegenüber Aufwendungen von etwa 38,7 Millionen Euro prognostiziert. Dies entspricht einem operativen Planverlust von 2,4 Millionen Euro. Durch außerordentliche Effekte, wie den Nettoerlös aus dem Verkauf des Grundstücks „Glockengarten“ in Höhe von circa 2,0 Millionen Euro sowie Kosten für den Abriss des AKH, wird unter Berücksichtigung der Sanierungsbeiträge ein ausgeglichenes Ergebnis angestrebt.
In der mittelfristigen Planung ist eine Erweiterung der Pflegeplatzkapazitäten von 630 auf 722 Plätze vorgesehen, was unter anderem durch die Eröffnung der Einrichtung an der Sommerdellenstraße Mitte 2024 erfolgt. Bei den Personalkosten ist für 2023 eine Reduzierung der Ausgaben für Personalleasing von rund 1,4 Millionen Euro im Vorjahr auf 600.000 Euro vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.04.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.3Bebauungsplan Nr. 870a – 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 870 – Südring/Universitätsstraße – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20230795 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 870a für das Gebiet Südring/Universitätsstraße vor. Ziel der Vorlage ist es, den bestehenden Bebauungsplan Nr. 870, der eine Hochhausbebauung sowie ein Parkhaus vorsieht, an ein neues Bauvorhaben anzupassen. Während die ursprüngliche Planung durch einen anderen Vorhabenträger nicht umgesetzt wurde, plant nun ein neuer Investor eine bauliche Konzeption innerhalb der bereits festgelegten Gebäudekubatur.
Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen betreffen die Art der Nutzung sowie technische Details. Die Festsetzung als Sondergebiet für Hotel, Wohnen und Parkhaus bleibt bestehen. Neu ist jedoch der Ausschluss bestimmter Vergnügungsstätten und Gewerbebetrieben sexuellen Charakters sowie die Zulassung von kleinflächigem Einzelhandel. Zudem sind geringfügige Anpassungen bei den Baulinien, Baugrenzen und der Fassadengestaltung vorgesehen, um technische Anlagen wie Lüftungssysteme oder Trafostationen zu ermöglichen. Auch die Schallschutzregelungen wurden an aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen angepasst.
Das Verfahren wurde als vereinfachtes Verfahren gemäß Baugesetzbuch durchgeführt, wobei die Grundzüge der ursprünglichen Planung unberührt bleiben. Klimarelevante Auswirkungen werden durch den bestehenden Umweltbericht des Bebauungsplanes Nr. 870 abgedeckt. Die Vorlage liegt zur Entscheidung für den Rat vor.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 5 (LINKE)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (Linke)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, BD, PAR&StG, UWG:FB, OB)
- 25.04.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, BD, Die PARTEI/ STADTGESTALTER, UWG: FB)Dagegen: 1 (Die LINKE.)Enthaltungen: 0
- 20.04.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230795Abstimmungsergebnis:Enthaltungen: 1 (Die PARTEI)Dagegen: 2 (DIE LINKE.)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 5 (LINKE)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB) - 1.4Bebauungsplan Nr. 1007 – Hofsteder Straße – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20230632 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan Nr. 1007 – Hofsteder Straße – als Satzung zu beschließen. Ziel des Plans ist der Schutz und die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in Bochum. Konkret soll die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten im Plangebiet unterbunden werden, sofern diese außerhalb der im Masterplan Einzelhandel definierten Zentren liegen. Das Gebiet umfasst Flächen nördlich der Autobahn A 40 sowie beiderseits der Erschließungsstraße zu den Grundstücken Hofsteder Straße 170 bis 178.
Das Verfahren wird als ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt, um einen rechtlichen Mangel im ursprünglichen Planungsverfahren zu beheben. Dieser Fehler wurde nach einer Klage einer Lebensmitteldiscounterkette vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen festgestellt, da Teile des Gebiets planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen sind. Der neue Entwurf korrigiert die Abgrenzung des Plangebietes durch Herausnahme der entsprechenden Flächen. Die Verwaltung beantragt zudem, den Bebauungsplan rückwirkend zum 14. Juni 2021 in Kraft zu setzen. Durch die Festsetzungen wird ein bisher bestehendes Baurecht für bestimmte Nutzungen entzogen, wobei bestehende Nutzungen nicht von den Regelungen betroffen sind.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.04.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.04.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230632
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR) - 1.5Erste Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung Nr. 482 GN – Siedlung Dahlhauser Heide –Zur Vorlage · 20230660 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat eine Beschlussvorlage zur ersten Änderungssatzung der Gestaltungssatzung Nr. 482 GN für die Siedlung Dahlhauser Heide vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 20230660 sieht Anpassungen bei der Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen vor, um energetischen Anforderungen und dem Klimaschutz Rechnung zu tragen.
Die vorgeschlagene Änderung des Paragrafen 7 Absatz 4 ermöglicht die Nutzung von Dachflächen für Photovoltaik unter Einhaltung bestimmter gestalterischer Vorgaben. Neben schwarzen Solardachpfannen sind Photovoltaikanlagen zulässig, sofern die Module sowie Rahmen und Befestigungselemente in Schwarz oder in der Farbe der vorhandenen Dachhaut gehalten sind. Dabei darf keine Unterkonstruktion über das Maß der Anlage hinausragen. Zudem müssen die Anlagen mit einheitlichen Abständen zu Dachaufbauten wie Schornsteinen oder Gauben montiert werden und parallel zur Dachneigung verlaufen, um ein harmonisches Erscheinungsbild der historischen Siedlung zu wahren.
Von dieser Änderung ausgenommen sind Solarthermieanlagen, da deren Aufbauhöhe nicht mit dem Erhalt der historischen Dachlandschaft vereinbar ist. Der Entwurf durchläuft die Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte sowie Vorberatungen in den Ausschüssen für Planung und Grundstücke sowie im Haupt- und Finanzausschuss, bevor der Rat der Stadt Bochum im Mai 2023 über die Entscheidung berät.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.04.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.04.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230660
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.6Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 46 E: Bottroper Straße / Hilgerstraße (Thurmfeld) in EssenZur Vorlage · 20230247 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 46 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) entscheiden. Betroffen ist das Areal „Thurmfeld“ an der Bottroper Straße und Hilgerstraße in Essen. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sieht eine Neuausrichtung der Flächennutzung sowie eine Anpassung der Gebietsgrenzen vor.
Im Rahmen der Änderung soll der Umfang des Plangebietes von bisher 8,9 auf etwa 11,5 Hektar erweitert werden. Dabei wird die Fläche zwischen der Hilgerstraße, der Bersonstraße und dem Segerothpark in den Änderungsbereich einbezogen. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Entwicklung als Sonderstandort für Forschung, Lehre sowie gewerbliche Zwecke zu schaffen. Die bisherige Festlegung als Wohn- und Gewerbebaufläche soll durch die Ausweisung als Sonderbaufläche für Freizeit, Erhebung, Sport sowie für Hochschule, Bildung und Forschung ersetzt werden.
Die Verwaltung beantragt zudem die öffentliche Auslegung des Planentwurfs sowie die Beteiligung der öffentlichen Stellen und Behörden. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden, wobei keine wesentlichen Bedenken gegen die Planung vorgebracht wurden. Der Rat soll die Ergebnisse dieser Beteiligung zur Kenntnis nehmen und den weiteren Prozess einleiten.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 8 (LINKE/UWG:FB)
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Linke, UWG:FB)
- 28.03.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Die LINKE.)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 8 (LINKE/UWG:FB) - 1.7Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 53 GE: Gewerbepark Schalke-Nord in GelsenkirchenZur Vorlage · 20230248 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 53 GE zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) entscheiden. Bei dem Verfahren geht es um den Gewerbepark Schalke-Nord in Gelsenkirchen, welcher Teil der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr ist. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sieht vor, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange einzuleiten.
Gegenstand der Änderung ist die Vorbereitung zur Wiedernutzung eines weitgehend brachgefallenen Gewerbeareals. Im Rahmen des Verfahrens soll eine Fläche für einen örtlichen Hauptverkehrszug, der nicht mehr gebaut werden soll, in die angrenzenden Nutzungen – bestehend aus gewerblichen Bauflächen und Grünflächen – integriert werden. Die Ergebnisse der bereits durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Spätsommer 2022 sollen dabei vom Rat zur Kenntnis genommen werden. Laut der Verwaltung haben sich die Planungsziele aufgrund der eingegangenen Anregungen nicht verändert.
Das weitere Verfahren sieht eine einmonatige öffentliche Auslegungsfrist vor. Im Anschluss an die Beteiligungsphase wird die Planänderung erneut in die zuständigen Gremien eingebracht und zur abschließenden Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 8 (LINKE/UWG:FB)
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Linke, UWG:FB)
- 28.03.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Die LINKE.)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 8 (LINKE/UWG:FB) - 1.8Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 48 MH (Sport- und Freizeitanlagen Uhlenhorstweg) in Mülheim an der RuhrZur Vorlage · 20230252 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum einen Beschlussvorschlag zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vor. Gegenstand ist das Änderungsverfahren 48 MH, welches die Sport- und Freizeitanlagen am Uhlenhorstweg in Mülheim an der Ruhr betrifft. Der Beschluss umfasst die Abwägung von Anregungen und Stellungnahmen aus den Phasen der frühzeitigen sowie förmlichen Beteiligung und sieht einen Feststellungsbeschluss für das Verfahren vor.
Das betroffene Gebiet im Mülheimer Stadtteil Broich umfasst etwa 5,7 Hektar. Während die Fläche derzeit als Wald- bzw. Waldbereich mit der Festlegung eines regionalen Grünzugs eingestuft ist, sieht die Änderung eine Umwidmung in eine Sonderbaufläche für Sport, Freizeit und Erholung sowie in einen allgemeinen Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen vor. Ziel dieser Anpassung ist es, die bestehenden Sport- und Freizeitanlagen, darunter ein Hockey- und Tennisverein sowie Reitanlagen, rechtlich zu sichern. Die Planung ermöglicht zudem eine bestandsorientierte Weiterentwicklung durch den Neubau von Ersatzbauten oder geringfügige Erweiterungen bestehender baulicher Anlagen. Nach der Beschlussfassung wird das Verfahren der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 8 (LINKE/UWG:FB)
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Linke, UWG:FB)
- 28.03.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (12. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (Die LINKE.)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 8 (LINKE/UWG:FB) - 1.9Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum hier: 2. ÄnderungsfassungZur Vorlage · 20230479 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20230479 die zweite Änderungsfassung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) vorgelegt. Die Neufassung basiert auf einem Auftrag des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling aus dem Jahr 2021, welcher auf einen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Grüne zurückgeht.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Neuregelung der Abschlussprüfung. Der Entwurf empfiehlt, das Wirtschaftsprüfungsunternehmen nach spätestens fünf Jahren zu wechseln, um sich am PCGK des Landes Nordrhein-Westfalen zu orientieren. Diese Regelung ist als Empfehlung formuliert, sodass Unternehmen bei begründeten Ausnahmen von der Fünfjahresfrist abweichen können, sofern sie diese Abweichung jährlich offenlegen und begründen.
