Fragen zur Einwohnerfragehalbestunde des Rates gem. § 2 a der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO)
20231082 · Einwohnerfrage · 04.05.2023 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
▶ KI-Zusammenfassung
In der Einwohnerfragehalbestunde des Rates am 4. Mai 2023 wurden durch drei Bürger Fragen zur rechtlichen Situation im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Firma Ecosoil eingereicht. Die Anfrage thematisiert, ob die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit durch den von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorbescheid für das Unternehmen verbindlich festgestellt werden konnte, obwohl die immissionsschutzrechtliche Genehmigung in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg liegt. Es wird zudem gefragt, ob ein solcher Vorbescheid Schadensersatzansprüche gegenüber der Stadt Bochum hätte auslösen können, falls der von der Bezirksvertretung Nord angeregte Bebauungsplan nebst Veränderungssperre aufgestellt worden wäre und ob hierzu Rechtsrat durch das Rechtsamt der Stadt eingeholt wurde.
Des Weiteren wird nach der Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen sowie der Höhe der von der Stadt Bochum zu tragenden Gericht- und Anksamtskosten gefragt, nachdem das Verfahren infolge der Rücknahme des Vorbescheids durch die Stadt unstreitig erledigt wurde. Zudem wird angefragt, ob Schadensersatzansprüche entstehen können, da die Bezirksregierung Arnsberg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wegen fehlender verkehrlicher Erschließung abgelehnt hat, während die Stadt Bochum die Vorlage dieser Voraussetzung für den Erlass des Vorbescheids als gegeben angenommen hatte.
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