Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 48 MH (Sport- und Freizeitanlagen Uhlenhorstweg) in Mülheim an der Ruhr
20230252 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 04.05.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 8 (LINKE/UWG:FB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Bochum einen Beschlussvorschlag zur Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vor. Gegenstand ist das Änderungsverfahren 48 MH, welches die Sport- und Freizeitanlagen am Uhlenhorstweg in Mülheim an der Ruhr betrifft. Der Beschluss umfasst die Abwägung von Anregungen und Stellungnahmen aus den Phasen der frühzeitigen sowie förmlichen Beteiligung und sieht einen Feststellungsbeschluss für das Verfahren vor.
Das betroffene Gebiet im Mülheimer Stadtteil Broich umfasst etwa 5,7 Hektar. Während die Fläche derzeit als Wald- bzw. Waldbereich mit der Festlegung eines regionalen Grünzugs eingestuft ist, sieht die Änderung eine Umwidmung in eine Sonderbaufläche für Sport, Freizeit und Erholung sowie in einen allgemeinen Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen vor. Ziel dieser Anpassung ist es, die bestehenden Sport- und Freizeitanlagen, darunter ein Hockey- und Tennisverein sowie Reitanlagen, rechtlich zu sichern. Die Planung ermöglicht zudem eine bestandsorientierte Weiterentwicklung durch den Neubau von Ersatzbauten oder geringfügige Erweiterungen bestehender baulicher Anlagen. Nach der Beschlussfassung wird das Verfahren der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
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