Darüber hinaus wird die soziale und ökologische Verantwortung als Grundsatz für die Unternehmensführung in den Bereichen Leitung, Überwachung und Kontrolle der Beteiligungsunternehmen verankert. Während die Nachhaltigkeit als Prinzip aufgenommen wurde, bleibt eine spezifische Regelung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgrund noch ausstehender nationaler Gesetzgebung vorerst aus. Die Vorlage enthält zudem redaktionelle Anpassungen sowie Aktualisierungen infolge von Gesetzesänderungen und Rückmeldungen aus den Beteiligungsunternehmen und Aufsichtsräten.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 8 (BD/UWG:FB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 20.04.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (24. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 1.10Radverkehrskonzept 2023Zur Vorlage · 20230262 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20230262 das neue Radverkehrskonzept 2023 zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Konzept ersetzt die Planung aus dem Jahr 1999 und ist Bestandteil des Mobilitätskonzeptes der Stadt Bochum. Ziel der Neuausrichtung ist es, den Anteil des Radverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen bis zum Jahr 2030 auf 15 Prozent zu steigern und langfristig eine Quote von 25 Prozent zu erreichen.
Das Konzept definiert ein hierarchisches Radverkehrsnetz, das aus Radschnellwegen, Velorouten sowie Haupt- und Nebenrouten besteht. Zur Steigerung der Sicherheit und des Komforts werden verbindliche Qualitätsstandards für die Infrastruktur festgelegt, darunter Sollbreiten von 2,50 Metern auf Hauptrouten und 2,0 Metern auf Nebenrouten. Ein neu erstelltes Radverkehrskataster dient künftig als Arbeitsgrundlage, um den Bestand der Infrastruktur zu bewerten und Netzlücken zu identifizieren.
Weitere Schwerpunkte liegen im Ausbau der Fahrradparkplätze in Wohngebieten, wobei in den kommenden drei Jahren die Installation von 2.000 zusätzlichen Stellplätzen vorgesehen ist. Zudem umfasst das Vorhaben die Erstellung von Schulwegplänen für alle weiterführenden Schulen, um sichere Routen für Kinder auszuweisen. Als Richtschnur für das Verwaltungshandeln dient ein Maßnahmenkatalog mit 125 prioritären Vorhaben, die als Grundlage für künftige Um- und Ausbauten der Verkehrsinfrastruktur dienen sollen.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 9 (LINKE/PAR&StG/FDP)dagegen: 16 (CDU/BD)dafür: 50 (SPD/Grüne/UWG:FB/PAR/OB)
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.04.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FPD, LINKE., P&STG)Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 8 (SPD, Grüne)
- 29.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen3, CDU
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (18. Sitzung) — Zunächst wurde über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion abgestimmt (s. hierzu TOP 2.2.1)Sodann erfolgte die Abstimmung über die ursprüngliche Beschlussvorlage.Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 11 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Dagegen: 4 (CDU)Entha
- 21.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (21. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 16.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230262Enthaltungen: 1 (DIE LINKE.)Dagegen: 4 (CDU, BD)Dafür: 12 (SPD, Grüne, Die PARTEI, FDP)
- 15.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (18. Sitzung) — Zunächst wurde über den Änderungsantrag der CDU abgestimmt (s. hierzu Protokollierung zu TOP 2.3.1) Dieser wurde mehrheitlich abgelehnt. Sodann wurde über den ursprünglichen Beschlussvorschlag abgestimmt. ErgebnisMehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:
- 22.02.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (21. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 9 (LINKE/PAR&StG/FDP)dagegen: 16 (CDU/BD)dafür: 50 (SPD/Grüne/UWG:FB/PAR/OB) - 1.10.1Radverkehrskonzept 2023 - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20231147 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit einem Änderungsantrag zur Sitzung des Rates am 4. Mai 2023 regelt Dr. Stefan Jox von der CDU die Verwendung des Radverkehrskonzepts 2023 als Grundlage für bauliche Maßnahmen an der Verkehrsinfrastruktur in Bochum. Der Antrag sieht vor, dass der Rat das Konzept als Handlungsgrundlage für Um- und Ausbauten beschließt. Die im Rahmen des Konzepts durch einen Gutachter erstellte Maßnahmenliste soll dabei als Richtschnur für das Verwaltungshandeln dienen.
Besondere Regelungen betreffen Maßnahmen, welche die Leistungsfähigkeit anderer Verkehrsträger beeinträchtigen, zum Wegfall von Parkplätzen führen oder den öffentlichen Personennahverkehr beeinflussen. Solche Vorhaben sollen den zuständigen Fachausschüssen sowie den Bezirksvertretungen gesondert zur Entscheidung vorgelegt werden. Zudem wird eine Informationspflicht für die Gremien festgelegt: Über geplante Baumaßnahmen, damit verbundene Kosten sowie über Verzögerungen oder Kostensteigerungen bei bereits laufenden Projekten müssen die betroffenen Ausschüsse und Bezirksvertretungen rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden.
Die Begründung des Antrags betont die Notwendigkeit eines sicheren Radwegenetzes, das mit regionalen und landesweiten Wegen verknüpft ist und den Anforderungen von Pendlern, Schülern sowie Freizeitfahrern gerecht wird. Dabei sollen die Interessen von Fußgängern, Radfahrenden, dem ÖPNV und dem motorisierten Individualverkehr berücksichtigt werden.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung)
- 1.10.2Radverkehrskonzept 2023 - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei&Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20231169 · Antrag
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Die Fraktion PARTEI/STADTGESTALTER hat für die 23. Sitzung des Bochumer Rates am 4. Mai 2023 einen Änderungsantrag zum Radverkehrskonzept 2023 eingebracht. Der von Fraktionsvorsitzendem Dr. Volker Steude formulierte Antrag sieht verschiedene Ergänzungen zum vorliegenden Beschlussvorschlag vor. Dazu gehört die öffentliche Zugänglichmachung des Katasters der vorhandenen Radwege, beispielsweise in Form einer interaktiven Karte. Zudem wird gefordert, das Ziel eines Radverkehrsanteils von 25 % am Modal-Split bis zum Jahr 2030 beizubehalten.
Der Antrag umfasst zudem die Erstellung einer konkreten Maßnahmenliste für Umbaumaßnahmen mit einem Realisierungshorizont von zehn Jahren, welche alle zwei Jahre validiert und fortgeschrieben werden soll. Dabei sollen Hauptrouten gegenüber Velorouten priorisiert werden. Die Verwaltung soll darüber hinaus prüfen, ob ergänzend zum Radschnellweg RS1 weitere überregionale Radschnellverbindungen im Stadtgebiet als Ergänzung zum Hauptnetz in Betracht kommen. Bezüglich der Nutzung ehemaliger Bahntrassen hält die Fraktion fest, dass diese nur dann einen Beitrag zur Verkehrswende leisten, wenn ein entsprechender Verkehrsbedarf entlang der vorhandenen Trassierungen besteht.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung)
- 1.11Beirat für Gestaltung und Baukultur: Verabschiedung eines externen Mitgliedes und Nachbesetzung eines neuen externen MitgliedesZur Vorlage · 20230836 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur personellen Neubesetzung des Beirats für Gestaltung und Baukultur vorgelegt. Das Ende der Amtszeit der bisherigen Vorsitzenden, der Architektin Annette Paul, ist für Juli 2023 vorgesehen, nachdem sie zwei Amtsperioden im Gremium tätig war. Mit dem Ausscheiden von Annette Paul wird sowohl ein neues externes stimmberechtigtes Fachmitglied als auch eine neue Leitung des Beirats benötigt.
Zur Nachbesetzung schlägt die Verwaltung die Berufung der Architektin Sarah Escher aus Düsseldorf als neues stimmberechtigtes Mitglied vor. Die Auswahl erfolgte in Abstimmung mit dem Bund Deutscher Architekten (BDA) Bochum. Der Beirat, der die Stadt bei baulichen Projekten und Bauleitplanverfahren berät, soll sich im Rahmen einer Sitzung am 25. August 2023 neu konstituieren. In dieser Sitzung werden auch die neue Vorsitzende oder der neue Vorsitzende sowie die Stellvertretung durch die Mitglieder des Beirats gewählt. Die Verwaltung wird hierzu einen Vorschlag aus dem Kreis der bereits erfahrenen stimmberechtigten Mitglieder einbringen.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.04.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.12Benennung (Bestellung, Vorschlag) von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bochum in Unternehmen hier: Mitgliederversammlung der Baugenossenschaft „Heimat“ Bochum-Stiepel eG (Nachfolge Herr Kröck)Zur Vorlage · 20230904 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Neubesetzung eines Vertreters in der Mitgliederversammlung der Baugenossenschaft „Heimat“ Bochum-Stiepel eG entscheiden. Hintergrund der Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung ist das Ausscheiden von Eckart Kröck aus dem Dienst der Stadt Bochum aufgrund seines Eintritts in den Ruhestand. Da die Bestellung als städtischer Vertreter an die Ausübung des städtischen Amtes gebunden ist, endet mit seinem Ausscheiden auch sein Mandat in der Genossenschaft.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Kröck aus der Mitgliederversammlung abzurufen und Heike Möller, die Leiterin des Amtes für Stadtplanung, als neue Vertreterin der Stadt Bochum zu benennen. Die Stadt Bochum hält zehn Geschäftsanteile an der Baugenossenschaft „Heimat“ Bochum-Stiepel eG.
Die Amtszeit der neuen Vertreterin soll der laufenden Wahlperiode des Rates entsprechen und sich bis zur nächsten Neuwahl erstrecken. Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor die endgültige Entscheidung im Rat am 4. Mai 2023 erfolgt.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.04.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.13Wahl von Vertrauenspersonen als Beisitzer*innen zu dem Ausschuss für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 – 31.12.2028 (Schöffenwahlausschuss)Zur Vorlage · 20230286 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat soll für die Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Schöffenwahlausschuss wählen. Dieser Ausschuss ist für die Auswahl von Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen aus den von der Stadt Bochum aufgestellten Vorschlagslisten zuständig.
