Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 53 GE: Gewerbepark Schalke-Nord in Gelsenkirchen
20230248 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 04.05.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 8 (LINKE/UWG:FB)
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Der Rat der Stadt Bochum soll über den Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 53 GE zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) entscheiden. Bei dem Verfahren geht es um den Gewerbepark Schalke-Nord in Gelsenkirchen, welcher Teil der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr ist. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sieht vor, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange einzuleiten.
Gegenstand der Änderung ist die Vorbereitung zur Wiedernutzung eines weitgehend brachgefallenen Gewerbeareals. Im Rahmen des Verfahrens soll eine Fläche für einen örtlichen Hauptverkehrszug, der nicht mehr gebaut werden soll, in die angrenzenden Nutzungen – bestehend aus gewerblichen Bauflächen und Grünflächen – integriert werden. Die Ergebnisse der bereits durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Spätsommer 2022 sollen dabei vom Rat zur Kenntnis genommen werden. Laut der Verwaltung haben sich die Planungsziele aufgrund der eingegangenen Anregungen nicht verändert.
Das weitere Verfahren sieht eine einmonatige öffentliche Auslegungsfrist vor. Im Anschluss an die Beteiligungsphase wird die Planänderung erneut in die zuständigen Gremien eingebracht und zur abschließenden Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.
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