Der Ausschuss setzt sich laut der Beschlussvorlage des Rechtsamtes aus einem Vorsitzenden vom Amtsgericht, einer Verwaltungsbeamtin oder einem Verwaltungsbeamten der Amtsleitung des Rechtsamtes sowie sieben durch den Rat zu wählenden Vertrauenspersonen zusammen. Für jede gewählte Vertrauensperson ist zudem eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu benennen. Die Wahl der Beisitzer erfordert im Rat eine Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, wobei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erreicht sein muss.
Mit der vorliegenden Vorlage wird zudem auf eine Änderung des Verfahrens hingewiesen: Das Vorschlagsrecht für die sieben Vertrauenspersonen liegt nun bei den Fraktionen im Rat. Zuvor waren verschiedene Organisationen wie der DGB, die Caritas, die AWO oder das DRK zur Einreichung von Vorschlägen berechtigt. Den Fraktionen steht es jedoch frei, weiterhin auf Vorschläge dieser oder anderer Organisationen zurückzugreifen. Die Wahl der Vertrauenspersonen muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben bis zum 31. Mai 2023 abgeschlossen sein.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 22.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (19. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten - 1.13.1Wahl von Vertrauenspersonen als Beisitzer*innen zu dem Ausschuss für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 - 31.12.2028 (Schöffenwahlausschuss) - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" / "Die Grünen im Rat" / CDU -Zur Vorlage · 20230861/1 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Änderungsantrag zur Sitzung des Rates am 30. März 2023 wird die Besetzung des Schöffenwahlausschusses geregelt. Die von den Fraktionen der SPD, der Grünen und der CDU eingereichte Vorlage sieht die Benennung von sieben Vertrauenspersonen sowie deren Stellvertretungen vor. Diese sollen verschiedene Organisationen repräsentieren, darunter die AWO, der DGB/ver.di, die Jüdische Gemeinde, der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Alevitische Gemeinde, die Caritas und der Bund der Vertriebenen.
Für die Positionen der Jüdischen Gemeinde sowie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, bei denen die internen Benennungsprozesse der Organisationen noch ausstehen, beantragt der Antrag, Ratsmitglieder als Vertrauenspersonen und Stellvertreter in den Ausschuss zu berufen. Die Vorlage legt zudem für die übrigen genannten Organisationen entsprechende Vertreter und deren Stellvertretungen fest.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
- 30.03.2023 · Rat (22. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung. - 1.13.2Wahl von Vertrauenspersonen als Beisitzer*innen zu dem Ausschuss für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 - 31.12.2028 (Schöffenwahlausschuss) - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" / "Die Grünen im Rat" / CDU -Zur Vorlage · 20230861/2 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Grüne und CDU haben einen Änderungsantrag für die Ratssitzung am 4. Mai 2023 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 1.13 zur Besetzung des Schöffenwahlausschusses.
Mit diesem Vorhaben sollen sieben Vertrauenspersonen sowie deren Stellvertretungen für den Ausschuss benannt werden. Die Nominierungen beziehen sich auf Vertreter verschiedener Organisationen und Verbände. Konkret sind Personen der AWO, des DGB/ver.di, der Jüdischen Gemeinde, des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, der Alevitischen Gemeinde, der Caritas sowie des Bundes der Vertriebenen für die Besetzung vorgesehen. Für jede dieser Institutionen wird jeweils eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Person vorgeschlagen.
Der Antrag wurde von Mitgliedern der beteiligten Fraktionen im Rat eingereicht.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
Ergebnis: Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung. - 1.13.3Wahl von Vertrauenspersonen als Beisitzer*innen zu dem Ausschuss für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 - 31.12.2028 (Schöffenwahlausschuss) - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" / "Die Grünen im Rat" / CDU -Zur Vorlage · 20230861/3 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Für die Sitzung des Rates am 4. Mai 2023 liegt ein Änderungsantrag zur Besetzung des Schöffenwahlausschusses vor. Die Fraktionen der SPD, der Grünen und der CDU haben diesen Antrag an den Oberbürgermeister gerichtet. Gegenstand der Vorlage ist die Benennung von sieben Vertrauenspersonen sowie deren Stellvertretungen für das Gremium.
Der Antrag sieht vor, dass Vertreter verschiedener Organisationen in den Ausschuss berufen werden. Die vorgeschlagenen Institutionen umfassen die AWO, den DGB/ver.di, die Jüdische Gemeinde, den Paritätischen Wohlfahrtsverband, die Alevitische Gemeinde, die Caritas sowie den Bund der Vertriebenen. Für jede dieser Organisationen wurden jeweils eine Vertrauensperson und eine Stellvertretung für die Arbeit im Schöffenwahlausschuss vorgeschlagen. Die entsprechenden personellen Besetzungen sind in dem vorliegenden Dokument detailliert aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung)
- 1.14Wiederwahl von Stadtbaurat Dr.-Ing. Markus BradtkeZur Vorlage · 20230297 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20230297 einen Beschluss zur Wiederwahl von Stadtbaurat Dr.-Ing. Markus Bradtke vorbereitet. Da die erste Amtszeit des Beigeordneten am 30. September 2023 endet, sieht der Vorschlag eine erneute Ernennung für die Dauer von acht Jahren vor. Die neue Amtsperiode würde somit vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2031 reichen.
Mit der geplanten Wiederwahl ist laut dem Entwurf des Amtes für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation auch eine Beförderung in die Besoldungsgruppe B 6 LBesG NRW verbunden, die ab dem 1. Oktober 2023 wirksam werden soll. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Eingruppierungsverordnung.
Hinsichtlich der finanziellen Folgen weist die Vorlage zusätzliche Personalkosten aus. Für den Zeitraum von Oktober bis Dezember 2023 werden Mehrkosten in Höhe von etwa 1.600 Euro brutto erwartet. Für das Jahr 2024 belaufen sich die jährlichen Folgelasten durch die Beförderung auf rund 6.500 Euro brutto. Der Rat wird in seiner Sitzung am 4. Mai 2023 über den vorliegenden Beschlussvorschlag entscheiden.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag - 1.14.1Wiederwahl von Stadtbaurat Dr.-Ing. Markus Bradtke - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei&Stadtgestalter -Zur Vorlage · 20231170 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der 23. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 4. Mai 2023 wurde ein Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 1.14 vorgelegt, der die Wiederwahl von Stadtbaurat Dr.-Ing. Markus Bradtke betrifft. Der von Fraktionsvorsitzendem Dr. Volker Steude eingereichte Antrag fordert eine Änderung des bestehenden Beschlusstextes bezüglich der Neubesetzung dieser Position.
Der Antrag sieht vor, dass die Stelle des Beigeordneten für Stadtplanung offiziell ausgeschrieben und neu besetzt wird. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Inanspruchnahme eines Personalberatungsunternehmens im Bereich Executive Search zu prüfen, um eine aktive Anwerbung geeigneter Führungskräfte zu ermöglichen. Eine schriftliche Begründung für diesen Änderungsantrag liegt dem Dokument nicht bei; die entsprechenden Erläuterungen sollten laut Antrag mündlich erfolgen.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung)
- 2.Anträge
- 2.1Jedem Haushalt einen BaumZur Vorlage · 20230950 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat einen Antrag mit der Nummer 20230950 gestellt, der die Erarbeitung eines Konzepts zur Baumpflanzung für Bochumer Haushalte fordert. Das Vorhaben sieht vor, dass die Stadtverwaltung ein Modell entwickelt, welches es Bewohnern ermöglicht, auf ausgewiesenen Flächen im Stadtgebiet Bäume zu pflanzen und zu pflegen.
Das geplante Konzept soll Regelungen für die Auswahl geeigneter Flächen sowie für die Durchführung der Pflanzungen enthalten. Dabei wird angestrebt, durch eine Auswahl unterschiedlicher Baumarten die Artenvielfalt zu fördern. Der Antrag sieht vor, dass Haushalte entweder die Möglichkeit zur Selbstpflanzung erhalten oder eine Form der Patenschaft übernehmen können. Die Maßnahme soll auf einen Baum pro Haushalt begrenzt sein.
Ziel des Antrags ist es, Bürgern ohne eigenes Grundstück die Teilnahme an der Begrünung des Stadtgebietes zu ermöglichen und so einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Sobald die Verwaltung das entsprechende Konzept erarbeitet hat, soll dieses dem Rat der Stadt Bochum zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 14.06.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (19. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagDafür: 1 (BD)Dagegen:13 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, Die LINKE., FDP)Enthaltungen: 1 (Die PARTEI/STADTGESTALTER)
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen. - 2.2UmbesetzungZur Vorlage · 20231022 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die GRÜNEN im Rat hat für die Sitzung des Rates am 4. Mai 2023 einen Antrag zur Änderung der Ausschussbesetzung eingereicht. Der vorliegende Antrag vom 17. April 2023 befasst sich mit einer Umbesetzung innerhalb des Ausschusses für Sport, Bewegung und Freizeit.
Nach den im Dokument enthaltenen Planungen soll die bisherige Zusammensetzung des Gremiums angepasst werden. Konkret ist vorgesehen, dass ein sachkundiger Einwohner aus dem Ausschuss ausscheidet und durch einen Einwohner ersetzt wird. Damit ändert sich der Status der Vertretung in diesem Bereich innerhalb des Ausschusses. Der Antrag wurde von den Fraktionsvorsitzenden an den Oberbürgermeister gerichtet, um die entsprechende personelle Neuregelung im genannten Gremium zu veranlassen.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3Ergänzende Besetzung in GremienZur Vorlage · 20231027 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat für die Sitzung des Bochumer Stadtrats am 4. Mai 2023 einen Antrag zur ergänzenden Besetzung von Ausschüssen vorgelegt. Mit diesem Vorhaben wird vorgeschlagen, zwei weitere stellvertretende Mitglieder in die entsprechenden Gremien zu wählen.
Konkret sieht der Antrag vor, Ralf Abhau als weiteres stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa zu berufen. Zudem soll Karl-Heinz Wickert als zusätzliches stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Planung und Grundstücke aufgenommen werden. Eine schriftliche Begründung für diese personellen Ergänzungen wurde im vorliegenden Dokument nicht aufgeführt; eine Erläuterung könnte gegebenenfalls mündlich erfolgen. Der Antrag geht von der Ratsfraktion Bündnis Deutschland aus.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (LINKE)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 4 (LINKE)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB) - 2.4Bus des WissensZur Vorlage · 20231039 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die im Rat der Stadt Bochum vertretene Fraktion hat mit der Vorlage 20231039 den Antrag gestellt, die Einführung eines „Busses des Wissens“ zu prüfen. Die Ratsmitglieder Monika Pieper und Irina Becker regen an, dass die Stadtverwaltung untersucht, unter welchen Voraussetzungen ein solches mobiles Kulturangebot als Ergänzung zum bestehenden städtischen Angebot etabliert werden kann.
Das Konzept sieht vor, dass der Bus Bildungsangebote in verschiedenen Stadtteilen sowie themenbezogene Medieninhalte bereitstellt. Mögliche Einsatzbereiche umfassen öffentliche Lesungen auf Marktplätzen oder die Nutzung als mobiles Museum, das durch Bochum und angrenzende Städte tourt. Ziel des Vorhabens ist es, Menschen zu erreichen, die bestehende kulturelle Einrichtungen wie das Kunstmuseum Bochum, das Schauspielhaus oder die Symphoniker bisher weniger nutzen. Der Bus soll dabei als Plattform dienen, um auf die städtischen Kulturangebote aufmerksam zu machen und neue Besuchergruppen anzusprechen.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 54 (SPD/Grüne/PAR&StG/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 20 (CDU/LINKE/BD)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 54 (SPD/Grüne/PAR&StG/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 20 (CDU/LINKE/BD) - 2.5Nachtsportangebote ermöglichenZur Vorlage · 20231040 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20231040 einen Antrag eingebracht, die Schaffung von Nachtsportangeboten zu prüfen. Der von Ratsmitglied Tim Woljeme gestellte Antrag fordert die Verwaltung auf, mögliche Standorte für solche Angebote zu identifizieren. Im Rahmen dieser Prüfung soll zudem die Bereitschaft von Sportvereinen und Jugendeinrichtungen ermittelt werden, diese Angebote zu begleiten.
Die Begründung des Antrags sieht in Nachtsportangeboten eine Ergänzung des kommunalen Sportangebots, etwa für Ballspiele oder Fitnessprogramme. Durch veränderte Arbeitsweltstrukturen bestehe eine Nachfrage nach Sportmöglichkeiten außerhalb der regulären Öffnungszeiten. Solche Angebote könnten als Alternative für Personen mit unregelmäßigen Arbeitszeiten dienen und dazu beitragen, zeitliche Überschneidungen bei der Nutzung von Sportanlagen durch Schulen und Vereine zu reduzieren. Als technische Voraussetzung wird eine entsprechende Beleuchtung angeführt, wobei die Interessen der Nachbarschaft gewahrt bleiben müssen.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 50 (SPD/Grüne/UWG:FB/PAR/OB)dafür: 24 (CDU/LINKE/BD/PAR&StG/FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 50 (SPD/Grüne/UWG:FB/PAR/OB)dafür: 24 (CDU/LINKE/BD/PAR&StG/FDP) - 2.6Abstellen von E-Rollern regelnZur Vorlage · 20231053 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20231053 einen Antrag gestellt, der eine Neuregelung für das Abstellen von E-Rollern im öffentlichen Raum vorsieht. Die Fraktion fordert den Rat auf, die Verwaltung damit zu beauftragen, Möglichkeiten zur Regulierung des Parkens von E-Rollern auf öffentlichen Straßen und Gehwegen zu prüfen. Dabei wird unter anderem die Erlassung einer Ordnungsverfügung als Instrument in Betracht gezogen, um festzulegen, wo und wie diese Fahrzeuge abgestellt werden dürfen.
Nach Begründung der Fraktion führt der Antrag an, dass das Abstellen kommerzieller E-Roller nach der Nutzung zu Gefahren für verschiedene Verkehrsteilnehmer führen kann. Davon seien insbesondere Fußgänger, Radfahrer sowie Personen mit Rollstühlen, körperlich eingeschränkte Menschen, ältere Mitbürger und Eltern mit Kinderwagen betroffen.
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Beratungsfolge
- 09.08.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (25. Sitzung)
- 31.05.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (24. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen. - 2.7Umbesetzungen im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie im Beirat „Leben im Alter“Zur Vorlage · 20231054 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat unter der Leitung von Fraktionsvorsitzendem Christian Haardt mit der Vorlage 20231054 einen Antrag auf personelle Umbesetzungen in zwei kommunalen Gremien eingereicht, welcher für die Ratssitzung am 4. Mai 2023 vorgesehen ist.
Der Antrag betrifft zunächst den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. In diesem Ausschuss soll ein sachkundiger Einwohner der DRK aus seinem Amt ausscheiden. Als Ersatz wird eine neue sachkundige Einwohnerin vorgeschlagen, die ebenfalls der DRK angehört.
Darüber hinaus sieht das Vorhaben Änderungen im Beirat „Leben im Alter“ vor. Der Antrag beinhaltet das Ausscheiden eines ordentlichen Mitglieds aus diesem Beirat sowie die Wahl eines neuen ordentlichen Mitglieds zur Nachfolge. Eine schriftliche Begründung für diese personellen Veränderungen liegt nicht vor; die Begründung soll gegebenenfalls mündlich erfolgen.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.8Moderne Technik für einen wirksamen HochwasserschutzZur Vorlage · 20231067 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag zur 23. Sitzung des Rates am 4. Mai 2023 vorgelegt. Darin wird die Verwaltung beauftragt, eine technische Datenerhebung zur Identifikation von Überschwemmungsrisiken zu prüfen. Die Umsetzung soll sich dabei an einem Projekt der Stadt Dormagen orientieren, welches den Einsatz von Sensorik an Straßeneinläufen vorsieht.
Der Antrag umfasst zudem die Prüfung technischer Voraussetzungen für die Untersuchung der gewonnenen Daten sowie deren Abgleich mit Wetter- und Niederschlagsdaten. Die Sensoren sollen den Füllstand von Straßenabläufen in definierten Zeitintervallen erfassen. Die Übertragung der Daten soll über LoRaWAN-Gateways an ein Kanalinformationssystem sowie eine zu errichtende Urbane Datenplattform erfolgen.
Ziel des Vorhabens ist es, Zusammenhänge zwischen Umgebungseigenschaften und den Füllgeschwindigkeiten der Senken zu erkennen und diese mit weiteren Informationen, wie etwa Wetterdaten oder den Pegelständen der Ruhr, zu kombinieren. Dies soll dazu dienen, lokale Starkregenereignisse besser steuern und hochwassergefährdete Bereiche genauer definieren zu können.
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- 31.05.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (24. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen. - 2.949€ Fahrtkostenpauschale für RatsmitgliederZur Vorlage · 20231068 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. hat für die 23. Ratssitzung am 4. Mai 2023 einen Antrag zur Senkung der monatlichen Fahrtkostenpauschale für Ratsmitglieder in Bochum eingebracht. Der Antrag sieht vor, die Pauschale zum nächstmöglichen Zeitpunkt von derzeit 79 Euro auf 49 Euro zu reduzieren.
Als Grundlage für diesen Vorschlag wird die Einführung des Deutschlandtickets angeführt, welches aktuell für 49 Euro angeboten wird. Die Fraktionsvorsitzenden Gültaze Aksevi und Horst Hohmeier begründen das Vorhaben damit, dass durch die Anpassung der Pauschale die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gefördert werden soll. Den Ratsmitgliedern soll dabei die Wahlfreiheit erhalten bleiben, ob sie den Betrag für den Erwerb eines Deutschlandtickets, die Kosten für Parkplätze am Rathaus oder die Kraftstoffkosten für private Fahrzeuge verwenden.
Durch die Reduzierung der Pauschale sollen laut dem Antrag jährlich Einsparungen von über 30.000 Euro erzielt werden. Diese Mittel sollen dem Sozialetat der Stadt Bochum zur Verfügung gestellt werden.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung)
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 2.10Flächenverbrauch-Stopp bis 2030Zur Vorlage · 20231069 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Bochumer Rat hat mit der Vorlage 20231069 einen Antrag zum Stopp des Flächenverbrauchs bis 2030 eingereicht. Ziel des Antrags ist es, die Netto-Versiegelung der Bochumer Grundfläche sukzessive so zu reduzieren, dass sie spätestens im Jahr 2030 den Wert Null erreicht. Ab diesem Zeitpunkt soll die jährliche Neuversiegelung die Menge der entsiegelten Flächen nicht mehr überschreiten.
Der Antrag sieht vor, dass bei neuen Bauprojekten auf bisher unversiegelten Flächen bereits in der Planungsphase gleich große Kompensationsflächen zur Entsiegelung sowie die dafür notwendigen Kosten ausgewiesen werden müssen. Um Auswirkungen auf das lokale Mikroklima zu berücksichtigen, sollen diese Flächen möglichst nah an den versiegelten Bereichen liegen. Zudem fordert die Fraktion eine Erhöhung der Bemühungen zum Bodenschutz durch den Schutz von Flächen mit hoher Bodenfunktion und die ökologische Aufwertung entsiegelter Flächen.
Zudem sollen künftige Verwaltungsvorlagen verpflichtend Angaben dazu enthalten, inwiefern Maßnahmen zu einer Flächenversiegelung führen oder Böden mit Funktionen für den Naturhaushalt betreffen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Gewährleistung einer Netto-Entsiegelung städtischer Grundflächen ab spätestens 2035 vorzulegen. Die Fraktionsvorsitzenden Gültaze Aksevi und Horst Hohmeier begründen das Vorhaben mit dem Schutz der Bodenressourcen und der Klimaanpassung.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (UWG:FB)dagegen: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/FDP/OB)dafür: 7 (LINKE/PAR&StG/PAR)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (UWG:FB)dagegen: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/FDP/OB)dafür: 7 (LINKE/PAR&StG/PAR) - 2.11Eckdaten für eine neue Gestaltungssatzung InnenstadtZur Vorlage · 20231071 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage 20231071 wurde ein Antrag zur Neugestaltung der Gestaltungssatzung für die Bochumer Innenstadt vorgelegt. Der von Fraktionsvorsitzendem Dr. Volker Steude eingereichte Entwurf legt Leitlinien für die Überarbeitung und erneute Vorlage eines entsprechenden Entwurfes fest.
Der Antrag sieht zwei räumlich getrennte Geltungsbereiche vor. Der erste Bereich umfasst die Geschäftsstraßen Kortumstraße, Huestraße, Bongardstraße und Massenbergstraße sowie die angrenzenden Platzsituationen und Verbindungswege innerhalb des Innenstadtrings bis zum Südring. Der zweite Bereich bezieht sich auf die ehemalige Altstadt und beinhaltet die Brückstraße, Bleichstraße, Große Beckstraße, Untere Marktstraße sowie Gerberstraße.
Inhaltlich konzentriert sich der Entwurf vorrangig auf die quantitative Begrenzung von Werbeanlagen, während auf weitreichende Vorgaben zur Fassadengestaltung verzichtet werden soll. Hierbei sind insbesondere die rechtlichen Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts Münster zu beachten. Zudem sieht der Antrag vor, dass die Stadt bei der Planung städtischer Plätze und Gebäude sowie bei Bauvorhaben auf städtischem Grund besonderen Wert auf eine hochwertige Gestaltung legt, um nach Möglichkeit stadtprägende Bauten zu schaffen.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 66 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/OB)dafür: 6 (LINKE/PAR&StG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 66 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/OB)dafür: 6 (LINKE/PAR&StG) - 2.12Mehr Badesicherheit durch Künstliche IntelligenzZur Vorlage · 20231073 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen eines Antrags für die 23. Sitzung des Rates der Stadt Bochum wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung in Kooperation mit den WasserWelten Bochum den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Unterstützung des Badepersonals prüft. Ziel ist es, die Sicherheit der Badegäste durch eine automatisierte und datenschutzkonforme Erkennung von Not- und Unfallsituationen zu erhöhen.
Die Prüfung soll sich vorrangig auf ein System beziehen, das bereits in der Stadt Wiesbaden eingesetzt wird. Die Verwaltung soll hierzu Kontakt mit der Stadt Wiesbaden aufnehmen, um Erfahrungen sowie Informationen zur Datenschutzkonformität einzuholen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen dem Rat sowie den Ausschüssen für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa, für Beteiligung und Controlling sowie für Sport, Bewegung und Freizeit vorgelegt werden.
Das vorgestellte Konzept sieht vor, dass Algorithmen Umrisse und Bewegungsmuster analysieren, um Notfälle wie Ertrinkungsunfälle zu erkennen. Bei einem Alarm würden die Bademeister über eine Smartwatch informiert, auf der auch Bildmaterial einsehbar ist. Das System soll das Personal unterstützen, jedoch nicht ersetzen. Der Antrag verweist zudem auf ähnliche Planungen in Darmstadt und nennt als Ziel die Aufrechterhaltung des Badebetriebs bei Personalknappheit sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
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- 26.05.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (16. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen. - 2.13Wiederbelebung des historischen Stadtzentrums - Propsteiplatz & PropsteiparkZur Vorlage · 20231074 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In einem Antrag für die 23. Sitzung des Rates der Stadt Bochum regt der Fraktionsvorsitzende Dr. Volker Steude die Wiederbelebung des historischen Stadtzentrums rund um den Propsteiplatz und den Propsteipark an. Der Vorschlag sieht vor, die Kreuzung Große Beckstraße – Brückstraße in einen verkehrsberuhigten urbanen Platz umzugestalten. Zudem sollen die Untere Marktstraße sowie die Bleichstraße im Bereich von Weilenbrink bis zum „Boulevard“ zu einem neuen Innenstadtpark entwickelt werden.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll in Abstimmung mit den betroffenen Anwohnern, der Bevölkerung, der Propsteikirche und dem nahegelegenen Krankenhaus erfolgen. Ein Bestandteil des Antrags ist die Errichtung eines Parkhauses durch das Krankenhaus auf dem derzeitigen Klinikparkplatz für Besucher und Anwohner. Durch diese Maßnahme soll der neu geschaffene Park als Erholungsfläche für Patienten und deren Besucher dienen.
Als Begründung führt der Antrag die Potenziale der ehemaligen Bochumer Altstadt an. Die Bereiche um Rietkötter, die Propsteikirche und das alte Pfarrhaus bieten laut dem Dokument Möglichkeiten, die Aufenthaltsqualität und die Attraktivität des Stadtkerns zu steigern.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 67 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 6 (LINKE/PAR&StG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 67 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 6 (LINKE/PAR&StG) - 3.Mitteilungen
- 3.1Notwendige Sanierung „Altes Amtshaus“ Kemnader Str. 199Zur Vorlage · 20230912 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Sanierung des „Alten Amtshauses“ in der Kemnader Straße 199 in Bochum-Stiepel. Ziel der Maßnahme ist es, die vorläufige Nutzung durch die Löscheinheit Stiepel der Freiwilligen Feuerwehr sicherzustellen und den Erhalt des Gebäudes zu gewährleisten.
Im Rahmen des Brandschutzbedarfsplanes 202<0xC2>3–2027 wird derzeit geprüft, ob die Standorterweiterung der Löscheinheit weiterhin über das alte Amtshaus erfolgen soll oder ob ein Anbau an die bestehende Fahrzeughalle als Alternative infrage kommt. Unabhängig von dieser langfristigen Entscheidung beabsichtigt die Verwaltung, kurzfristig nicht aufschiebbare Sanierungsmaßnahmen vorzuziehen. Diese umfassen insbesondere den Brandschutz sowie die Verbesserung der Energiebilanz durch eine vollständige Dachsanierung gemäß den energetischen Leitlinien der Stadt Bochum.
Die Kosten für diese Maßnahmen werden nach einer Schätzung eines externen Architekturbüros auf rund 1,2 Millionen Euro beziffert. Die Planungs- und Bauzeit wird mit etwa 18 Monaten angegeben, wobei eine Fertigstellung bis Ende 2024 angestrebt wird. Die Arbeiten sollen im laufenden Betrieb durchgeführt werden können. Die Finanzierung der Maßnahmen ist im investiven Budget des Amtes für Finanzsteuerung innerhalb des laufenden Haushaltsplans vorgesehen.
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- 11.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (18. Sitzung)
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.05.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (17. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.04.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.2Was passiert nach dem Skulpturenklau im Stadtpark?Zur Vorlage · 20230814 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Nach dem Diebstahl von sechs Bronzeskulpturen im Bochumer Stadtpark hat die Verwaltung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion reagiert. Die Fraktion hatte Informationen zu den Plänen für einen Ersatz der Figuren, zu möglichen künstlerischen Übergangslösungen, zur Nutzung von 3D-Druckverfahren sowie zu künftigen Sicherheitsmaßnahmen für öffentliche Kunstwerke angefordert.
Hinsichtlich des Ersatzes der Skulpturen, insbesondere der Figuren „Frosch“ und „Schwan“, sowie der Fragen zu 3D-Druck und Sicherheitsvorkehrungen kann die Verwaltung derzeit noch keine konkreten Angaben machen. Voraussetzung für weitere Schritte ist die Klärung urheberrechtlicher Fragen. Das Umwelt- und Grünflächenamt ermittelt aktuell die Adressen der beteiligten Künstler oder deren Erben, um diese zu kontaktieren. Sobald die rechtliche Situation geklärt ist, wird die Verwaltung den Rat der Stadt Bochum über das weitere Verfahren zum Ersatz, über mögliche Übergangslösungen sowie über Sicherheitsmaßnahmen informieren.
Bezüglich des Brunnens im Rosengarten liegen bereits konkrete Informationen vor. Da der Diebstahl der Fische aus diesem Brunnen nicht von der urheberrechtlichen Prüfung betroffen ist, wurde die Herstellung der Nachgüsse sowie die Wiederherstellung der gesamten Brunnenanlage bereits beauftragt. Dies umfasst auch die erneute Montage der „Jungmädchenfigur“.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.3BaustellenmanagementZur Vorlage · 20230835 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zum Baustellenmanagement in Bochum reagiert, wobei insbesondere Großbaustellen wie die Castroper Straße, die Hattinger Straße und die Königsallee im Fokus stehen. Die Bauabwicklung sei von Witterungseinflüssen sowie baulichen Rahmenbedingungen wie der Sicherstellung von Fußgängerwegen, Feuerwehrzufahrten und Parkflächen abhängig. Eine Ausweitung auf eine sechs-Tage-Woche sei aufgrund der Personalkapazitäten der beauftragten Unternehmen nur punktuell möglich; für die Hattinger Straße werde jedoch eine Arbeit an Samstagen geprüft, um den geplanten Endtermin im Frühjahr einzuhalten.
Hinsichtlich der vertraglichen Gestaltung gab das Tiefbauamt an, dass Vertragsstrafen oder Beschleunigungsprämien aufgrund unvorhersehbarer Bodenverhältnisse nur begrenzt wirksam seien. Stattdessen wird ein vertraglich festgelegtes Bauzeitende sowie eine partnerschaftliche Zusammenarbeit bei auftretenden Verzögerungen angestrebt. Zur Information der Anwohner und Gewerbetreibenden werden Postwurfsendungen, Pressemitteilungen und Newsletter-Mailverteiler eingesetzt. Bei größeren Maßnahmen finden zudem persönliche Informationsgespräche in den betroffenen Geschäften statt.
Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit innerhalb der Koordinierungsstelle für Arbeiten im Straßenraum sind derzeit zwei Mitarbeitende mit einem Stellenumfang von insgesamt 1,73 tätig. Ihre Aufgaben umfassen die Information über Baumaßnahmen und deren Verlauf.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.4Bochumer ParkautomatenZur Vorlage · 20230986 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FFB-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Rates Informationen über die Beschaffenheit und Bedienbarkeit der Bochumer Parkscheinautomaten angefordert. Die Anfrage thematisierte die Handhabung der Geräte, die Barrierefreiheit sowie die Gründe für die Wahl der aktuellen Automatenmodelle. Dabei wurden Aspekte wie die manuelle Einstellung der Parkdauer in 5-Cent-Schritten und die fehlende Wechselmöglichkeit bei Barzahlung angesprochen.
Die Verwaltung antwortete auf diese Fragen, dass derzeit Automaten der Firma WSA electronic im Einsatz sind. Diese Geräte ermöglichen laut Verwaltung eine digitale Überwachung, wodurch Defekte schneller erkannt und behoben werden können. Zudem unterstützen die Automaten neben der Barzahlung auch Debit- und Kreditkarten sowie die Nutzung der EasyPark App. Der Anteil bargeldloser Zahlungen habe sich im vergangenen Jahr von 8 % auf knapp 16 % erhöht.
Hinsichtlich möglicher Beschwerden gab die Verwaltung an, dass der WirtschaftsentwicklungsGesellschaft Bochum mbH keine Beanstandungen zur Nutzung der Parkscheinautomaten bekannt sind. Die Verwaltung wies darauf hin, dass das breitere Angebot an Zahlungsmöglichkeiten eine aufmerksame Lektüre der Bedienungsanleitung voraussetzt, um die entsprechende Zahlweise zu finden.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.5StädterankingsZur Vorlage · 20231035 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Bochumer Rat Fragen zur Bedeutung und Handhabung von Städterankings gestellt, insbesondere mit Bezug auf den bundesweiten Zukunftsatlas 2022. In diesem Ranking wurden für die Stadt Bochum in Kategorien wie der sozialen Lage und des Wohlstands niedrige Positionen ausgewiesen. Die Fraktion erkundigte sich nach der Entscheidungskompetenz bei der Bewertung solcher Einstufungen sowie nach der Überprüfung der Bochum-Strategie nach den vorliegenden Ergebnissen.
Die Verwaltung erklärte, dass sie im Umgang mit Rankings eine zurückhaltende Haltung einnimmt. Gründe hierfür seien die unterschiedlichen Indikatoren, die Vergleichbarkeit von Kommunen sowie die Vermarktungsabsichten der Herausgeber. Stattdessen setzt die Stadt auf etablierte interkommunale Vergleichsverfahren, etwa durch die Teilnahme an Vergleichsringen der KGSt. Die Entwicklung neuer Strukturen für den Umgang mit Rankings wird derzeit unter Einbeziehung von Experten und Hochschulen geprüft.
Hinsichtlich der Bochum-Strategie teilte die Verwaltung mit, dass sich Controllinginstrumente zur Identifizierung von Weiterentwicklungsoptionen in der Erprobung befinden. Regelmäßige Sachstandsinformationen erfolgen im Strategiebeirat, während fachliche Berichte, wie die Sozialberichterstattung oder Wohnmarktberichte, als Grundlage für Handlungsbedarfe dienen. Ein intensiver Austausch mit dem Forschungsunternehmen Prognos fand nach der Erhebung des Zukunftsatlas 2022 nicht statt.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.6Klimamanager*innenZur Vorlage · 20230734 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat in einer Anfrage zur personellen Ausstattung der Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit Informationen angefordert. Hintergrund sind die anstehende Umsetzung der städtischen Nachhaltigkeitsstrategie sowie des Klimaplans in der laufenden Wahlperiode.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Stabsstelle derzeit über fünf Vollzeitäquivalente verfügt. Diese Stellen umfassen die Leitung, die Bereiche Klimaanpassung, Klimamanagement, Nachhaltigkeitsstrategie sowie Klimabildung. Eine Aufstockung des Personals hängt laut Verwaltung vom Beschluss des Rates zum Haushalt und Stellenplan ab 2025 ab. Die Umsetzung der geplanten Prozesse soll zudem maßgeblich durch die Zusammenarbeit mit allen Fachbereichen der Stadtverwaltung und des Konzerns Stadt erfolgen.
Im Vergleich zu Städten ähnlicher Größe zeigt die Verwaltung unterschiedliche Ausprägungen der personellen Ausstattung für strategische und konzeptionelle Aufgaben. Während Bochum fünf Vollzeitstellen vorweist, liegen die Werte in anderen nordrhein-westfälischen Städten teils höher, wie etwa in Wuppertal mit 10,5 oder Gelsenkirchen mit 8,75 Stellen. Münster weist mit 22,84 Vollzeitäquivalenten, verteilt auf Fachstellen für Nachhaltigkeit und Klima, die höchste Anzahl auf. In Mönchengladbach sind zwei Stellen besetzt.
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- 11.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (18. Sitzung)
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.7Verdreckte Kinderspielplätze in BochumZur Vorlage · 20231048 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Sauberkeit und Sicherheit Bochumer Kinderspielplätze reagiert. Bei den rund 280 städtischen Spielplätzen erfolgt in der Sommersaison eine Kontrolle durch den Technischen Betrieb zweimal pro Woche. Meldungen über Mängel, die über den Mängelmelder eingehen, werden auf ihre Relevanz für die Verkehrssicherheit, etwa bei Glasbruch oder Hundekontamination, geprüft, um über zusätzliche Einsätze zu entscheiden.
In den Wintermonaten findet die Kontrolle einmal wöchentlich statt, wobei personelle Engpässe zu zeitlichen Verschiebungen führen können. Die zuständige Betriebsstelle des Technischen Betriebs umfasst dreizehn Mitarbeitende. Diese sind in fünf festen Kontroll- und Wartungskolonnen sowie einer flexiblen Kolonne für unregelmäßige Vorkommnisse organisiert.
Zur Optimierung der Abläufe setzt die Verwaltung auf die fortschreitende Digitalisierung. Während die Dokumentation der Kontrollen bereits digital erfolgt, ist die Einführung einer neuen Anwendung geplant, um digitale Workflows für typische Mängelmeldungen zu etablieren und Reparaturaufträge direkt an die interne Werkstatt zu leiten. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass der Wartungsaufwand maßgeblich vom Verhalten der Spielplatznutzenden beeinflusst wird.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.8Wohnungslose in BochumZur Vorlage · 20231105 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Ratsfraktion „Bündnis Deutschland“ zur Situation der Wohnungslosen geantwortet. Eine vollständige Übersicht über alle wohnungslosen Personen liegt dem Sozialamt nicht vor; die bereitgestellten Daten beziehen sich ausschließlich auf die ordnungsrechtlich untergebrachten Personen. Die Zahl der Untergebrachten stieg von 269 im Jahr 2021 auf 333 im Jahr 2022 an. Im Zeitraum von 2019 bis 2021 blieb die Anzahl der untergebrachten Personen mit Werten zwischen 269 und 273 weitgehend stabil. Die statistische Aufschlüsselung nach Alter und Geschlecht zeigt für das Jahr 2022 eine Zunahme bei den weiblichen sowie den minderjährigen Bewohner der Unterkünfte.
Hinsichtlich der Kosten für die ordnungsrechtliche Unterbringung kann die Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt keine Trennung zwischen Personen, die nicht als Geflüchtete nach Bochum gekommen sind, und anderen Gruppen vornehmen. Auswertbar sind jedoch die Zuschüsse für die Beratung und Betreuung von Obdachlosen. Diese beliefen sich im Jahr 2019 auf 787.230 Euro, stiegen 2020 auf 1.086.752 Euro an, sanken 2021 auf 739.287 Euro und lagen 2022 bei 788.800 Euro. Zu den spezifischen Ursachen der Wohnungslosigkeit liegen der Verwaltung für den Zeitraum seit 2019 keine statistischen Werte vor. Es werden allgemeine Faktoren wie Mietschulden, persönliche Krisen oder gesundheitliche Einschränkungen als mögliche Auslöser angeführt.
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Beratungsfolge
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung)
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.9AkteneinsichtnahmenZur Vorlage · 20230975 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Partei und STADTGESTALTER“ hat im Rahmen einer Anfrage zur Akteneinsicht durch Ratsmitglieder verschiedene organisatorische Abläufe der Verwaltung thematisiert. Die Verwaltung stellte dazu klar, dass kein grundsätzlicher Anspruch auf die Anfertigung von Kopien besteht. Entscheidungen über die Erstellung von Kopien müssen im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen getroffen werden, wobei die Notwendigkeit für eine effektive Kontrolle als Kriterium dient.
Bezüglich der Fachkenntnis der bei Akteneinsichten anwesenden Beschäftigten führte die Verwaltung aus, dass das Recht auf Akteneinsicht keinen Anspruch auf sofortige Beantwortung von Detailfragen durch die Begleitpersonen begründet. Bei der Bereitstellung der Unterlagen werden die originären Verwaltungsvorgänge genutzt und entsprechend dem Einsichtsgesuch zusammengestellt, wobei die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Akten gewahrt bleiben soll.
Hinsichtlich der Paginierung von Akten gab die Verwaltung an, dass hierfür keine allgemeine gesetzliche Vorgabe existiert, außer für Personalakten. Die Aktenordnung der Stadt Bochum empfiehlt eine fortlaufende Nummerierung, lässt den zuständigen Stellen jedoch einen Entscheidungsspielraum. Eine Dienstanweisung zur ordnungsgemäßen Aktenführung sowie zur Vorbereitung von Akteneinsichten ist in der bestehenden Aktenordnung der Stadt Bochum enthalten.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.10Mittagsschlaf für VerwaltungsangestelltXZur Vorlage · 20230951 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Ratssitzung vom 30. März 2023 stellte ein Ratsmitglied der Fraktion „Die Partei“ die Anfrage, ein Pilotprojekt für einen Mittagsschlaf für Beschäftigte der Verwaltung einzuleiten. Ziel des Vorschlags war es, die Umsetzbarkeit sowie die Auswirkungen eines Mittagsschlafs auf die Arbeitsleistung zu untersuchen, um eine mittelfristige Einführung als Arbeitszeit für die gesamte Belegschaft zu prüfen.
Die Anfrage enthielt zudem Überlegungen zu möglichen Sanktionen für Beschäftigte, welche die Mittagsschlafzeit nicht zum Schlafen nutzen, sondern für private Erledigungen wie Einkäufe oder Behördengänge verwenden würden. Des Weiteren wurde angeregt, Maßnahmen zur Unterstützung des Schlafes zu prüfen, etwa durch die Einrichtung von Ruheräumen sowie die Anschaffung von Liegen, Futons oder Hängematten. Die Verwaltung hat auf diese Anfrage mit einer Ablehnung reagiert.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.Anfragen
- 4.1Ratssitzungen am SonntagZur Vorlage · 20230953 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage Nummer 20230953, die für die Ratssitzung am 4. Mai 2023 eingereicht wurde, hat Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI die Verwaltung der Stadt Bochum dazu befragt, ob eine Durchführung von Ratssitzungen oder Ausschusssitzungen an einem Sonntag möglich ist. In der Vorlage wird ein Bezug zur Arbeitsgestaltung im Einzelhandel hergestellt, in dem sonntägliche Arbeit stattfindet.
Der Antragsteller regt an, eine Sitzung eines Gremiums auf einen Sonntag zu legen. Dies wird mit dem Ziel begründet, ein Zeichen der Solidarität gegenüber den Beschäftigten im Einzelhandel zu setzen, die an Sonntagen arbeiten. Die Anfrage zielt darauf ab, die Verwaltung zu prüfen, ob eine solche zeitliche Anpassung der politischen Sitzungsstruktur für die Stadt Bochum realisierbar ist.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.2Die Ampel vernichtet kommunales Eigentum!Zur Vorlage · 20231135 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister eingereicht, die sich mit den Auswirkungen des bundesweiten Verbots neuer Gasheizungen befasst. Die Fraktion thematisiert dabei die mögliche Beeinträchtigung der Strategie der städtischen Unternehmen, das Gasnetz in den 2030er-Jahren auf Wasserstoff umzustellen.
Im Rahmen der Anfrage werden verschiedene Informationen angefordert. Dazu gehört die Aufschlüsselung des Wertes der Gasnetze der städtischen Töchter und Beteiligungen nach Unternehmen sowie die Höhe der jährlichen Einnahmen aus Konzessionsabgaben für das Gasnetz in Bochum. Die Fraktion bittet zudem um eine Einschätzung der Stadtwerke Bochum darüber, wie sich das Verbot auf die Anzahl der Gaskunden bis 2030 bzw. 2035 auswirken wird und welche Folgen daraus für das Netz sowie die Netzkosten entstehen könnten. Des Weiteren wird nach den Auswirkungen auf die Wasserstoffstrategie der städtischen Unternehmen gefragt. Schließlich werden Informationen darüber erbeten, ob in den Jahren 2022 und 2023 neue Gasheizungsanlagen in städtisch betriebenen oder über Contracting-Modelle verwalteten Anlagen eingebaut wurden oder solche Installationen geplant sind.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.3Baustellenmanagement und PressearbeitZur Vorlage · 20231136 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Thema Baustellenmanagement und Pressearbeit eingereicht. Anlass ist die Information des Referats für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation vom 12. April 2023 über das Projekt „Baustellenmanagement – Alles aus einer Hand“. Ziel dieses Projekts ist eine Verbesserung der Bauvorhaben der Stadt sowie ihrer Gesellschaften, unter anderem durch die Einführung neuer Software und einer Internetseite.
Während die Beschlussvorlage zur Umsetzung des Projekts aktuell in den Bezirksvertretungen beraten wird, steht die Abstimmung im Stadtrat für den 15. Juni an. Die Fraktion stellt in der Anfrage die Frage, warum das Projekt bereits vor der politischen Beschlussfassung öffentlich präsentiert wurde. Des Weiteren wird nach der Entscheidung über das Vorgehen bei der städtischen Pressearbeit gefragt. Dabei wird auf ein mögliches Muster verwiesen, bei dem Maßnahmen – wie etwa die Erhöhung der Gebühren für Anwohnerparkausweise – bereits vor einer offiziellen Beschlussfassung vorgestellt werden. Die Anfrage thematisiert zudem die damit verbundene politische Arbeit und das Verständnis von Demokratie.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.4Ausschreibung Sicherheitsdienst für städtische WohnunterkünfteZur Vorlage · 20231145 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an Oberbürmente Thomas Eiskirch zur Ausschreibung des Sicherheitsdienstes für städtische Wohnunterkünfte gestellt. Die entsprechenden Dienstleistungen wurden bis zum Jahr 2026 an drei Unternehmen vergeben.
Im Rahmen der Anfrage wird thematisiert, ob die Verwaltung den Einsatz von Sub- oder Nachunternehmern in der Ausschreibung explizit ausgeschlossen hat. Falls kein Ausschluss erfolgte, erkundigt sich die Fraktion nach dem Kenntnisstand der Verwaltung über geplante Nachunternehmen sowie nach den Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW durch diese Unternehmen.
Zudem wird um Auskunft darüber gebeten, wie die Einhaltung der Kriterien des „8-Punkte-Plans“ der Bezirksregierung Arnsberg sowie deren effektive Kontrolle sichergestellt werden. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Erwartungen der Verwaltung an die Entwicklung der Flüchtlingszahlen zum Zeitpunkt der Ausschreibung. Die Fraktion hat zudem darum gebeten, die Antwort auf diese Anfrage auch dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis zu geben.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.5Schulprogramm NRW für Obst, Gemüse und MilchZur Vorlage · 20231146 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum NRW-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch eingereicht. Die Anfrage umfasst die Erfassung der teilnehmenden Grund- und Förderschulen im laufenden Schuljahr sowie die Anzahl der erreichten Schülerinnen und Schüler.
Es wird um Informationen darüber gebeten, in welchem Umfang die Schulen mit Obst, Gemüse und Milch beliefert werden und ob dabei Bio-Lebensmittel zum Einsatz kommen. Zudem werden Fragen zu den Lieferanten, deren Auswahlkriterien sowie zur Häufigkeit und zum Umfang der Lieferungen hinsichtlich Waren und Kosten gestellt.
Die Fraktion erkundigt sich zudem nach den Bewerbungen für das Schuljahr 2023/24. Es wird nach den Gründen für eine bisherige Nichtbeteiligung bestimmter Schulen gefragt und welche Maßnahmen die Verwaltung plant, um die Teilnahme aller Bochumer Grund- und Förderschulen zu fördern. Darüber hinaus sollen Informationen über begleitende Aktionen wie Projekttage oder Besichtigungen landwirtschaftlicher Betriebe bereitgestellt werden. Die Antwort auf diese Anfrage soll auch dem Ausschuss für Schule und Bildung zur Kenntnis gegeben werden.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.6Weitere Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung Nr. 482 GN - Siedlung Dahlhauser Heide -Zur Vorlage · 20231164 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur weiteren Änderung der Gestaltungssatzung Nr. 482 GN für die Siedlung Dahlhauser Heide gestellt. Ziel ist es, die bestehenden Regelungen an veränderte Lebensbedingungen und rechtliche Vorgaben anzupassen. Neben der bereits erfolgten Regelung zu Photovoltaikanlagen werden in der Anfrage auch die Zulässigkeit von Solarthermieanlagen und Wärmepumpen thematisiert.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Parkplatzsituation innerhalb der Siedlung. Die Ratsmitglieder weisen darauf hin, dass die zunehmende Motorisierung und Elektromobilität einen Bedarf an Stellplätzen erzeugt, während die Straßenbreiten begrenzt sind. Es wird berichtet, dass die Verwaltung begonnen hat, nicht genehmigte Stellplätze in Vorgärten ordnungsbehördlich zu ahnden und Rückbauaufforderungen auszusprechen. Die Anfrage regt eine dauerhafte Duldung für bereits bestehende Stellplätze an, sofern diese aus satzungskonformen Materialien errichtet wurden, um rechtliche Ungleichheiten zwischen gegenüberliegenden Grundstücken zu vermeiden. Zudem wird die Notwendigkeit von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge sowie ebenerdigen Abstellflächen für E-Bikes und Lastenräder angeführt.
Abschließend werden den Oberbürgermeister drei Fragen gestellt: Ob die Verwaltung eine zweite Änderungssatzung für notwendig hält, welche Aspekte aus Sicht der Verwaltung in eine solche Satzungsänderung einfließen sollten und welche rechtlichen Möglichkeiten zur dauerhaften Sicherung bereits vorhandener, satzungskonformer Stellplätze bestehen.
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Beratungsfolge
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.7Heute schon an morgen denken – Wie fit sind die Stadtwerke für das kommende GEG?Zur Vorlage · 20231184 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Vorbereitung der Stadtwerke Bochum auf die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) befasst. Im Fokus steht dabei die Frage, inwieweit der lokale Netzbetreiber auf die durch das Gesetz erwarteten Veränderungen bei Heizkonzepten vorbereitet ist.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob den Stadtwerken Einschätzungen vorliegen, welche Stadtteile oder Straßen für eine Umrüstung auf Wärmepumpen bzw. Photovoltaikanlagen nicht infrage kommen und ob Prognosen für die zukünftige Entwicklung existieren. Zudem wird gefragt, ob das aktuelle Fernwärmeangebot der Stadtwerke den geplanten Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien erfüllen kann.
Sollte dies nicht möglich sein, erkundigt sich die Fraktion nach dem Stand der Planungen für einen bis 2026 verpflichtenden Transformationsplan sowie nach dem Zeitpunkt, an dem dieser den entsprechenden Gremien präsentiert werden kann. Die Beantwortung der Anfrage soll zudem dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling zur Kenntnis gebracht werden.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.8Definition des Begriffes „Wald“Zur Vorlage · 20231188 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Definition des Begriffs „Wald“ und deren Auswirkungen auf die Flächennutzung befasst. Hintergrund der Anfrage ist die Vermutung, dass sich die Einschätzung oder die Praxis der zuständigen Behörden bei der Beurteilung von Waldflächen in jüngerer Vergangenheit geändert hat. Dabei soll nun auch die spontane Ansammlung waldtypischer Gehölze als Wald gelten, selbst wenn diese auf kleinflächigen Industrieflächen oder ungenutzten Flächen auftreten.
Die Fraktion bittet um Klärung, ob eine solche Änderung der Definition vorliegt und welche konkreten Kriterien hinsichtlich der Größe von Gehölzen und Flächen für eine Einstufung als Wald maßgeblich sind. Zudem wird nach den Auswirkungen dieser Definition auf Flächen gefragt, die für Gewerbe oder Wohnbau vorgesehen sind, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit von Kompensationsmaßnahmen bei Rodungen.
Des Weiteren möchte die Anfrage klären, ob der Verwaltung Fälle bekannt sind, in denen Spontanbewuchs bereits zu Kompensationspflichten geführt hat. Abschließend wird gefragt, ob die Bewirtschaftung von Vorrats- und Planungsflächen angepasst werden muss, um sicherzustellen, dass diese Flächen auch künftig waldkompensationsfrei genutzt werden können.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.9Umsetzung des StärkungspaktesZur Vorlage · 20231191 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die SPD im Rat“ hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Umsetzung des Stärkungspaktes NRW-Gemeinsam gegen Armut gestellt. Für die Stadt Bochum sind aus diesem Programm Mittel in Höhe von 3,75 Millionen Euro vorgesehen. Bezugnehmend auf die Informationen der Verwaltung aus einer Ratssitzung vom 30. März, wonach zeitnah eine Mitteilungsvorlage zur Umsetzung des Paktes erstellt und in den Fachausschüssen sowie im Rat beraten werden soll, bittet die Fraktion um detaillierte Informationen zum aktuellen Stand der Mittelverwendung.
Konkret möchte die Fraktion erfahren, in welcher Höhe soziale Institutionen bereits Anträge auf Fördermittel gestellt haben. Zudem wird nach der Anzahl der zu erwartenden Bewilligungen und den entsprechenden Beträgen gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Zuordnung der Maßnahmen zu den verschiedenen Förderfeldern des Programms. Hierbei geht es um die Bereiche Sozial- und Schuldnerberatung, die Unterstützung der sozialen Infrastruktur sowie die Bereitstellung von Einzelfallhilfen für Betroffene.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.10Übergangslösung Stärkungspaktmittel für den ÖPNVZur Vorlage · 20231194 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage mit der Nummer 20231194 erkundigt sich die Fraktion Die Grünen im Rat nach einer möglichen Nutzung von Mitteln aus dem Landesstärkungspakt für den öffentlichen Personennahverkehr in Bochum. Ziel ist die Prüfung einer Übergangslösung für vergünstigte Monatstickets, um einkommensschwachen Personen eine preiswertere Mobilität zu ermöglichen. Die Anfrage bezieht sich auf die im Jahr 2023 bereitgestellten Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem sogenannten Stärkungspakt, mit denen Bochum rund 3,75 Millionen Euro erhält.
Die Fraktion fragt die Verwaltung, ob die Bereitstellung vergünstigter Tickets durch diese Landesmittel grundsätzlich möglich ist und welcher Personenkreis als geeignet für ein solches Angebot angesehen wird. Des Weiteren wird nach einem Austausch mit anderen Kommunen im Bogestra- oder VRR-Gebiet bezüglich kurzfristiger Lösungen über die Stärkungspakt-Mittel gefragt. Falls eine Umsetzung denkbar ist, bittet die Fraktion um Informationen zu den möglichen Preisnachlässen unter Berücksichtigung der weiteren im Rahmen des Paktes finanzierten Maßnahmen.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.11Tarife der WasserWeltenZur Vorlage · 20231228 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum neuen Tarifsystem der WasserWelten Bochum eingereicht, welches zum 1. Mai eingeführt wurde. Die Anfrage thematisiert die Auswirkungen der Preisänderungen auf verschiedene Bevölkerungsgruppen und regt eine Überprüfung der Bedingungen für den Bochum-Pass sowie eine mögliche Weiterentwicklung des Tarifsystems an.
Im Rahmen der Anfrage werden konkrete Informationen zu den Eintrittspreisen im Vergleich zu Nachbarstädten sowie zur Entwicklung der Kosten für Strom, Gas und Gehälter seit 2014 erbeten. Zudem wird um Auskunft über die Energie- und Personalkosten pro Badbesuch in den Jahren 2019 und 2022 gebeten, wobei eine Differenzierung zwischen Hallen- und Freibädern angefragt wird. Des Weiteren werden Verkaufszahlen und Anteile von Mehrfachkarten aus dem Jahr 2019 sowie die Prüfung einer Ausweitung der Zeiten für Früh- und Spätschwimmende unter Berücksichtigung des Schul- und Vereinssports abgefragt.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.12Einsatz von Auswertungssoftware für die Erstellung des Straßenzustandsberichts und der schnellen Behebung von StraßenschädenZur Vorlage · 20231230 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum eingereicht, die den Einsatz von Auswertungssoftware zur Erstellung von Straßenzustandsberichten und zur Behebung von Straßenschäden zum Gegenstand hat. Die Fraktion führt in der Vorlage eine Verschlechterung des Zustands der Bochumer Straßen an und nennt als Ursache einen unzureichenden Ansatz an Haushaltsmitteln für den Straßenunterhalt. In diesem Zusammenhang wird auf die Anzahl gemeldeter Schäden an Straßen und Gehwegen im Winter 2022/2023 verwiesen.
Mit dem Ziel, durch vorausschauende Reparaturen größere Instandhaltungsmaßnahmen zu vermeiden, thematisiert die Anfrage das intelligente Straßenmanagementsystem der Firma vialytics. Die Ratsfraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob dieses System bekannt ist und ob aktuell ein Managementsystem genutzt wird. Falls ein System zum Einsatz kommt, soll dessen Art benannt werden; andernfalls wird nach den Gründen für dessen Nichtnutzung gefragt. Zudem wird die Verwaltung angefragt, ob sie Vorteile beim Einsatz des Systems von vialytics erkennt.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.13Gestaltungssatzung Nr. 100 Ga - Innenstadt - (Vorlage: 20201196/1)Zur Vorlage · 20231231 · Anfrage
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Die Fraktion Bündnis Deutschland (BD) hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zum weiteren Vorgehen bezüglich der Gestaltungssatzung Nr. 1000 Ga für die Bochumer Innenstadt angefordert. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, welches die bisherige Fassung der Satzung als komplett außer Kraft gesetzt hat. Das Gericht begründete diese Entscheidung unter anderem mit der Unverhältnismäßigkeit sowie einem zu pauschalen Geltungsbereich.
Die ursprüngliche Gestaltungssatzung wurde am 27. August 2020 vom Rat der Stadt Bochum verabschiedet. Für die Erstellung eines dazugehörigen, 260-seitigen Gestaltungshandbuchs durch das Büro farwick+grote fielen bereits im Jahr 2018 Kosten von rund 100.000 Euro an. Seit einer Hinweisverfügung des Verwaltungsgerichts im Dezember 2021 arbeitete die Verwaltung unter Einbeziehung anwaltlicher Beratung an einer Neufassung der Satzung.
Die BD-Fraktion bittet nun um Auskunft über die Gesamtkosten des bisherigen Verfahrens. Des Weiteren wird gefragt, ob das Rechtsamt oder andere Juristen die Satzung vor der Beschlussfassung auf rechtliche Unsicherheiten geprüft haben und falls ja, welche Bedenken dabei vorlagen. Zudem möchte die Fraktion erfahren, welche weiteren Maßnahmen die Verwaltung plant, wie diese konkret aussehen und mit welchen Kosten für die Stadt zu rechnen ist.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.14Einwohnerbefragung als Mittel zur besseren QuartiersentwicklungZur Vorlage · 20231232 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bündnis Deutschland (BD) Ratsfraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum gestellt, die sich mit der Nutzung von Einwohnerbefragungen als Instrument zur Quartiersentwicklung befasst. Im Fokus steht dabei die Frage, inwieweit die Bedürfnisse älterer Menschen sowie von Personen mit Hilfs- und Pflegebedarf durch Befragungen in die Stadtplanung einfließen können.
Die Fraktion erkundigt sich konkret, ob die Verwaltung bei den bereits abgeschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzepten (ISEK), wie etwa für Hustadt und Westend, sowie bei laufenden Projekten in der Innenstadt, WLAB oder Hamme, Befragungen älterer Bewohner durchgeführt hat. Hierbei werden Informationen zur Anzahl der teilnehmenden Personen, zur Resonanz der Befragungen sowie zu den Gründen für ein eventuelles Unterlassen solcher Maßnahmen angefordert.
Zudem möchte die Ratsfraktion wissen, ob solche Befragungsmethoden auch bei kleineren Projekten der Quartiersentwicklung Anwendung fanden. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zum Inhalt der verwendeten Fragebögen, zu den daraus resultierenden Ergebnissen sowie zur Frage, ob diese Resultate in die jeweiligen ISEK-Pläne eingearbeitet wurden, um einen langfristigen Erfolg der Maßnahmen zu gewährleisten.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.15Innenstadt-SpielplatzZur Vorlage · 20231233 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage den aktuellen Planungsstand für einen Kinderspielplatz am Kuhhirten-Denkmal in der Bochumer Innenstadt thematisiert. Bezugnehmend auf eine Mitteilung des Oberbürgermeisters vom 21. Juni 2022 bittet die Fraktion um Auskunft über die weiteren Schritte zur Umsetzung des Vorhabens.
Die Anfrage umfasst konkrete Fragen zur Projektleitung und zur Identifikation der für die Planung verantwortlichen Stellen. Zudem wird nach den seit Juni 2022 durchgeführten Verwaltungsschritten sowie nach dem Einsatz externer Hilfen gefragt. Darüber hinaus werden Informationen zum zeitlichen Ablauf des Bauprojekts angefordert, wobei insbesondere der geplante Baubeginn und die voraussichtliche Fertigstellung des Spielplatzes im Fokus stehen.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.16Tarifeinigung im Öffentlichen DienstZur Vorlage · 20231234 · Anfrage
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Die Fraktion UWG: Freie Bürger hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zu den finanziellen Auswirkungen der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst angefordert. Hintergrund ist die erfolgte Einigung, die einen Inflationsausgleich für Beschäftigte vorsieht und nun Fragen zu den daraus resultierenden Mehraufwendungen für die Stadt Bochum aufwirft.
In der Anfrage wird auf Aussagen der Kämmerin Bezug genommen, wonach die Kosten im laufenden Haushalt durch Einsparungen an anderer Stelle kompensiert werden sollen. Die Fraktion bittet um eine detaillierte Auskunft darüber, an welchen Stellen genau diese Einsparungen realisiert werden sollen. Zudem wurde die Frage gestellt, wie die Kämmerin den Vorschlag der Fraktion bewertet, das Projekt „Haus des Wissens“ nicht zu realisieren. Mit diesem Vorhaben soll laut Anfrage sichergestellt werden, dass die finanziellen Folgen der Tarifsteigerungen über einen Zeitraum von zehn Jahren abgedeckt sind.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.17Verkehrsverstöße auf exklusiv für E-Fahrzeuge reservierten ParkplätzenZur Vorlage · 20231235 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Thema Verkehrsverstöße auf exklusiv für Elektrofahrzeuge reservierten Parkplätzen eingereicht. Grundlage der Anfrage ist ein Medienbericht, wonach die Stadtverwaltung im vergangenen Jahr 1.809 Anzeigen wegen unberechtigten Parkens auf diesen Flächen erlassen hat. Dies entspricht einem Durchschnitt von etwa fünf Verstößen pro Tag und führte zu einem Bußgeldaufkommen von knapp 100.000 Euro.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, an welchen Standorten eine Häufung der Verstöße zu verzeichnen war und wie sich diese über das Jahr verteilen. Zudem werden Informationen zur Auslastung der Parkplätze an den jeweiligen Standorten sowie zum Tagesverlauf erfragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Einschätzung der Verwaltung zu Entwicklungen in anderen Bundesländern, beispielsweise in Niedersachsen, wo Anreize wie das kostenfreie Parken für Elektrofahrzeuge wieder abgeschafft wurden. Abschließend wird nach einer Stellungnahme zur Kritik des ADAC gefragt, wonach die Nutzung exklusiver Stellplätze die Bewerbung der Elektromobilität erschweren könne.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.18Entwicklung InnenstadtZur Vorlage · 20231236 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur Entwicklung der Innenstadt an den Oberbürgermeister gestellt. Im Fokus stehen Fragen zur Reinigung und zum Zustand öffentlicher Flächen. Die Fraktion bittet um Auskunft über die Zuständigkeiten für die Reinigung der Citypassage zwischen Kortumstraße und Hans-Böckler-Straße sowie über die Intervalle der Bodenreinigung. Zudem wird nach dem Einsatz einer Spezialmaschine der USB GmbH zur Kaugummientfernung in der Fußgängerzone gefragt.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft den Pflasterbelag in der Kortumstraße, insbesondere im Abschnitt zwischen Boulevard und Husemannplatz. Es wird gefragt, ob die Verwaltung über die dort auftretenden Kantenabbrüche informiert ist und ob Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Des Weiteren bittet die Fraktion um eine Beurteilung des Sauberkeitsunterschieds zwischen dem Ruhrpark und der Kortumstraße. Abschließend werden Informationen zu notwendigen Reparaturen an der Fassade des Technischen Rathauses sowie zu Maßnahmen gegen Schmierereien im Bereich des Viktoria-Karrees angefordert.
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- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- Kenntnisnahme des nichtöffentlichen Teils der Niederschrift vom 30.03.2023
- 5.Beschlussangelegenheiten
- 5.1Bestellung zum RechnungsprüferErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Mitteilungen
- 7.1Informationen zu einem arbeitsgerichtlichen VergleichErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 8.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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